Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1655 14.07.2017 Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 19.07.2017) Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt - mittelund langfristige Handlungsmöglichkeiten gegen Armut Große Anfrage Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1149 Begründung der Fragestellenden: Gemäß Artikel 27 Absatz 1 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (UN- Kinderrechtskonvention) gilt: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.“ Die Sicherung dieses Kinderrechts ist ohne Zweifel dann in Gefahr, wenn Familien, in denen Kinder zu Hause sind, in Armut leben, also über so geringe materielle Ressourcen verfügen, dass die Teilhabe der Kinder an den üblichen relevanten Lebensbereichen nicht oder nur eingeschränkt gewährleistet werden kann. Obgleich bekannt ist, dass auch in Sachsen-Anhalt viele Kinder in Armut aufwachsen , gibt es bisher kaum sichtbare politische Bemühungen, Kinderarmut als gesellschaftliches Problem uneingeschränkt anzuerkennen, zu analysieren und zu bekämpfen . Die vorliegende Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE soll deshalb einen Beitrag dazu leisten, die aktuelle Situation in Sachsen-Anhalt in Bezug auf die Armut von Kindern und ihren Familien zu erfassen, um aus der Analyse politische Interventionen abzuleiten. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit dem Berichtsjahr 2005 wurden im Mikrozensus umfangreiche methodische Änderungen (z. B. Struktur des Datenmaterials) wirksam. Es wurde daher von den Statistischen Ämtern entschieden, die Zeitreihen im Datenangebot von Bund und Ländern erst mit dem Jahr 2005 zu beginnen. Die statistischen Daten für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. 2 Kinderarmut ist untrennbar verbunden mit der Einkommensarmut der Eltern und kann daher nicht losgelöst betrachtet werden. Die Eindämmung von Kinderarmut beruht demzufolge wesentlich auf der Stärkung der Eltern und deren Haushaltsstrukturen . Zur Bekämpfung von Kinderarmut existieren bereits vielfältige Maßnahmen und kindbezogene Leistungen. Entsprechende Leistungen, die einer Armutsgefährdung von Kindern allgemein entgegenwirken sollen, sind das Elterngeld, das Kindergeld und Kinderfreibeträge und die Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten. Indirekt wirken zudem die Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung für Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung, das Ehegattensplitting oder das Betreuungsgeld entlastend auf die Haushalte, da sie das verwendbare Einkommen erhöhen. Darüber hinaus stehen für spezielle Teilgruppen zusätzliche Leistungen wie die Subventionierung der Kinderbetreuung, der Kinderzuschlag (KiZ), kindbezogene Anteile am Wohngeld, kindbezogene Anteile am Arbeitslosengeld II sowie Unterhaltsvorschüsse zur Verfügung. Im März 2011 wurden Bildungs- und Teilhabeleistungen u. a. in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, in der Sozialhilfe sowie für Familien mit Bezug von KiZ und Wohngeld verankert. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) stellt Fürsorgeleistungen zur Sicherung des spezifischen sozio-kulturellen Existenzminimums von Kindern , Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereit, solange diese nicht bereits durch andere Leistungssysteme gedeckt werden. Neben den dargestellten Maßnahmen trägt insbesondere eine Arbeits- und Beschäftigungspolitik zur Eindämmung von Kinderarmut bei, die arbeitslose Menschen in den Arbeitsprozess eingegliedert, zusätzliche Arbeitsplätze schafft und Eltern Möglichkeiten bereitstellt, sich aus-, fort- und weiterzubilden. Darüber hinaus kann der seit dem 01.08.2013 verbesserte Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder in Sachsen-Anhalt zur Verringerung des Armutsrisikos für Familien mit Kindern und damit auch die Kinder beitragen. Mit dem Kinderförderungsgesetz haben alle Kinder in Sachsen-Anhalt von Geburt an einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung, Bildung, Betreuung und Erziehung in einer Kindertageseinrichtung . Dies ermöglicht zum einen die Aufnahme oder die Erweiterung der Erwerbstätigkeit der Eltern, zum anderen stellt Kinderbetreuung eine wichtige Bildungsinfrastruktur bereit. Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Armutsgefährdungsquote Kinder bis 18 Jahre nach Bundesländern in Prozent gemessen am Bundesmedian in den Jahren 2005 und 2010-2015 _______________________________ 11  Tabelle 2: Anzahl und Anteil der armutsgefährdeten Kinder in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2015 _________________________________________________________________ 12  Tabelle 3: Entwicklung der Armutsgefährdungsquote gemessen in Prozent in Sachsen-Anhalt insgesamt und der unter-18-Jährigen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2015 _ 13  Tabelle 4: Armutsgefährdungsquote nach Raumordnungsregionen in Prozent gemessen am Bundesmedian ______________________________________________________________ 14  Tabelle 5: Position Sachsen-Anhalts nach Armutsgefährdungsquote der unter-18-Jährigen im Bundesvergleich in den Jahren 2005 und 2010-2015 ________________________________ 14  Tabelle 6: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp in Prozent gemessen am Landesmedian in den Jahren 2005 und 2010-2015 ________________________________________________ 16  3 Tabelle 7: Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Bundesländern (einschl. Berlin) in Prozent in den Jahren 2005 und 2010-2015 ____________ 16  Tabelle 8: Armutsgefährdungsschwelle in Euro nach Haushaltstyp für Sachsen-Anhalt für die Jahre 2005 und 2010-2015 _________________________________________________________ 18  Tabelle 9: Verdienststrukturerhebung Beschäftigte und atypisch Beschäftigte in Sachsen-Anhalt, April 2014 ______________________________________________________________________ 22  Tabelle 10: Verdienststrukturerhebung Atypisch Beschäftigte in Sachsen-Anhalt, April 2014 ______ 22  Tabelle 11: Anzahl und Anteil von Kindern unter 12 Jahren im Leistungsbezug nach UVG in Sachsen- Anhalt am 31.12. der Jahre 2005 und 2010-2016 ___________________________________ 24  Tabelle 12: Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt nach regionaler Gliederung für das Jahr 2005 ___________________________________________________ 25  Tabelle 13: Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt nach regionaler Gliederung für die Jahre 2010-2015 ______________________________________________ 25  Tabelle 14: Anzahl beitragsfrei in einer Kindertagesstätte betreuter Kinder in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2016 ___________________________________________________ 26  Tabelle 15: Anzahl der Kinder, die beitragsfrei in einer KiTa betreut wurden nach Landkreisen ____ 27  Tabelle 16: Prozentualer Anteil der beitragsfrei gestellten Kinder an der Gesamtzahl der betreuten Kinder _____________________________________________________________________ 27  Tabelle 17: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 __________________________ 33  Tabelle 18: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 _________________________ 34  Tabelle 19: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 ___________________________ 34  Tabelle 20: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 ____________________________________________ 36  Tabelle 21: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 ____________________________________________ 36  Tabelle 22: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017__________________________________ 36  Tabelle 23: Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Bildung und Teilhabe am 31.12. der Jahre nach regionaler Gliederung ____________________________________ 37  Tabelle 24: Bewilligte Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011- 2016 sowie das 1. Quartal 2017 _________________________________________________ 37  Tabelle 25: Bewilligte Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011- 2016 sowie das 1. Quartal 2017 _________________________________________________ 38  Tabelle 26: Bewilligte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017__________________________________ 38  Tabelle 27: Abgelehnte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017__________________________________ 39  Tabelle 28: Anteil Förderschüler_innen an Gesamtschüler_innenzahl in Sachsen-Anhalt in den Schuljahren 2005/2006, 2010/2011 und 2015/2016 _________________________________ 46  Tabelle 29: Anzahl der Sozialwohnungen oder Wohnungen mit Belegungsbindung in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Jahre 2010 und 2015 ___________________________________ 49  Tabelle 30: Zwangsräumung wegen Mietschulden ______________________________________ 52  Tabelle 31: Belegung von Not- bzw. Hilfsunterkünften ___________________________________ 52  Tabelle 32: Anzahl Darlehen nach SGB XII in den Landkreisen und kreisfreien Städten _________ 54  Tabelle 33: Anzahl Darlehen nach SGB II _____________________________________________ 55  Tabelle 34: Anzahl Darlehen ohne Angabe des Rechtskreisbezuges ________________________ 55  Tabelle 35: Ausgereichte Summen für Darlehen nach SGB XII in Euro ______________________ 56  4 Tabelle 36: Ausgereichte Summen für Darlehen nach SGB II in Euro ________________________ 56  Tabelle 37: Ausgereichte Summe für Darlehen ohne Angabe des Rechtskreisbezuges in Euro ____ 56  Tabelle 38: Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen nach SGB XII in Prozent __________________ 57  Tabelle 39: Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen nach SGB II in Prozent ___________________ 57  Tabelle 40: Berichte zur Kinder- und Jugendgesundheit __________________________________ 58  Tabelle 41: Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung __________________ 60  Tabelle 42: Impfstatus des Einschuljahrgangs 2016, Untersuchungsjahr 2015 _________________ 65  Tabelle 43: Impfstatus der 3. Klassen, Schuljahr 2014/2015 _______________________________ 65  Tabelle 44: Impfstatus der 6. Klassen, Schuljahr 2014/2015 _______________________________ 66  Tabelle 45: Anzahl und Anteil von Kindern aus Haushalten mit Leistungsbezug in Musikschulen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2010-2016 _________________________________________ 73  Tabelle 46: Verbraucherinsolvenzen bei Gericht in den Jahren 2012-2016 [zu den Fragen II.12 und II.13] ______________________________________________________________________ 80  Tabelle 47: Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (PERS*) im Jahresdurchschnitt (JD) [zu Frage III.1-3] ________________________________________________________________ 81  Tabelle 48: Regelleistungsempfänger (RLE) nach dem AsylbLG am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010 bis 2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] 82  Tabelle 49: Empfänger von Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010-2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] ___ 83  Tabelle 50: Empfänger von Hilfe nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010-2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] 84  Tabelle 51: Leistungsberechtigte SGB II unter 15 Jahren mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in Sachsen-Anhalt nach Kreisen für die Monate August 2015, August 2016, Dezember 2016 und den Jahresdurchschnitt 2016 [zu Fragen III.18.-20. und VII.9.-14.] ______________ 85  Tabelle 52: Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Bildung und Teilhabe am 31.12. der Jahre nach Art der Bedarfe für Bildung und Teilhabe [zu Frage III.20] ________ 89  Tabelle 53: Empfänger(innen) von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Quartalen 2016 nach Art der Leistung und regionaler Gliederung [zu Frage III.20] ____________________________________________________ 89  Tabelle 54: Anteil der Inanspruchnahmen je Leistungsart an den Gesamtbewilligungen von Bildungsund Teilhabeleistungen in Prozent für die Jahre 2011-2017 [zu Frage III.20] ______________ 93  Tabelle 55: Aufwendungen für Bildung und Teilhabe sowie erhöhte Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6b BKGG [zu Fragen III.25-27] _______________________ 97  Tabelle 56: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2005/2006 [zu Frage IV.9] _ 98  Tabelle 57: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2010/2011 [zu Frage IV.9] 100  Tabelle 58: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2015/2016 [zu Frage IV.9] 103  Tabelle 59: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2005/06, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] ___ 106  Tabelle 60: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2010/11, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] ___ 107  Tabelle 61: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2015/16, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] ___ 108  Tabelle 62: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 109  5 Tabelle 63: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 110  Tabelle 64: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 112  Tabelle 65: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 113  Tabelle 66: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 115  Tabelle 67: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 116  Tabelle 68: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 117  Tabelle 69: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 118  Tabelle 70: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 119  Tabelle 71: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 120  Tabelle 72: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 121  Tabelle 73: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] _________________________________________________________________________ 122  Tabelle 74: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2005/06, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] _________ 122  Tabelle 75: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2005/06, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] _________ 124  6 Tabelle 76: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2010/11, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] _________ 125  Tabelle 77: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2010/11, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] _________ 126  Tabelle 78: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2015/16, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] _________ 127  Tabelle 79: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2015/16, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] _________ 128  Tabelle 80: Anträge auf Zwangsräumung nach Amtsgerichts-, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2014-2016 [zu Frage V.14] ____ 129  Tabelle 81: Erstattung von Vergünstigungen bei Schulfahrten nach § 8 FamBeFöG LSA [zu den Fragen VII.9.