Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/152 05.07.2016 (Ausgegeben am 06.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Landesregierung zur Glyphosat-Reduktion Kleine Anfrage - KA 7/12 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Strebt die Landesregierung eine Minderung des Glyphosat-Einsatzes im Bundesland Sachsen-Anhalt an und welche Maßnahmen wird sie dazu veranlassen? Die Landesregierung setzt sich insgesamt für eine Verminderung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln (PSM) auf Kultur- und Nichtkulturland im Rahmen des Integrierten Pflanzenschutzes sowie des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein. Ein Schwerpunkt ist hierbei die Beteiligung an Demonstrationsprojekten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie des Umweltbundesamtes (BMEL und UBA) zur Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes . Weitere Maßnahmen zur Verminderung des PSM-Einsatzes sind die Erarbeitung von Landesempfehlungen für Anwender und Berater auf der Basis des landwirtschaftlichen Versuchswesens insbesondere im Saatgut- und Sortenwesen , Ökolandbau, integrierten Pflanzenschutz (PS), Düngung, die Beratung sowie das Monitoring und die Aus- und Fortbildung der Nutzer zu Umgang mit und Anwendung von PSM. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat bereits seit Mai 2014 sehr restriktive Bestimmungen für die Anwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat festgelegt. Mit den Anwendungsbestimmungen wurde die in einem Kalenderjahr zulässige Ausbringungsmenge des Wirkstoffes begrenzt. Zudem wurden die Vorschriften für die Sikkation und die Bekämpfung der Spätverunkrautung im Getreide überarbeitet und neu festgesetzt . Spätanwendungen in Getreide sind danach nur noch auf Teilflächen in 2 begründeten Fällen erlaubt. Solch ein Fall liegt vor, wenn aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden oder stehenden Beständen bzw. Zwiewuchs eine Ernte der Getreidebestände sonst nicht möglich wäre. Eine weitere Verminderung des Einsatzes von Glyphosat kann durch stringente Vorgaben zur Gewährung von Ausnahmegenehmigungen zum Einsatz von Glyphosat auf Nichtkulturland erreicht werden. Auf Nichtkulturland ist zwar die Anwendung von PSM grundsätzlich verboten (§ 12 Absatz 1 PflSchG), doch sind nach Satz 2 ebenda Ausnahmen durch die zuständige Behörde möglich. Die Landesregierung wird darauf hinwirken, dass derartige Ausnahmegenehmigungen sehr restriktiv gewährt werden. Auf Bundesebene wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Glyphosatanwendungen auf nichtlandwirtschaftlichen Flächen bis zur Entscheidung der EU zur weiteren Verwendung des Wirkstoffs ausgesetzt werden. 2. Welche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz sind der Landesregierung bekannt und welche finden ihre Unterstützung? Der Landesregierung sind verschiedene Alternativen zum Einsatz von Glyphosat bekannt. Schwerpunkte sind dabei acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen , die insbesondere im Ökolandbau zur Anwendung kommen: Hierzu gehören die Intensivierung der Bodenbearbeitung und der mechanischen Bestandspflege (zum Teil mehrmaliges Pflügen, tiefes Grubbern, Schälen, Hacken und Striegeln) und die Fruchtfolgegestaltung. Zur Pflege des Acker- und Grünlandes sowie von Ackerrandstreifen können auch nest- und teilflächenspezifische Bekämpfungsmaßnahmen mit anderen chemischen PSM zur Anwendung kommen. Bei starker Verunkrautung sind auch das Abmähen und Abschlegeln der Flächen mit anschließendem Umbruch und Neuansaat mögliche Alternativen. Im Bereich der Pflege des Nichtkulturlandes (u. a. Feld- und Straßenränder), von Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind (wie Plätze, Parks, Friedhöfe ) sowie im Haus- und Kleingarten haben das Hacken und Jäten sowie die Wärmebehandlung mit Heißluft und Flammgeräten zunehmende Bedeutung. Die vorgenannten alternativen Techniken und Maßnahmen zur Glyphosatanwendung werden von Seiten der Landesregierung dort wo es möglich und sinnvoll ist unterstützt. 3. Hat die Landesregierung die Studie des Julius-Kühn-Instituts zum Glyphosat -Verzicht in Deutschland ausgewertet und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen? Die Studie des Julius-Kühn-Institutes (JKI) wurde auf Fachebene des MULE ausgewertet. Das JKI stellt in seiner Studie fest, dass die Substitution von Glyphosat durch zusätzliche Bodenbearbeitungsmaßnahmen in bestimmten Fällen und Anbauvoraussetzungen möglich ist. Substitutionsmaßnahmen sind im Acker- und Pflanzenbau aber stark von Standort, Witterung, Anbaupraxis und Anbauintensität abhängig. Des Weiteren wurde festgestellt, dass in der Regel 3 mit nur einem zusätzlichen Bodenbearbeitungsgang keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann. Das JKI kommt zu dem Schluss, dass Glyphosatanwendungen bei Vorliegen entsprechender Voraussetzung und Bedingungen durch mechanische Arbeitsgänge mit geeigneten Geräten ersetzt werden können. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass ein Verzicht auf den Wirkstoff derzeit nicht in jedem Fall pflanzenbaulich und wirtschaftlich zu kompensieren ist. Das ist insbesondere in Dauerkulturen (Obst- und Weinbau), im Rahmen der Ackerhygiene, bei der Bekämpfung von Problemunkräutern (z. B. Quecke) sowie als Maßnahme im Resistenzmanagement aus Mangel an Alternativen der Fall. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass alternative Pflanzenschutzmethoden weiter entwickelt werden und vermehrt Einzug in die Praxis halten. Insbesondere sollen in den Feldversuchen der Versuchseinrichtungen des Landes regionale Bekämpfungsempfehlungen erarbeitet und erprobt werden . Beratung sowie Fort- und Weiterbildung im Pflanzenschutz sollen verstärkt auf alternative acker- und pflanzenbauliche Maßnahmen ausgerichtet und die Entwicklung sowie Einführung ökologisch günstigerer und gleichsam wirkungsvoller Alternativen unterstützt werden.