Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1627 03.07.2017 (Ausgegeben am 05.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Umsetzung des Ausstattungskonzeptes für den bundeseigenen Katastrophenschutz im Zivilschutz - Auslieferung von Löschgruppenfahrzeugen für den Katastrophenschutz (LF-KatS) an das Land Sachsen-Anhalt (IV) Kleine Anfrage - KA 7/925 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen KA 6/7844 vom 19. März 2013 (Drs. 6/1917), KA 6/7940 vom 13. Juni 2013 (Drs. 6/2166) und KA 7/119 vom 11. August 2016 (Drs. 7/236). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. In der Antwort zu Frage 3 vom 11. August 2016 ist davon die Rede, dass für das LF 16 TS mit dem Kennzeichen BRG-8014 (Jerichower Land, Zerben ) geprüft werde, ob eine Aussonderungsentscheidung getroffen werden muss. Wurde eine solche Aussonderungsentscheidung getroffen? Das Fahrzeug wurde Ende 2016 ausgesondert. 2. Haben Katastrophenschutzbehörden in Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich (weitere) Aussonderungsentscheidungen für ein sog. Platzhalterfahrzeug getroffen? Wenn ja, bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Standort aufschlüsseln. Es wurden zwischenzeitlich folgende (weitere) LF-KatS ausgesondert: - Mansfeld-Südharz: Röblingen, - Saalekreis: Bad Lauchstädt und Dornstedt. 2 3. Wie viele der für Sachsen-Anhalt geplanten 29 LF-KatS wurden vom Bund bislang an das Land Sachsen-Anhalt ausgeliefert? Von welchen im Katastrophenschutz mitwirkenden Feuerwehren werden diese genutzt? Bis Ende 2016 waren in Sachsen-Anhalt 29 sog. Platzhalterfahrzeuge vorhanden . Vier von diesen Fahrzeugen wurden zwischenzeitlich ausgesondert. Neue LF-KatS wurden vom Bund bisher nicht an das Land Sachsen-Anhalt ausgeliefert . 4. Ist in den Jahren 2017 und 2018 damit zu rechnen, dass Aussonderungsentscheidungen für sog. Platzhalterfahrzeuge getroffen werden? Wenn ja, bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt und Standort aufschlüsseln. Aufgrund des Alters der Fahrzeuge besteht grundsätzlich ein erhöhter Wartungs - und Instandsetzungsaufwand. Insofern ist nicht auszuschließen, dass in den Jahren 2017 und 2018 Aussonderungsentscheidungen für sog. Platzhalterfahrzeuge getroffen werden. Bei folgenden LF-KatS wird zurzeit geprüft, ob eine Aussonderungsentscheidung getroffen werden muss: - Altmarkkreis Salzwedel: Beetzendorf, - Landkreis Wittenberg: Cobbelsdorf, Jeber-Bergfrieden, Schweinitz und Seyda .