-11., VII.13. u. VII.14.] _____________________________________________ 130  7 I. Übergreifende Aspekte 1. Wie definiert die Landesregierung Kinderarmut? Welche Kriterien werden zur Eingrenzung des Begriffs der Kinderarmut herangezogen? Für den Begriff der Armut existieren verschiedene Definitionen. Armut wird nicht absolut bestimmt, sondern in Relation zur durchschnittlichen Situation der gesamten Bevölkerung. Im Rahmen der amtlichen Statistik werden verschiedene Indikatoren bestimmt, um das Thema Armut zu beschreiben. Die Auswahl der Indikatoren orientiert sich an den von der Europäischen Union vereinbarten Indikatoren zur Messung der sozialen Eingliederung . Zum Thema monetäre Armut werden sowohl Indikatoren zur relativen Einkommensarmut (Armutsgefährdungsquoten) als auch Indikatoren zur Abhängigkeit von Mindestsicherungsleistungen bereitgestellt. Armut wird über den Abstand zum gesellschaftlichen Durchschnitt bestimmt, wobei die verfügbaren Einkommen vielfach als ein gut zu operationalisierendes Instrument zur Messung von Armut herangezogen werden. Damit ist Armut als Mangel an materiellen Ressourcen zu verstehen, wobei das verfügbare Haushaltseinkommen die zentrale Rolle spielt. Demzufolge gilt eine Person als von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht, wenn mindestens eine der folgenden drei Lebenssituationen zutrifft : Ihr Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze (die Person ist also von Einkommensarmut bedroht), ihr Haushalt ist von erheblicher materieller Entbehrung betroffen, oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung (bezogen auf die Erwerbsbeteiligung von Personen im Alter von 18 bis 59 Jahren). Für jede dieser Lebenssituationen kann im Rahmen der amtlichen Statistik jeweils der Anteil der Personen in der Bevölkerung ermittelt werden, auf den diese Situation zutrifft. Die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik definiert den Begriff „Kinderarmut“ nicht gesondert. Auch gibt es keine verlässlichen, statistisch belegten Aussagen zu Freizeitaktivitäten und Teilhabe von armutsgefährdeten und armen Kindern und Jugendlichen , weil nicht alle Freizeitaktivitäten und Teilhaben über direkte oder indirekte staatliche Finanzhilfen genutzt werden. Zudem müssen keine entsprechenden Angaben über die finanzielle Familiensituation gemacht werden. Für die Einkommenssituation von Kindern sind die ökonomische Situation der Eltern und deren biografische Herkunft nicht unerheblich. Während aufgrund dessen Kinderarmut lange als ein Effekt von Elternarmut behandelt worden ist, gilt sie seit den 1990er Jahren als besondere Form der Armut. Zum einen wird das überdurchschnittliche Risiko für Kinder u. a. aufgrund der potentiellen Verfestigung und intergenerationalen Übertragung von Armutslebenslagen betont, zum anderen werden die spezifischen Folgen betrachtet. Ein Aufwachsen in Armut bringt für Kinder potentiell soziale Differenzierungen in Schule und Beruf mit sich und hat, durch eine Internalisierung „ungünstiger Lebensstile“, unter Umständen sogar Auswirkungen auf die Gesundheit. Darüber hinaus wird Kindheit inzwischen als Lebensphase mit spezifischen Aktivitäten verstanden. Dies lässt sich unter anderem an der Implementierung des BuT der Bundesregierung ablesen. 8 Da die amtliche Sozialberichterstattung den Begriff „Kinderarmut“ nicht gesondert definiert , werden für die Beantwortung der im Rahmen der GA 7/1149 gestellten Fragen , die für Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehenden Zahlen der Altersklasse „unter 18“ ausgewiesen. Diese Altersklasse wird, wenn nicht anders gekennzeichnet, für die weiter führenden Aussagen zugrunde gelegt. 2. Welcher methodische Ansatz liegt der Begriffsbildung im Sinne der Frage 1 zugrunde? Zur Messung indirekter Armut bietet die amtliche Sozialberichterstattung zwei Indikatoren an: a) Relative Einkommensarmut (Armutsgefährdungsquote) Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der bundesdeutschen Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Grundlage der Bemessung ist das in einem Haushalt verfügbare Einkommen1. Die Vergleichbarkeit zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe wird über Äquivalenzskalen hergestellt, mit denen das Haushaltseinkommen auf ein Pro-Kopf- Einkommen bedarfsgewichtet umgerechnet wird. Über die Äquivalenzskalen wird für jede Person im Haushalt das Einkommen errechnet, welches sie bei gleich bleibendem Lebensstandard haben müsste, wenn sie alleine leben würde. Die Äquivalenzskala weist der ersten erwachsenen Person im Haushalt den Gewichtungsfaktor von 1,0 zu. Jede weitere im Haushalt lebende Person ab 14 Jahren erhält den Gewichtungsfaktor 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird der Gewichtungsfaktor 0,3 zugeordnet. Die Armutsgefährdungsschwelle wird, dem EU-Standard entsprechend, bei 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen angenommen. Die 60 Prozent- Schwelle entspricht einer Konvention und ist nicht empirisch begründbar. Die in den Tabellen der Antwort zur Großen Anfrage Drs. 7/1149 dargestellte Armutsgefährdungsquote bezieht sich, wenn nicht explizit anders ausgewiesen, stets auf die Schwelle von 60 Prozent des medianen Äquivalenzeinkommens. b) Bekämpfte Armut (Mindestsicherungsquote) Prekäre materielle Lagen können auch über den Bezug sozialstaatlicher Leistungen erfasst werden. Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den prozentualen Anteil der Empfänger/-innen von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung darstellt, der durch den Bezug von Mindestsicherungs- 1 Dazu zählen auch sämtliche staatliche Transferleistungen, familienbezogene Einkünfte, alle Rentenarten, Ausbildungsunterstützungen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen in besonderen Lebenslagen, öffentliche Wohnzuschüsse sowie Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen, Einkünfte aus Kapitalanlagen, regelmäßige Zahlungen durch andere Privathaushalte (z. B. Unterhalt), Einkommen von Kindern, die im Haushalt leben (z. B. Waisenrenten) nach Abzug von Unterhaltszahlungen, die an andere private Haushalte gezahlt wurden sowie von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. 9 leistungen in Höhe der berechneten Regelbedarfe die gesetzliche Armutsgrenze überwindet. Zu den Leistungen der Mindestsicherung zählen folgende Hilfen: Gesamtregelleistung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Gesetzgeber legt das soziokulturelle Existenzminimum und somit eine teilweise individualisierte Bedürftigkeitsgrenze und damit den zu sichernden Bedarf fest, indem er die zu einer gesellschaftlichen Teilhabe notwendigen Deckungs- und Ausstattungsgrade benennt und Bedarfe der einzelnen Haushaltsmitglieder gewichtet.2 Dieser Armutsbegriff leitet sich aus Festlegungen des Gesetzgebers zum soziokulturellen Existenzminimum ab. Bei der Mindestsicherungsquote handelt es sich somit im strengeren Sinn nicht um ein Armutsmaß, da vielmehr die bekämpfte Armut ausgewiesen wird, die von politisch motivierten Eckwerten abhängig ist. Bundes- und Landesmedian Die amtliche Sozialberichterstattung stellt Armutsgefährdungsquoten gemessen am Bundes- und Landesmedian zur Verfügung. Grundlage der Armutsgefährdungsquote gemessen am Bundesmedian ist die Armutsgefährdungsschwelle (60 Prozent des medianen Einkommens) des Bundes. Diese wird anhand des mittleren Einkommens im gesamten Bundesgebiet errechnet. Den Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder liegt somit eine einheitliche Armutsgefährdungsschwelle zugrunde. Grundlage Armutsgefährdungsquoten gemessen am Landesmedian beziehungsweise am regionalen Median sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen . Diese werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern bzw. Regionen Rechnung getragen. 3. Welche Bedeutung kommt bei der Begriffsbildung im Sinne der Fragen 1 und 2 dem sogenannten Lebenslagenansatz zu? Dem in der Antwort zu Frage I.1 genannten Indikatoren-Set liegt ein mehrdimensionales Armutskonzept zugrunde, das neben der monetären Dimension weitere Lebenslagedimensionen (Qualifikation, Erwerbsbeteiligung) umfasst. Der Lebenslagenansatz ist ein Ansatz zur Messung direkter Armut. Direkte Armut drückt sich über eine eingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aus. Neben der ökonomischen Dimension berührt Teilhabearmut Aspekte des Zusammenle- 2 Vgl.: Becker, Irene/Hauser, Richard 2009: Soziale Gerechtigkeit – ein magisches Viereck. Zieldimensionen, Politikanalysen und empirische Befunde. Berlin., S. 39. 10 bens, der Möglichkeiten der Nahversorgung, der Verfügbarkeit von Schulen und Ausbildungs- und Qualifizierungsangeboten, von Freizeiteinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Seniorinnen sowie Senioren, von Sportangeboten, aber auch der Möglichkeiten der Wahrnehmung kultureller Angebote und der Gestaltung politischer Prozesse. Die verschiedenen Ansätze zur Beschreibung direkter Armut fokussieren auf eine materiell bedingte Unterversorgung in verschiedenen Lebensbereichen und damit verbundene Benachteiligungen oder Teilhabeeinschränkungen. 4. Welche Altersgruppen umfasst der Begriff „Kinderarmut“? Das Land Sachsen-Anhalt greift im Rahmen seiner Sozialberichterstattung auf das gemeinsame Statistikangebot von Bund und Ländern (http://www.amtlichesozialberichterstattung .de) und das Statistische Landesamt zurück. Die Standardauswertung der Altersgruppe der Kinder umfasst daher alle unverheirateten leiblichen , Stief-, Pflege- und Adoptivkinder im Alter von unter 18 Jahren, die mit den Eltern oder einem Elternteil zusammenleben. 5. Ist die in der einschlägigen Statistik verwendete Erhebungsmethode zutreffend , dass unter Kinderarmut die Altersgruppe der bis zu 15-Jährigen erfasst wird? Nein. Es wird auf die Antworten zu den Fragen I.1 und I.4 verwiesen. 6. Wenn nein: Welche Erhebungsmethoden werden aus welchen Gründen zur Erfassung der Kinderarmut in Sachsen-Anhalt angewendet? Es werden von Sachsen-Anhalt die Daten aus der Erhebung Mikrozensus an die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik zur weiteren Auswertung gemeldet. Auf diese Daten aus dem Mikrozensus greift das Land Sachsen-Anhalt in seinen Erhebungen zurück. Der Mikrozensus bietet aufgrund seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, aufgrund gleicher Standards für alle Bundesländer verlässliche Indikatoren zu berechnen. So können z. B. vergleichende Aussagen darüber getroffen werden , welche Bevölkerungsgruppen in besonderem Maße von relativer Einkommensarmut betroffen sind. Die Haushaltsbefragungen umfassen neben den Einkommensangaben eine Vielzahl an Informationen, z. B. zu den Themenfeldern Bildung und Erwerbsbeteiligung. Materielle Armut kann so auch in Verbindung mit anderen Lebenslagendimensionen betrachtet werden. 7. Da in der neueren wissenschaftlichen Armutsforschung auch in Bezug auf Kinderarmut der Begriff „Armutsgefährdung“ infrage gestellt und nicht, wie in der einschlägigen Statistik anzutreffen, von „Armutsgefährdungsquote“, sondern lediglich von „Armutsquote“ ausgegangen wird: Werden Statistiken für Sachsen-Anhalt unter dem Gesichtspunkt der „Armutsgefährdungsquote “ oder demjenigen der „Armutsquote“ geführt? Das Land Sachsen-Anhalt greift auf das Statistikangebot von Bund und Ländern zurück (s. Antwort zu Frage I.4). Im Rahmen des gemeinsamen Projekts „Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder werden aus den Daten des Mikrozensus‘ die Armutsgefährdungsquote für Deutschland, die einzelnen Bundesländer und ggf. noch weitere regionale Strukturen 11 berechnet. Entsprechend werden Statistiken unter dem Gesichtspunkt der Armutsgefährdungsquote geführt. 8. Wie stellt sich die Armutssituation von Kindern und Jugendlichen in Sachsen -Anhalt im Allgemeinen und insbesondere im Vergleich mit den anderen Bundesländern dar? Bei den unter 18-Jährigen ist die Armutsgefährdungsquote seit 2005 deutlich gesunken . 2015 betrug sie 27,2 Prozent, 2005 lag sie bei 33,8 Prozent. Damit liegt sie weit über der Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung in Sachsen-Anhalt, die 2015 20,1 Prozent betrug (gemessen am Bundesmedian; vgl. Tabelle 3). Besonders armutsgefährdet sind Kinder in Haushalten mit geringen verfügbaren Einkommen, wobei die Armutsgefährdungsquote steigt, je mehr Kinder in einer Familie leben. Die Armutsgefährdungsquote nach Bundesländern ist in Tabelle 1 dargestellt: Tabelle 1: Armutsgefährdungsquote Kinder bis 18 Jahre nach Bundesländern in Prozent gemessen am Bundesmedian in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bundesmedian Bundesrepublik gesamt 19,5 18,2 18,7 18,7 19,2 19,0 19,7 Baden-Württemberg 12,9 13,2 13,1 13,2 12,6 12,7 13,4 Bayern 13,9 11,6 11,6 11,6 11,6 11,9 12,3 Berlin 26,7 24,7 26,2 26,3 27,3 26,8 29,8 Brandenburg 26,9 20,9 21,0 24,8 23,8 21,4 22,1 Bremen 34,9 31,3 31,8 33,2 35,9 33,1 34,2 Hamburg 23,2 19,9 21,9 21,2 23,2 20,4 21,0 Hessen 17,8 15,3 15,5 16,5 16,4 16,8 18,2 Mecklenburg-Vorpommern 34,2 29,9 30,0 33,0 33,2 26,9 29,0 Niedersachsen 20,7 20,5 20,4 20,5 20,2 19,7 21,6 Nordrhein-Westfalen 20,4 20,9 22,5 21,4 22,8 23,6 22,9 Rheinland-Pfalz 17,7 19,1 19,1 18,2 19,6 19,9 19,4 Saarland 19,3 16,5 19,4 18,9 19,5 21,4 23,6 Sachsen 27,2 26,3 26,2 25,0 24,2 22,3 23,0 Sachsen-Anhalt 33,8 26,0 28,6 29,6 27,7 28,7 27,2 Schleswig-Holstein 17,8 16,0 15,8 15,5 18,3 17,6 18,7 Thüringen 29,2 23,7 21,2 21,1 23,0 23,7 26,6 Anmerkung: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder www.amtliche-sozialberichterstattung.de 12 9. Wie viele Kinder in der Altersgruppe von 0 bis 15 Jahren galten im Jahr 2016 in Sachsen-Anhalt nach dem Bundesmedian als arm oder armutsgefährdet ? 10. Wie viele Kinder waren arm oder armutsgefährdet jeweils in den Jahren 2000, 2005, 2010, 2011 bis 2015? Auf die Antwort zu Frage I.5 wird verwiesen. Eine Darstellung der Altersgruppe 0- bis 15- Jährige ist nicht möglich. Im Übrigen liegen statistische Daten für das Jahr 2016 noch nicht vor. Unter Nutzung der Armutsgefährdungsquote kann aus der absoluten Zahl der Personen unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt, die aus der Erhebung zum Mikrozensus zur Verfügung steht, die Anzahl der armutsgefährdeten Personen unter 18 Jahren errechnet werden. Das Jahr 2000 ist nicht enthalten. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Anzahl und Anteil der armutsgefährdeten Kinder in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in Tsd.1) 347,0 283,4 287,3 295,3 299,4 301,0 302,4 Armutsgefährdungsquote Unter-18-Jährige1) 33,8 26,0 28,6 29,6 27,7 28,7 27,2 Armutsgefährdete Kinder unter 18 Jahren in Tsd.2) 117,286 73,684 82,1678 87,4088 82,9338 86,387 82,2528 1) Ergebnisse des Mikrozensus. 2) berechnet gem. dem III. WSI-Kinderbericht (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut) Quelle: Statistisches Landesamt, Stand: 27.04.2017 11. Welche Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten ergeben sich für die in den Fragen 9 und 10 herangezogenen Zeiträume? 12. Wie hoch waren im Vergleich dazu die allgemeinen Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten für die in den Fragen 9 und 10 erfragten Zeiträume in Sachsen-Anhalt? Die Armutsgefährdungsquoten der unter 18-Jährigen gemessen am Bundesmedian bezieht sich auf die konventionell festgelegte 60 Prozent-Grenze des medianen Nettoäquivalenzeinkommens . Die Armutsgefährdungsquote gemessen am Landesmedian Sachsen-Anhalt ist weiter aufgeschlüsselt. Die allgemeinen Armutsgefährdungsquoten und Armutsgefährdungsquoten der unter 18-Jährigen in Sachsen-Anhalt in den erfragten Zeiträumen sind in Tabelle 3 dargestellt : 13 Tabelle 3: Entwicklung der Armutsgefährdungsquote gemessen in Prozent in Sachsen-Anhalt insgesamt und der unter-18-Jährigen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bundesmedian (60 % medianes Nettoäquivalenzeinkommen) Sachsen-Anhalt gesamt 22,4 19,8 20,6 21,1 20,9 21,3 20,1 unter 18-Jährige 33,8 26,0 28,6 29,6 27,7 28,7 27,2 Landesmedian (60 % medianes Nettoäquivalenzeinkommen) Sachsen-Anhalt gesamt 14,9 13,5 14,2 14,0 14,1 14,1 14,5 unter 18-Jährige 22,4 17,5 19,2 18,9 19,1 19,6 20,8 unter 3 (23,9) (19,2) (20,1) (21,5) (22,1) (23,6) (22,6) 3 bis unter 6 (27,7) (18,4) (20,8) (21,7) (19,5) (23,7) (19,9) 6 bis unter 15 22,6 15,5 17,5 16,4 18,0 17,5 20,5 15 bis unter 18 18,6 (21,2) (22,4) (22,0) (19,2) (18,5) (21,1) Landesmedian (40 % medianes Nettoäquivalenzeinkommen) Sachsen-Anhalt gesamt 3,9 3,3 3,5 3,8 3,5 3,2 4,1 unter 18-Jährige 4,9 (3,3) (3,5) (4,2) (4,1) (4,8) 6,1 unter 3 / / / / / / / 3 bis unter 6 / / / / / / / 6 bis unter 15 (4,8) / / (3,6) (3,7) (4,2) (5,7) 15 bis unter 18 / / / / / / / Anmerkung: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW ( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5.000 und 15.000). / Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet kleiner 5 000). Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, www.amtliche-sozialberichterstattung.de, Statistisches Landesamt, Stand: 27.04.2017 13. Wie stellten sich für die in den Fragen 9 und 10 erfragten Zeiträume die Armuts - bzw. Armutsgefährdungsquoten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten dar? In der amtlichen Sozialberichterstattung werden für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte in der Sozialberichterstattung keine Armutsgefährdungsquoten ausgewiesen. Diese bietet lediglich Aussagen zu Armutsgefährdungsquoten nach Raumordnungsregionen an (siehe Tabelle 4). Raumordnungsregionen stellen das Beobachtungs- und Analyseraster der Bundesraumordnung auf Basis der Stadt- und Landkreise dar. Für Sachsen-Anhalt existieren 4 Raumordnungsregionen, wobei die Abgrenzung zu den Nachbarländern entlang der Ländergrenzen verläuft. Weitere Informationen liegen der Landesregierung dazu nicht vor. 14 Tabelle 4: Armutsgefährdungsquote nach Raumordnungsregionen in Prozent gemessen am Bundesmedian Jahr 2008 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Altmark 18,4 18,1 19,9 24,0 27,4 24,3 25,8 Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 23,1 20,1 20,1 20,5 18,7 19,3 18,6 Halle (Saale) 23,9 21,3 22,7 22,8 21,5 22,9 22,2 Magdeburg 21,0 18,7 19,2 19,2 20,0 20,2 17,9 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, www.amtliche-sozialberichterstattung.de 14. Welchen Platz nahm Sachsen-Anhalt hinsichtlich der Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquoten bei den bis zu 15-Jährigen in den Fragen 9 und 10 erfragten Zeiträumen im Bundesvergleich ein? Bitte Aufstellung der entsprechenden Quoten aller Bundesländer. Auf die Antwort zu Frage I.5 wird verwiesen. Eine Darstellung der Altersgruppe 0- bis 15-Jährige ist nicht möglich. Die Angaben werden daher für die unter 18-Jährigen dargestellt. Tabelle 5: Position Sachsen-Anhalts nach Armutsgefährdungsquote der unter-18-Jährigen im Bundesvergleich in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Position im Bundesvergleich 14. 13. 14. 14. 14. 15. 13. 15. Welche hauptsächlichen Ursachen sind für Kinderarmut ausschlaggebend? 16. Welche Kinder und Jugendliche sind überdurchschnittlich arm bzw. armutsgefährdet ? 17. Kann nach Auffassung der Landesregierung eine erhöhte Armutsgefährdung von Kindern bzw. Jugendlichen in bestimmten sozialen Konstellationen verortet werden (Familien mit mehr als 3 Kindern, Alleinerziehenden, Selbständigen, Teilzeitarbeitnehmern, Geringverdienern etc.)? Armut ist eine prozessuale Größe, die von Auf- und Abstiegsmechanismen beeinflusst wird. Armut ist nicht gleichmäßig über alle Teile der Bevölkerung verteilt, denn für verschiedene Phasen des Lebens ergeben sich jeweils spezifische Risikofaktoren , wobei sich Armutsgefährdungslagen und ihre Folgen in frühen Lebensphasen wie den frühen Kinderjahren oder dem jungen Erwachsenenalter häufig negativ auf spätere Lebensphasen auswirken. Zwei wichtige Bestimmungsfaktoren für das Armutsrisiko von Kindern und Familien sind der Familientyp, in dem die Kinder aufwachsen sowie die Erwerbsbeteiligung der Eltern. Alleinerziehende und Familien mit zwei und mehr Kindern sind überdurchschnittlich vom Armutsrisiko betroffen. Dies gilt für Alleinerziehende in besonde- 15 rer Weise, deren Armutsgefährdungsquote mit 43,9 Prozent (2015) fast dreimal so hoch ist wie die landesdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote von 14,5 Prozent. Tabelle 6 (siehe Fragen I.18 - 20) zeigt, dass besonders Familien mit zwei Personen, d. h. Ein-Elternfamilien, armutsgefährdet sind. Demgegenüber sind Haushalte ohne minderjährige Kinder sowie Familien mit einem Kind unterdurchschnittlich armutsgefährdet . Bei steigender Familiengröße sinkt das verfügbare Äquivalenzeinkommen, weswegen mit steigender Kinderzahl das Armutsrisiko wächst. Vor allem bei Familien mit mehr als einem Kind wächst das Risiko einer Armutsgefährdung. Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen gelten ebenfalls als unbestrittener Faktor für Armutsgefährdung. Beeinträchtigungen kommen in verschiedenen Lebensphasen zum Tragen. Sie fallen häufig mit weiteren armutsgefährdenden Bedingungen zusammen bzw. verursachen diese. So wirkt sich Beeinträchtigung auf die Höhe des verfügbaren Einkommens aus, wenn Pflege oder Assistenzleistungen benötigt werden oder für die Pflege des Angehörigen mit Beeinträchtigungen die eigene Erwerbstätigkeit eingeschränkt wird. Zudem sind die Möglichkeiten eingeschränkt, eine Beschäftigung mit angemessenem Erwerbseinkommen aufzunehmen. Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist aufgrund ihrer sozio-demografischen Struktur sowie wegen ihrer durchschnittlich niedrigeren Bildungsabschlüsse, dem häufigeren Bezug von Sozialleistungen und der Haushaltsgröße insgesamt stärker armutsgefährdet als andere Bevölkerungsgruppen. Dieser Befund bestätigt sich auch mit Blick auf Sachsen-Anhalt. In den neuen Bundesländern lag, gemessen am Bundesmedian , 2015 die Armutsgefährdungsquote für Menschen mit Migrationshintergrund bei 43,4 Prozent gegenüber 17,0 Prozent für Menschen ohne Migrationshintergrund . Darüber hinaus können auch die Kinder besonders armutsgefährdet sein, deren Eltern oder andere sorgeberechtige Personen die staatlich bereitgestellten Hilfen, z. B. Leistungen für Bildung und Teilhabe, trotz Bedarf ihrer Kinder nicht für diese in Anspruch nehmen. Allerdings ist die Verfügbarkeit von Einkommen allein noch kein hinreichend erklärender Faktor. Gleichermaßen relevant ist das Zusammenwirken mit weiteren Haushaltseigenschaften und Ressourcen, das zu einem Ansteigen des Armutsrisikos führen kann. Bildung, Gesundheit und Vermögen, aber auch Sach- und Dienstleistungen können bspw. nachhaltig Einfluss auf das Leben von Kindern (in ihren Familien) nehmen. So wird bspw. Armut innerhalb der Generationen „weitergegeben“, so dass eine von Armut betroffene Elterngeneration die gesellschaftliche (spätere) Position ihrer Kinder und damit potentiell deren Kinder prägen kann, wobei die Mechanismen sich je nach Lebensphase unterscheiden können. 18. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Alleinerziehenden in den in Frage 9 und 10 erfragten Zeiträumen? 19. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Einzelkindern ? 16 20. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Geschwisterkindern ? Die erfragten Daten sind Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Armutsgefährdungsquote nach Haushaltstyp in Prozent gemessen am Landesmedian in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Alleinerziehend mit Kind/ern1 39,6 38,2 42,7 39,4 44,0 41,0 43,9 Zwei Erwachsene und ein Kind 14,9 7,9 10,5 9,0 8,1 8,9 9,4 Zwei Erwachsene und zwei Kinder 14,1 11,8 8,6 11,7 11,2 10,3 9,4 Zwei Erwachsene und drei oder mehr Kinder 31,8 (16,1) (23,2) 20,6 23,9 26,8 29,0 Sonstiger Haushalt mit Kind/ern 18,3 14,6 13,5 14,2 (10,3) 12,7 14,2 Zwei Erwachsene ohne Kind 7,0 6,8 7,6 7,2 7,3 7,5 6,9 Sachsen-Anhalt gesamt 14,9 13,5 14,2 14,0 14,1 14,1 14,5 1) Zu den Kindern zählen Personen im Alter von unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und eigene Kinder im Haushalt. ( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann (zugrunde liegende Fallzahl hochgerechnet zwischen 5.000 und 10.000). Anmerkung: Ergebnisse des Mikrozensus. Ab 2011 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. IT.NRW Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder www.amtliche-sozialberichterstattung.de 21. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern mit Migrationshintergrund ? Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist, oder in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt. Aufgrund der geringen Fallzahlen werden für die einzelnen neuen Bundesländer keine Armutsgefährdungsquoten nach Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund ausgewiesen. Tabelle 7 führt den Wert für die neuen Bundesländer insgesamt (einschließlich Berlin) aus. Eine Darstellung der Armutsgefährdungsquote von Kindern mit Migrationshintergrund ist aufgrund der geringen Fallzahlen nicht möglich. Tabelle 7: Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Migrationshintergrund in den neuen Bundesländern (einschl. Berlin) in Prozent in den Jahren 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Landesmedian Menschen mit Migrationshintergrund 31,9 29,4 27,9 27,1 26,7 26,6 31,1 17 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bundesmedian Menschen mit Migrationshintergrund 43,6 40,3 39,7 40,2 40,4 38,8 43,4 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder www.amtliche-sozialberichterstattung.de 22. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern in der stationären Hilfe zur Erziehung (z. B. Wohngruppen, Heimen, Pflegefamilien etc.)? Da die Armutsgefährdungsquoten aus Ergebnissen des Mikrozensus (1-prozentige Stichprobe der Bevölkerung) berechnet werden, können Sie nicht mit den absolut erfassten (gezählten) Ergebnissen aus der Jugendhilfestatistik verrechnet werden. Eine Aussage ist nicht möglich. Auch das Land sowie die Landkreise und kreisfreien Städte erheben keine Daten, die für die Beantwortung der Frage dienlich wären. Eine solche Datenerhebung wird für die primäre Aufgabenerledigung in diesem Bereich nicht benötigt. Die Gewährung von Hilfeleistungen erfolgt insoweit unabhängig vom bestehenden Armutsrisiko der Kinder und Jugendlichen. 23. Wie hoch war die Armuts- bzw. Armutsgefährdungsquote bei Kindern mit Behinderungen? Das Merkmal „Behinderung“ ist nicht Bestandteil der Standardtabelle des gemeinsamen Datenangebotes der amtlichen Sozialberichterstattung (s. Antwort zu Frage I.4). Entsprechend liegen der Landesregierung keine Daten im Sinne der Frage I.23 vor. 24. Können nach Auffassung der Landesregierung fehlende Kitaplätze dazu führen, dass Alleinerziehende nicht mehr in den Beruf zurückfinden und sie und ihre Kinder damit stärker von Armut bedroht sind? Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall eine fehlende Betreuungsmöglichkeit die Erwerbslosigkeit und diese wiederum eine Armutsgefährdung bedingt. Allgemeingültige Aussagen über Kausalzusammenhänge lassen sich jedoch nicht treffen. Zudem hat gemäß § 3 Abs. 1 KiFöG jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt von der Geburt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung. Ein ganztägiger Platz umfasst dabei gem. § 3 Abs. 3 KiFöG ein Förderungs- und Betreuungsangebot von bis zu zehn Stunden je Betreuungstag oder bis zu 50 Wochenstunden. Die Eltern haben das Recht, den täglichen Betreuungsbedarf gemäß ihren individuellen Bedürfnissen zu wählen (§ 3 Abs. 6 KiFöG). Der Rechtsanspruch richtet sich gegen den örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 3 Abs. 4 KiFöG). Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Er ist gem. § 10 Abs. 1 KiFöG verantwortlich für das Vorhalten einer bedürfnisorientierten, leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden Struktur von Tageseinrichtungen. Zu diesem Zweck hat er u. a. eine Bedarfsplanung gem. § 80 Abs. 1 Nr. 2, 3 SGB VIII aufzustellen. 18 II. Einkommensverhältnisse 1. Welchen Stellenwert hat das Einkommen der Eltern bei der Beantwortung der Frage, ob Kinder und Jugendliche als arm gelten? Wie bei nationalen und internationalen Armutsberichterstattungen üblich, erfolgt die Berechnung der Armutsquoten auf Basis der äquivalenzgewichteten Haushaltsnettoeinkommen . Liegt das Einkommensniveau eines Haushaltes unterhalb der Schwelle von 60 Prozent des Median, werden entsprechend alle Haushaltsmitglieder und somit auch die Kinder eines Haushalts als armutsgefährdet definiert. Folglich leitet sich das Armutsrisiko von Kindern direkt aus dem verfügbaren (Eltern-)Einkommen des Haushalts ab. 2. Wie wird, ausgehend vom Einkommen der Eltern, Kinderarmut bestimmt? Es wird auf die Ausführungen zu den Fragen I.1 und I.2 zum Äquivalenzeinkommen verwiesen. 3. Wie hoch war die so ermittelte fiktive Armutsgrenze bzw. Armutsgefährdungsgrenze für Kinder und Jugendliche in Deutschland im Jahr 2016? Die Daten für das Jahr 2016 stehen noch nicht zur Verfügung (siehe Vorbemerkung). 4. Wie hoch war diese Grenze in den jeweiligen Jahren 2000, 2005, 2010 sowie 2011 bis 2015? Die Daten für das Jahr 2000 sind nicht verfügbar (siehe Vorbemerkung). Die Armutsgefährdungsgrenze bzw. Armutsgefährdungsschwelle wird, entsprechend dem EU-Standard, bei 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region festgelegt. In Tabelle 8 wurde für drei verschiedene Haushaltstypen mit Kindern eine Modellrechnung vorgenommen. Grundlage der Berechnung ist die Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte multipliziert mit dem Bedarfsgewicht des Haushalts nach neuer OECD-Skala. Tabelle 8: Armutsgefährdungsschwelle in Euro nach Haushaltstyp für Sachsen-Anhalt für die Jahre 2005 und 2010-2015 Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 mtl. in Euro Einpersonenhaushalt 630 725 741 753 773 800 832 Haushalt mit 1 Erw. und 1 Kind unter 14 Jahren 819 943 963 979 1.005 1.040 1.082 Haushalt mit 2 Erw. und 2 Kindern unter 14 Jahren 1.324 1.522 1.556 1.580 1.622 1.680 1.747 19 Haushalt mit 2 Erw., 1 Kind unter 14 Jahren und 1 Kind über 14 Jahren 1.449 1.668 1.704 1.732 1.778 1.840 1.914 Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder www.amtliche-sozialberichterstattung.de, eigene Berechnung auf der Basis der modifizierten OECD-Skala, gerundet 5. Ist die unterschiedliche Höhe der Zuordnung der fiktiven Anteile vom Einkommen der Eltern nach unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder sachgerecht? 6. Wenn ja: Aus welchen Gründen? Die unterschiedliche Höhe der Zuordnung der fiktiven Anteile vom Einkommen der Eltern nach unterschiedlichen Altersgruppen der Kinder ist sachgerecht. Um eine Vergleichbarkeit zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe zu ermöglichen , wurden Äquivalenzskalen entwickelt, die unter anderem Einspareffekte mit einbeziehen, die durch das Zusammenleben entstehen. Das verfügbare Haushaltseinkommen wird auf ein Pro-Kopf-Einkommen bedarfsgewichtet umgerechnet. Hierüber lässt sich das so genannte bedarfsgewichtete Äquivalenzeinkommen bestimmen , das als Berechnungsgrundlage für die Armutsgefährdung herangezogen wird. Auf der Basis einer Äquivalenzskala werden die Bedarfe eines Haushalts ermittelt, wobei die Annahmen zugrunde gelegt werden, dass die Einkommen aller Haushaltsmitglieder in einen Pool einfließen, aus dem gemeinsam gewirtschaftet wird, Mehrbedarfe nicht proportional zur Zahl der Haushaltsmitglieder ansteigen, sondern Einspareffekte auftreten (economies of scale), Bedürfnisunterschiede nach Lebensalter existieren und somit die Bedarfe von Kindern geringer sind als die von erwachsenen Haushaltsmitgliedern und alle Mitglieder eines Haushalts das gleiche Wohlstandsniveau haben. Über die Äquivalenzskalen wird somit für jede Person im Haushalt das Einkommen errechnet, welches sie bei gleich bleibendem Lebensstandard haben müsste, wenn sie alleine leben würde. Das Haushaltsgewicht einer Person ist in der modifizierten OECD-Skala festgeschrieben. Diese weist der ersten erwachsenen Person im Haushalt den Gewichtungsfaktor von 1 zu. Jede weitere im Haushalt lebende Person ab 14 Jahren erhält den Gewichtungsfaktor 0,5. Kindern unter 14 Jahren wird der Gewichtungsfaktor 0,3 zugeordnet. Das Äquivalenzeinkommen wird berechnet, indem das tatsächlich verfügbare Haushaltseinkommen durch die Summe der Personengewichte im Haushalt geteilt wird. Infolgedessen stimmt das Nettoäquivalenzeinkommen pro Kopf nur im Einpersonenhaushalt mit dem tatsächlich verfügbaren Einkommen überein. 7. Wenn nein: Welche Veränderungen wären notwendig und sinnvoll? Entfällt. 20 8. Kann die Gewährung sozialer Leistungen, wie etwa Leistungen nach dem SGB XII, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Bildungs- und Teilhabepaket Armut, damit auch Kinderarmut, verhindern? 