Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1496 09.06.2017 (Ausgegeben am 09.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Zuschüsse für politische Bildungsarbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerke Kleine Anfrage - KA 7/834 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Zuschüsse für politische Bildungsarbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerke geleistet ? Antwort: Auf der Grundlage des Doppelhaushalts 2017/2018 werden gem. §§ 23, 44 LHO Zuschüsse für laufende Zwecke der politischen Bildungsarbeit der den Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerken sowie kommunalpolitischen Organisationen gewährt, die in Sachsen-Anhalt Bildungsarbeit betreiben und deren Arbeit den Zielen und Wertvorstellungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und der universellen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen entspricht. Werden solche Organisationen mit öffentlichen Mitteln gefördert, folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.07.1986 (BVerfGE 73,1, Rdnr.132, 133 zit. nach juris), dass eine solche Förderung alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigen muss. Diese für den Bund geltende Rechtslage ist auf die im Land Sachsen-Anhalt ansässigen parteinahen Organisationen entsprechend anzuwenden . 2 Für die Förderung der kommunalpolitischen Organisationen gilt darüber hinaus die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen (RdErl. des MI LSA v. 16.02.1995 zuletzt geändert durch RdErl. der StK v. 04.03.2004). Diese Richtlinie wird derzeit überarbeitet und aktualisiert. Frage 2: Für welche Parteien besteht ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Zuschüsse für politische Bildungsarbeit der ihnen nahestehenden Stiftungen und Bildungswerke? Antwort: Ein Anspruch auf Zuschüsse für politische Bildungsarbeit für Parteien besteht nicht. Auch für die den Parteien nahestehenden Stiftungen und Bildungswerke sowie kommunalpolitischer Organisationen besteht kein Rechtsanspruch. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel laut Haushaltsplan. Frage 3: Welche parteinahen Stiftungen und Bildungswerke erhalten in Sachsen-Anhalt Zuschüsse? Welcher Partei stehen diese jeweils nahe? Wie hoch sind die Zuschüsse für das Jahr 2017 insgesamt und wie viel erhalten die einzelnen Stiftungen und Bildungswerke jeweils? Wie wird die Höhe der Zuschüsse berechnet ? Antwort: Die einzelnen Organisationen erhalten Zuschüsse gemäß der in den jeweiligen Erläuterungen bei Kapitel 07 04 Titel 684 01 und 684 02 beschriebenen Bemessungsgrundlage . Demnach ergeben sich die Anteile der Zuschüsse als Bruchteile der Mittel der letzten zwei Landtagswahlergebnisse der den Stiftungen, Bildungswerken und kommunalpolitischen Organisationen nahestehenden Parteien. Bei der Berechnung der Anteile wurde die vom MF gem. § 41 LHO verhängte Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 10 v. H. für die Ausgabenansätze der Hauptgruppen 5 - 8 sowie in den Titelgruppen der Hauptgruppen 4 - 8 berücksichtigt. Danach belaufen sich die Zuschüsse im Haushaltsjahr 2017 insgesamt auf derzeit: Kapitel 07 04 Titel 684 01: 211.500 € Kapitel 07 04 Titel 684 02: 130.500 € Auf die einzelnen Organisationen entfallen folgende Anteile: Kapitel 07 04 Titel 684 01 - Stiftungen/Bildungswerke Konrad-Adenauer-Stiftung CDU 84.800 € Rosa-Luxemburg-Stiftung Die Linke 54.400 € Friedrich-Ebert-Stiftung SPD 43.700 € Heinrich-Böll-Stiftung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 16.700 € Erhard-Hübener-Stiftung FDP 11.800 € 3 Kapitel 07 04 Titel 684 02 - kommunalpolitische Organisationen Bildungswerk der kommunalpolitischen Vereinigung CDU 52.300 € kommunalpolitisches forum Die Linke 33.600 € Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik SPD 27.000 € Grüne kommunalpolitische Vereinigung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 10.300 € Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker FDP 7.300 € Frage 4: Welche Bedingungen müssen zur Förderung der politischen Bildungsarbeit einer parteinahen Stiftung oder eines Bildungswerkes erfüllt sein? Welche ist die zuständige Behörde für die Anerkennung und die Bezuschussung einer parteinahen Stiftung oder eines Bildungswerkes? Welche Antragsfristen existieren? Antwort: Als grundsätzlich förderfähig angesehen werden Stiftungen, Bildungswerke und kommunalpolitische Organisationen, wenn sie die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 14.07.1986 (BVerfGE 71,1 = NJW 1986, 2497) erfüllen, das heißt, von den Parteien rechtlich und tatsächlich (also personell und organisatorisch ) unabhängig sind und sich selbständig und eigenverantwortlich der beschriebenen Bildungsaufgaben annehmen und die auf Initiative oder mit Billigung der Landesorganisation der nahestehenden Partei gegründet worden sind. Die Förderung der parteinahen Stiftungen, Bildungswerke und kommunalpolitischen Organisationen erfolgt aus dem Kapitel 07 04 Titeln 684 01 und 684 02 der Landeszentrale für politische Bildung. Antragsfrist ist der 1.12. des Vorjahres.