Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1619 03.07.2017 (Ausgegeben am 04.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Freiwillige Feuerwehren ausstatten Kleine Anfrage - KA 7/866 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Landesverwaltungsamt hat die Kommunen gebeten, bis Mitte Mai Förderanträge für die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren einzureichen. Dazu gibt es die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz - ZuwendR BS) RdErl. des MI vom 21.06.2011 - 26.11-04011, welche 5 Jahre nach Veröffentlichung ausläuft, somit im Jahr 2016. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wann genau wird die Förderrichtlinie veröffentlicht? Die Frage kann noch nicht beantwortet werden, da sich die neue Förderrichtlinie im Mitzeichnungsverfahren befindet. 2. Wie sollen die Kommunen der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes nachkommen, Fördermittel zu beantragen, wenn es noch keine gültige Richtlinie gibt? Die Kommunen sind über den Inhalt der Richtlinie vorinformiert worden und können bis zum 30. Juni 2017 ihre Anträge unter Beachtung der Förderhöhen der neuen Richtlinie stellen. Gegebenenfalls wird die Antragsfrist verlängert.