Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1505 12.06.2017 (Ausgegeben am 13.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Aussage des Abgeordneten Mario Lehmann (AfD) in der Landtagssitzung am 4. Mai 2017 Kleine Anfrage - KA 7/830 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einer Frage an den Redner Andreas Steppuhn (SPD) zu TOP 10 der Landtagssitzung am 4. Mai 2017 (Die gesellschaftliche Bedrohung durch den Rechtsextremismus konsequent bekämpfen) trifft der Abgeordnete Mario Lehmann (AfD-Fraktion) die Aussage, dass in Sachsen-Anhalt wegen Terrorgefahr Volksfeste abgesagt worden seien. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Wurden in den Jahren 2016 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2017 in Sachsen-Anhalt Volksfeste aufgrund von Terrorgefahr abgesagt? Wenn ja, um welche Volksfeste handelte es sich und von wem wurde die Entscheidung über die Absage getroffen? Der Landesregierung ist eine Veranstaltung bekannt, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 16. Mai 2017 abgesagt wurde. Am 23. Juli 2016 sollte im Einkaufszentrum „nova eventis“, in 06237 Leuna OT Günthersdorf , Nova Eventis 1, eine Schlagerparty mit 4.000 bis 4.500 geplanten Besuchern stattfinden. Aufgrund des zunächst als möglichen Terroranschlag klassifizierten Sachverhaltes in München (Freistaat Bayern) am 22. Juli 2016 und der daraus bestehenden unklaren Lage, wurde durch das Centermanagement des Einkaufszentrums „nova eventis“ die Veranstaltung für den nächsten Tag abgesagt. 2 Absagen weiterer Volksfeste sind der Landesregierung nicht bekannt. Der Begriff „Volksfest“ wurde hierbei sehr weit ausgelegt, so dass die Landesregierung auch kirchliche Feste, Weihnachtsmärkte, Schützen-, Frühlings- und Heimatfeste, Kirmessen sowie Jahrmärkte, aber auch lokale Straßenfeste in die Recherchen mit einbezog .