Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1526 13.06.2017 (Ausgegeben am 15.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt, die von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängig sind Kleine Anfrage - KA 7/840 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der 27. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt hat Herr Minister Webel ausgeführt : „Mindestens 16.400 Beschäftigte sind von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängig, davon 6.600 direkt Beschäftigte bei wasserstraßenaffinen Unternehmen .“ Gleichlautende Zahlen werden in der Antwort der Landesregierung Drs. 7/1273 auf die Große Anfrage „Die Elbe als Wirtschaftsfaktor: Tourismus, Häfen, Schifffahrt und Naturschutz“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/805 genannt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Wie definiert die Landesregierung „wasserstraßenaffine Unternehmen“ und welche Definition liegt den von der Landesregierung genannten Zahlen zugrunde? Zu den wasserstraßenaffinen Unternehmen zählen solche Unternehmen, für die der Wasserstraßentransport mittel- und langfristig standortrelevant ist, die durch Nutzung des Wasserstraßentransports eine Erweiterung des Marktgebietes erzielen , sowie Unternehmen mit entsprechender Affinität zur Wasserstraße. 2 Grundsätzlich können folgende Arten von Beschäftigungswirkungen unterschieden : 1. Direkte Beschäftigungswirkung (wasserstraßenaffine Unternehmen), 2. Indirekte Beschäftigungswirkung (sogenannte Vorleistungen und Investitionsgüter), 3. Induzierte Beschäftigungswirkung (Arbeitsplätze bei Unternehmen, bei denen die Beschäftigten der Unternehmen mit direkter Beschäftigungswirkung ihre privaten Konsumbedürfnisse befriedigen). Zu den mit der Elbe als Wasserstraße in Verbindung stehenden Beschäftigungswirkungen wurden in der Elbschifffahrtsstudie („Wirtschaftliche Bedeutung der gewerblichen Elbschifffahrt“) nicht nur Arbeitsplätze bei den relevanten wasserstraßenaffinen Unternehmen ermittelt. Darüber hinaus wurden auch Arbeitsplätze berücksichtigt, die nicht existieren würden, wären die Arbeitsplätze bei den o. g. Unternehmen nicht vorhanden gewesen. Neben direkten Beschäftigungswirkungen wurden daher auch indirekte und induzierte Effekte ermittelt. Hierfür wurden in der Elbschifffahrtsstudie zunächst 19 Binnenhäfen hinsichtlich der standortrelevanten Verlader bzw. Ansiedler befragt. Außerdem wurden über 500 Unternehmen einer Sichtung unterzogen und insgesamt 431 Fragebögen an Prozessbeteiligte im Wasserstraßentransport auf der Mittel- und Oberelbe versandt. Unter Berücksichtigung einer Rücklaufquote von ca. einem Drittel und weiterführenden Schätzungen bzw. Hochrechnungen resultierte für die weitere Auswertung eine Grundgesamtheit von 174 wasserstraßenaffinen Unternehmen . 2. Wie viele der direkt von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängigen 6.600 Arbeitsplätze sind konkret in Sachsen-Anhalt angesiedelt? Die Anzahl der direkt Beschäftigten wurde aus den im Rahmen der Befragung getätigten Angaben der Unternehmen zu den Mitarbeiterzahlen ermittelt. Nur für einen Teil der relevanten Unternehmen konnten belastbare Daten zum Personalstand generiert werden. Für die übrigen Unternehmen wurden unter Einbindung der Hafenbetriebe und unter Rückgriff auf Angaben von Vergleichsunternehmen sowie Durchschnittsbetrachtungen für die jeweilige Branche Mitarbeiterzahlen in Form einer vereinfachten Hochrechnung ermittelt. Als Bewertungsmaßstab wurde der sog. Wasserstraßenbezugsgrad zugrunde gelegt. Für Unternehmen, deren Leistungserstellung unmittelbar mit der Wasserstraße zusammenhängt (z. B. Binnenschifffahrtsunternehmen, Werften) beträgt dieser 100 %. Mitarbeiter dieser Unternehmen werden vollständig zur direkten Beschäftigungswirkung gerechnet. Für die übrigen Unternehmen wurde der Wasserstraßenbezugsgrad auf Basis der getätigten Angaben zum Transportaufkommen und zum Modal-Split determiniert. 