Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1551 15.06.2017 (Ausgegeben am 16.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Mrosek (AfD) B6n Kleine Anfrage - KA 7/858 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/1378 heißt es in der Antwort der Frage 5 (Mehrkosten B6n): „Die B6n wurde auf der Grundlage des für Straßenbauvorhaben gültigen Regewerkes für Planung und Bau realisiert. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung der einzelnen Abschnitte hat eine Gesamtabwägung aller Belange im Zusammenhang mit dem Vorhaben stattgefunden und zum jeweiligen Planfeststellungsbeschluss geführt. Dieser Beschluss bildete die Grundlage der baulichen Realisierung. Mehrkosten infolge von Kompromisslösungen sind nicht entstanden “. In der Mitteldeutschen Zeitung vom 11. Mai 2017 wird Folgendes mitgeteilt: „Verzögerung durch Kröten“ Dass die Fertigstellung des Abschnitts erst Ende 2019 erfolgt, ist der geschützten Knoblauchkröte geschuldet, die überraschend an der Strecke aufgetaucht ist. Sie machte neue Planungen und damit unter anderem über 200 Tunnel und auf 30 Kilometern Länge Zäune nötig. Ursprünglich 51 Millionen Euro sollte das neue Teilstück kosten. „Diese Summe werden wir natürlich nicht halten können“, sagt Oliver Grafe. Mit dem Bund stimme man sich derzeit über die Höhe ab. 10 Millionen Euro Mehrkosten hatte das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt geschätzt. Am Termin zur Fertigstellung hält die Landesstraßenbaubehörde aber fest“. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. In der Antwort in der Drucksache 7/1378 wird geantwortet, dass Mehrkosten infolge von Kompromisslösungen nicht entstanden sind. Werden die 200 Tunnel für die Knoblauchkröte und zugehörige 30 Kilometer lange Schutzzäune nicht als Kompromiss gesehen? Die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/1378 bezog sich gemäß dem Tenor der Anfrage auf Kompromisslösungen im Zusammenhang mit Klagen und Einwänden von Umweltverbänden. Die Anpassung der Planung der B6n an die aktuelle Befundsituation von Amphibien im Baufeld der B6n wurde im Ergebnis von in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Amphibienzählungen erforderlich. Es handelt sich insofern um eine erforderliche Maßnahme des gesetzlich festgeschriebenen Artenschutzes und nicht um eine Kompromisslösung . 2. Wann war die ursprüngliche Fertigstellung der B6n geplant? Welche Bauverzögerung trat durch das überraschende auftreten der Knoblauchkröte ein? Die ursprünglich für Ende 2018 avisierte Verkehrsfreigabe des Gesamtabschnittes der B6n zwischen Köthen und der A 9 verschiebt sich für den Teilabschnitt zwischen Köthen und der L 141 voraussichtlich um ein Jahr.