Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1470 07.06.2017 (Ausgegeben am 07.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Kita- und Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/807 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Zum Thema KiTa- und Schulverpflegung führt die Landesregierung keine eigenen Datenerhebungen durch. Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage wurden die Ergebnisse einer Umfrage der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung aus dem Schuljahr 2015/2016 zugrunde gelegt. Die Daten zu den Fragen 1 und 3 wurden der Erhebung des Statistischen Landesamtes zum Stichtag 01.03.2016 (Statistischer Bericht - Sozialleistungen - Tageseinrichtungen für Kinder und öffentlich geförderte Kindertagespflege) entnommen. 1. Wie viele Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr werden im Bundesland in Kindertagesstätten betreut? Zum Stichtag 01.03.2016 wurden in Sachsen-Anhalt 112.618 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen betreut. 2. Wie viele Schüler in Sachsen-Anhalt besuchen Schulunterricht der Klassenstufen eins bis vier? Im Schuljahr 2015/2016 besuchten insgesamt 71.566 Schülerinnen und Schüler den Unterricht in den Schuljahrgängen 1 bis 4. 3. Liegen Erkenntnisse darüber vor, wie hoch der Anteil der Kita- und Schulkinder der oben angefragten Kohorten ist, die das Angebot von Kita- bzw. Schulspeisung nutzen? 2 Kindertageseinrichtungen Eine Aussage zur Essens-Teilnehmerquote von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr kann nicht getroffen werden. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen . Die Erhebung durch die Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung ermöglicht folgende Aussage: Der Stichprobenumfang der Umfrage betrug 444 Kindertageseinrichtungen (ohne „reine“ Horte). Die aktuellen Daten beziehen sich auf alle in den befragten Kindertagesstätten betreuten Altersgruppen. Danach nehmen durchschnittlich 89,1 % (n=409) die Mittagsverpflegung in Anspruch. Schule Der Stichprobenumfang betrug 351 allgemeinbildende Schulen. Die Teilnahmequote in der Grundschule beträgt im Mittel 68,8 % (n=175). 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Kosten der in den Kindertagesstätten und Schulen angebotenen Schulverpflegung vor? Eine Aufschlüsselung nach Kostenspannen und Durchschnittswerten ist ausreichend. Kindertageseinrichtung Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Rahmen der Erhebung der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung haben von 444 Kindertagesstätten (ohne „reine“ Horte) 384 Kindertageseinrichtungen Angaben zum Essenspreis getätigt . Im Minimum wurden 0,60 €, im Maximum 3,55 € pro Mittagsmahlzeit angegeben . Der Durchschnittspreis beträgt 2,22 €. Schule Der Stichprobenumfang betrug 351 allgemeinbildende Schulen. 157 Grundschulen trafen eine Aussage zum Essenspreis. Im Minimum wurden 1,55 €, im Maximum 3,50 € angegeben. Der Durchschnittspreis in der Grundschule beträgt 2,47 €. 5. Inwieweit wird das Wirken der Vernetzungsstelle für Kita- und Schulverpflegung evaluiert? Welche Erkenntnisse wurden gewonnen? Die Evaluation des Wirkens der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung in Sachsen-Anhalt erfolgt durch Befragungen von Kindertagesstätten, Schulen und Caterer, die die Vernetzungsstelle selbst durchführt. Darüber hinaus werden die Daten der Speiseplananalysen ausgewertet und die Teilnehmer/innen von Veranstaltungen der Vernetzungsstelle befragt. Die vollständigen Ergebnisse liegen der Landesregierung noch nicht vor. Auf einer Veranstaltung der Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung am 15. Mai 2017 wurden allerdings erste Ergebnisse vorgestellt. Danach bieten 99,3 % der KiTas und 98,9 % der Schulen eine Mittagsverpflegung an. Damit ist nahezu ein flächendeckendes Angebot gesichert. Die Teilnahmequoten sind sowohl in Grund- und Sekundarschulen, als auch in Gymnasien gestiegen. Auch die Förderschulen konnten eine Teilnahmesteigerung verzeichnen. Ein leichter Rückgang der Teilnehmerquoten an der Mittagsverpflegung ist in den Kindertageseinrichtungen festzustellen.