Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1465 07.06.2017 (Ausgegeben am 07.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter André Poggenburg (AfD) Subventionierung Technologiepark Ostfalen in Barleben Kleine Anfrage - KA 7/813 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gemäß der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage Drs. 7/1217 führt die Landesregierung in der Antwort zu Frage 2 aus, dass der Zweckverband Technologiepark Ostfalen in den Jahren 1993, 1999, 2001, 2004 und 2014 insgesamt 6 mal mit einem Investitionsvolumen von 57.616.529,40 € gefördert wurde. Das Zuschussvolumen betrug danach insgesamt 42.507.817,14 €, wovon 20.883.069,70 € reine Landesmittel waren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welches waren die Rechtsgrundlagen der Förderung durch Landesmittel? Antwort zu Frage 1: Die Förderungen waren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bewilligt worden. Frage 2: Wurden über die Förderung des Zweckverbandes hinaus auch Einzelunternehmen , die sich im Technologiepark Ostfalen angesiedelt haben, subventioniert ? Antwort zu Frage 2: Im Technologiepark Ostfalen wurden auch Einzelunternehmen gefördert. 2 Frage 3: Wurden die Förderungen als Kredite oder als „verlorene Subventionen“ ausgereicht ? Antwort zu Frage 3: Es wurden sowohl Kredite als auch Zuschüsse („verlorene Subvention“) ausgereicht. Frage 4: Wie hoch ist das Gesamtvolumen „verlorener Subventionen“ für die Jahre 2015 und 2016? Frage 5: Wie viele Förderungen waren Ko-Förderungen im Zusammenhang mit EU- Förderprogrammen? Antwort zu Fragen 4 und 5: In der Förderdatenbank bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wird als statistisches Merkmal des Ortes der geförderten Investitionen die Gemeindekennziffer gespeichert . Eine Datenabfrage des Investitionsortes „Technologiepark Ostfalen“ ist nicht möglich. Eine genaue Aussage zu der Höhe der Förderungen und zur Anzahl der EU-Förderungen gemäß Fragestellung kann deshalb nicht getroffen werden.