Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1455 02.06.2017 (Ausgegeben am 06.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Zusammenhänge zwischen AfD und Identitärer Bewegung Kleine Anfrage - KA 7/787 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 20. April 2017, dass der Bayerische Verfassungsschutz den Landesvorsitzenden der AfD von Bayern beobachtet, weil er der „Identitären Bewegung“ nahestehen soll. So habe Petr Bystron wiederholt Sympathie für diese Bewegung geäußert. Der Präsident des Bayerischen Verfassungsschutzes verwies auf Äußerungen des Landesvorsitzenden der AfD, wonach dieser die AfD als „Schutzschild“ der „Identitären Bewegung“ bezeichnete . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie bewertet die Landesregierung den oben geschilderten Sachverhalt für Sachsen-Anhalt? Die Landesregierung legt diese Frage dahingehend aus, dass die Anfragestellerin Auskunft darüber begehrt, ob die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen- Anhalt zum Sammeln und Auswerten von Informationen auch zu solchen Personen befugt ist, die für den Personenzusammenschluss „Identitäre Bewegung“ (IB) handeln , ohne selbst Mitglied dieses Personenzusammenschlusses zu sein. Die sachsen-anhaltische Verfassungsschutzbehörde hat die IB im September 2016 als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft. Damit ist die Verfassungsschutzbehörde nach § 7 Absatz 2 VerfSchG-LSA berechtigt , Informationen zu diesem Personenzusammenschluss zu sammeln und auszuwerten . Diese Berechtigung umfasst nach § 7 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Ab- 2 satz 1 Satz 1 und 2 VerfSchG-LSA auch das Sammeln und Auswerten personenbezogener Daten zu Personen, die für diesen Personenzusammenschluss handeln, indem sie ihn in seinen Bestrebungen aktiv sowie ziel- und zweckgerichtet unterstützen , ohne selbst dessen Mitglied zu sein. 2. Sind der Landesregierung Erklärungen von Mitgliedern der AfD in Sachsen -Anhalt bekannt, die den oben genannten Erklärungen entsprechen bzw. in ihrer Intention ähneln? Wenn ja, bitte konkret benennen. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse zu Äußerungen von zwei Mitgliedern des sachsen-anhaltischen Landesverbandes der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) vor, mit denen sie ihre Sympathie bezüglich der IB zum Ausdruck bringen oder der AfD eine unterstützende Aufgabe in Bezug auf die IB zuschreiben. So soll ein Mitglied des sachsen-anhaltischen Landesverbandes der AfD in Bezug auf die IB gesagt haben: „Wir wollen eine unvoreingenommene Diskussion über eine künftige Kooperation “. Zudem äußerte sich dieses Mitglied dahingehend, dass es ideologische Verbindungen zwischen der AfD und der IB sehe und sich die AfD von der IB inspirieren lassen könne. Als Teilnehmer an einem Stammtisch der IB soll das Mitglied zudem über Möglichkeiten künftiger gegenseitiger Unterstützung gesprochen haben. Ein anderes Mitglied des sachsen-anhaltischen Landesverbandes der AfD soll öffentlich geäußert haben, dass es gemeinsame Schnittmengen zwischen der AfD und der IB gebe, nämlich die „gemeinsame Sorge um eine Überfremdung Europas und Deutschlands und den damit einhergehenden Kollaps des Sozialstaates“. 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung hinsichtlich der Zusammenarbeit bzw. des Zusammenwirkens der AfD Sachsen-Anhalt mit der Identitären Bewegung (wie z. B. gemeinsame Demonstrationen, Veranstaltungen oder publizistische Tätigkeit)? Die Landesregierung legt diese Frage dahingehend aus, dass die Anfragestellerin Auskunft darüber begehrt, ob der Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich einer Zusammenarbeit oder eines Zusammenwirkens des sachsen-anhaltischen Landesverbandes der AfD mit der IB vorliegen. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse bezüglich einer entsprechenden Zusammenarbeit bzw. eines entsprechenden Zusammenwirkens nicht vor. 4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse bezüglich personeller Überschneidungen zwischen der AfD Sachsen-Anhalt und der Identitären Bewegung vor? Wenn ja, bitte konkret benennen. Die Landesregierung legt diese Frage dahingehend aus, dass die Anfragestellerin Auskunft darüber begehrt, ob der Landesregierung Erkenntnisse dahingehend vorliegen , dass Personen sowohl bei der IB als auch im sachsen-anhaltischen Landesverband der AfD Mitglied sind. Der Landesregierung liegen Erkenntnisse bezüglich entsprechender personeller Überschneidungen nicht vor.