Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1469 07.06.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 07.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Nachträgliche Korrektur von AfD-Stimmen bei der Landtagswahl Kleine Anfrage - KA 7/804 Vorbemerkung des Fragestellenden: Vor der letzten Landtagswahl in Sachsen-Anhalt wurde die AfD dafür kritisiert, weil man bekannt gegeben hatte, durch Kontrolle mit Hilfe von Wahlbeobachtern mögliche Manipulationen der Auszählungen verhindern zu wollen. Schließlich musste das Ergebnis zur Landtagswahl 2016 nachträglich korrigiert werden und mehrere hundert Stimmen mussten nachträglich für die AfD gewertet werden. Dies führte zu einer Veränderung der Sitzverteilung des Landtages. Ein Vorgang, der bisher in der Geschichte des Landes so noch nie passierte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Das Verfahren der Wahlergebnisfeststellung bei Landtagswahlen vollzieht sich im Wesentlichen in zwei Schritten: Zunächst wird das vorläufige Wahlergebnis landesweit in allen 43 Wahlkreisen unmittelbar im Anschluss an die Wahlhandlung von den Wahlvorständen der insgesamt 2.489 Wahlbezirke mit ca. 20.000 ehrenamtlichen Wahlhelfern ermittelt und auf schnellstem Wege (als sogenannte Schnellmeldung) über die Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden an die Kreiswahlleiter und von dort an die Landeswahlleiterin gemeldet. Diese macht das vorläufige Wahlergebnis aller Wahlkreise noch in der Wahlnacht auf den Internetseiten des Statistischen Landes- 2 amtes bekannt. Erst im zweiten Schritt werden die Ergebnisse von den Kreiswahlleitern und Kreiswahlausschüssen geprüft, ggf. rechnerische Feststellungen des Wahlvorstandes und fehlerhafte Zuordnungen gültig abgegebener Stimmen berichtigt. Abschließend wird das endgültige Wahlergebnis vom Landeswahlausschuss festgestellt . Konkret zur Landtagswahl 2016 erfolgte elf Tage nach dem Wahltag die verbindliche Feststellung des geprüften endgültigen amtlichen Wahlergebnisses seitens des Landeswahlausschusses . Naturgemäß weicht das vorläufige Ergebnis der Wahlnacht, das ausschließlich auf den Schnellmeldungen der Wahlvorstände basiert, vom endgültigen geprüften Wahlergebnis ab. Denn das Risiko einer durch Zähl- und Sortierfehler etc. verursachten unrichtigen Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses ist erfahrungsgemäß nicht unbeträchtlich und selbst bei größter Sorgfalt nicht vollkommen vermeidbar. Das ist nichts Ungewöhnliches und erstreckt sich - wie die nachfolgende Darstellung zeigt - flächendeckend auf alle Parteien. Eine Berichtigung der vorläufig ermittelten Wahlergebnisse erfolgt daher regelmäßig seitens der zuständigen Kreiswahlausschüsse, in der Regel jedoch ohne Mandatsrelevanz . Diese berichtigten Ergebnisse der Kreiswahlausschüsse waren auch zur Landtagswahl 2016 Grundlage für die Entscheidung des Landeswahlausschusses mit der Besonderheit einer Sitzverschiebung. Gegenüberstellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt Merkmal Wahlergebnis Differenz endgültig vorläufig absolut relativ absolut relativ absolut relativ Wahlberechtigte 1877649 1878095 -446 Wähler 1147498 61,1136% 1147485 61,0983% 13 0,0153% ungültige Erststimmen 35249 3,0718% 35304 3,0766% -55 -0,0048% gültige Erststimmen 1112249 96,9282% 1112181 96,9234% 68 0,0048% davon entfielen auf CDU 328782 29,5601% 328760 29,5599% 22 0,0002% DIE LINKE 207722 18,6759% 207704 18,6754% 18 0,0005% SPD 158834 14,2804% 158759 14,2746% 75 0,0059% GRÜNE 58827 5,2890% 58910 5,2968% -83 -0,0078% Tierschutzallianz 2651 0,2383% 2652 0,2385% -1 -0,0002% AfD 257208 23,1250% 257189 23,1247% 19 0,0003% FBM 4903 0,4408% 4904 0,4409% -1 -0,0001% FDP 60778 5,4644% 60753 5,4625% 25 0,0019% FREIE WÄHLER 23096 2,0765% 23106 2,0775% -10 -0,0010% MG 2412 0,2169% 2422 0,2178% -10 -0,0009% Die PARTEI 1208 0,1086% 1199 0,1078% 9 0,0008% STATT Partei 1341 0,1206% 1342 0,1207% -1 -0,0001% EB 4487 0,4034% 4481 0,4029% 6 0,0005% 3 ungültige Zweitstimmen 24621 2,1456% 24671 2,1500% -50 -0,0044% gültige Zweitstimmen 1122877 97,8544% 1122814 97,8500% 63 0,0044% davon entfielen auf CDU 334139 29,7574% 334123 29,7576% 16 -0,0002% DIE LINKE 183290 16,3232% 183296 16,3247% -6 -0,0015% SPD 119368 10,6305% 119377 10,6319% -9 -0,0014% GRÜNE 58209 5,1839% 58226 5,1857% -17 -0,0018% ALFA 9874 0,8793% 10471 0,9326% -597 -0,0533% Tierschutzallianz 11653 1,0378% 11629 1,0357% 24 0,0021% AfD 272496 24,2677% 271832 24,2099% 664 0,0578% DIE RECHTE 2309 0,2056% 2353 0,2096% -44 -0,0039% FBM 4184 0,3726% 4171 0,3715% 13 0,0011% FDP 54565 4,8594% 54525 4,8561% 40 0,0033% FREIE WÄHLER 24269 2,1613% 24287 2,1630% -18 -0,0017% MG 4763 0,4242% 4770 0,4248% -7 -0,0006% NPD 21230 1,8907% 21211 1,8891% 19 0,0016% Die PARTEI 5917 0,5269% 5930 0,5281% -13 -0,0012% Tierschutzpartei 16611 1,4793% 16613 1,4796% -2 -0,0003% *Die Ausweisung der relativen Werte erfolgt auf Grundlage gerundeter Werte. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Erststimmen wurden nach Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses in der Wahlnacht am 13. März 2016 nachträglich den entsprechenden Kandidaten der AfD zugeordnet? Bitte nach Ort, Wahllokal und Ursache aufschlüsseln. Die Differenz der Erststimmen der Kandidaten der AfD zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis, aufgegliedert nach betroffenen Wahlbezirken als kleinste wahlorganisatorische Einheit, ist der beigefügten Anlage zu entnehmen . Zusammenfassend ist erkennbar, dass es landesweit nur in 27 von insgesamt 2.489 Wahlbezirken Differenzen zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis bei den Erststimmen der AfD gegeben hat. Insgesamt handelt es sich um Abweichungen von 19 Erststimmen der AfD (bei insgesamt 1.112.249 landesweit abgegebenen gültigen Erststimmen). Dies entspricht einer prozentualen Abweichung zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis von 0,0003 %. Die konkrete Ursache der Differenz der Erststimme zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis in jedem Wahlbezirk ist anhand der Niederschriften der Wahlvorstände nicht abschließend ermittelbar. Wahlrechtlich ist eine konkrete Analyse bezogen auf jeden der 2.489 Wahlbezirke weder gesetzlich vorgesehen , noch im Zuge der Ergebnisermittlung von Belang. Auch war dies nicht Gegenstand im bereits insoweit abgeschlossenen Wahlprüfungsverfahren. 