Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1639 06.07.2017 (Ausgegeben am 07.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Lippmann (DIE LINKE) Laufbahnrechtliche Regelungen für Förderschullehrkräfte an anderen Schulformen Kleine Anfrage - KA 7/877 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landtag hat am 29. September 2016 einen Beschluss vorliegend in Drucksache 7/427 gefasst, der in Ziffer 4 darauf zielt, „die laufbahnrechtlichen Bestimmungen für Förderschullehrkräfte … mit dem Ziel [neuzufassen], den dauerhaften Einsatz und die Amtsübertragung (Schulfunktionsstellen) auch in anderen Schulformen zu ermöglichen.“ Mir ist bekannt, dass Förderschullehrkräften mit Verweis auf die laufbahnrechtlichen Bestimmungen die Amtsübertragung auf Schulfunktionsstellen zurzeit noch versagt wird. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Beabsichtigt die Landesregierung weiter im Sinne der Beschlussrealisierung, Drucksache 7/579, vom 11. November 2016 zu handeln? Wenn nicht, warum wurde der Landtag darüber nicht informiert? Die Landesregierung beabsichtigt, weiter im Sinne der Beschlussrealisierung zu handeln. 2 Frage 2: Wenn im Sinne der Beschlussrealisierung weiter gehandelt wird, wann beabsichtigt die Landesregierung, die Ziffer 4 des oben genannten Beschlusses umzusetzen und Förderschullehrkräften den dauerhaften Einsatz und die Amtsübertragung (Schulfunktionsstellen) auch in anderen Schulformen zu ermöglichen ? Es ist beabsichtigt, den Beschluss so schnell wie möglich umzusetzen. Frage 3: Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass bisher eine diesbezügliche Regelung noch nicht in Kraft gesetzt wurde? Ziel ist es, mögliche Regelungsbedarfe in den Kontext des gemäß Beschluss des Landtages 7/427 zu erarbeitenden Konzepts zu stellen. Eine erforderlich werdende Überarbeitung der laufbahnrechtlichen Bestimmungen sollte sinnvollerweise erst in einem weiteren Schritt erfolgen.