Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1403 16.05.2017 Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 16.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Beitragszahlungen des Landes auf Grundlage von § 6 KAG-LSA Kleine Anfrage - KA 7/763 Vorbemerkung des Fragestellenden: Landkreise und Gemeinden erheben zur Deckung ihres Aufwandes Beiträge für die erforderliche Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung ihrer öffentlichen leitungsgebundenen Einrichtungen und die Gemeinden für Verkehrsanlagen (Straßen, Wege, Plätze sowie selbständige Grünanlagen und Parkeinrichtungen ) von den Beitragspflichtigen, denen durch die Inanspruchnahme oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen ein Vorteil entsteht, soweit der Aufwand nicht durch Gebühren gedeckt ist und soweit nicht ein privatrechtliches Entgelt gefordert wird. Davon betroffen sind auch Liegenschaften des Landes. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welcher Höhe, zu jeweils welchen Zeitpunkten und aus jeweils welchem Grund erzielte jeweils welcher kommunale Aufgabenträger in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 auf Grundlage von § 6 KAG-LSA welche finanziellen Erträge aus Landesmitteln? Die entsprechenden Angaben zur Beantwortung der Frage sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2 2. In welcher Höhe, zu jeweils welchen Zeitpunkten und aus jeweils welchem Grund erzielte jeweils welcher kommunale Aufgabenträger im Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. März 2017 auf Grundlage von § 6 KAG-LSA welche finanziellen Erträge aus Landesmitteln? Die entsprechenden Angaben zur Beantwortung der Frage sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. 3. In welcher Höhe gibt es derzeit aus jeweils welchem Grund offene Beitragsforderungen welches kommunalen Aufgabenträgers, die auf Grundlage von § 6 KAG-LSA aus Landesmitteln zu begleichen sind? Es gibt derzeit keine offenen Beitragsforderungen kommunaler Aufgabenträger gegenüber dem Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen- Anhalt. Anlage zur Kleinen Anfrage KA 7/763 Zahlungsgrund Geschäftsjahr Name Summe Straßenausbaubeitrag 2012 Verbandsgemeinde Saale-Wipper 20,96 Straßenausbaubeitrag 2012 Gemeinde Sülzetal 887,95 Straßenausbaubeitrag 2012 Stadt Zerbst/Anhalt 21,77 Straßenausbaubeitrag 2012 Stadt Halle (Saale) 9.944,88 Korrektur Straßenausbaubeitrag 2011 2012 Oberharz am Brocken -3.468,72 Straßenausbaubeitrag 2012 Stadt Bernburg 6.232,97 Straßenausbaubeitrag 2012 Gemeinde Biederitz 59.077,58 Straßenausbaubeitrag 2012 Landeshauptstadt Magdeburg 95.725,50 Straßenausbaubeitrag 2012 Stadt Wernigerode 17,48 2012 168.460,37 Herstellungsbeitrag II 2013 Stadt Schönebeck 2.274,50 Anschlussbeitrag Schmutzwasserbeseitigung 2013 Abwasserverband Köthen 9.914,60 Abwasserbeseitigung 2013 Wasserverband Südharz 3.914,00 Herstellungsbeitrag II 2013 Stadt Schönebeck 22.602,38 Straßenausbaubeitrag 2013 Landeshauptstadt Magdeburg 43.636,24 Straßenausbaubeitrag 2013 Stadt Aschersleben 5,74 2013 82.347,46 Straßenausbaubeitrag 2014 Stadt Wernigerode 0,41 Straßenausbaubeitrag 2014 Stadt Hettstedt 4.617,11 Straßenausbaubeitrag 2014 Stadt Aschersleben 77,00 Herstellungsbeitrag II 2014 AZV Westliche Mulde 8.438,77 Straßenausbaubeitrag 2014 Landeshauptstadt Magdeburg 22.920,53 Straßenausbaubeitrag 2014 Stadt Wittenberg 6.738,63 Straßenausbaubeitrag 2014 Verbandsgemeinde Unstruttal 26,00 2014 42.818,45 Herstellungsbeitrag II 2015 AZV Merseburg Abwasserbeseitigung 2015 AZV Merseburg Beitrag für Altanschlussnehmer 2015 AZV Merseburg 20.536,97 Sanierungsausgleichsbetrag 2015 Stadt Merseburg 27.972,00 Herstellungsbeitrag II 2015 Stadt Schönebeck 4.803,39 Straßenausbaubeitrag 2015 Stadt Hettstedt 689,42 Straßenausbaubeitrag 2015 Stadt Weißenfels 48.103,91 Straßenausbaubeitrag 2015 Stadt Aschersleben 81,43 Herstellungsbeitrag II 2015 ZWAG Gräfenhainichen 1.508,83 Herstellungsbeitrag II 2015 Abwasserbeseitigung Weißenfels 80.949,41 Herstellung öffentl. Trinkwasseranlage 2015 Trink-und Abwasserverband Börde 8.332,87 Herstellungsbeitrag II 2015 Stadt Zeitz 16.525,35 Beitrag für Altanschlussnehmer 2015 AZV Eisleben - Süßer See 54.168,76 Herstellung öffentl. Trinkwasseranlage 2015 WWAZ Wolmirstedt 6.688,53 Beitrag für Altanschlussnehmer 2015 Zweckverband Ostharz Herstellungsbeitrag II 2015 Zweckverband Ostharz 38.230,01 Herstellung öffentl. Trinkwasseranlage 2015 AZV Wipper-Schlenze 74.556,72 2015 383.147,60 Straßenausbaubeitrag 2016 Hansestadt Stendal 10.640,83 Zugang Schmutzwasseranschluss 2016 Trink-und Abwasserverband Börde 3.889,74 Ablösevereinbarung 2016 DSK GmbH für die Stadt Tangermünde 2.224,00 Ablösevereinbarung 2016 Stadt Merseburg 14.326,00 2016 31.080,57 Begleichung Ford. AZV ./. LSA 2017 AZV Merseburg* 1.036.260,34 Herstellung Abwasserleitung 2017 Trink-und Abwasserverband Börde 6.170,52 2017 1.042.430,86 * Es handelt sich hierbei um die Begleichung einer Forderung des AZV Merseburg, die seitens des Landesbetriebes BLSA vorbehaltlich einer Rückforderung von der Hochschule Merseburg beglichen wurde.