Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1541 15.06.2017 (Ausgegeben am 15.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Katzenkastration Kleine Anfrage - KA 7/770 Vorbemerkung des Fragestellenden: Viele Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt haben mit der Zunahme von streunenden Katzen zu kämpfen. Die unkontrollierte Fortpflanzung führt zur zunehmenden Verelendung der Tiere. Nichtkastrierte Katzen können sich bis zu dreimal jährlich fortpflanzen und dabei bis zu fünf Welpen zur Welt bringen. Somit kann eine Katze innerhalb von nur fünf Jahren für etwa 13.000 Nachkommen sorgen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie hat eine Ausschreibung für eine wissenschaftlich praktische Untersuchung zur Nachhaltigkeit der Kastration als Maßnahme zur Eindämmung der Überpopulation von herrenlosen bzw. vermeintlich herrenlosen, verwildert lebenden Hauskatzen herausgegeben. Wie viele Vereine/Verbände haben sich auf die Ausschreibung beworben? Bitte einzeln auflisten. Es haben sich sechs Tierschutzvereine und eine Stiftung an der Ausschreibung beteiligt (siehe Anlage 1). 2. Das Projekt soll zwischen 3 und 5 Jahren laufen. Welche Erkenntnisse erhofft sich die Landesregierung daraus? Das Pilotprojekt soll dazu beitragen zu belegen, dass die Kastration von Katzen geeignet ist, nachhaltig zur Eindämmung der verwilderten Hauskatzenpopulation beizutragen. Die wissenschaftliche Begleitung dieses Projektes wird vom Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt übernommen. 2 3. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für das Projekt? Es stehen 10.000 Euro pro Jahr dafür zur Verfügung. Die Gesamtkosten errechnen sich aus der tatsächlichen Laufzeit des Projektes (zwischen 3 und 5 Jahren). 4. Liegen der Landesregierung Statistiken bzw. Schätzungen vor, wie viele streunende Katzen es auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt gibt? Nein. 5. 9 von 16 Bundesländern haben bereits Zuständigkeitsverordnungen auf Grundlage des § 13b Tierschutzgesetz erlassen und damit deren Kommunen die Möglichkeit eröffnet, selbst Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Plant die Landesregierung ein solches Vorgehen? Wenn ja - wann? Wenn nein - warum nicht? Auch in Sachsen-Anhalt ist beabsichtigt, auf der Grundlage des § 13b Satz 5 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I S. 1206, 1313), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 87 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1666, 1674), die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen zum Schutz freilebender Katzen gemäß § 13b Satz 1 bis 4 des Tierschutzgesetzes auf die Landkreise und kreisfreien Städte zu übertragen. 6. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Städte und Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt Verordnungen zur Katzenkastration/Kennzeichnungspflicht von Katzen erlassen haben? Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden diese Verordnungen/Satzungen erlassen? Bitte einzeln auflisten . In Sachsen-Anhalt hat eine Gemeinde, die Gemeinde Bad Dürrenberg, eine Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen erlassen. Rechtsgrundlage sind die §§ 1, 94 Abs. 1 Ziff. 1, 94a Abs. 1 SOG LSA. Weitere Gemeinden sind nicht bekannt. 7. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Vereine/Verbände in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden Projekte zur Katzenkastrationen /Kennzeichnung von verwilderten Katzen durchgeführt haben? Bitte einzeln auflisten. Ja. Einzelheiten sind der Anlage 2 zu entnehmen. 8. Plant die Landesregierung, etwaige Projekte finanziell zu unterstützen? Nein. 9. Wie schätzt die Landesregierung die Rechtslage für Tierheime/Tierschutzvereine /-verbände ein, wenn Halterkatzen einer Kastration/Kennzeichnung , z. B. durch Chips, unterzogen werden? 