Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1410 19.05.2017 (Ausgegeben am 19.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Abzweigung von Kindergeld für erwachsene Kinder mit Behinderung in Sachsen -Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/693 Vorbemerkung der Fragestellenden: Derzeit erhalten Eltern, die auf Grundsicherung angewiesen sind, für ihre behinderten Kinder Kindergeld, auch wenn diese das 25. Lebensjahr überschritten haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung schon vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. Seit mehreren Jahren gehört es zur gängigen Praxis der Sozialämter von Landkreisen und kreisfreien Städten, Kindergeld von betroffenen Eltern (s. o.) abzuzweigen. Daraufhin werden die Kindergeldzahlungen eingestellt und die Eltern müssen einen Nachweis über die Aufwendungen (mindestens in Höhe des Kindergeldes) für ihre Kinder erbringen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Landkreise und kreisfreien Städte haben in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 Kindergeldabzweigungen beantragt? Bitte die Landkreise und kreisfreien Städte für die oben genannten Jahre auflisten, sowie Anzahl und Höhe der Abzweigungsanträge angeben und möglicherweise anhängige Gerichtsverfahren aufführen. Wie viele Kinder der Betroffenen lebten zu diesem Zeitpunkt noch zu Hause? Die Angaben für die Jahre 2013 bis 2016 beruhen auf den Angaben der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Übersichten finden sich in der Anlage. Darin sind - nach Jahren ge- 2 trennt - die Zahl der Abzweigungsanträge, die Höhe der tatsächlich abgezweigten Beträge, die Anzahl der Abzweigungsfälle für Kinder, die bei ihren Eltern oder einem Elternteil leben sowie die Anzahl der anhängigen bzw. abgeschlossenen Gerichtsverfahren dargestellt. Den Abzweigungsanträgen liegen unterschiedliche Fallkonstellationen zugrunde, also auch Fallgestaltungen, die sich nicht auf volljährige behinderte Kinder, die zu Hause leben, beziehen. 2. In wie vielen Fällen erfolgte eine vollständige Abzweigung des Kindergeldes ? Wie lautete die Begründung dafür? 2013 2014 2015 2016 Landkreise und kreisfreie Städte insgesamt 783 989 982 954 Im Grundsatz kann ein Abzweigungsantrag auf Auszahlung des Kindergeldes vom Träger der Sozialhilfe gestellt werden, wenn im Einzelfall der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht offenkundig nicht nachkommt. In der Regel erfolgt ein Abzweigungsantrag immer in voller Höhe. Eine Abzweigung kann danach nur in Betracht kommen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem volljährigen behinderten Kind nicht nachkommt und deutlich macht, dass er zu jeglichen Unterhaltsleistungen außer Stande ist. Die zuständige Kindergeldkasse prüft die Abzweigungsvoraussetzungen und setzt die Höhe des Abzweigungsbetrages fest. 3. Welche Gründe gibt es nach Ansicht der Landesregierung für die erheblichen Unterschiede in Praxis und Umfang der Kindergeldabzweigung in Sachsen-Anhalt? Abzweigungsbegehren entstehen ausschließlich in Fällen, in denen die kindergeldberechtigten Eltern(-teile) ihrer Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommen. Die Kindergeldabzweigungen erfolgen weitgehend im überörtlichen Bereich der stationären Hilfegewährung, wenn die Eltern behinderter erwachsener Menschen bereits verstorben sind oder Eltern sich um ihre erwachsenen behinderten Kinder , die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, weder persönlich noch finanziell kümmern. Unterschiede im Umfang der Kindergeldabzweigung werden nicht gesehen. Die Praxis in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterscheidet sich nur dahingehend , dass zum Teil im örtlichen Bereich Kindergeldabzweigungen erfolgen, wenn die Kindergeldberechtigten gleichzeitig für sich selbst Sozialhilfeleistungen oder Grundsicherungsleistungen (SGB II oder SGB XII) beziehen und insoweit ihrem Kind gegenüber nicht unterhaltsfähig sind (z. B. Landkreis Harz). Andere örtliche Sozialhilfeträger dagegen rechnen bei diesen Fallkonstellationen das Kindergeld direkt an, so dass sich keine Abzweigungsbegehren ergeben. 3 4. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, die Verwaltungsprozesse so zu gestalten, dass für die Betroffenen annähernd gleiche Grundbedingungen geschaffen werden? Aus Sicht der Landesregierung besteht zurzeit kein Anlass die Verwaltungsprozesse zu ändern. 5. Wie bewertet die Landesregierung die mit Antragstellung sofortige Einstellung der Kindergeldzahlungen bis zur Klärung des Sachverhaltes? Die Aussetzung der Zahlungen bis zum Abschluss der Prüfung des Antrages auf Abzweigung ist die übliche Verfahrensweise, um ggf. Rückforderungen zu vermeiden . Nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens wird das Kindergeld an die letztlich Berechtigten ausgezahlt. 4 Anlage Für das Jahr 2013: Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Salzlandkreis Nur überörtlicher Bereich:* 15 27.783,75 0 0 Saalekreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 75 105.880,99 63 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 134 221.898,04 0 0 Harz örtlicher Zuständigkeitsbereich: 51 148.075,03 51 5 überörtlicher Zuständigkeitsbereich keine Erhebung erfolgt Börde Nur überörtlicher Bereich:* 171 358.780,10 0 0 Magdeburg örtlicher Zuständigkeitsbereich: 2 381,60 2 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 109 227.658,60 0 0 Burgenlandkreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 0 0 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 222 419.413,57 0 0 Wittenberg Nur überörtlicher Bereich:* 114 213.040,51 0 0 Jerichower Land örtlicher Zuständigkeitsbereich: 0 0 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 8 15.456 0 0 Mansfeld-Südharz Nur überörtlicher Bereich:* 159 343.440 0 0 Stendal Nur überörtlicher Bereich:* 138 300.636,60 0 0 5 Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Altmarkreis Salzwedel örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 83 194.207,40 0 0 Dessau-Roßlau Nur überörtlicher Bereich:* Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 139.932,250 0 0 Halle örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 226 Nicht erfasst 0 0 Anhalt-Bitterfeld örtlicher Zuständigkeitsbereich: Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 236.176,71 105 1 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: Keine Erhebung erfolgt *Im Landkreis erfolgt im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers keine Kindergeldabzweigung. Für das Jahr 2014: Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Salzlandkreis Nur überörtlicher Bereich:* 17 18.488,25 0 0 Saalekreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 14 78.223,00 7 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 145 236.438,15 0 0 Harz örtlicher Zuständigkeitsbereich: 51 116.360,92 51 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich keine Erhebung erfolgt Börde Nur überörtlicher Bereich:* 168 347.849,89 0 0 6 Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Magdeburg örtlicher Zuständigkeitsbereich: 2 368,00 2 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 108 225.623,88 0 0 Burgenlandkreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 0 0 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 220 425.602,38 0 0 Wittenberg Nur überörtlicher Bereich:* 109 209.634,01 0 0 Jerichower Land örtlicher Zuständigkeitsbereich: 1 2.208,00 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 7 11.040 0 0 Mansfeld-Südharz Nur überörtlicher Bereich:* 157 335.325,00 0 0 Stendal Nur überörtlicher Bereich:* 147 317.819,04 0 0 Altmarkreis Salzwedel örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 85 200.000,16 0 0 Dessau-Roßlau Nur überörtlicher Bereich:* Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 136.974,25 0 0 Halle örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 232 Nicht erfasst 0 0 Anhalt-Bitterfeld örtlicher Zuständigkeitsbereich: Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 219.405,55 99 1 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt *Im Landkreis erfolgt im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers keine Kindergeldabzweigung. 7 Für das Jahr 2015: Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Salzlandkreis Nur überörtlicher Bereich:* 7 8.912,00 0 0 Saalekreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 9 112.515,00 6 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 151 240.903,41 0 0 Harz örtlicher Zuständigkeitsbereich: 50 103.506,11 50 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich keine Erhebung erfolgt Börde Nur überörtlicher Bereich:* 173 345.957,95 0 0 Magdeburg örtlicher Zuständigkeitsbereich: 0 0 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 106 223.990,08 0 0 Burgenlandkreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 2 2.366,04 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 225 434.159,70 0 0 Wittenberg Nur überörtlicher Bereich:* 112 211.100,90 0 0 Jerichower Land örtlicher Zuständigkeitsbereich: 0 0 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 6 11.280 0 0 Mansfeld-Südharz Nur überörtlicher Bereich:* 168 366.912,00 0 0 Stendal Nur überörtlicher Bereich:* 151 329.241,48 0 0 8 Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Altmarkreis Salzwedel örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 87 204.730,56 0 0 Dessau-Roßlau Nur überörtlicher Bereich:* Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 127.147,60 0 0 Halle örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 244 Nicht erfasst 0 0 Anhalt-Bitterfeld örtlicher Zuständigkeitsbereich: Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 219.284,90 97 1 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt *Im Landkreis erfolgt im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers keine Kindergeldabzweigung. Für das Jahr 2016: Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Salzlandkreis Nur überörtlicher Bereich:* 6 9.387,67 0 0 Saalekreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 7 87.421,83 5 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 148 251.550,12 0 0 Harz örtlicher Zuständigkeitsbereich: 49 114.124,18 51 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich keine Erhebung erfolgt 9 Landkreise und kreisfreie Städte Nach Zuständigkeitsbereich Anzahl Abzweigungsfälle für volljährige Kinder mit Behinderungen Höhe der abgezweigten Beträge in Euro Anzahl Abzweigungsfälle für bei Eltern/ Elternteil lebende Kinder Anzahl der anhängigen Gerichtsverfahren Börde Nur überörtlicher Bereich:* 178 371.527,05 0 0 Magdeburg örtlicher Zuständigkeitsbereich: 1 190,00 1 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 105 225.854,52 0 0 Burgenlandkreis örtlicher Zuständigkeitsbereich: 30 3.768,00 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 213 436.087,80 0 0 Wittenberg Nur überörtlicher Bereich:* 107 214.339,73 0 0 Jerichower Land örtlicher Zuständigkeitsbereich: 1 2.280,00 0 0 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 7 11.400,00 0 0 Mansfeld-Südharz Nur überörtlicher Bereich:* 177 388.692,00 0 0 Stendal Nur überörtlicher Bereich:* 148 325.901,88 0 0 Altmarkreis Salzwedel örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 84 200.548,16 0 0 Dessau-Roßlau Nur überörtlicher Bereich:* Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 126.547,98 0 0 Halle örtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt überörtlicher Zuständigkeitsbereich: 247 Nicht erfasst 0 0 Anhalt-Bitterfeld örtlicher Zuständigkeitsbereich: Keine Erhebung konkreter Antragszahlen erfolgt 193.288,92 85 1 überörtlicher Zuständigkeitsbereich: keine Erhebung erfolgt *Im Landkreis erfolgt im Bereich des örtlichen Sozialhilfeträgers keine Kindergeldabzweigung.