Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1577 21.06.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Andreas Schmidt (SPD) Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (umA) Kleine Anfrage - KA 7/769 Vorbemerkung des Fragestellenden: Unbegleitete minderjährige Asylsuchende bedürfen des besonderen Schutzes durch die Gesellschaft. Jugendämter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, Vormünder zu bestimmen, die die Kinder und Jugendlichen in ihre Obhut nehmen. Aufgrund der steigenden Zahl unbegleiteter minderjährige Asylsuchender wurden in Sachsen- Anhalt auch ehrenamtliche Vormünder gesucht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung der Landesregierung: Im Rahmen von Amtsvormundschaften werden in der Regel sowohl deutsche als auch unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche von ein und demselben Amtsvormund betreut. Einige der nachfolgend zusammengefassten Angaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurden von diesen vorwiegend als kumulierte Fallzahlen pro Jahr übermittelt, die lediglich Durchschnittswerte im Verhältnis von Vormund zu unbegleitetem minderjährigem ausländischem Kind oder Jugendlichen (umA) wiedergeben. Hieraus lassen sich keine Über- bzw. Unterschreitungen der nach § 55 Absatz 2 Satz 4 SGB VIII vorgeschriebenen Fallobergrenze von maximal 50 umA je Amtsvormund ableiten. Alle Landkreise und kreisfreien Städte wurden angefragt: Von den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld und Saalekreis liegt jeweils keine Rückmeldung vor. 2 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende haben sich in der Zeit von 2015 bis 2017 in Sachsen-Anhalt aufgehalten? Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher am 01.11.2015 wurden bis einschließlich 01.06.2017 lediglich die tagesaktuellen Meldungen der Bestandszahlen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfasst und werktäglich im webbasierten Online-Verfahren von den Landkreisen und kreisfreien Städten an das Bundesverwaltungsamt (BVA) gemeldet. Zugangszahlen werden dagegen nach der Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht gesondert erfasst. Auch Abgangszahlen werden statistisch nicht erfasst, weshalb zur Dauer von jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten generell keine Daten vorliegen und folglich auch keine Angaben zur Zahl der in dem genannten Zeitraum anwesenden umA gemacht werden können. Insofern wird auf die folgenden Bestandszahlen verwiesen: Stichtag Anzahl umA Ende 2015* 930 29.12.2016** 1.464 01.06.2017** 1.357 Quelle: *vgl. hierzu auch Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/111 (LT- Drs. 7/228); **Landesjugendamt (LJA), Landestabelle umA 2. Wie viele unbegleitete minderjährige Asylsuchende halten sich derzeit in Sachsen-Anhalt auf? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten . Mit Stand vom 01.06.2017 sind 1.357 umA in den örtlichen Jugendämtern der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt registriert. Die Verteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Verteilung der umA in Sachsen-Anhalt nach Landkreisen und kreisfreien Städten Jugendamt LSA Anzahl Altmarkkreis Salzwedel 61 Burgenlandkreis 98 Landeshauptstadt Magdeburg 114 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 93 Landkreis Börde 90 Landkreis Harz 154 Landkreis Jerichower Land 54 Landkreis Mansfeld-Südharz 98 3 Jugendamt LSA Anzahl Landkreis Stendal 86 Landkreis Wittenberg 94 Saalekreis 100 Salzlandkreis 109 Stadt Dessau-Roßlau 50 Stadt Halle 156 LSA gesamt 1.357 Quelle: LJA, Landestabelle umA 3. Wie viele Amtsvormünder betreuten zwischen 2015 und 2017 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Dieses Erhebungsmerkmal wird nicht im Rahmen der Jugendhilfestatistik gemäß §§ 98 ff. SGB VIII erfasst. Die Rückmeldungen der hierzu erfolgten Abfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Anzahl der Amtsvormünder, die zwischen 2015 und 2017 umA betreuten bzw. betreuen Landkreis / Kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Amtsvormund Halle 1 2 21 Dessau-Roßlau keine Angaben 5 6 Magdeburg 1 2 2 Burgenlandkreis 2 9 8 Börde 4 5 6 Harz 2 3 3 Jerichower Land 2 bis 03/16: 2 ab 04/16: 3 3 Mansfeld-Südharz 1 5 6 Salzlandkreis2 5 6 6 Stendal 3 4 4 Wittenberg 1 bis 14/09/16: 1 ab 15/09/16: 2 2 Quelle: LJA - Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Stand 30.05.2017 4. Für wie viele Mündel war der einzelne Amtsvormund zuständig? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Dieses Erhebungsmerkmal wird nicht im Rahmen der Jugendhilfestatistik gemäß §§ 98 ff. SGB VIII erfasst. Die Rückmeldungen der hierzu erfolgten Abfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt 1 Ab 01.07.2017 erfolgt voraussichtlich die Bestellung eines dritten Amtsvormunds. 2 Davon in 2015 mit 0,5 VzÄ, 2016/17 mit jeweils 2 VzÄ. 4 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Mangels Einheitlichkeit konnte keine Bereinigung der Daten im Hinblick auf die Fragestellung erfolgen. Relation Mündel : Amtsvormund Landkreis / Kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Mündel : Amtsvormund Halle 14 : 1 48 : 1 50 : 1 Dessau-Roßlau - variabel unter Einhaltung gesetzlicher Fallobergrenzen Magdeburg 18 : 1 96 : 2 66 : 2 Burgenlandkreis 11 : 2 126 : 9 106 : 8 Börde Ø 45 : 1 Ø 53 :1 Ø 49 : 1 Harz 2 : 1 3 : 1 2 : 1 20 : 1 31 : 1 2 :1 25 : 1 35 : 1 Jerichower Land* 112 : 2 bis 03/2016 = 188 : 2 ab 04/2016 = 188 : 3 166 : 3 Mansfeld-Südharz** 2 : 1 79 : 5 91 : 6 Salzlandkreis 20 :5 124 : 6 96 : 6 Stendal** Ø 74 : 1 Ø 78 : 1 Ø 61 : 1 Wittenberg 16 : 1 bis 14.09.16: 75 : 1 ab 15.09.16: 48 : 1 und 43 : 1 41 : 1 und 37 : 1 Quelle: LJA – Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Stand 30.05.2017; *inkl. Zu- und Abgängen; ** kumulative Angaben je Jahr 5. Gibt es von Seiten der Landesregierung Vorschriften, für wie viele Mündel ein einzelner Vormund verantwortlich sein darf? Wenn ja - welche, wenn nein warum nicht? Nein. Die gesetzliche Vorgabe des § 55 Abs. 2 S. 4 SGB VIII, wonach jeder Amtsvormund maximal 50 Mündel betreuen darf, bedarf keiner weiteren Konkretisierung . Für die Bestellung als ehrenamtlicher Vormund ist § 1786 Abs. 1 Nr. 8 BGB einschlägig, wonach das Familiengericht dann eine Bestellung ablehnen kann, wenn dieser mehr als eine Vormundschaft führt. Mehrere Geschwister gelten hierbei jedoch als eine geführte Vormundschaft. 6. Sind der Landesregierung bundeseinheitliche Standards für die Vormundschaft von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bekannt? Ja. Bundeseinheitliche Standards enthält z. B. die „Arbeits- und Orientierungshilfe für den Bereich der Amtsvormundschaften und -pflegschaften“ der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. 7. Wie viele ehrenamtliche Vormünder betreuten zwischen 2015 und 2017 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Dieses Erhebungsmerkmal wird nicht im Rahmen der Jugendhilfestatistik gemäß §§ 98 ff. SGB VIII erfasst. Die Rückmeldungen der hierzu erfolgten Abfra- 5 ge bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Anzahl der ehrenamtlichen Vormünder, die in Sachsen-Anhalt zwischen 2015 und 2017 umA betreuten bzw. betreuen Landkreis / Kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 ehrenamtlicher Vormund Halle 0 15 21 Dessau-Roßlau - 1 1 Magdeburg - 38 363 Burgenlandkreis 0 0 0 Börde 0 0 0 Harz 0 3 3 Jerichower Land 0 0 0 Mansfeld-Südharz 0 1 1 Salzlandkreis 2 9 2 Stendal4 3 3 2 Wittenberg 1 1 1 Quelle: LJA – Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Stand 30.05.2017 8. Für wie viele Mündel war der einzelne ehrenamtliche Vormund zuständig? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten. Dieses Erhebungsmerkmal wird nicht im Rahmen der Jugendhilfestatistik gemäß §§ 98 ff. SGB VIII erfasst. Die Rückmeldungen der hierzu erfolgten Abfrage bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Relation Mündel : ehrenamtlicher Vormund Landkreis / Kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Mündel : ehrenamtlicher Vormund Halle 0 1 : 1 in 2 Fällen 2 : 1 1 : 1 in 2 Fällen 2 : 1 Dessau-Roßlau - 1 : 1 1 : 1 Magdeburg - i.d.R. 1 : 1 (Ausnahmen bspw. bei Geschwistern) Burgenlandkreis 0 0 0 Börde 0 0 0 Harz 0 2: 1 in 1 Fall 1 : 1 1 : 1 in 1 Fall 4 : 1 Jerichower Land 0 0 0 Mansfeld-Südharz 0 1 : 1 1 : 1 3 Für 9 umA laufen derzeit beim Familiengericht entsprechende Bestellungen ehrenamtlicher Vormünder. 4 Für 2 umA lag die Vormundschaft von 2015 bis 2017 beim Vormundschaftsverein refugium e.V. 6 Landkreis / Kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Mündel : ehrenamtlicher Vormund Salzlandkreis 1 : 1 in 1 Fall 2 : 1 1 : 1 in 2 Fällen 2 : 1 1 : 1 in 1 Fall 2 : 1 Stendal 1 : 1 1 : 1 1 : 1 Wittenberg 1 : 1 1 : 1 1 : 1 Quelle: LJA - Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Stand 30.05.2017 9. Sind derzeit ausreichend ehren- und hauptamtliche Vormünder in Sachsen -Anhalt tätig? Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Amts- und ehrenamtliche Vormundschaften sind unter Berücksichtigung und Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII von den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen. 10. Ist der Landesregierung bekannt, dass mehr Interessenbekundungen für ehrenamtliche Vormundschaften existieren als diese notwendig sind? Im Rahmen des Ende 2015 erfolgten Aufrufs der Landesregierung zur Interessenbekundung betreffs Übernahme ehrenamtlicher Vormundschaften konnten seinerzeit zunächst 450 Interessierte ermittelt werden, von denen 310 an Informationsveranstaltungen in Magdeburg, Halle und Dessau-Roßlau teilnahmen. Im Zuge des darauf folgenden zweiten Verfahrens bekundeten zunächst 268 Personen Interesse. Schließlich erklärten 169 Interessierte verbindlich ihre Bereitschaft zur Übernahme einer ehrenamtlichen Vormundschaft. Deren Daten konnten aufgrund entsprechender Einverständniserklärungen an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergegeben werden. Für die sich daran anschließende Qualifizierung gab es daher 169 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese Grundlagenschulung wurde im ersten Quartal 2016 in Kooperation der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, des Caritasverbandes für das Bistum Magdeburg , des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt, des Vormundschaftsvereins refugium e. V. sowie des Roncalli-Hauses Magdeburg insgesamt dreimal realisiert. Wie viele Interessierte sich darüber hinaus direkt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gemeldet haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Insofern ist eine Aussage zum Verhältnis zwischen Interessenbekundungen und tatsächlichen ehrenamtlichen Vormundschaften nicht möglich. 11. Gibt es im Land Sachsen-Anhalt ein einheitliches Verfahren, um ehrenamtlicher Vormund zu werden? Wenn ja - wie läuft dieses ab? Wenn nein - warum nicht? Nein. Bei der Vormundschaftsbestellung gemäß § 42 Abs. 3 S. 4 SGB VIII handelt es sich um eine Aufgabe des örtlichen Jugendamtes im eigenen Wirkungskreis . Demzufolge liegt es in der Verantwortung des jeweiligen Jugendamtes, geeignete Interessentinnen und Interessenten für die Wahrnehmung der Pflichten eines Vormunds zu suchen und dem zuständigen Familiengericht vorzuschlagen . Dem Familiengericht obliegt jedoch die endgültige Auswahl des Vormundes gemäß § 1779 Abs. 2 BGB. Demnach soll „eine Person ausgewählt 7 werden, die nach ihren persönlichen Verhältnissen und ihrer Vermögenslage sowie nach den sonstigen Umständen zur Führung der Vormundschaft geeignet ist.“ Nur sofern keine als ehrenamtlicher Einzelvormund geeignete Person zur Verfügung steht, kann das Familiengericht gemäß § 1791b Abs. 1 BGB auch das Jugendamt zum Vormund bestellen. 12. Wie lange dauert in der Regel das Verfahren, um ehrenamtlicher Vormund zu werden? Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen diese Zeit drastisch überschritten wurde? Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.