Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1478 08.06.2017 (Ausgegeben am 08.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Mario Lehmann (AfD) Doppelsachverhalt vom 13. März und 20. März 2017 in der Stadt-Apotheke Ballenstedt Kleine Anfrage - KA 7/815 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 13. März 2017 kam es zu einem gewalttätigen Übergriff eines marokkanischen Asylbewerbers in der Stadtapotheke von Ballenstedt, bei dem die Polizei vor Ort zum Einsatz kommen musste. Am 20. März verursachte derselbe marokkanische Asylbewerber wiederholt in der Stadtapotheke von Ballenstedt einen gewalttätigen Zwischenfall . Erneut kam die Polizei vor Ort zum Einsatz. In beiden Fällen wurde Inventar in der Apotheke zerstört und massiv das weibliche Personal durch den Beschuldigten bedroht. Die Außenwirkung war erheblich, sodass in der Öffentlichkeit zu diesem Verhalten eine hitzige Diskussion entbrannte. Der Mitteldeutschen Zeitung war eine entsprechende Mehrfachberichterstattung zzgl. eines Kommentars des zuständigen Lokalredakteurs zu entnehmen. In meinem Wahlkreis wurde ich mehrfach zu diesem Doppelsachverhalt angesprochen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Erfolgte in Zusammenhang mit dem zweifachen Übergriff durch ein und denselben Asylbewerber zum Nachteil der Apothekerinnen eine zu defensive Öffentlichkeitsarbeit der Polizeibehörde nach außen? Aus Sicht der Landesregierung war die Öffentlichkeitsarbeit der verantwortlichen Polizeidienststelle dem zugrundeliegenden Sachverhalt angemessen und ausreichend. 2 2. Was hat sich genau zugetragen an den beiden Tattagen? Am 13. und 20. März 2017 kam es zu Zwischenfällen in einer Apotheke in Ballenstedt , die von der Polizei aufgenommen wurden. Es handelt sich bei beiden Vorfällen um sehr komplexe Sachverhalte. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, können weitere Angaben nicht erfolgen. 3. Aus welchem Grund hielt sich dieser marokkanische Asylbewerber in der Stadt Ballenstedt auf? Der Beschuldigte hielt sich zur Durchführung medizinischer Behandlungen in der Lungenklinik Ballenstedt auf. 4. Hat der marokkanische Asylbewerber aufgrund seines mehrfachen, strafrechtlich auffälligen Verhaltens mit einer beschleunigten Abschiebemaßnahme zu rechnen? Wegen des noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über eine eventuelle Abschiebung getroffen werden.