Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1653 14.07.2017 (Ausgegeben am 14.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Detlef Gürth (CDU) Wolf in Deutschland - Konflikte, Aufwand, Nutzen VIII Kleine Anfrage - KA 7/899 Vorbemerkung des Fragestellenden: Präventions- und Schadensausgleichprogramme infolge der Wiederansiedlung des Wolfes in Deutschland treffen auf rechtliche und finanzielle Grenzen. Diese Programme erfordern aufwachsende Ressourcen (Geld und Personal) und aus Effizienzgründen eine länderübergreifende Zusammenarbeit und Standardisierung für ein bundeseinheitliches Vorgehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. In welchen länderübergreifenden Gremien arbeiten Vertreter unseres Landes zum Thema „Wolf“ mit? Es existiert eine von der Umweltministerkonferenz beauftragte Arbeitsgruppe zum Wolfmanagement auf Staatssekretärsebene in welcher Vertreter des MULE mitarbeiten. Außerdem nehmen Vertreter des MULE am „Runden Tisch“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie an der Arbeitsgemeinschaft „Erfahrungsaustausch Wolfsmanagement“ der vom Wolf betroffenen Bundesländer aktiv teil. Durch Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt-schutz erfolgt Mitarbeit im Arbeitskreis der erfahrenen Personen im Großraubtier-Monitoring. 2. Welche Ergebnisse können aus dieser Zusammenarbeit für welche konkreten Maßnahmen genutzt werden? Die Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor und werden im Rahmen der Umweltministerkonferenz im Herbst 2017 vorgestellt. 2 Die Ergebnisse des „Runden Tisches“ und zum „Erfahrungsaustausch Wolfsmanagement “ finden in der täglichen Arbeit Anwendung. Der Arbeitskreis der erfahrenen Personen im Großraubtier-Monitoring tagt jährlich im September. 3. Konnten bisher bundeseinheitliche Standards entwickelt werden und wie werden diese in Sachsen-Anhalt angewandt? In den Standards für das Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland (Kaczensky et al. 2009, Reinhardt et al. 2015) wurde die Kategorisierung der Daten anhand ihrer Überprüfbarkeit festgelegt. Diese Einordnung erfolgte in Anlehnung an die SCALP-Kriterien, die im Rahmen des Projektes „Status and Conservation of the Alpine Lynx Population“ (SCALP) für das länderübergreifende Luchsmonitoring in den Alpen entwickelt wurden. Diese SCALP-Kriterien wurden für Wolf und Bär weiterentwickelt und an die Gegebenheiten in Deutschland angepasst. Der Buchstabe C steht für Kategorie (Category), die Ziffern 1 - 3 definieren die Überprüfbarkeit der Hinweise. C1: eindeutiger Nachweis = harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis , Foto, Telemetrieortung). C2: bestätigter Hinweis = von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z. B. Spur oder Riss), bei dem ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer aussagekräftigen Dokumentation von einer dritten Person überprüfen und bestätigen. C3: unbestätigter Hinweis = Alle Hinweise, bei denen ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher auf Grund der mangelnden Indizienlage von einer erfahrenen Person weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte. Dazu zählen alle Sichtbeobachtungen ohne Fotobeleg, auch von erfahrenen Personen; ferner alle Hinweise, die zu alt, unzureichend oder unvollständig dokumentiert sind, zu wenige Informationen für ein klares Bild enthalten (z. B. bei Spuren) oder aus anderen Gründen für eine Bestätigung nicht ausreichen. Die Kategorie C3 kann in Unterkategorien, wie „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ unterteilt werden . 4. Gibt es inzwischen bundeseinheitliche Standards hinsichtlich Schadensausgleich und Präventionsmaßnahmen? Wenn ja, welche gibt es? Gibt es hier Unterschiede der Regelungen Sachsen-Anhalts zu den Regelungen anderer Länder? Es existieren keine bundeseinheitlichen Standards, da Schadensausgleich und Präventionsmaßnahmen Ländersache sind und aufgrund der unterschiedlichen Betroffenheit länderspezifische Regelungen getroffen wurden. In Deutschland gibt es in allen Bundesländern mit etablierten Wolfsvorkommen staatliche Zuschüsse für den Herdenschutz von kleineren Nutztieren (Schafe und Ziegen). Eine Zusammenstellung der aktuellen Präventionsregelungen in den Bundesländern ist auf der Homepage des DBBW unter folgendem Link 3 aufgeführt: https://www.dbb-wolf.de/dokumentation/bestaetigte-vorkommenund -einzelnachweise/ausgleichs-präventionszahlungen Bezüglich der Regelungen in Sachsen-Anhalt verweise ich auf die aktuell auf der Homepage des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt veröffentlichte Leitlinie Wolf, in der Einzelheiten dargestellt werden. 5. Nutzt die Landesregierung Erkenntnisse anderer Länder aus EU-finanzierten „Life-Projekten“ („L’Instrument Financier pour l’Environnement“) zu den Themen „Implementierung von Herdenschutzmaßnahmen“ oder „Verbesserung der Effektivität von Herdenschutzmaßnahmen“? Wenn ja, wie werden diese Erkenntnisse genutzt? Es gibt im Rahmen der EU-Förderprogramms LIFE+ verschiedene Projekte, die sich mit Großherbivoren beschäftigen. Diese beziehen sich hauptsächlich auf die Gebirge des Mittelmeergebiets. Die EU stellt hierzu unter folgendem Link Informationen zur Verfügung. http://ec.europa.eu/environment/nature/conservation/species/carnivores/promoti ng_best_practices.htm Diese und weitere Informationen fließen in die Arbeit der in der Antwort zu Frage 1 genannten Gremien ein.