Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1587 21.06.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 22.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Vorbereitung des Schuljahres 2017/2018 Kleine Anfrage - KA 7/856 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schulen wird es in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich geben? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht in Anlage 1 verwiesen. Frage 2: Wie viele Schüler werden die Schulen in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/2018 voraussichtlich besuchen? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. Zur Beantwortung wird auf die beigefügte Übersicht in Anlage 2 verwiesen. Die Prognosedaten liegen erfahrungsgemäß spürbar über dem späteren tatsächlichen IST der Schülerzahlen. In den vergangenen Jahren betrug die Differenz ca. 2.000 Schülerinnen und Schüler. Darüber hinaus werden an den öffentlichen Berufsbildenden Schulen im kommenden Schuljahr vermutlich ca. 40.800 Schülerinnen und Schüler lernen. 2 Das entspricht etwa der Anzahl des Schuljahres 2016/2017. Die genaue Schülerzahlmeldung erfolgt durch die Schulleiter der Berufsbildenden Schulen regelmäßig im November eines Jahres. Frage 3: Wie werden sich die Schülerzahlen in Sachsen-Anhalt voraussichtlich bis zum Schuljahr 2029/2030 entwickeln? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach öffentlichen und freien Schulen angeben. In Vorbereitung der nächsten Sitzung der Expertengruppe zur Bestimmung des längerfristigen Lehrkräftebedarfs erarbeitet das Ministerium für Bildung derzeit auf der Grundlage der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose eine Schülerzahlprognose für öffentlich allgemeinbildende Schulen bis 2030. Frage 4: Wie werden die Schülerzahlprognosen der Landesregierung erstellt? Welche konkreten Daten und welche konkreten Annahmen liegen der Erstellung der Schülerzahlprognose zugrunde? Zur Beantwortung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele unbefristete Stammlehrkräfte werden unter der Annahme, dass alle 370 Stellen der Ausschreibung vom 28. April 2017 besetzt werden können, voraussichtlich zum 7. August 2017 in einem Arbeitsrechtverhältnis bzw. in einem Dienstverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt stehen? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. Am 7. August 2017 werden sich nach aktueller Prognose unter der Annahme, dass alle 370 Stellen der Ausschreibung besetzt werden, 16.718 Personen in einem unbefristeten Arbeitsrechtsverhältnis bzw. Dienstverhältnis zum Land Sachsen-Anhalt befinden . Diese verteilen sich wie folgt auf die Schulformen: vorauss. Anzahl unbefristeter Stammlehrkräfte (einschl. der Annahme, dass die ausgeschriebenen 370 Stellen bis zum 7.8.2017 besetzt werden) in Personen/Köpfe Gesamt 16.718 Grundschulen 4.165 Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 4.216 Gymnasien 3.771 Schulen des Zweiten Bildungsweges 42 Gesamtschulen 464 Förderschulen 2.116 Berufsbildende Schulen 1.944 3 Nicht hinzugerechnet zu dieser Gesamtzahl sind die 877 unbefristeten Stammlehrkräfte , die sich bereits seit geraumer Zeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden und auf der Grundlage der damaligen haushaltsrechtlichen Vorgaben in den Einzelplan 13 überführt wurden. Mit der Auslagerung in den Einzelplan 13 sind sie nicht mehr haushaltsrelevant für den Einzelplan 07 und besetzen dort somit weder Stellen, noch Vollzeitäquivalente. In der Konsequenz führt ihr endgültiger Eintritt in die Altersrente/den Ruhestand im Einzelplan 07 weder zu frei werdenden Stellen /Planstellen, noch verfügbaren Vollzeitäquivalenten oder Personalmitteln. Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen - insbesondere Frage 7 a) - erfolgt somit ausschließlich für die unbefristeten Stammlehrkräfte des Einzelplan 07. Frage 6: In welchem Umfang wird durch den voraussichtlichen Lehrkräftebestand nach Frage 5 das Vollzeitäquivalentziel von 16.117 ausgeschöpft? