Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1407 16.05.2017 (Ausgegeben am 16.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Steppuhn (SPD) Teilverlegung des Sportplatzes im Rahmen des Neubaus des Radweges Dedeleben - Vogelsdorf an der B 244 Kleine Anfrage - KA 7/776 Vorbemerkung des Fragestellenden: Kürzlich begann der Neubau des Radweges Dedeleben - Vogelsdorf an der B 244. Bei der Planung des Vorhabens stellte sich heraus, dass der angrenzende Sportplatz teilweise verlegt werden muss. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt arbeitet gemeinsam mit allen Betroffenen an einer für alle tragfähigen Lösung. Die dazu laufenden Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. 1. Wer stellt sicher, dass der Sportplatz verlegt wird? Im Zuge der Baumaßnahme des Bundes als Straßenbaulastträger der B 244 werden durch die Straßenbauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt die durch die Maßnahme auf Grundstücken des Bundes bedingten Änderungen am Bestand der Sportanlage durchgeführt. Dazu gehören grundsätzlich der Bau einer Stützmauer zur Anpassung der Höhenverhältnisse und der Neubau eines Ballfangzaunes zwischen Fußballfeld und Straße (B 244). Die sonstigen Arbeiten, wie die Verlegung des Fußballfeldes und die Anpassung der Spielfeldeingrenzung sind durch den Verein SV Empor Dedeleben selbst durchzuführen. 2 2. Wer trägt die Kosten für die Verlegung des Sportplatzes? Jeder Beteiligte trägt die Kosten für die unter der Beantwortung der Frage 1 benannten jeweiligen Maßnahmen. 3. Wer trägt die Kosten für die Vermessung? Die Kosten für die Vermessung der Anlagen trägt das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Straßenbauverwaltung. 4. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die notwendigen Arbeiten abgeschlossen sein? Die durch die Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt veranlassten Arbeiten im Bereich der Sportanlage werden vom 7. Mai 2017 bis 23. Juni 2017 durchgeführt. Wann der Verein SV Empor Dedeleben seine Arbeiten konkret durchführt, ist nicht bekannt. Den gemeinsamen Abstimmungen zu den Bauabläufen war jedoch zu entnehmen, dass die Spielpause für den Fußball im Sommerzeitraum für die Anpassungen durch den Verein genutzt werden soll. 5. Ist sichergestellt, dass dem örtlichen Sportverein für die Verlegung keine Kosten entstehen? Nein. Es wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen.