Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1495 09.06.2017 (Ausgegeben am 09.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Schulpflichtige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/829 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Beschulung von Flüchtlingen stellt eine immense pädagogische und organisatorische Herausforderung dar. Schulen und Lehrkräfte fühlen sich bei der Bewältigung der damit verbundenen Probleme im Stich gelassen. So hat sich die Leiterin einer Magdeburger Schule erst kürzlich mit einem Hilferuf an die Politik gewandt und einen „Zuweisungsstopp von Schülern mit Migrationshintergrund“ gefordert (Volksstimme, 4. April 2017). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage ist darauf hinzuweisen, dass eine Differenzierung nach Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und Schülerinnen und Schülern von Geflüchteten nicht vorgenommen wird. Schülerinnen und Schüler kommen aus ganz unterschiedlichen Migrationszusammenhängen an deutsche Schulen. Sie sind nicht verpflichtet darüber Auskunft zu geben, ob sie aus ihrem Heimatland geflüchtet sind. Für ihre Aufnahme und Beschulung ist es gleich, aus welchem Grund sie nach Sachsen-Anhalt migrieren. Sie unterfallen der Schulpflicht, wenn sie in Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Handelt es sich um neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen und wurde für sie die Notwendigkeit der Sprachförderung 2 festgestellt, organisieren die Schulen für sie eigenverantwortlich den entsprechenden Unterricht zur Förderung des Erlernens der deutschen Sprache. Frage 1: Wie viele der derzeit in Sachsen-Anhalt untergebrachten Flüchtlinge sind schulpflichtig? Bitte schlüsseln Sie die Antwort nach Schulbezirken bzw. Schuleinzugsbereichen auf. Antwort: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung können keine Angaben zum Personenkreis der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus geflüchteten Familien getroffen werden, da eine gesonderte Erfassung der unterschiedlichen Migrationszusammenhänge und deren jeweilige Schuleinzugsbereiche im Land Sachsen-Anhalt nicht vorgenommen wird. Frage 2: Wie viele der derzeit in Sachsen-Anhalt beschulten Flüchtlinge verfallen jeweils auf die einzelnen Schulformen? Antwort: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung können keine Angaben zum Personenkreis der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus geflüchteten Familien getroffen werden, da eine gesonderte Erfassung der unterschiedlichen Migrationszusammenhänge und deren Zuweisung in die jeweilige Schulform im Land Sachsen-Anhalt nicht vorgenommen wird. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil von Flüchtlingskindern? Bitte in Prozentzahlen pro Schule für das gesamte Land Sachsen-Anhalt angeben. Antwort: Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung können keine Angaben zum Personenkreis der schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus geflüchteten Familien getroffen werden, da eine gesonderte Erfassung der unterschiedlichen Migrationszusammenhänge und deren prozentualen Anteil an den öffentlichen Schulen im Land Sachsen-Anhalt nicht vorgenommen wird. Frage 4: Bei wie vielen der derzeit in Sachsen-Anhalt untergebrachten, schulpflichtigen Flüchtlinge handelt es sich um sogenannte „unbegleitete minderjährige Ausländer “? Antwort: Eine gesonderte Erfassung der Anzahl unbegleiteter Kinder und Jugendlicher unter den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an den öffentlichen Schulen des Landes erfolgt nicht und ist auch nicht geplant, da diese Differenzierung weder für die Schule noch für die Kinder und Jugendlichen von Bedeutung ist. Es können daher auch keine differenzierten Angaben nach dem Migrationszusammenhang gemacht werden.