Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1640 06.07.2017 (Ausgegeben am 07.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Gender und Gender-Mainstreaming Kleine Anfrage - KA 7/884 Vorbemerkung des Fragestellenden: In einer Kleinen Anfrage (Drs. 7/1128 neu) erkundigte sich mein Kollege Matthias Lieschke u. a. nach den geplanten Gesamtausgaben für die sog. Genderhaupt- und -nebenziele in den Haushaltsjahren 2017 und 2018. Bei der alleinigen Differenzierung zwischen sog. Genderhaupt- und -nebenzielen ist leider nicht erkennbar, welche Ausgaben die Ideologie des sog. Gender-Mainstreaming berühren. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Frage 1: Wie sind jeweils die sog. Genderhauptziele und Gendernebenziele definiert und wie sind beide Begriffe voneinander abzugrenzen? Unter Genderhauptzielen (GG2-Ziel) werden die Planansätze erfasst, mit denen Chancengleichheit durch gezielte Maßnahmen hergestellt werden soll. Eine Einordnung als Hauptziel bedeutet daher, dass diese Maßnahmen wegen des damit verbundenen Genderzieles durchgeführt werden. Ohne Genderbezug würde die Maßnahme nicht stattfinden. Bei Gendernebenzielen (GG1-Ziel) werden die Ansätze erfasst, bei denen das Fachund Sachziel im Vordergrund steht, Genderaspekte aber bereits als Querschnittsziele in den Planungen mit enthalten bzw. integriert sind. Diese Maßnahmen finden wegen des Fachzieles statt. Die Genderrelevanz, die Wirkung auf Männer und Frauen und bestimmte vulnerable Gruppen wird aber bereits bei der Planung der Maßnahme mit berücksichtigt. 2 Frage 2: In welche der beiden Kategorien fallen Maßnahmen der Ideologie des sog. Gender-Mainstreamings Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, dass aus dem Landeshaushalt ersichtlich sein soll „wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und deren Chancengleichheit bei der Haushaltsaufstellung, der Durchführung und der Begleitung, d. h. dem Haushaltsvollzug und der Evaluierung in der Haushaltsrechnung, gefördert wird. Die Gleichstellungsziele, Inhalte und Maßnahmen des Gender-Mainstreaming-Konzepts des Landes […] und des Landesprogramms für ein geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt“ müssen so mit dem Haushalt verknüpft werden.“ Gemäß dieser Vorgabe sind bei allen gesellschaftlichen und politischen Vorhaben und Entscheidungen die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Lebenssituation und Interessen von Frauen und Männern grundsätzlich und systematisch zu berücksichtigen . Zu Frage 3: Bitte listen Sie alle Haushaltstitel inklusive ihrer Höhe konkret auf, die der Finanzierung von Maßnahmen der Ideologie des sog. Gender-Mainstreaming dienen. Bei der Beantwortung der Frage 3 der Kleinen Anfrage wurde davon ausgegangen, dass unter Bezug auf KA 7/595 auch die in Drs. 7/1128 aufgeführten Haushaltsansätze gemeint sind. Die Frage wird so verstanden, dass an dieser Stelle die GG2-Ziele gemeint sind, also die Planansätze, mit denen Chancengleichheit durch gezielte Maßnahmen hergestellt werden soll. Bei den Genderhauptzielen wurden Maßnahmen geplant, die gerade wegen des Genderbezuges stattfinden sollen. Durch diese Maßnahme soll die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen sowie bestimmter vulnerabler Gruppen befördert werden. Bestehende Diskriminierungen sollen abgebaut werden. Ich verweise insofern auf die Beantwortung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Matthias Lieschke, AfD (LT-Drucksache 7/1128 neu vom 17.03.2017). Die dort aufgeführten Haushaltssätze sind aktuell, da diese nach der Bereinigungssitzung am 15./16.02.2017 erhoben wurden und anschließend unverändert im Landtag beschlossen wurden.