9. Wenn ja: Aus welchen Gründen? Die Gewährung sozialer Leistungen hat das Ziel, Personen finanziell zu unterstützen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, z. B. Einkommen und Vermögen, sicherstellen können. Durch die Grundsicherung wird die Verfügbarkeit existenzsichernder Mittel gewährleistet und in diesem Umfang die materielle Armut beseitigt. Für staatliche Sozialleistungen zur Bekämpfung von Einkommensarmut legen die politischen Entscheidungsträger die Grenze fest. Der Bundesgesetzgeber stützt sich dabei auf Erhebungen über die Konsumgewohnheiten unterer Einkommensschichten (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe - EVS) und auf den Rat von Experten. Damit wird die Höhe des aus ihrer Sicht angemessenen sozio-kulturellen Existenzminimums definiert, auf das jeder einen Anspruch hat. Wenn Menschen in eine Notlage geraten, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können und sie deshalb auf die Hilfe der Solidargemeinschaft angewiesen sind, ist es Aufgabe insbesondere der Sozialleistungen des SGB II und SGB XII für ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sorgen. Um (relative) Armut zu verhindern gilt es, dieses staatlich garantierte sozio- kulturelle Existenzminimum für jeden einzelnen sicherzustellen. Der für die Gewährung des Existenzminimums notwendige Lebensunterhalt umfasst, neben besonderen Mehrbedarfszuschlägen, insbesondere Ernährung, Kleidung, Hausrat, Haushaltsenergie, Unterkunft und Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Hierzu gehört es, eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in angemessenem Umfang sicher zu stellen. Dies gilt in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche. Für Schülerinnen und Schüler umfasst der notwendige Lebensunterhalt daher auch zusätzlich zu erbringende Leistungen aus dem BuT. Die Leistungen des BuT tragen speziell zur Vermeidung von (Kinder-) Armut bei. Durch die zum 1. Januar 2011 eingeführten BuT-Leistungen für Kinder und Jugendliche , die in Familien leben, die nach dem SGB II, SGB XII, Bundeskindergeldgesetzes (BKGG), Wohngeldgesetz (WoGG) und AsylbLG (AsylbLG) anspruchsberechtigt sind, werden deren Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe im Bildungs- und Kulturbereich verbessert. Sie erhalten auf Antrag Zuschüsse zum gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule oder der Kindertageseinrichtung (KiTa), zur Schulbeförderung und dem persönlichen Schulbedarf. Weiterhin sind umfasst die Aufwendungen für ein- und mehrtätige Ausflüge in der Schule oder der KiTa und für notwendige außerschulische Lernförderung. Abgerundet werden diese Leistungen durch Zuschüsse bis zur Höhe von 10 Euro monatlich zur gesellschaftlichen Teilhabe, beispielsweise zur Teilnahme in Musikkursen, Sportvereinen oder Freizeiten, die den Kontakt zu Gleichaltrigen intensivieren und in gesellschaftliche Strukturen führen. 21 Da materielle Armut auch zu kultureller und sozialer Armut von Betroffenen und gesellschaftlicher Ausgrenzung führen kann, ist eine staatliche Unterstützung im Bereich Bildung und Kultur und damit der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geeignet , Armut im weiteren Sinne zu verhindern. Durch die anlassbezogene, in der Regel unbare Leistungserbringung wird gewährleistet, dass die Unterstützung bei den Kindern und Jugendlichen auch tatsächlich ankommt. Durch die Gewährung von Sachleistungen (Gutscheinen oder Direktzahlungen an Anbieter) wird eine zielgenaue Bedarfsdeckung zugunsten der Kinder und Jugendlichen sichergestellt. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen III.14 - 17 verwiesen. Zweck der Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG ist es, jedem bzw. jeder Anspruchsberechtigten ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Dieses umfasst zunächst diejenigen materiellen Voraussetzungen, die die physische Existenz sichern, bspw. für Ernährung, Unterkunft oder Kleidung (sog. physisches Existenzminimum ). Darüber hinaus wird mit den Leistungen nach dem AsylbLG auch dafür Sorge getragen, den Anspruchsberechtigten ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen , kulturellen und politischen Leben (sog. soziokulturelles Existenzminimum ) zu gewähren. 10. Wenn nein: Welche Initiativen sind auf Bundesebene zu ergreifen, um zu Lösungen, etwa im Sinne einer armutsfesten Kindergrundsicherung, zu kommen? Neben den in der Antwort zu Frage II.9 aufgeführten Maßnahmen, die geeignet sind, Kinderarmut entgegenzuwirken, sieht die Landesregierung gleichwohl weiterhin Handlungsbedarf und ist offen für die Prüfung neuer konzeptioneller Ansätze. Aus diesem Grund hat sich das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration auch zur Mitwirkung in der seit März 2017 bestehenden länderoffenen Arbeitsgruppe der Arbeits - und Sozialminister/innenkonferenz entschlossen, in der auch andere Länder mit ihren Familienressorts vertreten sind. Diese wird sich u. a. mit dem Thema der armutsfesten Kindergrundsicherung befassen. 11. Wie hoch ist der Anteil von Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (bis unter 27 Jahren) in atypischen Beschäftigungsverhältnissen (befristete Verträge , Niedriglohnsektor) in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Die Angaben nach Altersgruppen sind nur aus der Verdienststrukturerhebung (VSE) möglich. Es werden die Altersgruppen „bis 24 Jahre“ und „25 bis 29 Jahre“ dargestellt . Die Gliederung der atypischen Beschäftigung erfolgte nach statistischem Ermessen , Angaben zum einem nicht näher definierten „Niedriglohnsektor“ sind nicht möglich. Da die Periodizität der Erhebung 4 Jahre beträgt, sind die aktuellsten Daten aus dem Jahr 2014. Angaben sind nur auf Landesebene möglich, da der Stichprobenumfang zu niedrig ist. Die verfügbaren Daten sind in den Tabellen 9 und 10 dargestellt. 22 Tabelle 9: Verdienststrukturerhebung Beschäftigte und atypisch Beschäftigte in Sachsen-Anhalt, April 2014 Anzahl Anteil Beschäftigte1) insgesamt, ohne Auszubildende: 847.000 100 % darunter: Atypisch Beschäftigte insgesamt 212.000 24 % und zwar (Mehrfachzählungen möglich) von atypischinsgesamt Befristet Beschäftigte 89.000 42 % Teilzeitbeschäftigte (≤20 h) 126.000 59 % Geringfügig Beschäftigte (70.000) (33 %) Zeitarbeitnehmer/-innen (19.000) (9 %) 1) Vollzeit-, Teilzeit-, Altersteilzeit- und geringfügig Beschäftigte ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist Region: Land Sachsen-Anhalt, Stichmonat: April 2014 Wirtschaftsbereich: Alle Wirtschaftszweige (A-S Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) Hinweis: Angaben unterhalb Landesebene sind nicht möglich. Quelle: Verdienststrukturerhebung, April 2014; Zur Verfügung gestellt durch das Statistische Landesamt Tabelle 10: Verdienststrukturerhebung Atypisch Beschäftigte in Sachsen-Anhalt, April 2014 Verdienststrukturerhebung, April 2014, Sachsen-Anhalt Atypisch Beschäftigte Insgesamt und zwar (Mehrfachzählungen möglich): Befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte (≤20h) Geringfügig Beschäftigte Zeitarbeitnehmer /- innen Insgesamt 212.000 89.000 126.000 (70.000) (19.000) davon im Alter (Anteil in Prozent) bis 24 Jahre (8 %) (11 %) / / / 25-29 Jahre (14 %) (21 %) (9 %) / / Summe bis 29 Jahre (22 %) (32 %) / / / ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist / keine Angaben, da Zahlenwert nicht sicher genug ist Region: Land Sachsen-Anhalt Stichmonat: April 2014 Wirtschaftsbereich: Alle Wirtschaftszweige (A-S Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) Hinweis: Angaben unterhalb Landesebene sind nicht möglich. Quelle: Verdienststrukturerhebung, April 2014; Zur Verfügung gestellt durch das Statistische Landesamt 23 12. Wie viele private Insolvenzen und finanzielle Forderungen gab es jeweils in den letzten fünf Jahren in Sachsen-Anhalt? Wie hoch ist dabei der Anteil von Familien mit Kindern? Bitte nach Jahren und Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. 13. Wie viele private Insolvenzverfahren und voraussichtliche Forderungen sind derzeit anhängig? Wie hoch ist dabei der Anteil von Familien mit Kindern ? Bitte nach kreisfreien Städten und Landkreisen aufschlüsseln. Die nach Daten des Statistischen Landesamtes erstellte Tabelle „Verbraucherinsolvenzen bei Gericht“ (Tabelle 46 im Anhang) enthält die bei den Gerichten beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren für die Jahre 2012 bis 2016 gegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Statistik über beendete Verfahren gibt es in dieser Form erst für die ab dem Jahr 2009 eröffneten Verfahren, insofern handelt es sich bei den als anhängig angegebenen Verfahren um die ab 2009 eröffneten und bis zum Jahresende 2016 nicht beendeten Verbraucherinsolvenzverfahren. Differenzierte Angaben zum Anteil von Familien mit Kindern liegen für die bei Gericht angemeldeten Insolvenzverfahren nicht vor. Jedoch ist aus den Verwendungsnachweisen der vom Land Sachsen-Anhalt anerkannten und geförderten Verbraucherinsolvenzberatungsstellen abzulesen, dass der Anteil von Familien mit Kindern, welche sich zum Zwecke eines Privatinsolvenzverfahrens an die Beratungsstellen wenden, zwischen 43 und 46 v. H. liegt. Etwa die Hälfte davon sind Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern. 14. Welche präventiven Maßnahmen gegen Privatinsolvenzen hat die Landesregierung bislang auf der individuellen Ebene wie auch auf der rechtlichen und strukturellen Ebene ergriffen? 15. Welche präventiven Maßnahmen sind zukünftig geplant? Verschuldete Bürgerinnen und Bürger finden in den anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen Hilfestellung zum Umgang mit Schulden, der Schuldenregulierung und deren Vermeidung. Die Möglichkeit einer Restschuldbefreiung nach dem Absolvieren der Wohlverhaltensphase durch ein Privatinsolvenzverfahren stellt dabei bereits ein Mittel zur Entschuldung der Betroffenen dar und bietet überschuldeten Bürgerinnen und Bürgern die Chance auf einen finanziellen Neuanfang. Zur Entwicklung von Finanzkompetenzen junger Menschen hat das Land Sachsen- Anhalt in den Bildungsplänen der Schulformen Grundschule, Sekundarschule und Gymnasium Ansätze für die Ausbildung einer finanziellen Allgemeinbildung verankert . 24 III. Abhängigkeit von sozialen Leistungen 1. Wie viele Kinder im Alter bis 15 Jahren gehörten im Jahr 2016 sowie in den Jahren 2005, 2010, 2011 bis 2015 in Sachsen-Anhalt Bedarfsgemeinschaften im Sinne des SGB II an? 2. Wie viele Kinder gehörten Bedarfsgemeinschaften in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten in den mit Frage 1 erfragten Zeiträumen an? 3. Wie hoch war der Anteil von Kindern im Sinne der Fragen 1 und 2 in Bezug auf die Gesamtzahl der Kinder in Sachsen-Anhalt im Alter bis 15 Jahren? Die Daten hierzu werden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben. Sie können der Tabelle 47 im Anhang entnommen werden. Es wird die Anzahl der Kinder bis 15 Jahre dargestellt. Plausible Daten für alle Grundsicherungsträger des Landes liegen durchgängig erst seit 2007 vor. 4. Wie viele Kinder unter 15 Jahren bezogen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 sowie in den Jahren 2005, 2010, 2011 bis 2015 jeweils Leistungen nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? 5. Wie viele Kinder im Sinne der Frage 4 lebten in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? 6. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Kinder im Sinne der Frage 4 an der Gesamtzahl der Kinder bis 15 Jahren? Die erfragten Daten sind den Tabellen 48 - 50 im Anhang zu entnehmen. 7. Wie viele Kinder bezogen im Jahr 2016 und in den Jahren 2005, 2010 und 2011 bis 2015 Leistungen nach dem UVG? 8. Wie hoch war der prozentuale Anteil der Kinder im Sinne der Frage 7 an der Gesamtzahl der Kinder bis 12 Jahren? Die Zahl der Kinder, die im Laufe eines Jahres Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beziehen, wird nicht erfasst. Die Bundesstatistik weist lediglich die Zahl der leistungsbeziehenden Kinder zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres aus. Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle 11 zu entnehmen. Tabelle 11: Anzahl und Anteil von Kindern unter 12 Jahren im Leistungsbezug nach UVG in Sachsen- Anhalt am 31.12. der Jahre 2005 und 2010-2016 Jahr Kinder < 12 Jahren1) Kinder < 12 Jahren im Leistungsbezug nach UVG Anteil leistungsbeziehender Kinder < 12 Jahren an Altersgruppe in % 2005 198.424 20.144 10,2 2010 204.887 23.770 11,6 2011 202.056 23.621 11,7 25 Jahr Kinder < 12 Jahren1) Kinder < 12 Jahren im Leistungsbezug nach UVG Anteil leistungsbeziehender Kinder < 12 Jahren an Altersgruppe in % 2012 201.662 22.670 11,2 2013 202.269 19.961 9,9 2014 204.227 18.581 9,1 2015 210.932 17.798 8,4 20162) 210.932 16.696 7,9 1) Quelle: Statistisches Bundesamt, 25.05.2017 2) Für das Jahr 2016 liegt noch keine aktuelle Bevölkerungsstatistik vor. 9. Wie hoch war Ende 2016 und in den jeweiligen Jahren 2005, 2010 sowie 2011 bis 2015 die Zahl der Wohngeld beziehenden Haushalte mit Kindern in Sachsen- Anhalt? 10. Wie hoch war diese Zahl in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Die Tabellen 12 und 13 weisen unter dem Begriff ›Kinder‹ alle Personen unter 18 Jahren aus. Zu beachten sind die unterschiedlichen Gebietsstände von 2005 und in den Jahren 2010 - 2015. Für das Jahr 2016 liegen noch keine Daten vor. Tabelle 12: Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt nach regionaler Gliederung für das Jahr 2005 Gebiet 20051) Gebiet 20051) Gebiet 20051) Dessau, Stadt 379 Bördekreis 293 Quedlinburg 226 Halle (Saale), Stadt 1.028 Burgenlandkreis 633 Saalkreis 195 Magdeburg, LHS 962 Halberstadt 331 Sangerhausen 321 Altmarkkreis Salzwedel 378 Jerichower Land 391 Schönebeck 309 Anhalt-Zerbst 258 Köthen 253 Stendal 582 Aschersleben- Staßfurt 429 Mansfelder Land 387 Weißenfels 236 Bernburg 173 Merseburg-Querfurt 420 Wernigerode 369 Bitterfeld 410 Ohrekreis 527 Wittenberg 661 Sachsen-Anhalt 10.151 1) Gebietsstand 1. Januar 2005; Quelle: Statistisches Landesamt Tabelle 13: Wohngeldhaushalte mit Kindern unter 18 Jahren in Sachsen-Anhalt nach regionaler Gliederung für die Jahre 2010-2015 Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Dessau-Roßlau, Stadt 1.056 905 779 664 562 445 Halle (Saale), Stadt 1.273 681 692 936 771 652 Magdeburg, LHS 2.870 2.388 1.874 1.490 1.171 814 Altmarkkreis Salzwedel 327 294 280 252 242 222 Anhalt Bitterfeld 965 771 744 576 435 371 26 Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Börde 582 476 420 360 312 297 Burgenlandkreis 1.844 1.095 904 747 614 503 Harz 1.188 861 978 1.226 996 830 Jerichower Land 228 159 310 264 234 220 Mansfeld-Südharz 940 775 829 691 558 406 Saalekreis 808 707 606 711 556 457 Salzlandkreis 1.407 1.001 884 913 753 585 Stendal 882 662 692 672 556 447 Wittenberg 534 515 479 355 327 262 Sachsen-Anhalt 14.904 11.290 10.471 9.857 8.087 6.511 Quelle: Statistisches Landesamt 11. Wie hoch war die Zahl der Kinder in Sachsen-Anhalt, die in den Jahren 2005, 2010 sowie in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 beitragsfrei in einer Kindertagesstätte betreut wurden? Die erbetenen Auskünfte liegen dem Landesverwaltungsamt, Landesjugendamt nicht vor. Deshalb erfolgte die Beantwortung der Anfrage unter Einbeziehung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die erbetenen Daten wurden jedoch nicht von allen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (öTrJH) bereitgestellt. Die Stadt Magdeburg hat zudem darauf hingewiesen, dass die Befreiung von der Pflicht zur Entrichtung von Elternbeiträgen nicht zwangsläufig mit einer Armutslage der Familie in einem Zusammenhang steht. Die Angaben sind – soweit vorhanden – der nachstehenden Tabelle 14 zu entnehmen . Tabelle 14: Anzahl beitragsfrei in einer Kindertagesstätte betreuter Kinder in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005 und 2010-2016 Jahr Anzahl Kinder1) öTrJH, die die erbetenen Daten nicht melden konnten: 2005 5.986 Anhalt-Bitterfeld, Börde, Harz, Jerichower Land, Magdeburg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Salzlandkreis, Stendal, Wittenberg 2010 25.813 Börde, Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2011 25.712 Börde, Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2012 26.747 Börde, Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2013 29.111 Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2014 29.190 Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2015 28.427 Jerichower Land, Magdeburg, Stendal 2016 34.649 Jerichower Land, Stendal 1) Daten konnten nicht von allen öTrJH bereitgestellt werden. 27 12. Wie hoch war die Zahl der Kinder im Sinne der Frage 11 in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? 