Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1615 27.06.2017 (Ausgegeben am 28.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Deichbau in der Stadt Raguhn-Jeßnitz II Kleine Anfrage - KA 7/868 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Kleinen Anfrage zum Deichbau in der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Drs. 7/395) stellte die Landesregierung insoweit fest, dass ein Planfeststellungsverfahren für die Deichrückverlegung in Arbeit ist. Innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens wird sich die Bauzeit des Deiches auf über 18 Monate belaufen und in den Sommermonaten ist eine Baupause von je vier Monaten vorgesehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Ursachen führen in den Sommermonaten zwingend zu einer Baupause von vier Monaten? Bitte einzeln listen und begründen. Im Planfeststellungsbeschluss der Baumaßnahme ist eine Bauzeitbeschränkung für den Zeitraum 01.04. - 31.07. eines jeden Kalenderjahres enthalten. Bautätigkeiten sind in diesem Zeitraum untersagt. Begründet ist dies mit Vogelbrutzeiten und dem Schutz naturschutzrechtlich relevanter Arten. 2. Warum kann der Deich nicht in fortlaufender Bauzeit ohne Baupausen errichtet werden? Bei der Beantwortung bitte den Bauablauf berücksichtigen . Siehe Antwort zu Frage 1. 2 3. Sollte es während der Baupausen zu Ansiedlungen vom Biber und anderen geschützten Arten kommen, wird sich der Bau dann weiter verzögern, bis diese Tiere fachgerecht umgesiedelt wurden oder z. B. Ihre Reproduktionszeit beendet ist? Biber waren im Rahmen des Genehmigungsverfahrens und bei der bisherigen Vorbereitung der Baumaßnahme keine relevante Angelegenheit. Der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss der Baumaßnahme liegt vor und wird mit den enthaltenen Beschränkungen und Auflagen umgesetzt. Sollte es während der Bauphase zu Ansiedlungen vom Biber und anderen geschützten Arten kommen, wird mit dem Landesverwaltungsamt als verfahrensführende Behörde und der zuständigen Naturschutzbehörde die weitere Vorgehensweise abgestimmt . 4. Welche Alternativen zur Fortführung der Bauarbeiten stehen zur Verfügung , wenn eine Umsiedlung der Biber nach Ende der Baupause nicht möglich ist? Umsiedlungen von Bibern werden im Rahmen dieser Baumaßnahme nicht notwendig sein. 5. Gibt es in Sachsen-Anhalt noch weitere geeignete Lebensräume, die für eine Neuansiedlung von umzusetzenden Bibern zur Verfügung stehen? Wenn ja, welche Gebiete sind das konkret und welche Bestandsgröße wird an den ausgewählten Standorten angestrebt? Wenn nein, bestehen Anfragen aus anderen Bundesländern oder europäischen Ländern zur Wiederansiedlung des Bibers mit Tieren aus Sachsen-Anhalt? Die für den Biber geeigneten Lebensräume sind in Sachsen-Anhalt weitestgehend durch die Art besiedelt. Die Population unterliegt bereits intrinsischen Regulationsmechanismen . Über Umsiedlungsmaßnahmen ist gegebenenfalls in den entsprechenden Einzelfällen zu entscheiden. Dazu gehört auch die Festlegung eines geeigneten Umsiedlungsreviers. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/195 „Umsetzung und Entnahme von Bibern“ des Abgeordneten Bernhard Daldrup (CDU) (Drs. 7/434) verwiesen. Anfragen aus anderen Bundesländern oder europäischen Staaten nach Bibern für Wiederansiedlungsvorhaben liegen nicht vor.