Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1504 12.06.2017 (Ausgegeben am 13.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (AfD) Sperrung Saale-Radwanderweg zwischen Georgsburg und Rothenburg Kleine Anfrage - KA 7/828 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der offizielle Saale-Radwanderweg zwischen Georgsburg und Rothenburg ist bereits seit vier Jahren aufgrund der Gefahr eines Steinschlags gesperrt. Die Steinschlaggefahr geht von einem in sich zusammenfallenden Felsen aus, der zur Stadt Könnern gehört. Da dieser Felsen jedoch in einem Naturschutzgebiet liegt, darf er nicht einfach abgetragen werden.1 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Da die bisherige Umleitungsstrecke nach Einschätzung der Stadt Könnern und der FörderService GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt - insbesondere aufgrund der auf kurzer Strecke zu überwindenden Höhenunterschiede - keine ausreichende Akzeptanz bei Radfahrern erfahren hat, wird nach derzeitigem Planungsstand bis Ende des zweiten Quartals 2017 eine neue Umleitungstrecke ausgeschildert. Die neue Umleitung soll über einen neu ausgebauten ländlichen Weg über die Fähre Rothenburg, Brucke und Nelben zur Georgsburg führen. Sie ist ein Fünftel kürzer und der zu überwindende Höhenunterschied halbiert sich. Die Kosten für die Ausschilderung der Umleitung trägt das Land im Rahmen des Basismanagements zur Schaffung, Verbesserung und Pflege der touristischen Infrastruktur. 1 Siehe http://www.mz-web.de/salzlandkreis/sackgasse-im-saaletal-seit-vier-jahren-wegen-steinschlag -gesperrt-26302704 (abgerufen am 6. April 2017) 2 1. Gibt es seitens der Landesregierung bereits Überlegungen zur Beseitigung der Steinschlaggefahr? Wenn ja, welche, wie hoch wären die Kosten und für wann wird eine Umsetzung des Vorhabens angesetzt? Wenn nein, warum nicht? Nein. Es obliegt der Stadt Könnern als Eigentümerin des Felsens und als Straßenbaulastträgerin des Radweges entsprechende Überlegungen anzustellen . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Ab wann kann die Strecke voraussichtlich wieder freigegeben werden? Es wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.