Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1507 12.06.2017 (Ausgegeben am 13.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Daniel Roi (AfD) Illegale Aufschüttungen in Roitzsch Kleine Anfrage - KA 7/833 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Firma Papenburg betreibt in Sandersdorf-Brehna eine Deponie der DK II, die trotz erheblicher Bedenken des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, der Stadt Sandersdorf- Brehna und der Stadt Bitterfeld-Wolfen durch das Landesverwaltungsamt genehmigt wurde. Des Weiteren beantragte die MDSE ebenfalls am Standort der Deponie „Freiheit III" die Errichtung eines bis zu 40 m hohen Langzeitzwischenlagers für Schlacken und Aschen. Die Firma Papenburg plant zudem weitere Deponien der DK I und DK 0 auf dem Gelände nahe der Ortschaften Renneritz und Roitzsch. Laut Berichten der MZ wurden auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0 bereits Aufschüttungen vorgenommen. Laut Angaben der Firma seien aufgrund eines Fehlers eines Bauleiters 400 Meter statt nur 200 Meter aufgeschüttet worden. Augenscheinlich wird auch hinter dem Wall bereits großflächig das Gelände der geplanten Deponie DK 0 aufgeschüttet. Ebenso gibt es Berichte, dass auf dem Areal der geplanten Deponie DK I vor einigen Jahren illegal das Gelände aufgefüllt wurde. In der Kreistagssitzung des Kreistages Anhalt-Bitterfeld, am 30. März 2017, wurde mitgeteilt, dass der Landrat Beprobungen des jüngst auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0 aufgeschütteten Materials, veranlasst hätte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Hat es auf dem Gelände der geplanten Deponie DK I in der Vergangenheit bereits illegale Ablagerungen von Müll, Abfallstoffen, Bergbauresten oder anderen Komponenten gegeben? Wenn ja, in welchem Ausmaß (Kubikmeter und Flächenausmaß), was genau und wer ist verantwortlich dafür? Nein. 2 2. Hat es auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0 in der Vergangenheit bereits illegale Ablagerungen von Müll, Abfallstoffen, Bergbauresten oder anderen Komponenten gegeben? Wenn ja, in welchem Ausmaß (Kubikmeter und Flächenausmaß), was genau und wer ist verantwortlich dafür? Nein. 3. Ist die Aufschüttung eines sogenannten Staubschutzwalls im südwestlichen Teil des Betriebsgeländes auf der geplanten Deponie DK 0 rechtlich zulässig? Wenn ja, unter welchen Umständen und Auflagen? Baurechtlich ist die formelle und materielle Illegalität des Walles bereits durch die zuständige untere Bauordnungsbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld festgestellt worden, eine entsprechende baurechtliche Beräumungsverfügung vom 16.05.2017 ist der Fa. Papenburg bereits zugesandt worden. Weiterhin prüft die untere Abfallbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gegenwärtig , ob es sich bei der Errichtung des Walles um eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen oder um eine illegale Beseitigungsmaßnahme handelt. 4. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, wer oder was vor welchen Luftschadstoffen (Staub) geschützt werden soll(en)? Nach Angaben der Fa. GP Papenburg AG sollen die unmittelbar angrenzenden Flächen geschützt werden, wobei es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche westlich und einen Solarpark südlich des Betriebsgeländes handelt. 5. Wann wurde eine durch den Landkreis beauftragte Beprobung des aufgeschütteten Materials auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0 durchgeführt ? Ob der besagte Wall sich auf dem Gelände eines geplanten Deponieabschnittes DK 0 befindet, kann mangels Antragsunterlagen (die dann auch die tatsächlich planungsrelevanten Flächen bezeichnen) nicht genau festgestellt werden. Die Probenahme erfolgte am 20.02.2017 an Haufwerken aktueller Anlieferungen im Einbaufeld des besagten Randwalls. 6. Welche Firma, bzw. welches Labor wurde vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld beauftragt, die Beprobung des aufgeschütteten Materials auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0 durchzuführen? Probenahme und Analytik wurden durch das Landesamt für Umweltschutz (LAU) Sachsen-Anhalt in Amtshilfe für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld durchgeführt. 3 7. Auf welche Stoffe wurde das auf dem Gelände der geplanten Deponie der DK 0 aufgeschüttete Material geprüft und was kam dabei raus? Der Parameterumfang ergibt sich aus der Mitteilung (M) 20 der Bund/Länder- Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln“. Die Bewertung der Laborergebnisse erfolgte orientierend nach den Kriterien der LAGA M 20 vom 05.11.2004 - Bodenmaterial (TR Boden) und den Kriterien der LAGA M 20 vom 06.11.1997 für Recyclingbaustoffe/nicht aufbereiteten Bauschutt. Bei der beprobten Anlieferung Bauschutt wurde ergänzend eine Sortieranalyse zur Erfassung des prozentualen Anteils an nichtmineralischen Fremdstoffen durchgeführt . Zur beprobten Anlieferung Bodenmaterial liegt aufgrund des Messwertes im Parameter PAK (Polyzyklische aromatischen Kohlenwasserstoffe) in einer Laborprobe, eine Zuordnung als Z1- Material für die Einbauklasse 1 - eingeschränkter offener Einbau in technischen Bauwerken (wasserdurchlässige Bauweise) vor. Zur untersuchten Anlieferung Bauschutt-/Abbruchmaterial liegt aufgrund der Messwerte im Parameter PAK in beiden Laborproben, eine Zuordnung als Z 2 - Material für die Einbauklasse 2 - eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (nicht oder gering durchlässige Bauweise) vor. Weiterhin sind Auffälligkeiten im Sulfatgehalt zu verzeichnen. 8. Aus welchen Abfallarten besteht der aufgeschüttete Staubschutzwall auf dem Gelände der geplanten Deponie DK 0? Abfallschlüssel (AS) Bezeichnung Bemerkung 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen Erdaushub ohne mineralische bzw. nichtmineralische Fremdbestandteile 17 05 04 Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen mit geringfügigen mineralischen Fremdbestandteilen , insbesondere Ziegel 17 01 02 Ziegel 17 01 03 Fliesen und Keramik Gemische mit/ohne Bodenanteil; nichtmineralische Fremdbestandteile < 5 Vol.% 170107 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen Gemische mit/ohne Bodenanteil; nichtmineralische Fremdbestandteile < 5 Vol.% 9. Wie hoch waren die Kosten für die o. g. Beprobung? Beim LAU sind Kosten in Höhe von 3.480 € entstanden. 4 10. Wer hat die o. g. Beprobung bezahlt? Die beim LAU entstandenen Aufwendungen für Probenahme/Analytik können gemäß § 14 Abs. 1 VwKostG LSA als Auslagen des Verwaltungskostenbescheides des Landkreises Anhalt-Bitterfeld gegenüber dem Verursacher (Fa. GP Papenburg AG) geltend gemacht werden. 11. Wo genau waren die Probeentnahmestellen? Bitte möglichst Koordinaten angeben. Auf die Beantwortung der Frage 5 wird verwiesen.