Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1477 08.06.2017 (Ausgegeben am 08.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) 95.000 Euro Kosten für Schutz des Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel Kleine Anfrage - KA 7/812 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der MZ vom 21. April 2017 konnte ich entnehmen, dass laut Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt der Schutz des Abgeordneten Sebastian Striegel 95.000 Euro gekostet hat. Davon entfallen 45.000 Euro auf dessen Wahlkreisbüro und 50.000 Euro auf seine Privatwohnung. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Was hat es in der Vergangenheit für Anschläge auf den Abgeordneten Sebastian Striegel gegeben, die einen solchen Kostenaufwand rechtfertigen? Die Landesregierung verweist auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Robert Farle (AfD), KA 7/720. 2. Was für Sicherungsmaßnahmen wurden konkret durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Abgeordnetenbüro und Privatwohnung. Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen. 3. Falls Herr Striegel sein Mandat aufgibt oder nicht mehr in die 8. Wahlperiode gewählt werden sollte, erfolgt dann ein Rückbau der Sicherungsmaßnahmen ? In diesem Zusammenhang auch die Frage, wer ist Eigentümer der Sicherungstechnik? Die vom Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt erstellten Empfehlungen für sicherungstechnische Maßnahmen werden vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes 2 Sachsen-Anhalt an die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Landtages von Sachsen -Anhalt zur weiteren Verwendung weitergeleitet. Über die jeweilige Umsetzung entscheidet die Landtagsverwaltung. Die Erstfinanzierung für den Einbau von sicherungstechnischen Anlagen erfolgt über das Ministerium der Finanzen. Weitere Maßnahmen, wie auch der Rückbau der Sicherungsmaßnahmen , obliegen der Landtagsverwaltung. Diese wären, ebenso wie Fragen hinsichtlich der Eigentumsrechte an der Sicherungstechnik, bei der Landtagsverwaltung zu erfragen. 4. Warum erfolgt durch die Landesregierung keine öffentliche Bekanntmachung an alle Abgeordneten, dass diese sich vor Übergriffen schützen lassen können? Zum Schutz der freien Mandatsausübung sind in der 6. Wahlperiode vom Ältestenrat des Landtages mit dem Ministerium für Inneres und Sport bei Angriffen und Bedrohungen gegen Abgeordnete bestimmte Verfahren festgelegt worden. In diesem Zusammenhang verweist die Landesregierung auf das Schreiben der Präsidentin des Landtages vom 8. Mai 2017 an alle Mitglieder des Landtages.