Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1509 12.06.2017 (Ausgegeben am 13.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) IHK-Fördermittelaffäre Kleine Anfrage - KA 7/847 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die IHK-Fördermittelaffäre wird nunmehr das zehnte Jahr vor Gericht verhandelt. Zwischen den Jahren 2004 bis 2008 haben der entlassene Ex-Regionalbereichsleiter am IHK-Bildungszentrum und Hauptangeklagte Dietmar Baumung sowie eine Mitarbeiterin (ebenfalls angeklagt) durch falsche Angaben mehr als fünf Millionen Euro Fördermittel für Weiterbildungen kassiert. Diese Mittel seien dann zwischen mehreren Bildungsträgern und den Angeklagten aufgeteilt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viel Fördermittel wurden in dieser Strafsache tatsächlich ausgereicht? Die unter einem Aktenzeichen zusammengefasste Ermittlung zu 40 Vorgängen, die jeweils einen Förderfall betreffen, bezeichnet die Staatsanwaltschaft Halle als Sonderkommission „Sponsor“. Der Umfang der in diesen Förderfällen bewilligten Fördermittel beträgt zusammen 8.076.025,08 EUR. 2. Welche weiteren Bildungsträger wurden bei der Aufteilung berücksichtigt und in welcher Höhe? Die IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH hat regelmäßig Unteraufträge für geförderte Weiterbildungsmaßnahmen an folgende Bildungsanbieter erteilt: K & B Service- und Beratungs GbR (Lutherstadt Wittenberg), AWS GmbH - Gesellschaft für Aus- und Weiterbildung GmbH Sachsen-Anhalt (Dessau). 2 Im Bewilligungs- und Abrechnungsprozess zu den Förderungen sind diese Unterauftragnehmer nicht in Erscheinung getreten. Die Abrechnung der Fördermittel mit den Zuwendungsempfängern erfolgte gegenüber der Bewilligungsstelle jeweils durch die IHK Bildungszentrum Halle-Dessau GmbH. Daher kann die Landesregierung keine Aussagen über die Höhe der im Rahmen der Unteraufträge weitergegebenen Fördermittel treffen. 3. Welche Maßnahmen wurden gefördert? Bei den 40 Förderfällen (siehe Antwort zu Frage 1) handelt es sich um betriebliche Qualifizierungsvorhaben für Beschäftigte in Unternehmen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Qualifizierung von Beschäftigten mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt vom 12.02.2001 (MBl. LSA S. 141). 4. Welche Maßnahmen wurden gefördert und nicht durchgeführt? In 34 von den 40 geförderten Fällen wurden Weiterbildungen ganz oder teilweise nicht durchgeführt.