Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/141 30.06.2016 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.06.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Von der Polizei registrierte Straftaten im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ im I. Quartal 2016 Kleine Anfrage - KA 7/29 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Laut polizeilichem Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) gilt eine Tat als politisch motiviert, „wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet“ (vgl. u. a. BMI/BMJ (Hrsg.): Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Berlin 2006, S. 135; VS-Bericht LSA 2012). Sachsen-Anhalt hat mit einer zunehmenden rechtsextremistischen Belastung zu kämpfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem durch das Landeskriminalamt Sachsen -Anhalt erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK). Im Lagebild PMK werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit 2 Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für das erste Quartal 2016 stellen keine abschließende Statistik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolgte mit Stand vom 31. März 2016. 1. Wie viele Straftaten - ausgenommen der Gewaltdelikte - im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 für das I. Quartal registriert? Für das erste Quartal 2016 wurden in Sachsen-Anhalt 266 politisch motivierte Straftaten registriert, die dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität -rechts- zugeordnet worden sind. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter 1. erfragten Taten ? An welchen Tatorten (Kommune und Angabe Stadt- bzw. Ortsteil) wurden diese Straftaten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung nach Polizeidirektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und Weise), Themenfeldern im Phänomenbereich PMK-rechts (Rassismus, Antisemitismus , gegen links, Konfrontation/politische Einstellung, sexuelle Orientierung, etc.), Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand jeweils? Siehe Antwort zu Frage 3. 3. Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammenhang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK-rechts vor? Im Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt werden keine Statistiken mit Angaben zum Tathergang geführt. In keinem der registrierten Fälle kam es zu einer vorläufigen Festnahme. Die erfragten Angaben zu den Tatorten, Tatzeiten, Polizeidirektionen und Polizeirevieren, verletzten Rechtsnormen, Themenfeldern, vorläufigen Festnahmen, Untersuchungshaft, Extremismus, materiellen Schäden sowie Tatverdächtigen sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Angaben zu polizeilichen Vorerkenntnissen zu den Tatverdächtigen beziehen sich auf Politisch motivierte Kriminalität im Allgemeinen. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse , wie „rechts“ etc., werden nicht erhoben.