Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1638 06.07.2017 (Ausgegeben am 07.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden auf Kampfmittelverdachtsflächen Kleine Anfrage - KA 7/878 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion „Stand und Entwicklung des Waldbrandschutzes in Sachsen- Anhalt“ vom 15. November 2016 (Drs. 7/572) und die Kleine Anfrage „Kosten der Kampfmittelbeseitigung bei Weltkriegsmunition“ vom 13. Dezember 2012 (Drs. 6/1710). Danach ergibt sich aus der beim Kampfmittelbeseitigungsdienst geführten elektronischen Kampfmittelbelastungskarte (KBK) eine Gesamtlandesfläche von 2.041 km² (ohne Truppenübungsplätze der Bundeswehr), die als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft ist. In der Vergangenheit hat es wiederholt Wald- und Flächenbrände gegeben, bei denen die Feuerwehren den Brandherd nicht direkt bekämpfen konnten, weil dieser sich im kampfmittelbelasteten Gebiet befindet. So können sich Brände aus kleinen Herden zu Großbränden entwickeln. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Das dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen- Anhalt unterstellte Landeszentrum Wald ist laut Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt (LWaldG) ausschließlich für den Wald als solchen zuständig. Dem Landeszentrum Wald selbst liegen keine landesweiten Informationen zu Kampfmittelverdachtsflächen 2 vor. Angelegenheiten der Kampfmittelbeseitigung fallen in den Zuständigkeitsbereich des Technischen Polizeiamtes (Kampfmittelbeseitigungsdienst). 1. Wie groß ist die Waldfläche im Land Sachsen-Anhalt (ohne Truppenübungsplätze der Bundeswehr), die vom Kampfmittelbeseitigungsdienst als Kampfmittelverdachtsfläche eingestuft ist? Bitte für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte angeben. Das im Technischen Polizeiamt vorgehaltene Datenmaterial, zusammengefügt aus eigenen Sondierungen, mündlichen Berichten und alliierten Flugdaten, Luftbildaufnahmen ehemals militärischer Liegenschaften und sonstigen Quellen, gibt einen ersten Hinweis auf eine wahrscheinlich potenzielle Belastung mit Kampfmitteln und ist im Belastungskataster (Flurstücke) des Kampfmittelbeseitigungsdienstes hinterlegt. Eine allgemeine statistisch auswertbare Kombination von Oberflächenbewuchs auf Flurstücken mit Waldbewuchs und möglicher Belastung mit Kampfmitteln liegt weder im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt noch im Technischen Polizeiamt vor. Anhand des Kampfmittelkatasters lässt sich bestenfalls für konkret bezeichnete einzelne Grundstücke feststellen, ob sich auf ihnen Wald befindet. Daten zur Gesamtgröße bewaldeter und als kampfmittelverdächtig geltender Flächen im Land Sachsen-Anhalt für die Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. 2. Wie viele Waldbrände ereigneten sich in welchem Flächenumfang in den Jahren 2011 bis 2016 auf Waldflächen, die als Kampfmittelverdachtsflächen eingestuft sind in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ? Bitte in Jahresscheiben aufführen. In der Waldbrandstatistik (Waldbrandberichtsmeldungen) werden Waldbrände auf Kampfmittelverdachtsflächen nicht gesondert erfasst. Die unten aufgeführte Waldbrandstatistik berücksichtigt lediglich die EU- und Bundesvorgaben, die eine Datenerhebung zu Kampfmittelverdachtsflächen nicht vorsehen. Für das Kalenderjahr 2016 liegt noch keine Datenerhebung vor. In Einzelfällen werden durch die Ordnungsämter zwar Daten zu Waldbränden und zur Flächengröße in Hektar erfasst, nicht jedoch zu deren Kampfmittelbelastung. 