Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1431 30.05.2017 (Ausgegeben am 31.05.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) Oury-Jalloh-Demo am 7. Januar 2016 Kleine Anfrage - KA 7/802 Vorbemerkung des Fragestellenden: Dem Lokalteil der Mitteldeutschen Zeitung vom 12. April 2017 konnte ich entnehmen, dass es doch zu Ausschreitungen bei der Oury-Jalloh-Demo am 7. Januar 2016 in Dessau-Roßlau gekommen ist. Der jüngste Vorwurf trifft einen 61-jährigen Demonstranten , der vor der Staatsanwaltschaft Feuerzeuge auf sechs Polizisten geworfen und dabei auf deren Köpfe gezielt hatte. Dennoch twitterte die Polizeidirektion Ost um 18:15 Uhr einen „insgesamt friedlichen Verlauf“ der Demo, wünschte allen Teilnehmern eine friedliche Heimreise und erklärt in ihrer Pressemitteilung einen „absolut friedlichen Verlauf“. Nun erscheint es mehr als erstaunlich, dass vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau gegen den 61-jährigen Täter wegen „versuchter gefährlicher Körperverletzung“ verhandelt werden soll. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Warum wurden durch die Polizeidirektion Ost bewusst falsche Angaben bzgl. des Verlaufes der Demo am 7. Januar 2016 gemacht? Nach Kenntnis der Landesregierung wurden durch die Polizeidirektion Sachsen -Anhalt Ost keine falschen Angaben zum Verlauf der Versammlung am 7. Januar 2016 gemacht. Bei Versammlungen kann es immer wieder zu Handlungen von Einzelpersonen kommen. Dies prägt jedoch nicht zwangsläufig das Gesamtbild einer Versamm- 2 lung. In der Gesamtbetrachtung des Versammlungsgeschehens wurde die Versammlung am 7. Januar 2016 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit als insgesamt friedlich kommuniziert. Nach Beendigung der öffentlichen Darstellung mit Twittermeldungen wurde eine Strafanzeige verfasst, mit dem Inhalt, dass im Zeitrahmen der Versammlung vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau eine Person in einen Beutel voller Feuerzeuge griff, daraus Feuerzeuge entnahm und diese gezielt in Richtung der Polizeikräfte warf. Am 7. Januar 2016 waren zahlreiche Pressevertreter, darunter auch Vertreter der Mitteldeutschen Zeitung, vor Ort, um über die Versammlung zu berichten. Die Medienvertreter vor Ort hatten das Werfen von Feuerzeugen beobachtet und bei der Polizeibehörde im Nachgang hinterfragt. Die Polizeibehörde teilte den anfragenden Medienvertretern mit, dass nach Prüfung des Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Mitteldeutsche Zeitung stellte in dem Bericht zum Verlauf der Versammlung auch die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens dar. 2. Wurde die Polizeidirektion Ost dazu aufgefordert, die „versuchte gefährliche Körperverletzung“ zu verschweigen? Die Polizeibehörde wurde nicht aufgefordert, Details zum Versammlungsgeschehen zu verschweigen. 3. Wer ist für diese bewussten Falschinformationen bei Twitter und gegenüber der Presse verantwortlich? Nach Kenntnis der Landesregierung fand keine bewusste Falschinformation gegenüber den Medienvertretern statt. Die einsatzführende Polizeibehörde stand den Medien jederzeit als Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung.