Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1635 05.07.2017 (Ausgegeben am 06.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dagmar Zoschke (DIE LINKE) Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Erhöhung der Anlagenkapazität einer Bioethanolanlage in der Gemarkung Zörbig Kleine Anfrage - KA 7/885 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt 3/2017 wurde die Erhöhung der Anlagenkapazität von 60.000 t Bioethanol/Jahr auf 100.000 t Bioethanol /Jahr durch Verfahrensoptimierung auf einem Grundstück in der Gemarkung Zörbig bekannt gegeben. Das Landesverwaltungsamt hat entschieden, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sei. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Wurde ein unabhängiger Gutachter mit der Prüfung einer objektiven Rasterbegehung zur Ermittlung der Einhaltung der GIRL (Geruchsimmissions- Richtlinie) beauftragt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist er gekommen? Wenn nein, warum hat man dies bisher noch nicht getan? Nein. Vor der Anordnung einer Rasterbegehung zur Ermittlung der Geruchsimmissionen sind alle Anlagen, die Geruchsemissionen und Geruchsimmissionen verursachen , im Beurteilungsgebiet zu berücksichtigen. Aus diesem Grund muss die Gesamtbelastung für den Standort ermittelt werden, bevor eine Messung zur Einhaltung der GIRL objektiv dargestellt werden kann. 2 Ferner soll die Rasterbegehung als Kontrolle der Wirksamkeit der in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Maßnahmen dienen. 2. Das Landesverwaltungsamt hat die Firma Verbio veranlasst, eine Begutachtung der Geruchsquellen der Bioethanol- und der Biomethananlage durchzuführen. Diese haben die IFU GmbH beauftragt. Wann sind bzw. wurden die Untersuchungen abgeschlossen und welche weiteren Beauflagungen ergeben sich daraus? Die IFU GmbH hat eine Begutachtung der Geruchsquellen der VERBIO Ethanol Zörbig GmbH & Co. KG (Verbio) durchgeführt. Dazu fanden mehrere Begehungen der Anlage durch den Sachverständigen der IFU GmbH, mit dem Ziel der Ermittlung von Geruchsquellen am Standort der Verbio, statt. Im Ergebnis des am 04.10.2016 eingereichten Gutachtens wurden Anlagenteile festgestellt, in welchen das Prinzip eines geschlossenen Systems nicht vollständig umgesetzt waren bzw. durch Verschleiß Leckagen auftraten (diffuse Geruchsquellen). Ein weiterer Schwerpunkt war die Wirksamkeit der Regenerativen Thermischen Oxidation (RTO). Es wurden Maßnahmen zur Beseitigung der festgestellten Mängel getroffen. Die wesentlichen Maßnahmen waren: Aufbau einer dritten RTO um Redundanz für Wartungsarbeiten zu gewinnen, Verbesserung des Ventilaufbaus an den bestehenden RTOs, regelmäßige Wartung und Reparatur an der redundanten RTO Realisierung eines Zwischenspeichers und der Schnellverladung des Humus Einbindung diverser Atmungsöffnungen in die Absaugung zur RTO bzw. zur Verbrennung im Kesselhaus Kürzere Reinigungsintervalle von Pumpensümpfen Entsprechend dieser Ergebnisse wurde am 10.11.2016 eine Nachträgliche Anordnung zur Ertüchtigung der Abgasbehandlungsanlage erlassen. Zudem wurden am 13.10.2016, 31.03.2017 und 16.05.2017 Verfügungen ausgesprochen, die die Umsetzung weiterer Maßnahmen gewährleisten. 3. In welchem zeitlichen Abstand erfolgen Anlagenkontrollen zur Feststellung der Geruchsbelästigung? Seit Oktober 2016 war das Landesverwaltungsamt an folgenden Tagen vor Ort: 13.10.2016, 28.10.2016, 18.11.2016, 25.11.2016, 13.03.2017, 22.03.2017, 31.03. 2017, 02.05.2017, 23.05.2017, 01.06.2017 und am 12.06.2017.