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. Bei dem in der Fragestellung genannten Vollzeitäquivalent von 16.117 wurde durch den Fragesteller eine Addition der Zielgröße für Lehrkräfte im allgemeinbildenden Bereich (14.237 zum 31. Dezember 2017) und der Zielgröße für Lehrkräfte im berufsbildenden Bereich (1.880 zum 31. Dezember 2017) vorgenommen. Eine solche zusammengefasste Zielgröße sieht der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 nicht vor. Auszugehen ist vielmehr von einer haushaltswirtschaftlichen Zielgröße von 14.237 VZÄ zum 31. Dezember 2017 für den Bereich der allgemeinbildenden Schulen und 1.880 VZÄ zum 31. Dezember 2017 für den Bereich der berufsbildenden Schulen. Prognostiziert werden unter Zugrundelegung des in Frage 5 genannten Personalbestandes zum Stichtag 7. August 2017 folgende VZÄ: vorauss. Anzahl Lehrkräfte in VzÄ zum 31.12.2017 (einschl. der Annahme , dass die ausgeschriebenen 370 Stellen bis zum 7.8.2017 besetzt werden) Allgemeinbildende Schulen 14.189,25 Grundschulen 4.015,12 Sekundar- und Gemeinschaftsschulen 4.067,73 Gymnasien 3.565,92 Schulen des Zweiten Bildungsweges 40,83 Gesamtschulen 440,23 Förderschulen 2.059,43 Berufsbildende Schulen 1.874,57 In der Prognose ist ab 10. August 2017 eine geringfügige Absenkung des VZÄ infolge des Wirksamwerdens genehmigter Teilzeitanträge von bereits im System befindlichen Stammlehrkräften bei der Berechnung der VZÄ-Ausschöpfung zu berücksich- 4 tigen. Nach bisherigem Stand der Prognose werden daher zum 1. September 2017 14.138,41 im allgemeinbildenden Bereich und 1.868,78 im berufsbildenden Bereich angenommen. Für die prognostizierte Differenz zu den VZÄ-Zielgrößen zum 31. Dezember 2017 gemäß Haushalt ist eine Ausschreibung im September 2017 beabsichtigt . Frage 7: Wie viele Lehrkräfte nach Frage 5 werden mit welchem Arbeitsvermögen in VZÄ voraussichtlich a) sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit befinden, b) in Elternzeit sein, c) ohne Vergütung bzw. ohne Bezüge beurlaubt sein, d) an andere Behörden abgeordnet sein, e) langzeiterkrankt gemeldet sein? Zu a): Von den 16.718 unbefristeten Stammlehrkräften befinden sich am 7. August 2017 138 Personen / 64,20 VZÄ in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Sie treten allerdings in dieser Größenordnung nicht neu mit Schuljahresbeginn 2017/2018 in die Freistellungsphase ein. Zum überwiegenden Teil sind diese Personen vielmehr bereits vor Beginn des Haushaltsjahres 2017 in die Freistellungsphase eingetreten. Im gesamten Haushaltsjahr 2017 treten insgesamt nur 27 Personen in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ein. Zu b) bis d): Ob und in welchem Umfang Lehrkräfte, die im Rahmen von Neueinstellungen in den Schuldienst des Landes Sachsen-Anhalt aufgenommen wurden, sich in Elternzeit oder einer anderen genannten Phase befinden, kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht prognostiziert oder antizipiert werden. Eine detaillierte Erhebung erfolgt zu Schuljahresbeginn. Zu e): Die Zahl der Langzeiterkrankten verringert sich erfahrungsgemäß zu Beginn der Ferien und auch zu Beginn des neuen Schuljahres erheblich. Vor diesem Hintergrund werden nach derzeitigem Stand ca. 270 VZÄ an Langzeiterkrankten zum Schuljahresbeginn prognostiziert. Frage 8: Wie viele Lehrkräfte nach Frage 5 mit welchem Arbeitsvermögen in VZÄ a) befinden sich in Mutterschutz, b) erhalten eine Altersermäßigung nach der Arbeitszeitverordnung für die Lehrkräfte, c) sind für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte eingesetzt? Hier bitte insgesamt und getrennt nach Fachseminarleitern, Fachmoderatoren, Fachbetreuern und sonstigen Aufgaben angeben. Für die genannten Fälle können keine Angaben gemacht werden, da diese detaillierte Erhebung erst zu Beginn des Schuljahres erfolgt. 5 Frage 9: Wie viele Förderschullehrkräfte mit welchem Arbeitsvermögen werden zur Förderung im gemeinsamen Unterricht an Regelschulen voraussichtlich eingesetzt sein? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. Derzeit kann nur die Anzahl der Abordnungsstunden von einer Förderschule an eine Regelschule ermittelt werden. Die Erhebung zum detaillierten Unterrichtseinsatz erfolgt erst mit der Erhebung zu Beginn des Schuljahres. Frage 10: Wie viele Bewerberinnen und Bewerber gab es auf die Ausschreibung vom 28. April 2017 (ohne Mehrfachbewerbungen)? Auf wie viele Stellen gab es keine Bewerbung? Bitte insgesamt und getrennt nach den Schulformen angeben. Insgesamt gaben 789 Bewerberinnen und Bewerber (Personen) eine oder mehrere Bewerbungen für die ausgeschriebenen 370 vorrangigen und 80 nachrangigen Einstellungsoptionen ab. Eine Unterteilung der Bewerber (Personen, ohne Mehrfachbewerbungen) nach Schulformen ist nicht möglich, da dies technisch nicht in dem genutzten Online- Bewerbungsportal programmiert wurde. Insgesamt sind für 20 Stellen keinerlei Bewerbungen eingegangen. Dabei handelt es sich um 14 vorrangige und 6 nachrangige Stellen. Die Verteilung auf die Schulformen stellt sich wie folgt dar: vorrangige Stellen nachrangige Stellen vorrangige Stellen ohne Bewerber nachrangige Stellen ohne Bewerber berufsbildende Schulen 20 40 - 3 Förderschulen 36 7 8 2 Gemeinschaftsschulen 48 4 2 - Gesamtschulen 18 - - - Grundschulen 52 12 - - Gymnasien 88 6 - - Sekundarschulen 108 11 4 1 370 80 14 6 Frage 11: Wie viele der Bewerber nach Frage 10 verfügten über eine: a) abgeschlossene Lehramtsausbildung, b) Lehrerausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR (bitte zusätzlich nach den Abschlüssen differenzieren), c) wissenschaftliche Hochschulausbildung, d) sonstige Ausbildung? 6 Auf Grundlage der freiwilligen Selbstangabe der Bewerberinnen und Bewerber stellt sich die Verteilung auf die Ausbildungsabschlüsse wie folgt dar: abgeschlossene Lehramtsausbildung Lehrerausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR (bitte zusätzlich nach den Abschlüssen differenzieren) wissenschaftliche Hochschulaus - bildung* sonstige Ausbilbil - dung* LuK Diplomlehrer Sonderschullehrer 543 9 33 2 202* * „wissenschaftliche Hochschulausbildung“ ist enthalten in „Sonstige Ausbildung“: Die Bewerberinnen und Bewerber können in ihrem matorix-Profil entweder das Lehramt einer Schulform oder eine „sonstige Ausbildung“ angeben. Zusätzlich können in einem Freitextfeld ergänzende Angaben gemacht werden, diese können nicht qualitativ ausgewertet werden. Dabei liegt folgende Verteilung auf die ausgebildeten Lehrämter vor: Lehramt an Bewerberinnen und Bewerber Grundschulen 70 Sekundarschulen 68 Gymnasien 317 Förderschulen 38 Berufsbildenden Schulen 50 Frage 12: Wie viele der bis zum 31. Dezember 2016 befristet beschäftigten Sprachlehrkräfte haben sich auf die Ausschreibungen unbefristeter Stellen vom 8. Dezember 2016, vom März 2017 und vom 28. April 2017 beworben (ohne Mehrfachbewerbungen )? Wie viele Bewerber nach Satz 1 verfügten über eine abgeschlossene Lehrerausbildung (Lehramt oder Abschluss nach dem Recht der ehemaligen DDR)? Wie viele Bewerber nach Satz 1 wurden bisher auf einer unbefristeten Stelle eingestellt? Bitte die eingestellten Bewerber insgesamt und getrennt nach den Schulformen und nach den Abschlüssen (Lehramt, DDR-Abschlüsse, wissenschaftlicher Hochschulabschluss, sonstige Abschlüsse) angeben. Wie viele Einstellungsverfahren sind noch offen? Zu Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden insgesamt 238 Personen befristet bis 31. Dezember 2016 eingestellt. Im laufenden HH-Jahr 2016 fasste der Landtag sodann noch ergänzend den Beschluss, im Umfang von 75 VZÄ eine Verlängerung von befristeten Beschäftigungen bis 30. Juni 2017 vorzunehmen. Auf diesen 75 VZÄ wurden 84 Personen aus dem Pool der im Land bereits tätigen befristeten Sprachlehrkräfte überwiegend bis 30. Juni 2017 weiterbeschäftigt. 