13. Welchen Anteil hatten die in den Fragen 11 und 12 erfragten beitragsfrei Gestellten an der Gesamtzahl der betreuten Kinder? Die erbetenen Auskünfte liegen dem Landesverwaltungsamt, Landesjugendamt nicht vor. Deshalb erfolgte die Beantwortung der Anfrage unter Einbeziehung der öTrJH. Die erbetenen Daten wurden jedoch nicht von allen öTrJH bereitgestellt. Die Antworten der öTrJH zu den Fragen 12 und 13 können den Tabellen 15 und 16 sowie den Anmerkungen der weiteren Landkreise entnommen werden. Tabelle 15: Anzahl der Kinder, die beitragsfrei in einer KiTa betreut wurden nach Landkreisen Gebiet Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau, Stadt 846 1.544 1.217 1.277 1.333 1.497 1.272 1.450 Halle, Stadt 2.498 5.044 5.239 5.377 5.439 5.450 5.523 5.586 Altmarkkreis Salzwedel 1) 706 789 755 771 780 925 896 828 Anhalt-Bitterfeld k.A. 1.950 1.804 2.034 2.163 2.103 2.091 2.051 Börde2) k.A. k.A. k.A. k.A. 2.329 2.257 2.092 1.981 Burgenlandkreis 1.933 2.959 2.977 3.138 3.196 3.195 3.141 3.117 Harz k.A. 3.522 3.558 3.804 3.941 3.805 3.455 2.957 Mansfeld-Südharz3) k.A. 2.333 2.220 2.135 1.850 1.949 2.128 1.999 Saalekreis4) - 2.999 2.982 2.931 2.906 2.757 2.501 2.388 Salzlandkreis k.A. 3.280 3.722 3.964 4.247 4.298 4.258 4.265 Wittenberg k.A. 1.393 1.238 1.316 927 953 1.070 1.047 1) Bei den ermittelten Zahlen für den Altmarkkreis Salzwedel handelt sich um die Anzahl der Antragsteller und nicht um die Anzahl der Kinder. Es ist davon auszugehen, dass einige Antragsteller mehrere Kinder komplett beitragsfrei bzw. mit einer anteiligen Übernahme in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Eine Berechnung des prozentualen Anteils ist daher nicht möglich. Die genaue Anzahl kann auf Grund der Kürze nicht ermittelt werden. Dies würde eine Sichtung und Auszählung aller Akten erforderlich machen. 2) Eine EDV-gestützte Auswertung kann für den Landkreis Börde nur nach doppischem System erfolgen. Da vor 2013 eine kameralistische Haushaltsführung erfolgte, ist eine Auswertung nicht möglich. 3) Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind auch Kinder im Jahr mehrmals erfasst - je nach Anzahl der Antragsänderungen . 4) Auf Grund der Fusionierung der beiden Altkreise zum LK Saalekreis ist eine weiter zurückgehende Betrachtung der Zahlen (bis 2005) für den Landkreis nicht möglich. Da die Zahlen für 2007 vorliegen und etwa denen für 2006 entsprachen, wird unterstellt, dass auch das Jahr 2005 vergleichbar war. Daher wird von folgenden anzunehmenden Zahlen für 2005 (wie 2007) ausgegangen: 2007: beitragsfrei betreut 3.065 = 28,30 % Tabelle 16: Prozentualer Anteil der beitragsfrei gestellten Kinder an der Gesamtzahl der betreuten Kinder Gebiet Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau, Stadt 22,7 34,3 26,4 27,1 28,1 31,4 26,5 29,9 Halle, Stadt 22,3 35,1 35,0 34,6 34,3 33,9 33,8 33,4 28 Gebiet Jahr 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Altmarkkreis Salzwedel1) k. A. 15,2 14,7 14,6 14,5 17,0 16,1 14,5 Anhalt-Bitterfeld k. A. 21,8 19,9 22,0 22,7 22,4 22,3 21,6 Börde2) k. A. k. A. k. A. k. A. 19,8 19,0 17,2 16,1 Burgenlandkreis 21,5 28,1 27,9 29,0 29,2 29,2 28,5 27,5 Harz k. A. 28 28 30 31 30 27 24 Mansfeld-Südharz3) k. A. 30,9 29,9 28,4 24,9 25,8 28,1 26,3 Saalekreis4) - 27,2 26,3 25,5 24,8 23,2 21,0 19,6 Salzlandkreis k. A. 29,1 32,7 34,5 36,3 36,3 35,4 34,5 Wittenberg k. A. 19,6 17,1 18,0 12,6 12,7 13,9 13,5 1) Bei den ermittelten Zahlen für den Altmarkkreis Salzwedel handelt sich um die Anzahl der Antragsteller und nicht um die Anzahl der Kinder. Es ist davon auszugehen, dass einige Antragsteller mehrere Kinder komplett beitragsfrei bzw. mit einer anteiligen Übernahme in einer Kindertagesstätte betreuen lassen. Eine Berechnung des prozentualen Anteils ist daher nicht möglich. Die genaue Anzahl kann auf Grund der Kürze nicht ermittelt werden. Dies würde eine Sichtung und Auszählung aller Akten erforderlich machen. 2) Eine EDV-gestützte Auswertung kann für den Landkreis Börde nur nach doppischem System erfolgen. Da vor 2013 eine kameralistische Haushaltsführung erfolgte, ist eine Auswertung nicht möglich. 3) Im Landkreis Mansfeld-Südharz sind auch Kinder im Jahr mehrmals erfasst - je nach Anzahl der Antragsänderungen . 4) Auf Grund der Fusionierung der beiden Altkreise zum LK Saalekreis ist eine weiter zurückgehende Betrachtung der Zahlen (bis 2005) für den Landkreis nicht möglich. Da die Zahlen für 2007 vorliegen und etwa denen für 2006 entsprachen, wird unterstellt, dass auch das Jahr 2005 vergleichbar war. Daher wird von folgenden anzunehmenden Zahlen für 2005 (wie 2007) ausgegangen: 2007: beitragsfrei betreut 3.065 = 28,30 % Im Landkreis Jerichower Land werden im Jahresschnitt 1.000 Kinder beitragsfrei von den Kostenbeiträgen in Tageseinrichtungen betreut. Mit Stand vom 31.01.2017 sind im LK JL 6.016 Plätze in Tageseinrichtungen belegt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von ca. 16,6 Prozent. Daten rückwirkend zum Jahr 2005 liegen nicht vor. Der Landkreis Stendal gibt eine Fehlmeldung. Die Daten sind nicht verfügbar. Die Landeshauptstadt Magdeburg teilte mit, es sei aus fachlicher Sicht unklar und im Kontext des Hintergrunds der Anfrage zu undifferenziert, was mit „beitragsfrei“ gemeint sei. Berücksichtige man hier die gesetzliche Staffelung der Betreuungskosten gemäß § 13 Abs. 4 KiFöG LSA, welche eine gesamte Maximalbelastung der Familie mit zwei oder mehreren Kindern von 160 Prozent des ältesten zu betreuenden Kindes vorsehe , was einen 40-prozentigen Erlass des zweiten und eine 100-prozentige Beitragsfreiheit der weiteren Kinder zur Folge habe, müsse dies nicht zwangsläufig mit der Mittellosigkeit der beitragspflichtigen Eltern zu tun haben. Dies betreffe alle Familien. Darüber hinaus gebe es in der Landeshauptstadt Magdeburg eine parallele bzw. darüber hinausgehende Staffelung bzw. Beitragsbefreiung, welche eine ganze oder teilweise beitragsfreie Kinderbetreuung ermögliche. Rückschluss auf die finanzielle Situation der Sorgeberechtigten seien insoweit nicht zu ziehen, einen Indikator für die Armut der Kinder stelle die Befreiung nicht dar. 29 Gleichzeitig gebe es Sorgeberechtigte, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nur einen Teil der festgelegten Beiträge aufbringen könnten. Die Betreuung sei dann nicht (komplett) beitragsfrei. Für das zurückliegende Jahr sei eine nachvollziehbare Erhebung der hier gewünschten Zahlen durchgeführt worden. Diese Erhebung für 2016 sei der Beginn einer geplanten , zukünftig standardisierten Erhebung und befinde sich noch in der Optimierung . Folgende Zahlen aus der Erhebung ergäben sich: „Beitragsfrei“ (Landesstaffelung, Stadtstaffelung inklusive Magdeburg-Pass, Teilerlasse , Heim- und Pflegekinder, ALG II - Empfangende) waren durchschnittlich (Monatsmittelwert ) im Jahr 2016 genau 6.980 Kinder. Dies macht einen prozentualen Anteil der „beitragsfrei“ betreuten Kinder von 41,76 Prozent. 14. Welche Aussagen lassen sich über die Wirksamkeit des vor sechs Jahren eingeführten Bildungs- und Teilhabepakets treffen? 15. Ist die Auffassung verschiedener Wohlfahrts- und Sozialverbände richtig, dass das Bildungs- und Teilhabepaket weitgehend gescheitert sei und keinen wirklichen Beitrag zur Eindämmung von Kinderarmut geleistet habe? 16. Wenn ja: Welche wirksameren Maßnahmen oder Initiativen sind zu ergreifen ? 17. Wenn nein: Aus welchen Gründen sind die genannten Auffassungen unrichtig und die getroffenen Maßnahmen und Initiativen ausreichend? Das BuT wird nach dem Eindruck der Landesregierung von den Familien, für die es gedacht ist, nach der Phase der Einführung inzwischen gut angenommen. So konnten im Jahr der Einführung 2011 Bildungs- und Teilhabeleistungen im Umfang von rund 9,0 Mio. Euro für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nutzbar gemacht werden. Bis zum Jahr 2016 wurde der Umfang auf 16,7 Mio. Euro gesteigert – trotz der insgesamt rückläufigen Zahlen hilfebedürftiger Kinder und Jugendlicher. Eine detaillierte Darstellung findet sich in der Tabelle 55 im Anhang zu Frage Nr. III. 25 - 27. Maßgebliches Kriterium für die Inanspruchnahme ist die Kenntnis der Berechtigten von den Leistungen. Insofern bedurfte es zunächst einiger Zeit, bis die entsprechenden Informationen bei den Leistungsberechtigten ankamen. Zudem gab es in der Zwischenzeit einige Vereinfachungen beim BuT3. Nicht zuletzt führt auch die seit 01.08.2016 längere Bewilligung der Grundleistungen im SGB II von nunmehr regelmäßig 12 statt 6 Monaten zu mehr Sicherheit bei der Bindung an längerfristige Angebote (z. B. eine Jahresmitgliedschaft im Verein, geplante Ausflüge während des Schuljahres, Anmeldung beim Schulmittagessen u. Ä.) für alle Akteure. Das insgesamt positive Ergebnis wird vom Soziologischen Forschungsinstitut Göttingen (SOFI) e. V. in seinem Schlussbericht zur Evaluation der bundesweiten Inan- 3 Pauschalierung bei Eigenanteilen, Geldleistungen bei Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen statt Gutscheinen oder Direktüberweisungen, Antragsrückwirkung beim Teilhabebudget, Erweiterung des Budgets auf Ausrüstung und Fahrkosten, Anerkennung berechtigter Selbsthilfe 30 spruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe, Göttingen, Nürnberg, Mai 2016 bestätigt (einzusehen unter http://www.bmas.de/ DE/Presse/Meldungen/2016/endbericht-zur-evaluation-des-bildungspaketes.html). Die Untersuchung zeigt, dass 85 Prozent der Befragten die BuT-Leistungen als eine gute Unterstützung betrachten. Demnach lohne sich auch der Aufwand, diese Leistungen zu beantragen. Eine hohe Zustimmung zum Bildungspaket findet sich auch bei den Anbietern sowie Schulen und KiTa-Verwaltungen. Die Frage, ob das BuT neue Teilhabechancen eröffnet, muss differenziert beantwortet werden. Aus der vorgenannten Evaluation des SOFI ergibt sich bundesweit folgendes Bild: Bei den Leistungsarten eintägige Ausflüge, gemeinsame Mittagsverpflegung und soziokulturelle Teilhabe zeigt sich die Tendenz, dass die überwiegende Mehrheit (70 bis 80 Prozent) der Erstantragstellenden die jeweiligen Angebote bereits vor der Beantragung genutzt hat. Ob die Kosten für diese Angebote bislang selbst getragen, an kostenfreien Aktivitäten teilgenommen oder andere Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen wurden, konnte nicht ermittelt werden. Der Landesregierung erscheint die Ausgestaltung als verbindlicher Anspruch jedoch in jedem Falle als ein Zugewinn für die Leistungsberechtigten zur Gewährleistung von Teilhabe. Außerschulische Lernförderung, mehrtägige Fahrten und Schülerbeförderung wurden dagegen eher erstmalig mit dem Antrag auf finanzielle Förderung genutzt . Ca. 40 bis 55 Prozent der Erstantragstellenden gaben hier an, die jeweiligen Angebote zuvor noch nicht genutzt zu haben. Insoweit wurde neue Teilhabe generiert . Die Landesregierung sieht die Ergebnisse der o. a. Studie als auf Sachsen- Anhalt übertragbar an mit Ausnahme der Leistungen für die Schülerbeförderung. Diese spielt in Sachsen-Anhalt nur eine sehr geringe Rolle, da in § 71 Schulgesetz LSA bereits eine sehr umfassende Freistellung von jenen Kosten und damit eine andere Art der Teilhabegewährung enthalten ist. Festzustellen ist jedoch ein vergleichsweise hoher Aufwand bei der Umsetzung des BuT für alle Akteure. Der hohe Verwaltungsaufwand kann zwar durch vereinfachte Verfahren und kommunale Lösungen begrenzt und zwischen Verwaltung, Leistungsberechtigten und Anbietern unterschiedlich verteilt werden, bleibt aber eine notwendige Folge des eingeschlagenen Erbringungswegs. Das Antragsverfahren selbst empfanden nach einer Studie des ISG4 65 Prozent der befragten Familien als leicht, weitere 19 Prozent als mittel. Für drei Viertel der Betroffenen gestaltete sich das Verfahren selbst mithin nicht als schwierig. Das Sachleistungsprinzip hat allerdings zur Folge, dass sehr unterschiedliche Einrichtungen und Akteure – KiTa-Leitungen, Schulsekretariate, Caterer, Lernförderer, Vereinskassierer – in die Erfüllung eines Sozialleistungsanspruchs einbezogen werden und sich die Leistungsberechtigten ihnen gegenüber häufig als hilfebedürftig offenbaren müssen. Zugleich genießt die Erbringung als Sach- oder Dienstleistung jedoch eine hohe Akzeptanz bei den Akteuren . Drei Viertel der befragten Haushalte sind nach Befragung des ISG gegen eine reine Geldleistung, z. B. über eine Integration der BuT-Mittel in den Regelbedarf. Dies spricht dafür, dass sich die passgenaue Lösung mittels Sach- und Dienstleistung trotz des relativ hohen Aufwands im Großen und Ganzen bewährt hat. 4 Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH; Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich, Untersuchung der Implementationsphase des „Bildungs- und Teilhabepakets“ im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Abschlussbericht vom 31.05.2012 31 In Sachsen-Anhalt liegt die Nutzung des BuT über dem Bundesdurchschnitt, wie die statistischen Auswertungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) in der Antwort zu den nachfolgenden Fragen III.18 - 20 zeigen. Die Landesregierung begrüßt diesen Umstand außerordentlich, da diese Leistungen für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien eine Hilfe und Chance für eine stärkere Integration in die Gemeinschaft darstellen. Insbesondere der Bildung kommt bei der nachhaltigen Überwindung von Hilfebedürftigkeit und zukünftigen Lebenschancen eine Schlüsselfunktion zu. Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind erforderlich, um die materielle Basis für Chancengerechtigkeit herzustellen. Durch die Übertragung in die kommunale Verantwortung wird zugleich die passgenaue Leistungserbringung abgesichert. Von einem Scheitern dieses Ansatzes schon dem Grunde nach kann daher keine Rede sein. Besonders gut werden in Sachsen-Anhalt die Leistungen für den Schulbedarf, für das gemeinschaftliche Mittagessen sowie für Klassenfahrten in Anspruch genommen . Hierbei handelt es sich durch Dritte bereits weitgehend organisierte Angebote, was die Nutzung naturgemäß erleichtert. Weniger nachgefragt werden die Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe als Budget in Höhe von 10 Euro monatlich. Auch die zwischenzeitlich eingeführten Erleichterungen waren nur teilweise erfolgreich. Zu nennen ist zum einen die Antragswirkung zum Beginn des Bewilligungszeitraums der Grundleistungen (§ 37 Abs. 2 Satz 3 SGB II), die verhindert, dass aufgrund verspäteter Antragstellung ein Teil des Teilhabebudgets bzw. dessen Ansparmöglichkeit verfällt. Zum anderen erweitert die Nutzbarkeit des Budgets auch für Ausrüstung und Fahrkosten im Zusammenhang mit Teilhabeaktivitäten (§ 28 Abs. 7 Satz 2 SGB II) die Möglichkeiten der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen. Zu beachten ist, dass nicht jedes Kind bzw. nicht jeder Heranwachsende auch persönlich Interesse an den Angeboten in (Sport-) Vereinen, Musikschulen u. Ä. hat. Am geringsten ist die Nachfrage nach Lernförderung, denn freilich ist nicht jedes Schulkind aus einer hilfebedürftigen bzw. finanziell schwachen Familie auch automatisch auf außerschulische Lernförderung angewiesen. Die grundlegende Allgemeinbildung soll durch schulische Angebote erfolgen. Die außerschulische Lernförderung aus dem BuT kann mithin nur ein ergänzendes Angebot darstellen, das im Einzelfall bei entsprechenden Bedarfen gewährt wird. Dies ist beispielweise der Fall, wenn aus individuellen Gründen das schulische Angebot nicht ausreicht, um wesentliche Lernziele zu erreichen. Daraus folgend sieht die Landesregierung noch gesetzgeberische Möglichkeiten für Verbesserungen am BuT. So wirken sich die von den Eltern zu tragenden Eigenanteile gerade beim gemeinschaftlichen Mittagessen negativ auf den Grad der Inanspruchnahme aus. Würden diese wegfallen, wäre die Akzeptanz der Förderung bei den Betroffenen nochmals gestärkt. Ähnliches gilt für Vereinfachungen im Verfahren der Leistungserbringung, z. B. dem Verzicht auf das Erfordernis von Folgeanträgen. Darüber hinaus hält die Landesregierung eine Erhöhung der Schulbedarfspauschale von derzeit 100 Euro auf 150 Euro jährlich für angemessen und erforderlich, um die steigenden Kosten für den persönlichen Schulbedarf aufzufangen. Für eine Umsetzung dieser Verbesserungspotentiale hat sich die Landesregierung bereits in der 32 Vergangenheit mehrfach beim Bund, in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Konferenz der obersten Landessozialbehörden sowie im Bundesrat stark gemacht und wird dies bei passender Gelegenheit auch weiter tun. Zudem sieht die Landesregierung auch im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen noch gestalterische Spielräume vor Ort für eine weitergehende Nutzung. Leistungen, die durch Dritte organisiert sind (Klassenfahrten, gemeinschaftliches Mittagessen , Schulbedarf) werden umfassend genutzt. Außerschulische Lernförderung und insbesondere die Leistungsart „Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben“ (Teilhabebudget), deren Nutzung maßgeblich einer Eigeninitiative der Eltern