4 2. Wie viele Zweitstimmen wurden nach Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses in der Wahlnacht am 13. März 2016 nachträglich der AfD zugeordnet ? 3. In wie vielen Wahllokalen kam es zu nachträglichen Stimmenkorrekturen von Wahlstimmen der AfD? Bitte Ort, Anzahl der Stimmen und Wahllokalnummer angeben. Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Differenz der Zweitstimmen der Kandidaten der AfD zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis, aufgegliedert nach insgesamt 2.489 Wahlbezirken als kleinste wahlorganisatorische Einheit, ist der Anlage zu entnehmen. Zusammenfassend ist erkennbar, dass es lediglich in 51 von 2.489 Wahlbezirken Stimmabweichungen von insgesamt 667 Zweitstimmen der AfD (bei insgesamt 1.122.877 abgegebenen gültigen Zweitstimmen) gegeben hat. Hiervon sind nur in vier Wahlbezirken größere Auffälligkeiten festzustellen gewesen (Genthin, Ortsteil Tucheim; Halle I/Lettin; Halle II Briefwahlbezirk 90016; Wolmirstedt ). Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Übertragungsfehler bei der Abgabe der Schnellmeldung bzw. Verwechslungen bei der Erstellung der Wahlniederschriften zwischen den Parteien Allianz für Fortschritt und Aufbruch (ALFA) und AfD. Die ähnlichen Parteinamen bzw. Kürzel sowie deren unterschiedliche Platzierung bei der Erfassung der Erst- und Zweitstimmen führten bei der Auszählung offenbar zu Verwechslungen. Dies belegt auch die Auswertung der landesweiten Gegenüberstellung des vorläufigen und des endgültigen Wahlergebnisses der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt in der Vorbemerkung der Landesregierung. Danach wurden der Partei ALFA 597 Zweitstimmen im endgültigen Wahlergebnis abgezogen; der AfD insgesamt 667 Zweitstimmen hinzu gerechnet. Dies entspricht einer prozentualen Differenz der korrigierten Zweitstimmen der AfD zwischen vorläufigem und endgültigem Ergebnis von 0,0578 %. 4. Was waren die genauen Gründe für die falsche Zuordnung von Wählerstimmen bzw. für nachträgliche Zuordnung von AfD-Stimmen? Bitte aufschlüsseln nach Ort und Wahllokal. Aus den Niederschriften der Kreiswahlausschüsse sowie aus Rückfragen bei den Kreiswahlleitern konnten folgende Gründe für die Differenzen zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis festgestellt werden: Hauptursache für die größeren Differenzen der Abweichungen der Zweitstimmen in vier von 2.489 Wahlbezirken war die Verwechslung zwischen den Parteien ALFA und AfD. Insoweit wird auf die Antwort auf Frage 2 und 3 verwiesen. Weitere allgemeine Fehlerquellen waren Rechenfehler, Schreibfehler, Übertragungsfehler , Zahlendreher, Eingabefehler oder fehlerhafte Zuordnungen von Stimmen bei der Sortierung der Stimmzettel, bei der verschiedene Stapelbildungen vorgeschrieben sind. Diese Fehlerquellen sind trotz größter Sorgfalt der ca. 20.000 aktiven ehrenamtlichen Wahlhelfer am Wahlabend nicht zu vermeiden . 