Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1493 09.06.2017 (Ausgegeben am 09.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Vergabe von Gutachten und Beraterverträgen an das Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung (ISW) - Teil IV Kleine Anfrage - KA 7/797 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/1173 Anlage 4 ist eine Kostenerstattung der Investitionsbank in Höhe von 144.942 Euro an das isw unter dem Titel Zukunftsdialoge 2012 aufgeführt. Insgesamt wurden seitens der Investitionsbank für die Zukunftsdialoge 2012 Unterbeauftragungen in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro ausgelöst. Bezug nehmend auf diese Antwort frage ich die Landesregierung erneut: Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Die Angabe in der Vorbemerkung der Fragestellerin, dass die Investitionsbank für die Zukunftsdialoge 2012 Unterbeauftragungen in Höhe von rund 2,2 Mio. Euro ausgelöst habe, ist nicht korrekt. Die Landesregierung hat in Anlage 4 zur Drucksache 7/1173 korrekt angegeben, dass die Zukunftsdialoge zu einer Kostenerstattung der Investitionsbank gegenüber der isw GmbH in Höhe von 144.942 Euro geführt haben. Zwischen dem Land und der Investitionsbank wurden im Jahr 2007 ein Geschäftsbesorgungsvertrag zur „Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Organisation und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit zu den Strukturfonds 2007 - 2013 (2015)“ (MF) sowie ein Geschäftsbesorgungsvertrag „Unterstützung der Verwaltungsbehörde bei der Organisation und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit für den ELER 2007 - 2013“ (MLU) geschlossen. Das jeweilige Vertragsvolumen der Geschäftsbesor- 2 gungsverträge hat die Landesregierung in der Anlage 6 zur Drucksache 7/1173 angegeben . Diese Verträge dienten nicht ausschließlich der Durchführung der Zukunftsdialoge 2012, sondern der Koordination der gesamten Öffentlichkeitsarbeit zu den Fonds im Zeitraum 2007 - 2013 (2015). Im Rahmen der damals bestehenden Geschäftsbesorgungsverträge wurde die Investitionsbank im Jahr 2012 mit der Organisation , Konzeptionierung, Durchführung und Dokumentation der Workshopreihe „Zukunftsdialoge - eine Strategie für mein Land“ beauftragt. Diese galt gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 als EFRE/ESF-Jahresveranstaltung 2012. Für das Vorhaben standen insgesamt 150.000,00 Euro (brutto) zur Verfügung. Für die Erfüllung der Leistungen war die Investitionsbank berechtigt, dritte Akteure einzubeziehen . Dafür mussten drei Angebote eingeholt werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche Gegenleistung erbrachte die isw GmbH für Vertrag Nr. 5 (Zukunftsdialoge 2012) in der Anlage 4 der Antwort der Landesregierung? Die isw GmbH übernahm im Rahmen der Zukunftsdialoge Aufgaben der inhaltlichen Konzeptionierung, die organisatorische Vorbereitung, die Durchführung und Moderation sowie die Nachbereitung und Dokumentation von insgesamt fünf Workshops im Land. Die Dokumentation wurde im Europaportal veröffentlicht 1. 2. Fanden Unterbeauftragungen seitens des isw im Rahmen dieses Vertrages statt? Falls ja, bitte Vertragspartner, vereinbarte Leistung, Kostenerstattung sowie Daten (Vertragsschluss und Laufzeit) angeben. Gegenüber der Investitionsbank war ausschließlich die isw GmbH zur Leistungserbringung und –abrechnung verpflichtet. Unterbeauftragungen waren vertraglich nicht ausgeschlossen, aber auch nicht anzeigepflichtig gegenüber der Investitionsbank. Aus diesem Grund kann keine Auskunft darüber gegeben werden, ob sich die isw GmbH für die Leistungserbringung zu den Zukunftsdialogen weiterer Unterbeauftragungen bediente. 3. In Anlage 4 ist vermerkt, dass Angebote und Verträge vor der Vergabe von Unteraufträgen dem Ministerium vorzulegen sind. Welche Angebote wurden im Rahmen des Vertrages Nr. 5 welchen Ministerien vorgelegt? Wie wurden die vorgelegten Angebote und Verträge bewertet und entschieden ? Die Investitionsbank war bei der Durchführung der Zukunftsdialoge 2012 berechtigt - in Absprache mit den Verwaltungsbehörden - dritte Akteure einzubeziehen . Sie hatte drei Unternehmen um die Abgabe eines Angebots gebeten. Nach Einreichung der Angebote wurde ein Vermerk mit einem Vergleich der Angebote erstellt. Den Verwaltungsbehörden wurde dieser Vermerk vorgelegt. Die Vergabeentscheidung fiel aufgrund des Wirtschaftlichkeitsprinzips sowie auf Grundlage der regionalpolitischen Expertise und den tiefgehenden Kenntnissen der förderpolitischen Ausrichtung des Landes Sachsen-Anhalt auf die isw GmbH. 1 https://europa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/Europa/Bibliothek _EU-Fonds/EU-Fonds-Blog/Tagungsdokumentation_Final.pdf 3 4. Ausweislich Anlage 6 hat die Investitionsbank 93 weitere Unterbeauftragungen mit Agenturen und Kommunikationsberatungen abgeschlossen. Im Falle erfolgter Unterbeauftragungen durch das isw: Warum wurden weitere Unteraufträge durch die isw GmbH erteilt und nicht direkt durch die Investitionsbank? Die in Anlage 6 aufgeführten Unteraufträge wurden allesamt von der Investitionsbank (und nicht der isw GmbH) im Rahmen der o. g. Geschäftsbesorgungsverträge vergeben. Bei der Vergabe von Leistungen an Dritte durch die Investitionsbank war es den auftragnehmenden Institutionen freigestellt, weitere Aufträge zu vergeben. Dies war gegenüber der Investitionsbank nicht anzeigepflichtig .