Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1557 19.06.2017 (Ausgegeben am 19.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Andreas Gehlmann (AfD) Förderung des Fahrradherstellers MIFA-Bike in Sangerhausen Kleine Anfrage - KA 7/844 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einer Presseeinladung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung vom 3. August 2016 steht geschrieben „Felgner überreicht Fördermittelbescheid für neues MIFA-Werk in Sangerhausen“. „Der Fahrradhersteller MIFA-Bike stellt die Weichen für die Zukunft und errichtet in Sangerhausen (Landkreis Mansfeld-Südharz) ein neues Werk. Die Investition in Höhe von knapp 20 Millionen Euro wird durch das Land im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt .“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Welche Voraussetzungen zur Bewilligung der Fördermittel mussten erfüllt sein? Antwort zu Frage 1: Der GRW-Zuschuss wurde unter Zugrundelegung des anzuwendenden Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “ und ergänzenden Regelungen des Landes Sachsen-Anhalt (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Runderlass des MW vom 28. August 2014, MBl. LSA S. 481, in der jeweils geltenden Fassung) gewährt. Aus diesen Vorschriften ergeben sich die umfassenden Bewilligungsvoraussetzungen. Der Zuschuss wurde als Projektförderung zur anteiligen Finanzierung in Höhe von 2 15 % (maximal zulässiger Fördersatz) der förderfähigen Ausgaben gewährt. Die zu Grunde zu legende Basisförderung von 5 % konnte aufgrund der Erfüllung weiterer Kriterien mit einem besonderen Struktureffekt (siehe auch Antwort zu Frage 5) auf den hier maximal zulässigen Fördersatz von 15 % aufgestockt werden. Frage 2: Wann wurden die Anträge auf Förderung bewilligt? Antwort zu Frage 2: Die Förderung wurde mit Zuwendungsbescheid vom 22.07.2016 bewilligt. Frage 3: Ab wann war dem Ministerium bekannt, dass man nicht direkt die MIFA fördert, sondern einen unabhängigen Hallenneubau der von Nathusius Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG des MIFA-Eigentümers und Geschäftsführers Heinrich von Nathusius? Antwort zu Frage 3: Der Zuwendungsbescheid vom 22. Juli 2016 erging sowohl an die MIFA-Bike Gesellschaft mbH als auch an die Nathusius Vermögensverwaltungs GmbH & Co KG als gemeinschaftliche Zuwendungsempfänger, die als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Zuwendungszwecks und der mit der Förderung verbundenen Auflagen verantwortlich sind. Im Zusammenhang mit der zur Auflage gemachten Besetzung von 527 Dauerarbeitsplätzen erfolgte gerade nicht die mit der Frage implizierte Förderung eines unabhängigen Hallenneubaues. Bewilligungen von GRW-Fördermitteln an mehrere Zuwendungsempfänger sind gemäß Koordinierungsrahmen zulässig und aufgrund von Investoren-Nutzer-Beziehungen im Wirtschaftsleben notwendig. Im Ministerium war von Beginn an bekannt, dass die beiden genannten Unternehmen Zuwendungsempfänger der GRW-Fördermittel sind. Frage 4: Welche Auflagen zur Förderung bestanden und bestehen noch? Antwort zu Frage 4: Die mit der Förderung verbundene Auflage zur Besetzung von 527 Dauerarbeitsplätzen gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren nach dem festgelegten Ende des Investitionszeitraumes (Zweckbindungszeitraum). Verbunden mit der Auflage zur Besetzung der 527 Dauerarbeitsplätze ist aufgrund des erhöhten Fördersatzes die Erfüllung folgender weiterer Kriterien: Mindestens 30 der insgesamt vorzuhaltenden Arbeitsplätze müssen als hochwertige Arbeitsplätze mit einem Mindestjahreseinkommen von 36.000,00 EUR besetzt werden. Mit eigenem Personal (abgeschlossenes Hochschulstudium) sind erstmalig oder in zusätzlichem Umfang Forschungs- und Entwicklungsleistungen zu erbringen, wobei mindestens 12 Dauerarbeitsplätze im Forschungs- und Entwicklungsbereich zu besetzen sind. 3 Der Zweckbindungszeitraum von 5 Jahren umfasst auch den Verbleib geförderter Wirtschaftsgüter in der geförderten Betriebsstätte. Der Zuschuss wurde gegen die Stellung von Sicherheiten gewährt. Daneben bestehen Auflagen bzw. Regelungen insbesondere hinsichtlich des Investitionszeitraumes , Versicherungsschutzes der geförderten Wirtschaftsgüter und Mitteilungspflichten sowie gesonderte Auszahlungsvoraussetzungen. Frage 5: Wie hoch belief sich die Gesamtförderung? Welche Anteile wurden bewilligt und ausgezahlt? Antwort zu Frage 5: Als förderfähige Ausgaben des Vorhabens „Investition zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte“ in Sangerhausen wurde ein Betrag in Höhe von 19,0 Mio. EUR anerkannt . Der Zuschuss wurde als Projektförderung zur anteiligen Finanzierung in Höhe von 15 % der förderfähigen Ausgaben gewährt. Die Bewilligung erfolgte somit in Höhe von 2,85 Mio. EUR. Aus dem bewilligten Zuschuss wurde ein Teilbetrag in Höhe von 923 TEUR ausgezahlt. Weitere Auszahlungen sind nicht erfolgt. Frage 6: Was musste der MIFA-Eigentümer an Fördermitteln zurückzahlen und welche Fördermittelsummen sind noch nicht beglichen? Antwort zu Frage 6: Der Zuwendungsbescheid vom 22. Juli 2016 wurde am 23. März 2017 gegenüber beiden Zuwendungsempfängern (siehe Antwort zu Frage 3.) widerrufen und der bislang ausgezahlte Betrag von 923 TEUR zurückgefordert. Hiergegen haben die Zuwendungsempfänger Widerspruch eingelegt. Die Widerspruchsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Warum sprach man in der Vergangenheit immer vom MIFA-Werk-Neubau, obwohl von Anfang an feststand, dass die neue Produktionshalle kein Eigentum der MIFA-Bike werden wird und auch nicht zur Insolvenzmasse gehört? Antwort zu Frage 7: Maßgeblich für diese Aussage war die Tatsache, dass die MIFA-Bike Gesellschaft mbH die Betriebsstätte wirtschaftlich nutzt, für die Schaffung und Sicherung von 527 Dauerarbeitsplätzen verantwortlich war und als Gesamtschuldner für die Erfüllung des Zuwendungszweckes verpflichtet wurde. Frage 8: Liegt hier eine Täuschung der Öffentlichkeit vor, wenn alle Medien und auch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung immer vom neuen MIFA-Werk sprachen? Antwort zu Frage 8: Nein, siehe Antwort zu Frage 7. 4 Frage 9: Gab es Kritik oder Kritiker bei der Fördermittelvergabe? Falls ja, bitte die Kritikpunkte benennen. Antwort zu Frage 9: Konkrete Kritiken bzw. Kritiker sind nicht zur Kenntnis gelangt. Frage 10: Welche Förderungen kamen vom Landkreis Mansfeld-Südharz sowie von der Stadt Sangerhausen? Antwort zu Frage 10: Förderungen des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Stadt Sangerhausen sind nicht bekannt.