Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1416 23.05.2017 (Ausgegeben am 23.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Swen Knöchel (DIE LINKE) Mittelabfluss Ausgleichsstock Kleine Anfrage - KA 7/785 Vorbemerkung des Fragestellenden: Zur Milderung oder zum Ausgleich außergewöhnlicher Belastungen und Notlagen im Haushalt sowie zur Vermeidung besonderer Härten bei der Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes können Leistungen aus dem Ausgleichsstock im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel leistungsschwachen Kommunen bewilligt werden . Viele Kommunen sind seit Jahren in finanziellen Nöten, haben keinen ausgeglichenen Haushalt und befinden sich in der Haushaltskonsolidierung. Zahlreiche von diesen Gemeinden und Landkreisen haben vergeblich Anträge auf Leistungen aus dem Ausgleichsstock gestellt. Zugleich ist festzustellen, dass von den zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von jeweils 40 Millionen Euro im Jahr 2015 nur wenig mehr als die Hälfte und im letzten Jahr weniger als ein Drittel durch die Landesregierung ausgereicht wurde. In der Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage (Drs. 7/147) wurde Anfang Juli 2016 deutlich, dass bis Ende 2014 (Frage 1) sowie bis Ende 2015 (Frage 6) über eine Vielzahl von Anträgen aus längst zurückliegenden Jahren noch nicht entschieden worden war. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Fehlte und fehlt es an Personal eingehende Anträge auf Leistungen aus dem Ausgleichsstock zeitnah zu bearbeiten und zu bescheiden? Wenn ja, wie und mit welchen Maßnahmen soll diesem Mangel begegnet werden? Für die Aufgabe der Bearbeitung der Anträge auf Leistungen aus dem Ausgleichsstock sind im Ministerium der Finanzen zwei Sachbearbeiterstellen vorge- 2 sehen. Beide Stellen waren im Jahr 2016 vorübergehend nicht besetzt. Anfang des Jahres 2017 ist eine Bearbeiterin aus der Elternzeit zurückgekehrt und die zweite Stelle wurde neu ausgeschrieben und nachbesetzt. Damit ist der vorübergehende personelle Engpass überwunden, weitere Maßnahmen sind nicht erforderlich . 2. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass es zu keinen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung der angekündigten Härtefallregelung kommt, um zeitnah die Belastungen auszugleichen, die durch die Veränderung der Bemessungsgrundlagen (Kreis- und Verbandsgemeindeumlage ) im Finanzausgleichsgesetz entstehen? Das Ministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 28. März 2017 die betroffenen 39 Kommunen über die Möglichkeit der Antragstellung informiert und Fragebögen versandt. Die ersten Anträge von Kommunen sind zwischenzeitlich eingegangen . Für die Bearbeitung der Anträge der Mehrzahl der Kommunen kann auf ein pauschaliertes Verfahren zurückgegriffen werden, da ihre Bedürftigkeit unterstellt werden kann. Diese Anträge können kurzfristig beschieden werden. Lediglich in den Fällen, in denen abundante Kommunen Anträge stellen, ist eine arbeitsaufwändigere Prüfung der Bedürftigkeit erforderlich. Diese Kommunen verfügen jedoch über eine ausreichende Finanzkraft, um auch während einer längeren Prüfung nicht finanziell in Bedrängnis zu geraten. 3. Welche rechtlichen Veränderungen sind notwendig, um den Kommunen zukünftig flexiblere Möglichkeiten zu eröffnen, notwendige Hilfen aus dem Ausgleichsstock zügiger zu erhalten. Der Runderlass des Ministeriums der Finanzen zum Ausgleichsstock vom 8. Mai 2015 (MBl. LSA S. 290) wird derzeit überarbeitet und neu strukturiert. Ziel ist es dabei unter anderem, die verschiedenen Rechtsgründe für Leistungen aus dem Ausgleichsstock klarer voneinander abzugrenzen und die jeweils erforderlichen Voraussetzungen noch genauer zu definieren. Damit sollen zukünftig Auslegungsschwierigkeiten verhindert und Rückfragen minimiert werden. Darüber hinaus soll es den Kommunen künftig ermöglicht werden, einzelne nicht vollständig erfüllte Anforderungen an die eigenen Anstrengungen zur Haushaltskonsolidierung durch die Übererfüllung anderer Kriterien zu kompensieren. Damit sollen den Kommunen flexiblere Möglichkeiten eröffnet werden, Hilfen aus dem Ausgleichsstock zu erhalten.