Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1494 09.06.2017 (Ausgegeben am 09.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Nordharzautobahn Kleine Anfrage - KA 7/827 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Mitteldeutsche Zeitung berichtet am 30. März 2017 von einer Hochstufung der bestehenden Bundesstraße 6 zwischen der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Autobahn 14 bei Bernburg. Laut einer Untersuchung von 2015 nutzen täglich 12.000 bis 23.000 Kraftfahrzeuge die Bundesstraße 6 im sachsen-anhaltischen Teil. Nach Hochstufung zur Autobahn wird von einem steigenden Verkehrsaufkommen ausgegangen .1 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Ab wann gilt voraussichtlich die Hochstufung zur Autobahn? Gegenwärtig sind noch einige Detailaspekte für die Aufstufung zwischen dem Bundesverkehrsministerium und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr auf Arbeitsebene zu klären. Ferner bedarf es noch einer abschließenden Entscheidung des Bundes über den Antrag des Landes Niedersachsen bezüglich des auf dessen Territorium gelegenen Streckenabschnitts, um den Netzschluss zur Bundesautobahn A 395 herzustellen. Ein konkreter Termin für die Aufstufung kann noch nicht benannt werden. 1 Siehe http://www.mz-web.de/sachsen-anhalt/nordharzautobahn-wird-zur-a36-neue-autobahn-fuersachsen -anhalt---b6-wird-aufgewertet-26281962 (abgerufen am 3. April 2017) 2 2. Um wie viele Kraftfahrzeuge wird sich das Verkehrsaufkommen vermutlich erhöhen? Bitte auch nach den wichtigsten Kraftfahrzeugtypen aufschlüsseln . Die Verkehrsprognose der B 6n wurde für eine vierstreifige Bundesfernstraße erstellt . Die straßenrechtliche Einstufung der Straße stellt im Rahmen der Prognose kein gesondertes Kriterium dar. Die als Bestandteil der Planung der einzelnen Abschnitte der B 6n erstellte Verkehrsprognose geht, je nach Streckenabschnitt, von einer Verkehrsbelegung zwischen 23.400 und 37.500 Kfz/24h aus. Im Rahmen der Prognose erfolgte darüber hinaus auch die Ermittlung des Schwerverkehrsanteils. Dieser wurde, je nach Streckenabschnitt, mit 3.700 - 4.800 Lkw/24h ermittelt. Eine weitere Unterteilung nach Kraftfahrzeugtypen wurde in der Verkehrsprognose nicht vorgenommen. Die im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2015 für den Schwerverkehr ermittelten Werte zwischen 1.900 - 2.900 Fz/24 h liegen, wie auch das gesamte Verkehrsaufkommen, unterhalb der Prognosewerte. 3. Wie könnte sich das steigende Verkehrsaufkommen auf umliegende Gemeinden hinsichtlich Lärmbelästigung und Schadstoffbelastung auswirken ? Die für die B 6n durchgeführten schalltechnischen Berechnungen wurden auf der Basis der Verkehrsprognosedaten für den jeweiligen Abschnitt durchgeführt. Vor dem Hintergrund der im Rahmen der Straßenverkehrszählung 2015 ermittelten derzeitigen Verkehrsbelegung unterhalb der Prognosedaten sind keine Lärmbelastungen über den gesetzlich vorgegeben Grenzwerten zu erwarten. Gleiches gilt für die Schadstoffbelastung. 4. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen zum Schutz der umliegenden Gemeinden vor Lärm oder anderen negativen externen Effekten? Wenn ja, um welche handelt es sich und was werden diese kosten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.