5 Gerade um diesen typischen Ursachen von Zählfehlern entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber die Plausibilitätsprüfungen der vorläufigen Wahlergebnisse auf mehreren administrativen Ebenen (Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse sowie Landeswahlleiterin und Landeswahlausschuss) als funktionierendes Korrektivverfahren gesetzlich verankert (§ 31 Abs. 6 Wahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt [LWG] in Verbindung mit § 68 Abs. 2 Satz 2 Landeswahlordnung [LWO]; § 35 LWG in Verbindung mit § 69 Abs. 4 LWO; § 38 LWG). Zudem bietet auch das allgemeine Wahlprüfungsverfahren eine weitere Sicherung. 5. Wurde seitens der Behörden geprüft, ob es sich bei den einzelnen Fällen, wo nachträglich eine Korrektur der AfD-Stimmen erfolgte, um Vorsatz gehandelt haben könnte? Bei Wahlen sind regelmäßig Abweichungen zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Ergebnis festzustellen. Insoweit wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen. Anhaltspunkte für bewusst herbeigeführte Unregelmäßigkeiten bei der Ergebnisfeststellung der Landtagswahl 2016 sind weder der Landesregierung noch der Landeswahlleiterin bekannt. 6. In wie vielen Fällen mussten Landesergebnisse für Landeslisten bei vorangegangenen Wahlen korrigiert werden? Wie hoch waren die Abweichungen von Zweitstimmen zwischen vorläufigem und endgültigem Wahlergebnis jeweils? Mit Abschluss des Wahlprüfungsverfahrens, also mit der abschließenden Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl, sind Wahlen rechtskräftig. Nur das amtlich festgestellte Wahlergebnis ist weitere Grundlage und rechtsverbindliche Basis. Daher existieren für vorangegangene Landtagswahlen noch statistisch aufbereitete endgültige amtliche Wahlergebnisse. Daten über das vorläufige Wahlergebnis vorangegangener Wahlen sind hingegen nicht mehr vorzuhalten. Zudem können Wahlunterlagen vorangegangener Wahlen 60 Tage vor der Wahl des neuen Landtages vernichtet werden (§ 101 Abs. 1 LWG). Anlage lfd. Nr. Wahlkreis-Nr. und Name Wahlbezirk-Nr. und Name Erstimmen AfD Zweitstimmen AfD 1 001 Salzwedel 000002 Beetzendorf, Bandau 20 2 001 Salzwedel 000006 Salzwedel, Hort "Jenny Marx" 1 3 001 Salzwedel 000010 Salzwedel, Chüttlitz 1 4 002 Gardelegen-Klötze 000001 Gardelegen, Sporthalle "Willi Friedrichs" 8 5 002 Gardelegen-Klötze 000010 Gardelegen, Lindstedt 9 6 002 Gardelegen-Klötze 000008 Kalbe (Milde), Güssefeld 17 7 003 Havelberg-Osterburg 000002 Kamern, Rehberg 3 - 8 003 Havelberg-Osterburg 000001 Schönhausen, Bürgerzentrum 1 9 003 Havelberg-Osterburg 000002 Seehausen, Kindergarten 3 10 003 Havelberg-Osterburg 000002 Wust-Fischbeck, Kabelitz 3 11 003 Havelberg-Osterburg 000003 Briefwahl VerbGem Elbe-Havel-Land 2 12 005 Genthin 000005 Genthin, Tulpenweg 1-3, Freizeitverein Süd V 2 13 005 Genthin 000010 Genthin, OT Mützel, K. -Kollwitz- Platz 6, Ortschaftsbüro 1 14 005 Genthin 000011 Genthin, OT Tucheim, Schulstraße 3, Gemeindehaus 106 15 007 Haldensleben 000004 OT Böddensell, Neun Häuser 18, Feuerwehrgerätehaus 1 16 008 Wolmirstedt 000003 Wolmirstedt, Meseberger Straße 32, Johannes-Gutenberg-Schule 157 17 009 Oschersleben 000001 OT Gunsleben, Hauptstr. 