der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen bedarf, werden deutlich seltener in Anspruch genommen. In der Praxis erweist es sich als ein schwieriger Prozess, bei bestimmten, bislang nicht erreichten Personengruppen zusätzliche soziale Teilhabe zu generieren. Nach dem o. g. Abschlussbericht des SOFI haben sich eine aufgabenbezogene Spezialisierung und die zentrale (auch rechtskreisübergreifende) Konzentration von Verwaltungsaufgaben in einer BuT-Organisationseinheit bewährt. Sie ermöglicht den kommunalen Leistungsträgern den Aufbau von umfassender BuT-Expertise, die sowohl der Fallbearbeitung nutzt als auch die Umsetzung des Hinwirkungsgebots (§ 4 Abs. 2 SGB II) erleichtert. Außerhalb der klassischen Verwaltung stellt Schulsozialarbeit eine geeignete Möglichkeit dar, noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen und sie – sowie deren Eltern – vom Nutzen des BuT zu überzeugen. Auch in den Schulen selbst verbreitet sich das Bewusstsein über die Möglichkeiten eines wirkungsvollen Einsatzes des Pakets. Ferner bauen die Kommunen auch weiterhin die Netzwerke mit Teilhabeanbietern vor Ort aus, um interessierten Kindern und Jugendlichen bzw. deren Eltern attraktive Angebote zur Teilhabe an der Gemeinschaft möglichst unkompliziert unterbreiten zu können. Dies verringert zudem den Verwaltungsaufwand. Das Land wiederum befördert die Nutzung des BuT durch einen doppelseitigen Ansatz: Zum einen wird durch eine gute Betreuung der Kinder in den KiTa‘s das Interesse dieser an Bildung und Teilhabeaktivitäten geweckt und daran anknüpfend die Eltern für diese Bedürfnisse sensibilisiert. Zum anderen wirken im Rahmen des Landesarbeitsmarktprogramms „Familien stärken – Perspektiven eröffnen“ Familienintegrationscoaches bei den Eltern u. a. auch auf eine Einbindung von BuT-Angeboten in den Alltag der betroffenen Familien hin. Letztendlich entscheidet nicht zuletzt die gute Vernetzung und Zusammenarbeit aller Akteure über den BuT-Erfolg von Kindern und Jugendlichen. Abschließend muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass selbst unter optimalen Bedingungen eine angemessene Teilhabe von Kindern und Jugendlichen nicht allein durch das BuT gesichert werden kann. Häufig scheitert eine angemessene Teilhabe nämlich daran, dass den vielfältigen Interessen von Kindern und Jugendlichen gerecht werdende Angebote nicht überall verfügbar sind. Hier geht folglich auch das darauf aufsetzende BuT fehl. Eine Begleitung durch Investition in entsprechende Infrastruktur würde die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen daher weiter befördern. 18. Wie viele Kinder hatten in Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets? 33 19. Wie viele sind es gegenwärtig? Valide statistische Daten zur Inanspruchnahme des BuT liegen nur für das SGB II und zudem erst seit April 2015 vor. Die Darstellung erfolgt sowohl in ausgewählten Stichmonaten sowie als Jahresdurchschnitt für 2016. Um die statistischen Ausschläge bei der Gewährung von Leistungen für Schulbedarf zu berücksichtigen, wurde zunächst jeweils der Monat August ausgewertet, da hier die höchste Anzahl an Kindern mit BuT-Leistungsansprüchen erfasst werden. Als „aktueller“ Stand wurde der Monat Dezember 2016 mit deutlich niedrigeren Werten hinzugefügt, der aber, wie andere Einzelmonate, aufgrund deutlicher Schwankungen in den Leistungsarten nur eine Momentaufnahme darstellt. Die Darstellung des Jahresdurchschnitts ist aufgrund der unterschiedlichen Erbringungsmonate nicht für alle einzelnen Leistungskomponenten sinnvoll. So wird die Schulbedarfspauschale nur im August und Februar ausgezahlt, das Teilhabebudget von 10 Euro jedoch häufig monatlich. Auch Klassenfahrten oder eintägige Ausflüge in der Schule oder der KITA finden häufig nur einmal jährlich statt. Daher wurde die gemischte Form der Darstellung gewählt. Jeder Einzelmonat seit April 2015 kann unter https://statistik.arbeitsagentur.de/ Statistik nach Themen Leistungen/ Einkommen/ Bedarfe/ Wohnkosten Bildung und Teilhabe - Deutschland mit Ländern und Kreisen eingesehen werden. Die Daten für die Monate August 2015, August 2016, Dezember 2016 und den Jahresdurchschnitt 2016 können der Tabelle 51 im Anhang entnommen werden. Durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe wurden die in den nachstehenden Tabellen 17 bis 19 dargestellten Daten übermittelt. Hinweis: Nicht alle Landkreis bzw. kreisfreien Städte haben die erfragten Daten (vollständig) ermitteln können. Tabelle 17: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Dessau-Roßlau, Stadt k. A. 69 63 41 88 64 56 Halle, Stadt 193 233 284 241 274 292 262 Altmarkkreis Salzwedel 37 44 44 42 46 45 38 Anhalt-Bitterfeld k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. ca. 70 Bördekreis 578 643 663 688 666 738 448 Burgenlandkreis 66 87 110 103 85 68 Harzkreis 66 76 95 108 97 111 70 Jerichower Land 45 39 41 36 38 39 303) Mansfeld-Südharz1) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 47 Saalekreis2) 58 69 72 73 87 84 71 Salzlandkreis 147 177 174 187 200 225 182 34 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Stendal 34 37 32 34 34 33 35 Wittenberg 74 69 80 78 70 62 56 1) Anzahl der Bezieher/innen von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII gemeldet 2) Anzahl der Bezieher/innen von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII gemeldet, da Anspruchsberechtigung BuT nicht ermittelbar ist. 3) bis einschließlich 31.05.2017 Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 18: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Dessau-Roßlau, Stadt k. A. 74 103 141 769 559 81 Halle, Stadt 299 349 502 787 2.229 2.030 762 Altmarkkreis Salzwedel 15 25 30 85 174 250 192 Anhalt-Bitterfeld 26 36 41 69 238 242 111 Burgenlandkreis k. A.1) k. A. k. A. k. A. 115 343 79 Harzkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 208 57 Jerichower Land 32 21 43 44 47 83 39 Saalekreis2) 27 28 33 39 236 360 132 Salzlandkreis 93 88 139 318 1.297 1.248 326 Wittenberg 109 134 137 160 499 534 169 1) Für den Zeitraum 2011-2014 wurden die Daten nicht parallel erfasst und können somit nicht übermittelt werden . 2) Anzahl der Bezieher/innen von Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII gemeldet, da Anspruchsberechtigung BuT nicht ermittelbar ist. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 19: Anzahl anspruchsberechtigter Kinder/Jugendlicher auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt k. A. k. A. k. A. 1.184 1.070 1.233 1.354 Jerichower Land 525 417 434 417 427 380 3211) Salzlandkreis k. A. k. A. k. A. 1.322 1.050 1.169 1.193 1) bis einschl. 31.05.2017 Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe 35 20. Welche Arten von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets bezogen die Kinder (Essen, Vereins- bzw. Verbandsbeiträge, Schulmittel etc.)? Bitte den prozentualen Anteil der Kinder je Leistungsart angeben. Hinsichtlich der Leistungen nach SGB II wird auf die Antwort zu den Fragen III.18 - 19 verwiesen. Darüber hinaus ist Folgendes anzumerken: Aus der Frage geht nicht eindeutig hervor, auf welchen Grundwert sich die Ermittlung des prozentualen Anteils beziehen soll. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Summe der Bewilligungen aller Einzelleistungen BuT nicht identisch mit der Zahl der Leistungsberechtigten ist. Im Bereich der BuT-Leistungen nach SGB XII, AsylbLG und BKGG gibt es kein Antragsverfahren wie bei den klassischen Sozialleistungen, sondern die Einteilung in Hauptantrag und sogenannte Anlagen zum Hauptantrag. Das bedeutet, dass ein Kind einmal im Jahreszeitraum einen Hauptantrag stellt und dann, über das Jahr verteilt, verschiedene Anlagen einreicht um entsprechende Leistungen wie die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten oder der Zuschuss zum Lehrmaterial abzufordern . Ebenfalls hierbei relevant und wichtig ist der Aspekt, dass es viele Familien mit mehreren hilfeempfangenden Kindern gibt. In Ermangelung näherer Ausführungen werden nachfolgend die prozentualen Anteile der Inanspruchnahmen je Leistungsart an den Gesamtbewilligungen für alle Rechtskreise einzeln dargestellt. Die mehrmalige Inanspruchnahme einzelner Leistungen durch denselben Berechtigten wurde dabei nicht berücksichtigt. Die Werte der Tabellen 52 und 53 im Anhang wurden durch das Statistische Landesamt zur Verfügung gestellt. Sie weisen die Anzahl der Empfänger/innen von BuT- Leistungen nach SGB XII und AsylbLG aus. Die Angaben der Landkreise sind der Tabelle 54 im Anhang zu entnehmen. 21. Wie viele Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket wurden in Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 gestellt ? Hinsichtlich der Leistungen nach SGB II liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Eine statistische Erfassung über die Bundesagentur für Arbeit erfolgt nur für die bewilligten Leistungen, siehe Antwort zu den Fragen Nr. III.18 - 20. Auch bei den Kommunen selbst erfolgt keine flächendeckende händische Erfassung der Anträge . Durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe wurden für BuT-Leistungen nach SGB XII, AsylbLG und BKGG die in den nachfolgenden Tabellen 20 bis 22 dargestellten Daten übermittelt. Hierzu ist jedoch Folgendes anzumerken: Im Bereich der Frage nach Antragstellungen und Bewilligungen besteht ein Problem dahingehend, dass es im Bereich der BuT-Leistungen nach SGB XII, AsylbLG und BKGG kein Antragsverfahren wie bei den klassischen Sozialleistungen gibt, sondern der Antrag in Hauptantrag und sogenannte Anlagen zum Hauptantrag unterteilt wird. Das bedeutet, dass ein Kind einmal im Jahreszeitraum einen Hauptantrag stellt und dann, über das Jahr verteilt , verschiedene Anlagen einreicht, um entsprechende Leistungen wie die Über- 36 nahme der Kosten für Klassenfahrten oder den Zuschuss zum Lehrmaterial abzufordern . Hierbei ist zusätzlich relevant, dass in vielen Familien mehrere hilfeempfangende Kinder leben. Aufgrund dessen kann es also sein, dass bspw. die Zahl der Bewilligungen von Leistungen diejenige der (Haupt-)Anträge um ein Vielfaches übersteigt . Tabelle 20: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011- 2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 180 332 343 438 291 373 77 Jerichower Land 66 59 68 59 64 66 26 Salzlandkreis 106 137 171 113 225 208 k. A. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 21: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011- 2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 215 399 278 253 53 157 20 Anhalt-Bitterfeld 148 137 177 226 326 544 94 Burgenlandkreis1) k. A. k. A. k. A. k. A. 117 343 79 Jerichower Land 32 21 43 44 47 83 39 Salzlandkreis 1 5 10 10 481 806 k. A. 1) Für den Zeitraum 2011-2014 wurden die Daten nicht parallel erfasst und können somit nicht übermittelt werden. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 22: Anzahl der Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 5.065 3.476 3.476 3.391 3.034 3.317 908 Anhalt-Bitterfeld 1.741 1.782 1.683 1.514 1.374 1.463 377 Harz k. A. k. A. k. A. 2.985 2.344 2.611 934 Jerichower Land 1.049 737 760 783 776 740 604 Saalekreise 2.802 2.504 2.183 2.036 1.913 1.615 825 Salzlandkreis 2.759 2.334 2.898 1.545 2.861 2.132 k. A. Wittenberg 1.585 2.081 1.904 1.791 1.586 1.702 496 Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe 37 22. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? Hinsichtlich der Leistungen nach SGB II wird auf die Antwort zu Frage III.21 bzw. zu den Fragen III.18 - 20 verwiesen. Tabelle 23: Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Bildung und Teilhabe am 31.12. der Jahre nach regionaler Gliederung Gebiet Berichtsjahr 2012 2013 2014 2015 Dessau-Roßlau, Stadt 12 5 . 10 Halle (Saale), Stadt 21 12 86 62 Magdeburg, Landeshauptstadt 49 52 47 45 Altmarkkreis Salzwedel 12 9 12 15 Anhalt-Bitterfeld . . 16 34 Börde 9 16 15 24 Burgenlandkreis 52 58 59 36 Harz 8 8 . 7 Jerichower Land . . 14 9 Mansfeld-Südharz 22 34 24 30 Saalekreis 30 29 38 44 Salzlandkreis 24 34 36 41 Stendal 43 12 17 16 Wittenberg . 16 20 21 Sachsen-Anhalt 285 287 393 394 . Zahlenwert ist geheim zu halten Quelle: Statistisches Landesamt Durch die örtlichen Träger der Sozialhilfe wurden für BuT-Leistungen nach SGB XII, AsylbLG und BKGG die in den folgenden Tabellen 24 - 26 dargestellten Daten übermittelt . Hinweis: Nicht alle Landkreis bzw. kreisfreien Städte haben die erfragten Daten (vollständig) ermitteln können. Tabelle 24: Bewilligte Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach SGB XII für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 177 324 318 254 466 547 153 Anhalt-Bitterfeld1) 135 118 170 205 302 500 89 Bördekreis 336 365 370 375 363 418 342 Burgenlandkreis 125 173 227 202 167 151 Saalekreis2) 108 155 126 134 167 147 105 38 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Salzlandkreis 118 156 140 87 212 302 k. A. Wittenberg3) 52 74 59 49 55 53 30 1) Die Zahlen für den Rechtskreis SGB XII und AsylbLG wurden zusammengefasst nachgewiesen. 2) Daten sind nur in Bezug auf bewilligte (und als solche per Leistungsgewährung erfasste) Anträge verfügbar, abgelehnte Anträge hingegen sind nicht im System erfasst. 3) Die Zahlen entsprechen der Anzahl der BuT-Zahlungen. Mit einem Antrag wurden potentiell mehrere Leistungen beantragt. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 25: Bewilligte Anträge für Bildungs- und Teilhabeleistungen nach AsylbLG für die Jahre 2011- 2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 207 392 233 145 100 175 39 Altmarkkreis Salzwedel 27 43 45 133 239 351 Burgenlandkreis k. A.1) k. A. k. A. k. A. 117 343 79 Jerichower Land 32 21 43 44 47 83 39 Salzlandkreis 1 7 24 13 420 999 k. A. Wittenberg3) 27 56 32 27 75 250 69 1) Für den Zeitraum 2011-2014 wurden die Daten nicht parallel erfasst und können somit nicht übermittelt werden . 2) Daten sind nur in Bezug auf bewilligte (und als solche per Leistungsgewährung erfasste) Anträge verfügbar, abgelehnte Anträge hingegen sind nicht im System erfasst. 3) Die Zahlen entsprechen der Anzahl der BuT-Zahlungen. Mit einem Antrag wurden potentiell mehrere Leistungen beantragt. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Tabelle 26: Bewilligte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Halle, Stadt 2.491 7.347 6.756 4.876 4.392 4.380 1.445 Anhalt-Bitterfeld 1.428 1.648 1.602 1.458 1.306 1.408 356 Altmarkkreis Salzwedel k. A. 669 746 786 814 873 k. A. Saalekreis 2.232 2.328 1.997 1.911 1.715 1.500 792 Salzlandkreis 3.552 3.300 3.932 1.503 2.494 1.939 k. A. Wittenberg 768 2.074 1.721 1.459 1.533 1.518 340 Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe 39 23. Was waren die Gründe für die Nichtbewilligung beantragter Leistungen? Hinsichtlich der Leistungen nach SGB II wird auf die Antwort zu Frage III.21 verwiesen . Hierzu existieren keine statistischen Auswertungen. Lediglich der Saalekreis hat die Anzahl der abgelehnten Anträge gemeldet: Tabelle 27: Abgelehnte Anträge auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Bezieher/innen nach BKGG für die Jahre 2011-2016 sowie das 1. Quartal 2017 Jahr 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Saalekreis 570 176 186 125 198 115 33 Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe Die Landkreise geben an, dass überwiegend aus folgenden Gründen Ablehnungen erfolgen: Antragstellende sind dem Grunde nach nicht anspruchsberechtigt; fehlende Hilfebedürftigkeit im Zeitpunkt der Fälligkeit; beantragte Kosten grundsätzlich nicht förderfähig (Familienausflüge, Fahrtkosten u. a.); Teilhabeleistungen (Sport, Freizeiten) bereits ausgeschöpft. 24. Wie viele Anträge wurden im laufenden Jahr 2017 gestellt und wie viele bereits bewilligt? Hinsichtlich der Leistungen nach SGB II wird auf die Antwort zu Frage III.21 verwiesen . Hinsichtlich der Leistungen nach SGB XII, AsylbLG und BKGG wird auf die Antwort zu Frage III.22 verwiesen. 25. Wie hoch war der Gesamtbetrag für das Bildungs- und Teilhabepaket, der Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 zur Verfügung stand? 26. Wie hoch ist der Betrag im Jahr 2017? 