Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1528 13.06.2017 (Ausgegeben am 15.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Katja Pähle (SPD) Ausbildung von Floristinnen und Floristen am Standort Halle (Saale) Kleine Anfrage - KA 7/842 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die berufsbildende Schule des Saalekreises bildet am Standort Halle (Saale) „Carl Wentzel“ eine Reihe von „grünen Berufen“ aus. Auch der Beruf des Floristen/der Floristin wird dort in einer Regionalklasse für das südliche Sachsen-Anhalt ausgebildet. In den vergangenen Jahren ist, auch im Zuge allgemein sinkender Zahlen von Berufsschülern , die Zahl der Auszubildenden in diesem Berufsfeld gesunken, weshalb es Sorge gibt, dass die Regionalklasse am Standort geschlossen wird und in Form einer Fachklasse nach Haldensleben verlegt wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Vorbemerkung: Seit Jahren ist die Zahl der Auszubildenden im Ausbildungsberuf „Florist/Floristin“ stark rückläufig. Entsprechend war eine Straffung der Beschulungsorte in dem Bildungsgang notwendig geworden, um regional überhaupt Klassenbildungen in Sachsen -Anhalt aufrecht zu erhalten. Im laufenden 1. Ausbildungsjahr befinden sich an der BbS Saalekreis 14, an der BbS Haldensleben 13 Auszubildende. Im 2. Ausbildungsjahr befinden sich 8 bzw. 6 Auszubildende und im 3. Ausbildungsjahr 6 bzw. 15 Auszubildende. 2 Frage 1: Gibt es tatsächlich Überlegungen zum neuen Schuljahr 2017/18 die Regionalfachklasse Floristinnen und Floristen am Standort Halle der BbS Saalekreis zu schließen? Ob zum Schuljahr 2017/18 an den Berufsbildenden Schulen des Saalekreises eine Klassenbildung zur Beschulung im Ausbildungsberuf im 1. Ausbildungsjahr vorgenommen werden kann, entscheidet sich gemäß Klassenbildungserlass (RdErl. des MK vom 01.02.2013 „Ergänzende Regelungen zur Klassenbildung an den berufsbildenden Schulen“) abschließend bis zum 05.11. eines Jahres. Frage 2: Wenn ja, was sind die Gründe? Es wird auf die Beantwortung zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Mit welchem Mehraufwand für die Auszubildenden ist bei einer Verlagerung nach Haldensleben zu rechnen (Fahrtzeit, Fahrtkosten, möglicherweise Kosten für eine Internats-unterbringung)? Die Frage nach den Fahrtkosten und der Fahrtzeit lässt sich pauschal nicht beantworten . Davon hängen die Faktoren Wohnort und Art des genutzten Verkehrsmittels der einzelnen Auszubildenden ab. Der Landkreis Börde als Schulträger der Berufsbildenden Schule Haldensleben hält ein Wohnheim vor. Die Kosten pro Nacht betragen 11,00 Euro. Frage 4: Gibt es Überlegungen mögliche Mehrkosten auszugleichen? Für die Auszubildenden besteht die Möglichkeit der Beantragung einer Bezuschussung zu den Fahrtkosten bzw. zu den Kosten für die Unterbringung während des Blockunterrichts beim Landesschulamt. Das Nähere dazu regelt die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Auszubildende zu den Kosten der auswärtigen Unterbringung sowie zu Fahrtkosten aus Anlass des Besuchs einer auswärtigen Berufsschule “ (RdErl. des MK vom 01.06.2010 SVBl. S. 193 - 31-81626, zuletzt geändert 08.05.2015) Frage 5: Besteht die Möglichkeit am Standort Halle (BbS Saalekreis), Mischklassen zu bilden, in die Auszubildende der Klasse Floristinnen und Floristen integriert werden können? Bitte auf die Ausbildungsklassen Gärtner/Gärtnerin, Gärtner /Gärtnerin für Zierpflanzenbau und Gärtner/Gärtnerin für Friedhofsgärtnerei insbesondere eingehen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer gemeinsamen Beschulung in den anerkannten Ausbildungsberufen Gärtner/Gärtnerin (alle Fachrichtungen) und Florist /Floristin in Mischklassen. Die gemeinsame Beschulung beschränkt sich allerdings auf das 1. und 2. Ausbildungsjahr. 3 Grundlage dafür sind die in den beiden Rahmenlehrplänen festgeschriebenen Ausbildungsinhalte (Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 8. Dezember 1995) und Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Florist/Floristin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. November 1996)). Frage 6: Ist die Schule über die Planungen zum Schuljahresbeginn 2017/18 informiert? Da der Klassenbildungserlass (RdErl. des MK vom 01.02.2013 „Ergänzende Regelungen zur Klassenbildung an den berufsbildenden Schulen“) die Regelung, dass bei fehlenden Voraussetzungen (erforderliche Klassenstärke), die Auszubildenden an der BbS Haldensleben in einer Landesfachklasse geführt werden, enthält, ist den Berufsbildenden Schulen das Verfahren bekannt.