Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1428 29.05.2017 (Ausgegeben am 29.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva Feußner (CDU) Finanzierungsinstrumente bei den EU-Strukturfonds Kleine Anfrage - KA 7/725 Vorbemerkung der Fragestellenden: Zur Erreichung der Ziele seiner Entwicklungsstrategie setzt das Land Sachsen- Anhalt in der EU-Strukturfondsförderung innovative Finanzierungsinstrumente nach Art. 44 VO (EU) 1083/2006 ein. Den Förderzweck der einzelnen Finanzierungsinstrumente haben das Land und die EU im operationellen Programm festgeschrieben. Am Ende der Förderperiode müssen die Mittel der innovativen Finanzierungsinstrumente, die nicht an die EU zurückgezahlt werden müssen oder nach Einsatz uneinbringlich geworden sind, wieder für den gleichen Zweck (z. B. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Technologieförderung ) eingesetzt werden (Art. 78 Abs. 7 VO (EU) 1083/2006). Bei Finanzierungsinstrumenten gelten bis zum Abschluss der Förderperiode die vom Land an diese ausgezahlten Beträge als erstattungsrelevante Auszahlung gegenüber der EU-Kommission. Sie sind bereits zu Beginn der Förderperiode als „gezahlt“ und damit als von der EU-Kommission zu erstatten in der EU-Datenbank efREporter ausgewiesen sowie durch einen Beschluss in voller Höhe der IB zur Verfügung gestellt worden. Mit dem Abschluss der Periode, der bei den Finanzinstrumenten erst in 2017 erfolgen muss, muss die Landesregierung der EU-Kommission über die Fondsaktivitäten, Mitteleinsatz, revolvierende Mittel, ausgefallene Kreditbeträge und Zinsen berichten, vgl. Art. 78 Abs. 6 VO (EU) 1083/2006 und Leitfaden der EU- Kommission zu Art. 44 VO (EU) 1083/2006 Ziff. 2.5.11. Nicht eingesetzte Mittel müssen an die EU-Kommission zurückgezahlt werden. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welche innovativen Finanzierungsinstrumente hat die Landesregierung mit Mitteln der operationellen Programme seit 2007 aufgelegt? In der Förderperiode 2007 bis 2013 wurden der KMU-Darlehensfonds Sachsen- Anhalt, der SEED-Darlehensfonds sowie der Risikokapitalfonds II (IBG) im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) aufgelegt und gegenüber der EU-Kommission abgerechnet. In der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 wurden im Rahmen des Operationellen Programms für den EFRE der Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds sowie der Risikokapitalfonds III initiiert. Frage 2: Mit wie vielen Mitteln hat das Land die einzelnen Finanzierungsinstrumente insgesamt getrennt nach Mittelgebern ausgestattet? Nachfolgende Übersicht enthält die Beträge der Unterstützung aus den Strukturfonds und der nationalen Kofinanzierung, die in die Finanzierungsinstrumente eingezahlt wurden. (Angaben entsprechend dem Schlussbericht EFRE der Förderperiode (FP) 2007 bis 2013; Stand: 31.01.2017): Bezeichnung EU-Mittel in TEUR Eigenmittel der IB in TEUR Eigenmittel der IBG in EUR KMU-Darlehensfonds (Fördergebiet Nord) 177.127 63.862 KMU-Darlehensfonds (Fördergebiet Süd) 59.390 21.413 Summe KMU-Darlehensfonds 236.517 85.275 SEED-Darlehensfonds (Gründungsfinanzierung ;Fördergebiet Nord) 7.000 SEED-Darlehensfonds (Gründungsfinanzierung ; Fördergebiet Süd) 3.000 Summe SEED-Darlehensfonds 10.000 Risikokapitalfonds II (Fördergebiet Nord) 35.831 14.778 Risikokapitalfonds II (Fördergebiet Süd) 18.928 9.230 Summe Risikokapitalfonds II 54.759 24.008 Gesamtsummen beider Fonds 301.276 85.275 24.008 3 In der FP 2014 bis 2020 (2023) sind aktuell im Finanzplan V1.3 folgende Mittel im EFRE für Finanzierungsinstrumente vorgesehen: Mittelstands- und Gründerdarlehensfonds/ Darlehen Klimaschutz: 84.674 TEUR EU-Mittel 27.494 TEUR Eigenmittel der IB/Land Risikokapitalfonds III: 20.000 TEUR EU-Mittel 21.000 TEUR Eigenmittel IBG. Frage 3: Wie viele Mittel haben die mit deren Verwaltung beauftragten Begünstigten je nach Finanzierungsinstrument an Endbegünstigte ausgezahlt? Nachfolgende Angaben entsprechen