7 Von diesen 84 Personen haben sich 11 Personen im Rahmen der Ausschreibung vom 8. Dezember 2016 auf unbefristete Stellen beworben. Sieben dieser Bewerberinnen und Bewerber erfüllten die Einstellungsvoraussetzungen nicht. Vier Personen erhielten ein Einstellungsangebot. Eine Lehrkraft lehnte ein Einstellungsangebot ab. Drei Personen wurden unbefristet in den Schuldienst aufgenommen. Im Rahmen der Stellenausschreibung vom 27. März 2017 bewarben sich vier Personen aus dem Kreis der bis 30. Juni 2017 befristeten Sprachlehrkräfte. Keine dieser vier erfüllte die Einstellungsvoraussetzungen. Auf die ausgeschriebenen Stellen vom 28. April 2017 gaben 35 der 84 befristeten Sprachlehrkräfte eine oder mehrere Bewerbungen ab. Weitere Angaben zur aktuellen Ausschreibungsrunde können auf Grund des noch laufenden Verfahrens bisher nicht gemacht werden. Frage 13: Wie viele Absolventen der Lehrerseminare in Halle und Magdeburg aus den Abschlussgruppen Dezember 2016, März 2017 und Juli 2017 haben sich auf die Ausschreibungen unbefristeter Stellen vom 8. Dezember 2016, vom März 2017 und vom 28. April 2017 beworben (ohne Mehrfachbewerbungen)? Wie viele Bewerber nach Satz 1 wurden bisher auf einer unbefristeten Stelle eingestellt? Wie viele Einstellungsverfahren sind noch offen? Dem Landesschulamt lagen für die genannten Ausschreibungsrunden Bewerbungen von Absolventen der Lehrerseminare des Landes Sachsen-Anhalt in folgendem Umfang vor: Bewerber/-innen (Personen) Ausschreibung vom 08.12.2016 27.03.2017 28.04.2017 Abschlusskohorte 31.12.2016 105 11 20 Abschlusskohorte 31.03.2017 16 13 4 Abschlusskohorte 31.07.2017 1 15 110 weitere Bewerbungen aus Sachsen-Anhalt (ohne Abschlussdatum bzw. Abschlussdatum vor 31.12.2016) 100 21 162 Gesamt 222 60 296 Dem Landesschulamt lagen auf unterbreitete Einstellungsangebote Zusagen von Bewerber, die ihren Vorbereitungsdienst im Land Sachsen-Anhalt absolviert haben in folgender Höhe vor: 8 Einstellungen Ausschreibung vom 08.12.2016 27.03.2017 28.04.2017 Gesamt 89 14 noch nicht abgeschlossen keine Antwort möglich Abschluss bis 31.12.2016 81 1 Abschluss bis 31.03.2017 8 8 Abschluss bis 31.07.2017 0 5 Zur Definition des Begriffs „Einstellung“ ergeht folgender Hinweis: Liegt dem Landesschulamt die Zusage einer Bewerberin bzw. eines Bewerbers auf ein vom Landesschulamt unterbreitetes Einstellungsangebot vor, wird diese als Einstellung gewertet. Anlage 1 Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Quelle: Master vom 17.05.2017 Zweiter Bildungsweg Freie Waldorf- Schule KGS Sportschulen Halle LB- Schulen BBS öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. insgesamt öffentl. freie Tr. öffentl. 225 30 51 15 29 4 36 8 1 2 0 2 1 0 17 20 2 10 2 391 64 1 2 17 223 21 60 4 8 2 31 5 1 1 2 2 5 1 15 18 1 11 2 372 41 1 1 2 1 15 448 51 111 19 37 6 67 13 2 3 2 4 6 1 32 38 3 21 4 763 105 2 3 2 1 32 Anzahl Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/18 Quelle: Erste vorläufige Schülerzahlen zum Stichtag 19.04.2017 Landkreis Grundschulen Sekundarschulen Gymnasien IGS GB-Schulen Sonstige Förderschulen Summe ABS Gemeinschaftsschule 33 3 22 Bereich Süd 244 64 3610 Bereich Nord 255 66 44 Insgesamt 499 130 80 10 14 10 24 43 413 41 25 868 7 19 13 868 413 12 455 455 Anlage 2 Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt Quelle: Master vom 17.05.2017 Zweiter Bildungsweg Freie Waldorf- Schule KGS Sportschulen Halle LB- Schulen öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. öffentl. öffentl. freie Tr. öffentl. freie Tr. insgesamt öffentl. freie Tr. 34.207 2.887 14.790 1.988 9.155 636 24.137 3.313 195 752 0 2.016 263 0 2.082 1.636 105 1.191 150 89.409 10.094 195 752 2.082 34.680 2.530 20.534 781 2.927 231 23.001 2.608 204 295 1.762 1.147 1.587 573 1.986 1.525 99 1.302 194 89.641 8.325 204 295 1.762 573 1.986 68.887 5.417 35.324 2.769 12.082 867 47.138 5.921 399 1.047 1.762 3.163 1.850 573 4.068 3.161 204 2.493 344 179.050 18.419 399 1.047 1.762 573 4.068 Anzahl Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2017/18 Quelle: Erste vorläufige Schülerzahlen zum Stichtag 19.04.2017 Landkreis Grundschulen Sekundarschulen Gymnasien IGS GB-Schulen Sonstige Förderschulen Summe Gemeinschaftsschule Bereich Nord 37.094 16.778 27.4509.791 2.279 1.741 1.341 99.503 99.503 Bereich Süd 37.210 21.315 25.6093.158 12.949 97.966 Insgesamt 74.304 38.093 53.059 5.013 3.365 2.837 197.469 2.734 1.624 1.496 197.469 97.966 d1587_Anlage.pdf Anlage 1.pdf Alage 2