3 Die Frage kann in dieser Allgemeinheit nicht abschließend beantwortet werden, weil eine Vielzahl unterschiedlicher Fallgestaltungen denkbar ist. Jeder Einzelfall wäre gesondert zivilrechtlich oder strafrechtlich zu bewerten. Eine Kastration /Kennzeichnung ohne eine Zustimmung des Eigentümers kann eine vorsätzliche oder fahrlässige Eigentumsverletzung darstellen, die u. a. Schadensersatzansprüche gegen die betreffende Tierschutzorganisation auslösen kann. 10. Sind der Landesregierung etwaige Fälle bekannt? Gegen den Tierschutzverein Albert Schweizer e. V. in Aschersleben wurde auf Grund einer Anzeige einer Katzenhalterin 2016 ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Ausgang unbekannt). 11. Wie hoch waren die Ausgaben des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2015 bis 2016 zur finanziellen Unterstützung von Tierschutzvereinen/- verbänden? Es wurden 2016 im Rahmen des unter Frage 1 genannten Katzenkastrationsprojektes (Beginn am 01.11.2016) Haushaltsmittel an die am Projekt beteiligten Tierschutzvereine Wolmirstedt und Umgebung e. V. und Bündnis für Tiere e. V. Magdeburg in Höhe von ca. 1.100 Euro (Katzenfallen und Kastrationen) ausgezahlt . 12. Welche Vereine/Verbände haben finanzielle Unterstützung erhalten und welche Projekte wurden damit realisiert? Bitte einzeln auflisten. Siehe Beantwortung Frage 11. 4 Anlage 1 zu Frage 1: Projektausschreibung: Wissenschaftlich praktische Untersuchung zur Nachhaltigkeit der Kastration als Maßnahme zur Eindämmung der Überpopulation von herrenlosen bzw. vermeintlich herrenlosen, verwildert lebenden Hauskatzen Auflistung der Tierschutzvereine/Institutionen, die am Bewerbungsverfahren teilgenommen haben lfd . Nr . Verein/Verband Adresse 1. Gnadenhof Fidelis Amicus e. V. 06463 Falkenstein/Harz OT Ermsleben 2. TSV Wolmirstedt und Umgebung e. V. und Verein „Bündnis für Tiere“ e. V. 39326 Wolmirstedt, Angerstraße 4b 39124 Magdeburg, Nicolaiplatz 1 3. Köthener Tierhilfe e. V. 06366 Köthen Großer Neumarkt 11b 4. Altmärkischer TSV Kreis Stendal e. V. 39576 Stendal Eichstedter Weg 10 5. Allgemeiner Tierhilfsdienst e. V. 38489 Ahlem Im Winkel 51 6. Anny-Bauer-Tierheim-Stiftung Sangerhausen 06526 Sangerhausen Markt 7a 7. TSV Halberstadt e. V. 38820 Halberstadt Juri-Gagarin-Str. 19 5 Anlage 2 zu Frage 7: Auflistung der Vereine/Verbände, die in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden Projekte zur Katzenkastration/Kennzeichnung von verwilderten Hauskatzen durchgeführt haben Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Gemeinden Bitterfeld-Wolfen (regelmäßig), Zörbig, Sandersdorf-Brehna, Muldestausee und Raguhn Stadt Dessau-Roßlau: bekommt der Tierschutzverein ein Gebäude zur kostenlosen Nutzung überlassen sowie eine Sockelfinanzierung (keine direkten Gelder für die Kastration) Landkreis Harz: Verwaltungsgemeinschaft Nordharz-Tierschutzverein Derenburg, OT Stapelburg (2015), Stadt Thale-Tierschutzverein Quedlinburg, Wohngebiet Blankenburger Straße (2016), Stadt Ballenstedt-Tierschutzverein Quedlinburg, OT Rieder (2016), Stadt Blankenburg-Tierschutzverein Derenburg, Pfeifenkrug und Heimburg (2016), Stadt Wernigerode-Tierschutzverein Derenburg, OT Minsleben (2016), Verwaltungsgemeinschaft Nordharz-Tierschutzverein Derenburg, OT Danstedt (2016), Tierschutzverein Halberstadt erhält eine jährliche Zuwendung von 1.000 € von der Stadt Halberstadt Landeshauptstadt Magdeburg: Kastration von jährlich ca. 300 freilaufenden Katzen im kommunalen Tierheim Landkreis Mansfeld-Südharz: Katzenkastration durch die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte in Abhängigkeit der für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehenden Finanzmittel Altmarkkreis Salzwedel: Kastrationsprojekte: Allgemeiner Tierhilfsdienst e. V. (Tierheim Ahlum), in Zusammenarbeit mit Stadt Klötze; Verbandsgemeinde Beetzendorf- Diesdorf, Tierschutzverein Salzwedel u. U. e. V. (Tierheim Hoyersburg), in Zusammenarbeit mit der Stadt Arendsee, Tierschutzverein Gardelegen/Klötze e. V. (Tierheim Gardelegen) in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Salzlandkreis: Projekt der Stadt Bernburg (ca. 20 Katzen) Landkreis Wittenberg: Stadt Wittenberg unterstützt finanziell verschiedene vertraglich gebundene Tierheime