28, Dorfgemeinschaftshaus 1 - 18 010 Magdeburg I 000402 Foyer der Handwerkskammer Magdeburg 1 - 1 - 19 010 Magdeburg I 000805 IGS 'Regine Hildebrandt' 1 - 20 010 Magdeburg I 000808 IGS 'Regine Hildebrandt' 1 21 010 Magdeburg I 001202 Comeniusschule 3 5 - 22 010 Magdeburg I 001203 Comeniusschule 2 3 23 010 Magdeburg I 001207 'Vereins- u. Kegelobjekt' SG Stahl e.V. 1 - 1 24 011 Magdeburg II 002415 Grundschule 'Annastraße' 1 - 1 - 25 012 Magdeburg III 002002 Grundschule 'Alt Olvenstedt' 1 - 26 012 Magdeburg III 002602 Foyer d.Geschäftsst.Wobau GmbH 1 - 27 012 Magdeburg III 002610 Schulumweltzentrum 1 - 28 013 Magdeburg IV 003602 Schule am Fermersleber Weg 1 29 013 Magdeburg IV 003608 BbS 'Hermann Beims', Außenstelle 1 30 013 Magdeburg IV 003803 Geschwister-Scholl-Gymnasium 3 31 013 Magdeburg IV 004601 Kindertagesstätte 'Bertis Biberburg' 3 3 - 32 013 Magdeburg IV 004803 Grundschule 'Salbke' 1 - Gegenüberstellung der Differenz der Erst- und Zweitstimmen des vorläufigen und endgültigen Wahlergebnisses der AfD bei der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt, gegliedert nach betroffenen Wahlbezirken lfd. Nr. Wahlkreis-Nr. und Name Wahlbezirk-Nr. und Name Erstimmen AfD Zweitstimmen AfD 33 013 Magdeburg IV 005002 Grundschule 'Westerhüsen' 1 1 34 015 Blankenburg 000002 OT Danstedt 1 - 35 015 Blankenburg 000006 OT Stapelburg 2 - 36 015 Blankenburg 000130 OT Wülperode 3 37 019 Schönebeck 000021 OT Plötzky, Bürgerhaus 1 38 020 Wanzleben 000001 Wefensleben, H.-Heine-Str.8, Haus der Generationen 12 39 022 Köthen 000030 ehem. Gemeindebüro, OT Glauzig 5 40 022 Köthen 000051 Rathaus, OT Gröbzig 1 1 41 022 Köthen 000223 Köthen (Anhalt) II 1 42 023 Zerbst 000001 Gemeindebüro, OT Chörau 1 43 023 Zerbst 000008 Gemeindebüro, OT Kleinpaschleben 1 - 44 023 Zerbst 000007 Hort Kunterbunt, Volkssolidarität, Amtsm 1 45 024 Wittenberg 000003 Gaststätte "Zum Grauen Wolf", Puschkinstr. 35 2 - 46 024 Wittenberg 000006 Pestalozzi Schule, Kreuzstraße 19 1 47 024 Wittenberg 000023 Feuerwehrhaus Labetz, Zahnaer Str. 32 1 48 028 Wolfen 000010 Geschw.- Scholl-Heim, OT Zscherndorf 1 49 029 Bitterfeld 000005 Kita Sonnenzauber, OT Raguhn 1 50 032 Eisleben 000001 Benndorf, Gemeindeamt 2 - 2 - 51 032 Eisleben 000001 Klostermansfeld 1 - 2 - 52 033 Saalekreis 000009 Seegebiet Mansfelder Land-OT Röblingen am See III-Feuerwehrgerätehaus 1 - 53 033 Saalekreis 000001 Petersberg - ehem. Gemeindeamt Petersberg 1 1 54 033 Saalekreis 000010 Petersberg - OT Sennewitz, ehem. Gemeindeamt Sennewitz 1 - 1 - 55 034 Bad Dürrenberg-Saalekreis 000002 Petersberg - OT Brachstedt, ehem. Gemeindeamt Brachstedt 2 - 1 56 035 Halle I 057106 Grundschule Am Heiderand 2 1 57 035 Halle I 057303 Förderschule Fröbelschule 1 - 58 035 Halle I 058101 Freiw. Feuerwehr Lettin 136 59 036 Halle II 090002 Briefwahlbezirk 90002 22 60 036 Halle II 090016 Briefwahlbezirk 90016 112 61 037 Halle III 034201 Grundschule Kanena/Reideburg 9 62 037 Halle III 090007 Briefwahlbezirk 90007 55 63 039 Merseburg 000003 Merseburg - Kursana Domizil Pflegeeinrichtung Haus Laurentius 1 64 041 Zeitz 000099 Briefwahl Hohenmölsen 1 Gesamt 19 664 * Abkürzung OT steht für Ortsteil