Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1631 05.07.2017 (Ausgegeben am 06.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Förderung der Wasserwehren 3 Kleine Anfrage - KA 7/876 Vorbemerkung des Fragestellenden: In Auswertung der Anfrage Drs. 7/992 ergeben sich weitere Fragen, die sich bei der Inanspruchnahme der bereitgestellten Fördermittel, im Rahmen der Förderrichtlinie „Kommunaler Hochwasserschutz“, durch die Wasserwehren ergeben und im Sinne eines erfolgreichen vorbeugenden Hochwasserschutzes zu klären sind. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welches Referat/Abteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie ist für die Erstellung und inhaltliche Pflege der Liste zur „Mindestausstattung einer Wasserwehr (MAW)“ zuständig? Referat 22 der Abteilung 2. 2. Welche Fachkenntnisse, Ausbildungen und praktische Erfahrungen liegen bei den entsprechenden Verantwortlichen zur Bearbeitung der MAW-Liste zugrunde? Fachkenntnisse, Ausbildungen und praktische Erfahrungen entsprechen vollumfänglich den Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens/Arbeitsplatzes. 3. Seit wann existiert die MAW-Liste in der in Drs. 7/992 angegebenen Form? Seit dem 23. September 2016. 2 4. Was sind die Grundlagen bzw. Erfahrungen, die der MAW-Liste zugrunde liegen? Die Erstellung der MAW-Liste erfolgte unter Berücksichtigung der Aufgaben der Wasserwehren gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA). Vergleichend wurden Angaben zur Ausstattung der Wasserwehren in Sachsen und Thüringen herangezogen. 5. Welche Rechtskraft besitzt die MAW-Liste? Keine. 6. Wird den Wasserwehren die MAW-Liste für die Beantragung der Fördermittel zur Verfügung gestellt? Wenn nein, bitte begründen. Wenn ja, in welcher Form und wo veröffentlicht? Nein. Die Liste ist ein verwaltungsinternes Hilfsmittel und deshalb ausschließlich für den internen Gebrauch bestimmt. 7. Welches Gremium bzw. welche Experten haben Einfluss auf die Bearbeitung der MAW-Liste? Experten im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Abstimmung mit denen im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft und im Ministerium für Inneres und Sport. 8. Erhält der „Runde Tisch der Wasserwehren“ regelmäßig die Möglichkeit an der Gestaltung der Liste mitzuwirken? Bitte stattgefundene und geplante Erörterungstermine und wesentliche Änderungen in der Liste berücksichtigen . Nein. 9. Welche Mindestfördersumme muss bei der Beantragung von Fördermitteln für die Grundausstattung einer Wasserwehr beachtet werden? Bitte die Unterschiede in der Bemessungsgrenze bei den jeweiligen Fördermöglichkeiten darstellen. Gemäß Nr. 4.1 der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz werden Vorhaben nach Nr. 2.1 - insoweit auch Beschaffungen zur Ausrüstung der Wasserwehren - nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 10.000 Euro betragen. Die Unterschiede in der Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben bei den jeweiligen Fördergegenständen sind als Zuwendungsvoraussetzungen in Nr. 4.1 der Förderrichtlinie Kommunaler Hochwasserschutz dargestellt. 3 10. Wie können die praktischen Erfahrungen der Wasserwehren bei der Bearbeitung der Liste eingebracht werden? Der „Runde Tisch der Wasserwehren“ dient auch zur Diskussion spezieller Anliegen /Themen. 