Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1616 27.06.2017 (Ausgegeben am 28.06.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Vorfall Köthen IV Kleine Anfrage - KA 7/869 Vorbemerkung des Fragestellenden: Folgender Sachverhalt wurde mir berichtet: Ein junger Mann soll in Köthen am 7. April 2017 mit seiner Freundin und einem Hund durch den Friedenspark in Köthen spazieren gegangen sein. Dort sollen sie auf eine Gruppe von 2 bis 3 Jugendlichen, mutmaßliche Ausländer, getroffen sein. Die junge Frau soll von der Gruppe Männer belästigt und bedrängt worden sein. Daraufhin versuchte wohl der junge Mann einzugreifen, um seine Freundin vor vermeintlichen Übergriffen zu schützen. Es entwickelte sich, laut dem mir zugetragenen Bericht, eine Rangelei dazu kamen weitere Menschen, mutmaßliche Ausländer, um die Gruppe der jungen Männer zu unterstützen. Dabei soll von einem aus dieser Gruppe ein sehr scharfes Reizgas zum Nachteil des jungen Pärchens angewandt worden sein. In der Zwischenzeit rief wohl die junge Frau den Notruf und informierte die Polizei, welche dann auch erschienen sein soll. Nach Ankunft soll sich die Lage etwas beruhigt haben , sodass die Polizisten wohl die Aussagen der verschiedenen Teilnehmer aufnehmen konnten. Aufgrund einer möglichen Verwendung von Reizgas musste der junge Mann zu einem Arzt, dieser stellte, laut berichteter Schilderung, eine schwere Schädigung der Augen fest, er soll zurzeit nur noch 10 % seiner Sehkraft besitzen. Daraufhin wollte der junge Mann Anzeige bei der Polizei stellen, diese riet ihm mutmaßlich davon ab. Tage später wurde bei dem jungen Mann wahrscheinlich von der Polizei die Wohnung nach Waffen durchsucht, da in der Aussage der Gruppe der jungen Männer mutmaßlich möglicherweise von einer Waffe berichtet wurde. Die Durchsuchenden fanden, laut dem mir Berichtetem, einen Zimmermannshammer und wollten diesen beschlagnahmen, der junge Mann ist Zimmermann, eine Waffe wurde nicht gefunden. Da die Polizei dem jungen Mann mutmaßlich riet, keine Anzeige gegen die Gruppe junger Männer zu erstatten, hat dieser sich mittlerweile anwaltlichen Rat gesucht. 2 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Was geschah am 7. April 2017 im Friedenspark in Köthen, ist das Berichtete wahrheitsgetreu? Die Landesregierung bestätigt, dass der in der Kleinen Anfrage dargestellte Sachverhalt Gegenstand der Ermittlungen ist. Das Geschehen fand allerdings am 31. März 2017 statt. Da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind, können weitere Angaben nicht erfolgen. 2. Warum wurde von der Polizei von einer Anzeige gegen die Gruppe junger Männer abgeraten? Von den handelnden Polizeibeamten wurde keiner der beteiligten Person abgeraten , eine Strafanzeige zu erstatten.