Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1503 12.06.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 13.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Messerstecherei in Gemeinschaftsunterkunft Bernburg Kleine Anfrage - KA 7/826 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die MZ berichtete am 15. April 20171, dass es in der Gemeinschaftsunterkunft in Bernburg zu einer Messerstecherei zwischen zwei Flüchtlingen gekommen ist. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele solcher und ähnlicher Fälle sind in Sachsen-Anhalt bekannt? Bitte tabellarisch aufschlüsseln nach Jahr, Ort, Straftat, Anzahl der Tatverdächtigen und Opfer, Herkunft der Tatverdächtigen sowie Opfer und Stand der Verfahren. Für die Beantwortung der Frage 1 ist die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt (PKS) zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält unter anderem die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche. 1 http://www.mz-web.de/bernburg/streit-um-kochplatte-ein-schwerverletzter-bei-messerstechereiunter -fluechtlingen-26717144 2 Neben der Aufklärungsquote werden auch statistische Angaben zu Opfern und ermittelten Tatverdächtigen erfasst. Die statistische Erfassung dieser Daten erfolgt mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Übergabe an die Staatsanwaltschaft . Der Landesregierung sind für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. April 2017 insgesamt 93 Straftaten im Sinne der Fragestellung bekannt. Die erfragten Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der Stand der Verfahren ließe sich nur durch eine händisch durchzuführende und deshalb innerhalb der zur Verfügung stehenden Monatsfrist nicht zu leistende Einzelauswertung aller Vorgänge feststellen. Eine Antwort der Landesregierung ist hierzu demnach nicht möglich. 2. Welche Sicherheitsbestimmungen gibt es in den Unterkünften? Wieso kann es dort immer wieder zu solchen Straftaten kommen und welche Verbesserungen sind für die Zukunft geplant? Vor dem Hintergrund, dass die Unterbringung von Schutzsuchenden den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises obliegt, ist die Landesregierung für die Beantwortung der gestellten Fragen auf die Übermittlung der Angaben durch die Aufnahmekommunen angewiesen. Sofern Aufnahmekommunen auf einzelne Fragen nicht geantwortet haben, wird hierauf in der betreffenden Antwort hingewiesen. Die erfragten Angaben sind der Anlage 2 zu entnehmen. 3. Inwiefern wirken sich solche Straftaten auf das Asylverfahren bzw. auf den Aufenthaltsstatus der Asylbewerber aus? Nach § 55 Absatz 1 Asylgesetz (AsylG) ist einem Ausländer, der um Asyl nachsucht , zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet ab Ausstellung des Ankunftsnachweises gemäß § 63a Absatz 1 AsylG gestattet (aufenthaltsrechtlicher Status). Nach § 63 Absatz 1 AsylG erhält dieser eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung. Nur Ausländer die sich in einem Asylverfahren befinden, werden als Asylbewerber bezeichnet. Inwiefern sich Straftaten wie die Messerstecherei in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bernburg auf das Asylverfahren auswirken, ist durch das hierfür zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu entscheiden. Wird der Asylantrag abgelehnt, erlischt die Aufenthaltsgestattung nach § 67 Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 AsylG, wenn die Entscheidung des BAMF unanfechtbar geworden ist. 4. Inwiefern werden die Straftaten in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik des Landes Sachsen-Anhalt berücksichtigt? Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Frage 1 verwiesen. d1503anlage.pdf 7-826 A1.pdf 7-826 A2