dem Schlussbericht EFRE FP 2007 bis 2013, mit Stand vom 31.01.2017, Auszahlungen aus dem operationellen Programm an Endbegünstigte: in Form von Darlehen: KMU-Darlehensfonds (gesamt): 314.061 TEUR SEED-Darlehnsfonds (gesamt): 11.099 TEUR entsprechend den Vereinbarungen für Investitionen / Beteiligungen: Risikokapitalfonds II (gesamt): 75.082 TEUR. Frage 4: Wie viele Mittel sind jeweils und getrennt nach Zins und Tilgung zurückgeflossen ? Angaben für den KMU-Darlehensfonds (gesamt) / Rückflüsse von Endbegünstigten (Datenstand der IB zum 31.12.2016): Zinsen: 67.427 TEUR Tilgungen 136.782 TEUR Sonstige Zinsen und Erträge* 13.011 TEUR *Summe aus Zinserträgen aus Geldmarktgeschäften und Provisionserträgen Angaben für den SEED-Darlehensfonds (gesamt) / Rückflüsse von Endbegünstigten (Datenstand der IB zum 31.12.2016): Zinsen: 1.493 TEUR Tilgungen 1.860 TEUR Sonstige Zinsen und Erträge* 303 TEUR *Summe aus Zinserträgen aus Geldmarktgeschäften und Provisionserträgen Angaben für den Risikokapitalfonds II (gesamt) (Datenstand IBG 15.09.2016): Eine Aufteilung der Rückflüsse in Zins und Tilgung ist nicht möglich, da es sich beim Risikokapitalfonds nicht um ein Darlehensprogramm handelt. Mit der Abrechnung des Fonds zum 15.09.2016 wurden folgende Rückflüsse vereinnahmt: Exit aus offenen bzw. Rückzahlungen von stillen Beteiligungen: 12.817 TEUR Beteiligungsentgelte: 5.801 TEUR Zwischenanlagezinsen: 3.671 TEUR 4 Frage 5: Wie viel war jeweils uneinbringlich? Datenstand der IB zum 31.12.2016 Angaben für den KMU-Darlehnsfonds (gesamt): 9.511 TEUR Angaben für den SEED-Darlehnsfonds (gesamt): 118 TEUR Datenstand IBG zum 15.09.2016 Angaben für den Risikokapitalfonds II (gesamt): Mit Abrechnung des Fonds zum 15.09.2016 waren Beteiligungen mit Anschaffungskosten in Höhe von 19.919 TEUR in Insolvenz. Da die IBG entweder direkt mit Haftkapital (offene Beteiligung) oder mit Eigenkapitalersatz (mit Rangrücktritt versehene stille Beteiligung) an den Unternehmen beteiligt ist, gehen die Forderungen der IBG im Falle eines Insolvenzverfahrens regelmäßig unter. Frage 6: Wie viele Mittel müssen ggf. jeweils an die EU-Kommission zurückgezahlt werden ? Bislang sind keine Rückzahlungen geleistet worden. Da die Abschlussunterlagen der Kommission gegenwärtig zur Prüfung vorliegen, ist eine abschließende und umfassende Aussage zu dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Es ist nicht absehbar, wie lange sich das Abschlussverfahren hinziehen wird. Frage 7: Wie viele Gelder stehen aus den Finanzierungsinstrumenten nach Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 (15) für denselben Zweck (s. o.) zum Wiedereinsatz zur Verfügung? Angaben für den KMU-Darlehensfonds und den SEED–Darlehensfonds (gesamt): Verbleibende Mittel für die Fonds : ca. 260.359 TEUR. Der Betrag ergibt sich aus der Summe über beide Fonds jeweils in Form des Restkapitals ausgezahlter Darlehen und liquider Mittel abzüglich bestehender Auszahlungsverpflichtungen und abzüglich leistungsgestörter Engagements. Angaben für den Risikokapitalfonds II (gesamt): Von der initialen Fondseinlage in Höhe von insgesamt 78.766 TEUR hat das Land mit Abrechnung des Fonds zum 15.09.2016 Mittel in Höhe von 2.577 TEUR entnommen (nicht verwendete Mittel). Zum Stichtag hielt der Risikokapitalfonds II Beteiligungen mit einem Buchwert in Höhe von 17.999 TEUR. Dieser Betrag enthält jedoch noch Bewertungsreserven. Hinzu kommen liquide Mittel in Höhe von 28.958 TEUR. Zum Abrechnungsstichtag standen mithin 46.957 TEUR für den zweckgebundenen Wiedereinsatz zur Verfügung. 5 Frage 8: Wie wird die Landesregierung in der neuen Förderperiode die Information des Landtages und ggf. seine Beteiligung an der weiteren Verwendung der Mittel sicherstellen? Der Landtag wird im Rahmen seiner Zuständigkeiten über die Verwendung der EU- Mittel in Zusammenhang mit den o.g. Finanzinstrumenten unterrichtet, u. a. in den einschlägigen Fachausschusssitzungen durch die zuständigen Ressorts.