11. Welche weiteren Ausrüstungsgegenstände für Wasserwehren gelten seit dem 23. September 2016 als förderfähig? Grundsätzlich gilt für die Beurteilung der Förderfähigkeit von beantragten Vorhaben , also auch für die Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Wasserwehren , die Einzelfallprüfung. Es ist somit stets die Notwendigkeit und Angemessenheit der Beschaffung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (§ 7 LHO LSA) von der Bewilligungsbehörde zu prüfen. Folglich sind Ausrüstungsgegenstände für die Wasserwehren förderfähig, sofern die Antragsprüfung ergibt, dass diese zur Wahrnehmung der Aufgaben der betreffenden Wasserwehr im Sinne des WG LSA sowie der örtlichen Besonderheiten erforderlich sind. 12. Aus welchen Gründen wurden Förderanträge vor dem 23. September 2016 genehmigt oder abgelehnt? Abgelehnte Anträge bitte mit Begründung listen . Förderanträge zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Grundausstattung der Wasserwehren wurden vor dem 23. September 2016 weder genehmigt noch abgelehnt. 13. Bei einzelnen Anträgen für die Förderung einer Grundausstattung wurden Fahrzeuge für den Transport von Spundwänden nicht genehmigt und auf eine kurzfristige Anmietung von Fahrzeugen im Hochwasserfall verwiesen . Welche Erfahrungen liegen der Landesregierung über die kurzfristige Anmietung von Fahrzeugen im Hochwasserfall vor? Begründung bitte an Fallbeispielen mit Zeithorizont, Fahrzeugtypen und der zur Verfügung stehenden Anzahl von Fahrzeugen. Hierzu liegen keine Erfahrungen vor. 14. Wie viele Fahrzeugvermieter - für im Hochwasser geeignete Transportfahrzeuge - stehen in Sachsen-Anhalt zur Verfügung? Angaben bitte nach Hochwasserrisikogebieten und entsprechend den Erfahrungswerten aus Frage 13. Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 4 15. Pritschenwagen für den Sandsacktransport gelten als förderfähig, welche Fahrzeugtypen fallen darunter und welche Anforderungen an die Geländetauglichkeit müssen erfüllt werden? Pritschenwagen für den Sandsacktransport gelten nicht generell als förderfähig. Es wird insoweit auf die Beantwortung der Frage 11 verwiesen. Auch die Förderfähigkeit der Fahrzeugbeschaffung für eine Wasserwehr unterliegt der Einzelfallprüfung . Die Ausstattung muss für die Aufgabenerledigung gemäß WG LSA notwendig und angemessen sein. Dies gilt insoweit auch für die Geländetauglichkeit. Hierbei ist das Gelände vor Ort sowie das Vorhandensein von Deichverteidigungswegen zu berücksichtigen. 16. Die Stadt Magdeburg bekommt für den Wissenschaftshafen - zwei Machbarkeitsstudien „Sicherung, Verschluss Hafenbecken bei Hochwasser“ (Drs. 7/794) gefördert. Wer erstellt diese beiden Machbarkeitsstudien? Wann liegt das Ergebnis vor und wie hoch sind die Kosten der beiden identischen Studien? Durch ein Büroversehen bei der Übermittlung wurde die Maßnahme zweimal aufgeführt. Tatsächlich wurde nur eine „Wissenschaftshafen-Machbarkeitsstudie : Sicherung, Verschluss Hafenbecken bei Hochwasser“ gefördert. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2017. Erst dann wird ein Ergebnis vorliegen. 17. Wie viele Projekte zum Aufbau einer Wasserwehr wurden seit 1. Januar 2017 mithilfe von Geldern aus dem „Europäischen Fond für regionale Entwicklung“ finanziert? Antwort bitte nach geförderter Wasserwehr /Projekt, Fördermittelhöhe und dem entsprechenden Anteil der jeweiligen Projektgelder. Zum Aufbau einer Wasserwehr wurden zwei Projekte jeweils mit einem Anteil von 80 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Wasserwehr der Projektbezeichnung Zuwendungshöhe Stadt Zeitz Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen zur Grundausstattung einer Wasserwehr und Ausrüstung von Deichläufern 12.196,00 € Stadt Aken Anschaffung von Ausrüstung und Ausstattungsgegenständen für die Erst- bzw. Grundausstattung der Wasserwehr der Stadt Aken (Elbe) zur Verbesserung und Optimierung des mobilen Hochwasserschutzes 100.080,00 €