3 Die regionale Verteilung der direkt Beschäftigten (an Standorten mit mehr als 100 Beschäftigen) stellt sich für Sachsen-Anhalt wie folgt dar: Hafenstandort Prozentualer Anteil 1 Magdeburg 29 % 2 Aken, Dessau-Roßlau 6 % 3 Wittenberg 3 % Sachsen-Anhalt insgesamt (Summe 1 bis 3) 38 % Ausgehend von 6.600 direkt Beschäftigen sind davon 2.508 (entspricht 38 %) in Sachsen-Anhalt tätig. Darüber hinaus umfassen die in der Studie unter „Sonstige Standorte“ aggregierten Standorte mit jeweils weniger als 100 Beschäftigten einen prozentualen Anteil von 2 %, d. h. 132 Beschäftigte. Im Land Sachsen-Anhalt zählen hierzu die Standorte Arneburg sowie Halle/Saale. 3. Welche Unternehmen stellen diese o. g. Arbeitsplätze bereit und welchen Branchen werden sie zugeordnet? Bitte jeweils mit Anzahl der Arbeitsplätze und nach Branchen einzeln auflisten. 4. Wie viele der 5.300 indirekt durch Vorleistungsbezug und von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängigen Arbeitsplätze sind konkret in Sachsen-Anhalt angesiedelt? 5. Welche Unternehmen stellen diese o. g. Arbeitsplätze bereit und welchen Branchen werden sie zugeordnet? Bitte jeweils mit Anzahl der Arbeitsplätze und nach Branchen einzeln auflisten. 6. Wie viele der 2.500 indirekt durch Investitionen und von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängigen Arbeitsplätze sind konkret in Sachsen- Anhalt angesiedelt? 7. Welche Unternehmen stellen diese o. g. Arbeitsplätze bereit und welchen Branchen werden sie zugeordnet? Bitte jeweils mit Anzahl der Arbeitsplätze und nach Branchen einzeln auflisten. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3 - 7 wie folgt beantwortet : Der Landesregierung liegen keine nach Bundesländern und Arbeitsplätzen differenzierenden Erkenntnisse vor. Es wird auf den Anhang zur Elbschifffahrtsstudie „Liste der befragten Unternehmen“ verwiesen. 4 8. Wie viele der 2.000 induziert Beschäftigten bei Unternehmen zur Befriedigung des privaten Konsumbedürfnisses der direkt von einer funktionierenden Elbschifffahrt abhängigen Arbeitsplätze sind konkret in Sachsen- Anhalt angesiedelt? Anhand sogenannter Einkommensmultiplikatoren erfolgt die Quantifizierung der induzierten Beschäftigungswirkungen. Die Bestimmung dieser Einkommensmultiplikatoren erfolgt aufgrund der hohen Komplexität nur in unregelmäßigen Abständen im Rahmen ausgewählter Studien. Im Rahmen der durch das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durchgeführten Studie zur „formalen und effektiven Inzidenz von Bundesmitteln“ wurden Einkommensmultiplikatoren auf Ebene der 96 deutschen Raumordnungsregionen ermittelt. Da die Untersuchungsregion dieser Studie in mehreren Raumordnungsregionen liegt, wird der Mittelwert der relevanten Einkommensmultiplikatoren zugrunde gelegt. Aus nachfolgender Tabelle sind die relevanten Einkommensmultiplikatoren - nur abgestellt auf Sachsen-Anhalt - ersichtlich. Einkommensmultiplikatoren nach ausgewählten Raumordnungsregionen Nr. Raumordnungsregion Einkommensmultiplikator 31 Altmark 1,21 32 Magdeburg 1,31 33 Dessau 1,26 34 Halle/Saale 1,30 9. Wer hat die sogenannte Elbschifffahrtsstudie zur wirtschaftlichen Bedeutung der gewerblichen Elbschifffahrt in Auftrag gegeben, wer war dabei federführend und welche Kosten sind dafür entstanden? Auftraggeber waren zu jeweils gleichen Teilen die Länder Brandenburg (vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung), Sachsen (vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ), Sachsen-Anhalt (vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr) sowie die Freie und Hansestadt Hamburg (vertreten durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation). Sachsen-Anhalt hatte die Federführung. Die Kosten für die Elbschifffahrtsstudie beliefen sich insgesamt auf 49.980,00 € (brutto).