3 3. Von Feuerwehren, die potentiell bei Waldbränden auf Kampfmittelverdachtsflächen zum Einsatz kommen, wird gefordert, dass ausreichend bemessene „Sperrriegel“ zu Ortslagen, verkehrsbedeutsamen Straßen und anderen wichtigen Infrastruktureinrichtungen von Kampfmitteln beräumt werden, um den Feuerwehren die Brandbekämpfung zu ermöglichen . Vereinzelt wird auch die Forderung erhoben, für die Brandbekämpfung Zuwegungen und Angriffswege in großen Waldgebieten durch Kampfmittelräumung zu sichern. Wie beurteilt die Landesregierung solche Maßnahmen? Hat sie selbige bereits vorgenommen? Wenn ja, in welchen der betroffenen Waldgebiete? Welche anderen Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Brandbekämpfung bei Waldbränden auf Kampfmittelverdachtsflächen zu ermöglichen? Die Gemeinden treffen ihre Vorkehrungen zur Waldbrandbekämpfung auf der Grundlage einer Risikobetrachtung im Rahmen der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung . Wichtiger als der mögliche Einsatz von Sonderlöschgeräten ist die Freihaltung von Schneisen, Zuwegungen und Angriffswegen sowie die Festlegung und Freihaltung von Sperrriegeln zu Ortschaften von Kampfmitteln . Nur so kann eine effektive Brandbekämpfung im Rahmen der Erstellung der Feuerwehreinsatzpläne vorausschauend geplant werden. Die Brandbekämpfung bei Wald- und Flächenbränden erfolgt durch die örtlich zuständige gemeindliche Feuerwehr. Wird im Rahmen der Risikoanalyse festgestellt, dass in dem betreffenden Waldstück Gefahren durch Kampfmittel bestehen, stehen diese Informationen dem zuständigen Einsatzleiter zur Verfügung und er kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Ort zuerst den Eigenschutz der Jahr 2011 2011 2012 2012 2013 2013 2014 2014 2015 2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Anzahl Fläche [ha] Altmarkkreis Salzwedel 18 1,49 18 1,05 8 2,91 5 1,19 22 5,45 Anhalt-Bitterfeld 0 0,00 3 1,88 0 0,00 1 0,20 3 0,18 Börde 2 0,02 2 0,48 1 0,03 1 0,20 9 5,37 Burgenlandkreis 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Dessau-Roßlau 5 0,42 6 0,16 3 0,37 0 0,00 7 2,47 Halle (Saale) 0 0,00 1 0,80 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Harz 8 7,38 16 0,21 3 0,38 1 0,01 3 0,10 Jerichower Land 5 1,20 9 3,46 7 0,94 2 1,12 11 2,05 Magdeburg 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Mansfeld- Südharz 0 0,00 0 0,00 0 0,00 2 0,12 1 0,20 Saalekreis 0 0,00 2 1,42 0 0,00 0 0,00 0 0,00 Salzlandkreis 0 0,00 0 0,00 0 0,00 1 0,10 3 0,73 Stendal 15 1,44 3 1,95 1 2,17 0 0,00 14 2,88 Wittenberg 12 4,20 7 1,24 0 0,00 9 1,89 13 7,71 Summe 65 16,15 67 12,65 23 6,80 22 4,83 86 27,14 4 Einsatzkräfte sichern und Maßnahmen zur Verhinderung der Brandausbreitung ergreifen. 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Einsatz sog. „Löschpanzer“ zur Brandbekämpfung bei Wald- und Flächenbränden auf Kampfmittelverdachtsflächen ? Sollte im Ereignisfall der Einsatzleiter der Feuerwehr im Rahmen der Lagebeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass trotz der in der Antwort auf Frage 3 angeführten Maßnahmen zur Beräumung von Kampfmitteln, zur Verhinderung der Ausbreitung oder des Übergreifens des Brandes auf angrenzende Flächen eine direkte Brandbekämpfung erforderlich ist, steht ihm, neben den Möglichkeiten der Anforderung von Nachbarschaftshilfe, Amtshilfe seitens der Bundeswehr oder der Anforderung von privaten Hubschrauberunternehmen zur Brandbekämpfung aus der Luft, auch die Möglichkeit des Einsatzes sog. „Löschpanzer“ zur Verfügung. Welche Möglichkeit gewählt wird, unterliegt der Einzelfallentscheidung vor Ort. In den zurückliegenden zehn Jahren wurde von der Möglichkeit, einen Löschpanzer zur Waldbrandbekämpfung anzufordern und einzusetzen, kein Gebrauch gemacht. Sollte sich der Bedarf ergeben, kann auf das Unternehmen „Dienstleistungen im Brand- und Katastrophenschutzfall GmbH (DiBuKa GmbH)“ in Seehausen (Altmark ) zurückgegriffen werden. Das Unternehmen hält Feuerlöschpanzer SPOT 55 und ausgebildetes Fachpersonal für Einsätze im Rahmen der Waldbrandbekämpfung auf munitionsbelasteten Flächen vor und kann kurzfristig durch die jeweilige Gemeinde zur Hilfeleistung angefordert werden. Die Kosten sind durch die anfordernde Gemeinde zu tragen.