Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1608 23.06.2017 (Ausgegeben am 26.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Christina Buchheim (DIE LINKE) Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen entwickeln Kleine Anfrage - KA 7/870 Vorbemerkung des Fragestellenden: Am 15. Oktober 2015 hat der Landtag von Sachsen-Anhalt in seiner 98. Sitzung folgenden Beschluss (vgl. Drs. 6/4492) gefasst: „Der Landtag bekennt sich zum Grundsatz der Subsidiarität und zu einer interkommunalen Funktionalreform, die die ortsund bürgernahe Erledigung von hierfür zweckmäßigen Aufgaben ermöglicht, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu entwickeln und die kommunale Leistungsfähigkeit zu steigern.“ Das im Koalitionsvertrag von CDU und SPD (2011) verankerte Ziel wurde bis zum Ende der 6. Wahlperiode nicht umgesetzt, obwohl die kommunalen Spitzenverbände dafür gemeinsame Vorschläge (vom 10. April 2012) unterbreiteten und die Landesregierung gleich mehrfach einen solchen Gesetzentwurf ankündigte. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Hat sich die Landesregierung der 7. Wahlperiode bereits mit den kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung dieses Landtagsbeschlusses abgestimmt ? Wenn ja, mit welchen Ergebnissen? Eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu dem Landtagsbeschluss Drs. 6/4492 ist in der siebten Legislaturperiode nicht erfolgt. 2 2. Beabsichtigt die Landesregierung in der 7. Wahlperiode einen Gesetzentwurf für eine interkommunale Funktionalreform vorzulegen, um die Rathäuser zum Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen zu machen? Nein. 3. Wenn die 2. Frage mit „ja“ beantwortet wird, a) bis wann und mit welchen inhaltlichen Schwerpunkten wird die Landesregierung dem Landtag einen Gesetzentwurf vorlegen? b) welche Aufgaben und welches Beschäftigtenpotential stehen dafür bis heute für die Landesregierung fest? Entfällt. 4. Wenn die 2. Frage mit „nein“ beantwortet wird, welche Gründe rechtfertigen diese Entscheidung aus Sicht der Landesregierung? Bei dem Landtagsbeschluss Drs. 6/4492 handelt es sich um ein Bekenntnis des Landtages der sechsten Legislaturperiode. Für die Landesregierung in der siebten Legislaturperiode des Landtages ergibt sich daraus kein zwingendes Handlungserfordernis , zumal auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) in seinen Erwartungen an Landtag und Landesregierung zu Beginn der siebten Wahlperiode (Beschluss des Präsidiums des SGSA in der 169. Sitzung am 5. April 2016 im Kloster Huysburg) ebenso wenig wie der Landkreistag Sachsen-Anhalt in der Arendseer Erklärung vom 18. Februar 2016 „Erwartungen der Landkreise an die Landespolitik in der neuen Legislaturperiode 2016 - 2021“ eine interkommunale Funktionalreform gefordert haben.