Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1415 23.05.2017 (Ausgegeben am 23.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (III) Kleine Anfrage - KA 7/781 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt vom 13. Februar 2017 (Drs. 7/1000) und auf die Kleine Anfrage Illegale Altreifenlager in Sachsen-Anhalt (II) vom 21. März 2017 (Drs. 7/1151). In letzterer Antwort trägt die Landesregierung vor, dass zwar keine Altreifenlager in Sachsen-Anhalt illegal betrieben würden, es aber nicht mehr betriebene, jedoch illegal errichtete Altreifenlager in Sachsen-Anhalt gibt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. An welchen Standorten bestehen in Sachsen-Anhalt Altreifenlager, die zwar nicht (mehr) betrieben, jedoch ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurden? Wie hoch sind die dort jeweils eingelagerten Mengen an Altreifen (in Tonnen)? Altreifen sind in der Regel nicht gefährlicher Abfall. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Lagerung nicht gefährlicher Abfälle mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr bedarf der Genehmigung nach den §§ 4 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes i. d. F. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I, S. 1274) i. V. m. Nr. 8.12.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 2. Mai 2013 (BGBl. I, S. 973). Die bloße Ablagerung von Altreifen hingegen erfolgt von vornherein ohne beabsichtigte nachfolgende Betriebshandlungen. 2 Ohne Differenzierung zwischen einem Altreifenlager und einer Altreifenablagerung sind im Sinne der Fragestellung folgende Standorte zu nennen: a) Falkenstein, OT Reinstedt (140 t), b) Eichenbarleben, an der B 1 (100 t), c) Dessau-Roßlau, Hünefeldstr. 3 b (1.800 t), d) Weißenfels, OT Borau, Tiefweiden (1.000 t). Da die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit erst ab 100 Tonnen greift, sind auch die nach Abfallrecht zu beurteilenden Ablagerungen nur oberhalb dieser Grenze erfasst. 2. Für welche dieser Altreifenlager liegen vollziehbare behördliche Verfügungen zur Beseitigung der Altreifen vor? Vollziehbare Beseitigungsverfügungen gibt es nur für das Altreifenlager in Weißenfels . 3. Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten der Ersatzvornahme für die Durchsetzung der Verfügungen in Bezug auf die einzelnen Altreifenlager? Die voraussichtlichen Kosten einer Ersatzvornahme des unter Frage 2 genannten Altreifenlagers werden mit ca. 100.000 EUR eingeschätzt.