27. Wie hoch war der Anteil, der in den jeweiligen Jahren von 2011 bis 2016 ausgeschöpft wurde? Die Finanzierung des BuT durch den Bund erfolgt nach § 46 Abs. 8 SGB II indirekt über eine variable Erhöhung seiner Beteiligung an den kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 SGB II. Hierbei handelt es sich um kein Budget, sondern um Pflichtansprüche, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stets zu bedienen sind. Über den Mechanismus in § 46 Abs. 10 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 SGB II wird dafür Sorge getragen, dass die Bundesbeteiligung der jeweiligen Höhe der tatsächlichen Aufwendungen für Bildung und Teilhabe jährlich im Nachgang angepasst wird. Mit den jährlichen Verordnungen zur Festlegung der der Revi- 40 sion unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung wird der Wert nach § 46 Absatz 8 SGB II nach den durch die Länder ermittelten und gemeldeten Gesamtausgaben für die Leistungen nach § 28 SGB II und nach § 6b BKGG des Vorjahres rückwirkend mit einem bundesdurchschnittlichen Wert festgelegt . Von diesem Wert werden auf Grund der in den Ländern unterschiedlichen Ausgaben für diese Leistungen im Vorjahr rückwirkend zum 1. Januar des Feststellungsjahres sowie vorläufig für das kommende Jahr länderspezifische Werte abgeleitet. Es findet daher eine Entlastung der Kommunen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung in annähernder Höhe der Aufwendungen für die BuT-Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG statt. Folgerichtig kann es auch keine „nicht ausgeschöpften“ Mittel geben, da die Bundesbeteiligung niemals die tatsächlichen kommunalen Aufwendungen bei Unterkunft und Heizung überschreitet. Die kommunalen Aufwendungen für die Leistungen nach § 28 SGB II und § 6b BKGG sowie die nach § 46 Abs. 8 SGB II erhöhte Bundesbeteiligung können der Tabelle 55 im Anhang entnommen werden. 28. Welcher Anteil an den Gesamtausgaben für das Bildungs- und Teilhabepaket entfiel auf Verwaltungs- und insbesondere Personalkosten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Flächendeckend erfolgt keine gesonderte Erfassung der nachgefragten Verwaltungskosten in den Organisationseinheiten . Mit der Einführung des BuT wurde der damit verbundene Verwaltungsmehraufwand in der Bundesbeteiligungsquote nach § 46 Abs. 5 SGB II für die Leistungen der Kosten und Unterkunft durch eine entsprechende Anhebung berücksichtigt . 29. Bitte die Fragen 18 bis 28 nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln . 30. Wohin flossen ggf. die nicht ausgeschöpften Mittel? Es wird auf die Antwort zu den Fragen III.25 - 27 verwiesen. 31. Sind die ausgereichten Leistungen auskömmlich, um betroffenen Kindern eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen ? 32. Wenn ja: Aus welchen Gründen? 33. Wenn nein: Welche Veränderungen wären notwendig und welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen III.14 - 17 verwiesen. 41 IV. Bildungschancen 1. Welche Studien über Zusammenhänge zwischen Bildungschancen und sozialen Umfeld-Bedingungen der Kinder und Jugendlichen legt die Landesregierung ihrer Arbeit hinsichtlich von Maßnahmen zum Nachteilsausgleich zugrunde? Welche Studien hat sie zu diesen Fragen selbst in Auftrag gegeben ? Bitte geben Sie den Titel und den Autor der Studie sowie einen Hinweis auf die Veröffentlichung an. Für die Gewährung von Nachteilsausgleich sind keine Studien die Grundlage, sondern die bestehende Rechtslage durch das Grundgesetz, das Behindertengleichstellungsgesetz , die Regelungen der Sozialgesetzgebung, das Schulgesetzes sowie Verordnungen und Erlasse. Im Kontext der Erstellung des 3. Armuts- und Reichtumsbericht (s. LT-Beschluss vom 09.09.2011 - LT-Drs. 6/397) hat sich die Landesregierung mit dem Zusammenhang von Bildungschancen und sozialen Umfeld-Bedingungen befasst. Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat aufgrund des Landtagsbeschlusses in den Jahren 2011 und 2014 Forschungsvorhaben vergeben, in denen (1) Entstehung, Erscheinungsformen und Auswirkungen der intergenerationalen Armutsübertragung und (2) Auswirkungen der Gestaltung und Entwicklung sozialer Räume für die intergenerationale Übertragung von Armut untersuchten. Beide Studien wurden von Frau Prof. Dr. Claudia Becker der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät5, erstellt. Sie sind nicht veröffentlicht. 2. Auf welche Zusammenhänge zwischen den Einkommensverhältnissen der Eltern und den Bildungschancen ihrer Kinder weisen diese Studien und eigene Erkenntnisse der Landesregierung hin? Können insbesondere Aussagen zum Anteil von Kindern und Jugendlichen, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, an der Gesamtzahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, mit einer gymnasialen Schullaufbahnempfehlung entsprechend § 4 Abs. 5 Satz 1 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) und mit einer Einstufung in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchulG LSA getroffen werden? Können darüber hinaus Aussagen getroffen werden über den Anteil von Jugendlichen, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, an der Gesamtzahl von Jugendlichen, die allgemein bildende Regelschulen lediglich mit einem Abgangszeugnis verlassen? Bezogen auf Kinder und Jugendliche benennen die in der Antwort zu Frage IV.1 angesprochenen Studien folgende besonders wahrscheinliche Transmissionsmechanismen für Armut: 5 Prof. Becker, Claudia et.al. 2011: Entstehung, Erscheinungsformen und Auswirkungen der intergenerationalen Übertragung von Armut in Sachsen-Anhalt und Prof. Becker, Claudia et.al. 2014: Die Bedeutung des Raumes für die intergenerationale Übertragung von Armut 42 Bildungsstand der Eltern, niedriger Erwerbsstatus der Eltern, Familienstruktur und -größe, Angewiesensein auf Sozialtransfers, Zugehörigkeit zu (ethnischen) Minderheiten, ungünstiges „Wohnumfeld“. Die Studien legen dar, dass auch für die intergenerationale Übertragung von Armut nichtmonetäre Transmissionsmechanismen, wie etwa über die Bildung, relevant sind. Demnach gebe es deutliche Hinweise auf die Übertragung niedriger Bildungsgrade in Sachsen-Anhalt und es zeige sich eine starke Tendenz, dass Kinder niedriger gebildeter Eltern selbst auch niedriger gebildet sind, während Kinder höher gebildeter Eltern zu einem höheren Anteil selbst auch einen höheren Bildungsgrad erreichen. Vorstellbar sei den Studien zufolge zudem, dass sich Kinder in Familien, in denen die Risikofaktoren für die Armutsübertragung vorliegen, in anderen sozialen Umfeldern bewegen, andere Ausprägungsgrade der Teilhabe am sozialen Leben oder andere Zugänge zu Bildungseinrichtungen im weitesten Sinne haben. Die Studien führen weiter aus, dass in den vergangenen Jahren zwar eine deutliche Bildungsexpansion und durchschnittlich höhere Abschlüsse zu verzeichnen sind, aber die soziale Herkunft der Kinder und Jugendlichen nach wie vor einen großen Einfluss auf spätere Studien- bzw. Berufsabschlüsse hat. Der Schulabschluss der Eltern wird als wichtiger Transmissionsmechanismus gesehen. Vorliegende Daten lassen eine Weitergabe schulischer Abschlüsse vermuten. Die Befunde der Becker- Studien weisen insofern auf eine Tendenz der Vererbung von Schulabschlüssen hin. Je höher der Abschluss der Eltern, desto höhere Abschlüsse scheinen auch die Kinder zu erreichen, sodass zwar fast 67 Prozent der Kinder von Eltern mit Universitätsabschluss ihre Schullaufbahn mit dem Abitur abschließen aber nur 15 Prozent der Kinder, deren Eltern eine Lehre oder eine Berufsausbildung als höchste berufliche Abschlüsse angegeben haben. Neben der Übertragung von Schulabschlüssen könne nach Becker ein Zusammenhang zwischen dem verfügbaren Äquivalenzeinkommen und den Bildungsabschlüssen der Kinder konstatiert werden. Kinder aus Familien mit höheren Äquivalenzeinkommen erwerben häufig höhere Abschlüsse. Diese Befunde gelten sowohl für Familien Alleinerziehender als auch für Elternpaare. So besuchen Kinder aus Familien mit einem Äquivalenzeinkommen oberhalb der Armutsgefährdungsgrenze bzw. bei Alleinerziehenden ab der Grenze des prekären Wohlstands (70 Prozent des medianen Nettoäquivalenzeinkommens) häufiger das Gymnasium als die Realschule. Entsprechend erreichen in Familien mit höherem Äquivalenzeinkommen die Kinder häufiger die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. 43 Abb. IV.2: Äquivalenzeinkommen und höchster allgemeiner Schulabschluss der Kinder Quelle: Becker 2011: 32 (a. a. o.) Dieser Befund verweise Becker zufolge auf die Bedeutung der Haushaltsgröße für den Erwerb von Bildungsabschlüssen und Armutsgefährdungslagen. In der Gruppe von Familien mit vier Kindern werde großenteils der Hauptschulabschluss erreicht. Entsprechend ist von einer höheren Armutsgefährdung auszugehen, da die geringere schulische Qualifikation die Chancen auf einen Arbeitsplatz verringere und die potentiellen Arbeitsplätze schlechter entlohnt seien. Gleichzeitig führt die Studie jedoch aus, dass der Realschulabschluss sowie die Fachhochschulreife in Familien mit ein, zwei oder drei Kindern relativ gleich häufig erworben werden. Jeweils etwa 50 Prozent der Kinder von Familien mit einem, zwei oder drei Kindern erwerben den Realschulabschluss und jeweils etwa fünf Prozent die Fachhochschulreife. Allerdings zeige sich bereits hier die Tendenz, dass Kinder in Familien mit ein oder zwei Kindern höhere Schulabschlüsse erreichen, was wiederum ihr Armutsgefährdungsrisiko verringere . Über diese auf Tendenzen verweisenden Befunde können hinsichtlich der Schullaufbahnen keine belastbaren Aussagen getroffen werden. 3. Auf welche Auswirkungen der Langzeitarbeitslosigkeit und des Bezuges staatlicher sozialer Leistungen der Eltern auf den Bildungsweg der Kinder weisen diese Studien und eigene Erkenntnisse der Landesregierung hin? Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus solchen Studien ? Es können keine belastbaren Aussagen dazu getroffen werden. Es wird auf die Antwort zu Frage IV.2 verwiesen. 44 4. Wie kann der Anspruch aus § 1 Abs. 1 Satz 2 SchulG LSA umgesetzt werden , wonach jeder junge Mensch ohne Rücksicht auf seine Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seine Begabungen, seine Fähigkeiten und seine Neigungen fördernde Erziehung, Bildung und Ausbildung hat? Unter Berücksichtigung des § 1 SchulG LSA sind für den Unterricht und die Lernentwicklung nicht die soziale Herkunft entscheidend, sondern der erreichte Stand der Erfahrungen, des Wissens und Könnens, auf den sich die Lehrkräfte in ihrer Unterrichtsgestaltung orientieren. Im Land gibt es für die Schulformen kompetenzorientierte Lehrpläne, die in den Schulen die Basis des Unterrichtens sind. Alle Lehrkräfte und Schulen sind zur Lernförderung und Lernunterstützung verpflichtet. Daher gibt es neben dem Instrument der pädagogischen Diagnostik als wesentliches Moment der didaktisch-methodischen Gestaltung von Unterrichtsprozessen ein breites Unterstützungssystem . Zu diesem gehören u.a. Beratungslehrkräfte an den verschiedenen Schulformen, die Beratung bei schulfachlichen und schulpsychologischen Referentinnen und Referenten am Landesschulamt und der Mobile sonderpädagogische Diagnostische Dienst. Darüber hinaus arbeiten die Schulen mit Einrichtungen der Jugendämter und Sozialämter zusammen. 5. Welche Maßnahmen und Initiativen sind bisher konkret ergriffen worden, um die Chancengleichheit im Bildungssektor für alle Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten? Die Herstellung von Chancengleichheit ist - begrenzt auf ihren Zuständigkeitsbereich - ein Primat der Jugendhilfe. Entsprechende Normierungen finden sich bspw. in § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII oder § 1 KiFöG. Der Förderungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege umfasst dabei die Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes (vgl. § 22 Abs. 3 SGB VIII). Die Qualität der Förderung in Kindertageseinrichtungen ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und weiterzuentwickeln (§ 22a Abs. 1 SGB VIII). Durch das KiFöG wird der Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen gesetzlich begründet. § 5 Abs. 1-3 KiFöG normiert für Sachsen-Anhalt die konkreten Aufgaben von Tageseinrichtungen im Rahmen des Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrages - darunter den Ausgleich von Benachteiligungen und die Verbesserung der Chancengleichheit. Die Träger der Kindertageseinrichtungen haben die Umsetzung des Erziehungs- und Bildungsauftrages zu gestalten. Verbindliche Grundlage ist das Bildungsprogramm „Bildung: elementar - Bildung von Anfang an“ (vgl. § 5 Abs. 3 Ki- FöG). Die Umsetzung des Bildungsauftrages erfolgt des Weiteren über den Unterricht in den Fächern der amtlichen Stundentafeln. Daneben gibt es ergänzende Angebote zur Förderung an den Schulen. 6. Wo bestehen derzeit ungeachtet dessen noch Defizite bei der Durchsetzung der Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendlichen? Dazu liegen keine belastbaren Erhebungen vor, so dass entsprechende Aussagen nicht getroffen werden können. 45 7. Welche konkreten Maßnahmen und Initiativen sind künftig zu ergreifen, um allen Kindern und Jugendlichen einen gleichberechtigten Bildungsweg, unabhängig von Status und Einkommensverhältnissen der Eltern zu öffnen ? Auch weiterhin werden Kinder in Sachsen-Anhalt einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung haben. Zudem erfolgt auch zukünftig eine einkommensunabhängige Umsetzung des bestehenden Bildungsauftrages an den Schulen des Landes. 8. Welche Erkenntnisse lassen sich aus den Schuleingangsuntersuchungen heranziehen, ob ein Zusammenhang zwischen Status und Einkommensverhältnissen der Eltern und Entwicklungsdefiziten der Kinder besteht? Der Erfolg von Kindern bei den standardisierten Entwicklungstests der Schuleingangsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt ist vom Sozialstatus (nach Brandenburger Modell, vgl. Antwort zu Frage VI.4) der Kinder abhängig: der Anteil mit defizitärer Punktzahl ist bei Kindern mit niedrigem Sozialstatus in allen fünf Untertests deutlich höher als bei Kindern mit mittlerem Sozialstatus. Kinder mit mittlerem Sozialstatus sind wiederum in allen 5 Entwicklungstests häufiger entwicklungsauffällig als Kinder mit hohem Sozialstatus (siehe Abb. IV.8). 2,1 6,4 15,9 2,8 1,9 3,0 12,1 21,7 6,3 5,1 7,2 26,4 34,9 24,5 19,8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Grobmotorik defizitär: 0/2 Punkte) Feinmotorik (defizitär: <4/6 Punkte) Artikulation (defizitär: 0/2 Punkte) Grammatik (defizitär: <5/9 Punkte) Geistige Entwicklung (defizitär: <9/14 Punkte) An te il (% ) d er K in de r m it de fiz itä re r P un kt za hl bz gl . a lle r K in de r m it gü lti ge n En tw ic kl un gs te st s Abb. IV.8: Häufigkeit von defizitärer Punktzahl in 5 Entwicklungstests* bei Einschülern nach Sozialstatus, Schuleingangsuntersuchungen Sachsen-Anhalt, 2015-2016 (kumulierte Daten) hoher Sozialstatus** N= 10.217 mittlerer Sozialstatus** N= 12.730 niedriger Sozialstatus** N= 4.472 Datenquelle: Dokumentation der Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt **nach Brandenburger Modell (vgl. Böhm et al., 2007) * (Entwicklungs-bezogenes Schuleingangsscreening, SEBES) 9. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt in den Schuljahren 2005/2006, 2010/2011 und 2015/2016 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule besuchen, an der Gesamtschülerzahl? Bitte geben Sie für jedes der genannten Schuljahre den Anteil jeweils getrennt für alle Schuljahrgänge an und differenzieren Sie nach Förderschulen gemäß § 8 Abs. 3 SchulG 46 LSA. Bitte geben Sie die Ergebnisse für das gesamte Land und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten an. Tabelle 28: Anteil Förderschüler_innen an Gesamtschüler_innenzahl in Sachsen-Anhalt in den Schuljahren 2005/2006, 2010/2011 und 2015/2016 Schuljahr Anzahl Förderschüler/innen 1) (FS) Gesamtschüler/innenzahl Anteil FS in % 2005/2006 15.530 215.557 7,2 2010/2011 12.888 175.319 7,4 2015/2016 10.415 188.375 5,5 1) in öffentlichen Förderschulen Quelle: Unterrichtsversorgung des Ministeriums für Bildung; eigene Berechnung des prozentualen Anteils Die nach Landkreisen und kreisfreien Städten und Schuljahrgängen (Sjg) aufgegliederten Daten sind den Tabellen 56 - 58 des Anhangs zu entnehmen. 10. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die eine Schullaufbahnempfehlung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 SchulG LSA erhielten, die auf einen gymnasialen Bildungsgang gerichtet war, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs? Bitte geben Sie die Ergebnisse für das gesamte Land und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten an. Die Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Es erfolgt keine statistische Erfassung der Schullaufbahnempfehlung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 SchuIG LSA. Damit kann keine statistische Auswertung vorgenommen werden. 11. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchulG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs? Bitte geben Sie die Ergebnisse für das gesamte Land und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten an. Der Anteil an erworbenen Hauptschulabschlüssen für die erfragten Zeiträume ist den Tabellen 59 - 61 des Anhangs zu entnehmen. 12. Falls erhebliche Unterschiede beim Eintritt in Förderschulen, bei den gymnasialen Schullaufbahnempfehlungen und bei der Einstufung in auf den Hauptschulabschluss bezogenen Klassen oder Kursen zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten bestehen, welche Ursachen sieht die Landesregierung hierfür? Bitte legen Sie die Ursachen für die Differenzen zwischen den Landkreisen und kreisfreien Städten für jede der drei Statistiken getrennt dar. Die Unterschiede der Übergänge in Förderschulen oder Gymnasien in den verschiedenen Landkreisen können schulfachlich nicht bewertet werden d. h., für die Aufnahme einer sonderpädagogischen Förderung an einer Förderschule ist die Entscheidung der Eltern wesentlich. Warum in manchen Landkreisen Eltern davon mehr 47 Gebrauch machen als in anderen, lässt sich nicht schulfachlich klären. Ursachen können vielfältig sein, wie z. B. eigene Schulerfahrungen, wenig Kenntnis über andere Angebote, Vertrauen in die Förderschule oder Vertrauen in eine bestimmte Lehrkraft . Möglicherweise spielen auch demografische Entwicklungen, wirtschaftliche Perspektiven und Ähnliches mehr eine Rolle. Gleiches gilt für den Übergang in das Gymnasium. Die Schullaufbahnempfehlung ist nicht verbindlich Weshalb in einigen Landkreisen das Gymnasium stärker angewählt wird als in anderen, kann viele Ursachen haben. Um die Ursachen genau zu benennen, bedürfte es einer umfassenden und langfristigen Studie. 13. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt in den Schuljahren 2005/2006, 2010/2011 und 2015/2016 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl? Bitte geben Sie für jedes der genannten Schuljahre den Anteil jeweils getrennt für alle Schuljahrgänge an. Bitte geben Sie die Ergebnisse für das gesamte Land und aufgegliedert nach Landkreisen und kreisfreien Städten an. Die Tabellen 62 - 73 der Anlage weisen die verfügbaren statistischen Daten zu den Schulen in freier Trägerschaft aus. 14. Wie hoch war in den Schuljahren 2005/2006, 2010/2011 und 2015/2016 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, an Schulen in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) an der Gesamtschülerzahl an Schulen in freier Trägerschaft in Sachsen-Anhalt? Wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde in den genannten Schuljahren auf Antrag eine Ermäßigung oder ein Erlass des Schulgeldes gewährt? Die hier angefragten Daten zu Sozialleistungen oder verminderten Schulgeldern werden nicht erfasst und liegen der Landesregierung daher nicht vor. 15. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs? Die erfragten Daten sind in den Tabellen 74 - 79 im Anhang niedergelegt. 16. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Jugendlichen , die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, und nach abgeschlossener allgemeiner Schulbildung keine Ausbildung absolviert haben, gemessen an der Gesamtzahl der Jugendlichen ohne Ausbildung ? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Jugendlichen , die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen, 48 und nach abgeschlossener Schulbildung/Ausbildung als arbeitssuchend gemeldet sind, gemessen an der Gesamtzahl der arbeitssuchenden Jugendlichen ? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. V. Wohnverhältnisse 1. Welche Aussagen lassen sich über die Wohnverhältnisse von Kindern und Jugendlichen treffen, die als arm bzw. armutsgefährdet gelten? Sachsen-Anhalt verfügt auf der Angebotsseite über gut 1,2 Mio. Wohnungen. Es kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch arme Kinder und Jugendliche zumindest in solchen Wohnverhältnissen leben, die keine Gefährdungen des Kindeswohls aufgrund mangelhafter Bausubstanz oder gesundheitsgefährdenden Umfelds befürchten lassen. Diese Einschätzung beruht auf den Erhebungen zum Sanierungsstand in Sachsen-Anhalt. Amtliche Erhebungen gibt es nicht, jedoch können für die Teile des Wohnungsbestandes Aussagen gemacht werden, für die entsprechende Daten über andere Wege erhoben werden. Dies trifft zum einen auf die Bestände der Mitgliedsunternehmen der beiden Wohnungsverbände des Landes (Verband der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V./VdW und Verband der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V./VdWg) und zum anderen auf die Wohnungsbestände in den Stadtumbaugebieten des Landes zu. Von den rund 337.000 eigenen und für Dritte verwalteten Wohnungen verbandsangehöriger Unternehmen waren nach eigener Einschätzung zum Jahresende 2015 etwa 62 Prozent vollmodernisiert und etwa 32 Prozent teilmodernisiert, so dass lediglich noch 6 Prozent als unsaniert eingestuft wurden. Die Daten zum Sanierungsstand von Wohnungsbeständen in den Stadtumbaukommunen des Landes besagen, dass dort etwa 383.000 Wohnungen erfasst sind, von denen per 31.12.2014 knapp 66 Prozent vollmodernisiert, 23,5 Prozent teilmodernisiert und etwa 10,5 Prozent unsaniert sind. Vor dem Hintergrund der immer noch hohen Leerstandsquote im Land (12,7 Prozent in 2014) und der steten Bau- und Modernisierungstätigkeit der Wohnungsunternehmen und -eigentümer kann davon ausgegangen werden, dass diese Quote die unsanierten Bestände umfasst und dementsprechend auch arme Kinder und Jugendliche grundsätzlich mindestens in teilsanierten Wohnungen leben. 2. In welchen Haushaltskonstellationen (Familientyp und sozialstrukturelle Situation ) wohnen armutsgefährdete Kinder und Jugendliche? Es wird auf die Antwort zu den Fragen I.15. bis I.17. verwiesen. 3. Kann davon ausgegangen werden, dass auch arme Kinder und Jugendliche zumindest in solchen Wohnverhältnissen leben, die keine Gefährdungen des Kindeswohls aufgrund mangelhafter Bausubstanz oder gesundheitsgefährdendem Umfeld befürchten lassen? 4. Wenn ja: Worauf lässt sich diese Einschätzung stützen und welche objektiven Bewertungskriterien werden hierzu herangezogen? 5. Wenn nein: Welche Defizite bestehen? 49 Es wird auf die Antwort zu Frage V.1. verwiesen. 6. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 der Anteil von Haushalten mit Kindern in einem selbst genutzten Wohneigentum, die soziale Leistungen beziehen müssen, an allen vergleichbaren Haushalten mit Kindern? 7. Wie hoch war dieser Anteil in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 8. Wie hoch war in den Jahren 2005, 2010 und 2015 die Zahl von Sozialwohnungen oder Wohnungen mit entsprechender Belegungsbindung in Sachsen - Anhalt? Für das Jahr 2005 liegen keine Angaben vor. Im Jahr 2010 unterlagen rund 36.000 Wohnungen und im Jahr 2015 etwa 17.600 Wohnungen einer Belegungsbindung. 9. Wie hoch war dieser Anteil in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Die Angaben für die Jahre 2010 und 2015 sind der Tabelle 29 zu entnehmen. Tabelle 29: Anzahl der Sozialwohnungen oder Wohnungen mit Belegungsbindung in den Landkreisen und kreisfreien Städten der Jahre 2010 und 2015 Landkreis/ Kreisfreie Stadt 2010 2015 Anhalt-Bitterfeld 1.217 153 Börde 1.565 373 Burgenlandkreis 3.699 2.098 Dessau-Roßlau 949 370 Halle 5.031 2.699 Harz 2.221 1.189 Jerichower Land 1.359 648 Magdeburg 9.732 5.240 Mansfeld-Südharz 1.460 759 Saalekreis 1.585 1.233 Salzlandkreis 3.185 1.237 Altmarkkreis Salzwedel 919 417 Stendal 1.848 900 Wittenberg 1.268 302 Sachsen-Anhalt gesamt 36.038 17.618 10. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob die in Frage 8 erfragten Wohnungen überwiegend von Personen mit besonders niedrigen Einkünften bzw. Bezug sozialer Leistungen genutzt werden? 50 Grundsätzlich liegen dazu keine Angaben vor. Jedoch wurden im Jahr 2010 14.440 und im Jahr 2015 3.461 Anträge auf Freistellung von den Belegungsbindungen gestellt . Bei über 90 Prozent wurde die Freistellung von der Einhaltung der Einkommensgrenze beantragt, was als Indiz für eine positive Entwicklung der sozialen Verhältnisse gewertet werden kann. Die gestellten Anträge wurden in allen Fällen genehmigt . 11. Wie hoch ist der Bedarf an Sozialwohnungen in Sachsen-Anhalt? 12. Welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen, um Bedarfslücken an Sozialwohnungen zu schließen? Statistische Erhebungen zum Wohnungsbedarf in Sachsen-Anhalt existieren nicht. Zur Bedarfsabschätzung kann die Zahl der Privathaushalte in 2015 (1,167 Mio.) unter Berücksichtigung einer Dispositionsreserve von 2 bis 3 Prozent herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Haushalte laut Mikrozensus als Nachfrager nach einer eigenen Wohnung auftreten (z. B. Untermieter oder Bewohner einer Wohngemeinschaft). Deren Anteil an den Haushalten könnte nach Schätzungen bei 8 Prozent liegen, so dass sich ein Wohnungsbedarf für 2015 von etwa 1,1 Mio. Wohnungen ergäbe, dem 1,286 Mio. Wohnungen auf der Angebotsseite in 2015 gegenüber stehen. Der Wohnungsbedarf auf Landesebene ist daher als gedeckt zu erachten , wobei durchaus Engpässe in Teilregionen auftreten können. Daneben sind insbesondere die folgenden Faktoren zu berücksichtigen, aufgrund derer nicht von quantitativen Versorgungsengpässen bzw. Bedarfslücken auszugehen ist: die durchschnittlichen Nettokaltmieten der VdW/VdWg-Mitgliedsunternehmen, die knapp die Hälfte des Mietwohnungsbestandes im Land in ihrem Besitz haben (2015: VdW: 4,80 Euro/m2, VdWg: 4,68 Euro/m2), die durchschnittliche Leerstandsquote in den Stadtumbaustädten i. H. v. 12,7 Prozent (Jahresende 2014; Leerstandsangaben für 2015 sind noch nicht verfügbar), die durchschnittliche Leerstandsquote gesamt in Sachsen-Anhalt i. H. v. 9,5 Prozent (Gebäude- und Wohnungszählung, die Bestandteil des Zensus 2011 war; Stichtag 9. Mai 2011), die aktuelle Förderung des sozialen Wohnungsbaus, insbesondere die Wiedereinführung von Mietpreis- und Belegungsbindungen, sowie der Anspruch auf Wohngeld für Personen unterhalb gewisser Einkommensgrenzen . In Sachsen-Anhalt kann von einem entspannten Wohnungsmarkt mit guten Chancen für die Mieterschaft ausgegangen werden. 13. Mietschulden führen oft zu Wohnungsverlust. Davon sind ebenfalls Kinder betroffen. Wie viele Räumungsklagen von Familien mit Kindern wurden von 2010 bis 2016 bei Gerichten in Sachsen-Anhalt eingereicht? Die erbetenen Angaben werden über die Geschäftsstatistiken der Justiz nicht erfasst. Räumungsklagen richten sich gegen die Mietvertragspartei und gegen Mitbesitzer. Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, sind formal keine selb- 51 ständigen Verfahrensbeteiligten und werden daher in den IT-Verfahren nicht in auswertbarer Form erfasst. 14. Wie viele Anträge auf Zwangsräumung von Wohnungen von Familien mit Kindern wurden in den Jahren 2010 bis 2016 in Sachsen-Anhalt durch Gerichtsvollzieher vollstreckt? Bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgerichts -, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln . 15. Wie hat sich die Zahl der Anträge auf Zwangsräumungen von Familien mit Kindern in Sachsen-Anhalt von 2010 bis 2016 prozentual verändert? Bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgerichts-, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln. Belastbare statistische Angaben für Anträge auf Räumung stehen nur ab dem Jahr 2014 zur Verfügung – ohne Informationen zu Familienverhältnissen und zur tatsächlichen Durchführung der beantragten Räumung (vgl. Tabelle 80 im Anhang). Diese werden in den IT-Verfahren nicht auswertbar erfasst und sind auch aus den Verfahrensakten nur bei Bedeutung im Einzelfall ersichtlich. Eine händische Überprüfung der etwa 5.600 Einzelvorgänge ist im laufenden Geschäftsbetrieb nicht leistbar und würde zudem nicht zu aussagekräftigen Ergebnissen führen. 16. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Zwangsräumungen von 2010 bis 2016 in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Jahren getrennt und nach Amtsgerichts-, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk insgesamt aufschlüsseln. Die erbetenen Angaben liegen nicht vor (s. insoweit Ausführungen zu Frage V.14. und V.15.). 17. In wie vielen Fällen ist es bei einer erfolgten Zwangsräumung zu einer Einweisung der betroffenen Wohnungsnutzer (ehemaligen Mieter) in Hilfsunterkünfte gekommen? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten. Entsprechende Daten liegen der Justiz nicht vor. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die alle um Stellungnahme gebeten wurden, stellten nur vereinzelt die erbetenen Daten bereit: In Dessau-Roßlau wurden zwischen 2010 und 2016 in 35 Fällen insgesamt 42 Personen nach Zwangsräumungen in die Obdachlosenunterkünfte der Stadt eingewiesen . Die Angaben der Stadt Halle, der Landeshauptstadt Magdeburg und des Landkreises Jerichower Land sind den folgenden Tabellen 30 und/ oder 31 zu entnehmen : 52 Tabelle 30: Zwangsräumung wegen Mietschulden Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Landkreis/ Kreisfreie Stadt Anzahl Personen Magdeburg k. A. 270 250 307 361 334 301 283 k.A. Jerichower Land 9 14 18 39 12 17 10 10 111) 1) Stand April 2017 Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Tabelle 31: Belegung von Not- bzw. Hilfsunterkünften Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stadt/ Gemeinde Anzahl Personen Burg 35 55 40 37 27 28 30 29 Gommern k. A. 1 0 0 0 0 0 0 Fälle Halle k. A. 22 31 16 20 35 54 61 Magdeburg k. A. 8 12 10 27 36 22 22 Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Ergänzend ist anzumerken, dass es im Landkreis Jerichower Land Zwangsräumungen mit Kindern und anschließender Aufnahme in der Notunterkunft bisher nicht gegeben hat, da diese Angelegenheiten mit dem Jugendamt Burg im Vorfeld geklärt werden konnten. Ferner hat der Landkreis Stendal keine Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen es bei einer Zwangsräumung zu einer Einweisung in Notunterkünfte gekommen ist. Nur die Stadt Stendal informiert den Landkreis vor einer Zwangsräumung im Vorfeld, wobei es nicht in jedem Fall zu einer Einweisung in eine Hilfsunterkunft gekommen ist. Seit 2014 ist dem Landkreis nur ein Fall gemeldet worden. Durch den Landkreis Mansfeld-Südharz ist keine Rückmeldung erfolgt. Allen weiteren Landkreisen liegen keine Fallzahlen zu den erfragten Daten vor. 18. In wie vielen Fällen wurde von der Durchführung einer Zwangsräumung gemäß § 765a ZPO (Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte für den Schuldner) abgesehen? Bitte Einzelaufstellung nach Landkreisen/kreisfreien Städten. Ein Verfahrensabschluss durch Absehen von der Vollstreckung gem. § 765a ZPO wird statistisch nicht speziell erfasst und in den IT-Verfahren nicht in automationsunterstützt auswertbarer Form vorgehalten. Die Ermittlung der erfragten Angaben setzt daher die inhaltliche Einzelbewertung aller abschließenden Verfahrensentscheidun- 53 gen voraus. Dies ist ohne deutliche Beeinträchtigung des laufenden Geschäftsbetriebs nicht leistbar. Eine vollständige Beantwortung könnte darüber hinaus auch auf diesem Weg nicht erreicht werden, da die Verfahrensvorgänge zum Teil bereits der Aussonderung unterliegen. 19. Mit welchem konkreten Programm hilft die Landesregierung Familien, die in Wohnungsnot geraten sind bzw. ihre Wohnung verloren haben und nun obdachlos sind, neue Wohnungen beziehen zu können? Ein konkretes Programm wurde nicht aufgelegt – auch nicht in den Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Anhalt-Bitterfeld, Börde, Burgenlandkreis, Saalekreis, Salzlandkreis und Wittenberg sowie in der kreisfreien Stadt Halle. In der Landeshauptstadt Magdeburg werden multiple Problemlagen einzelfallbezogen durch sozialpädagogische Unterstützung einer Lösung zugeführt. Darin ist u. a. die individuelle Versorgung mit Wohnraum eingeschlossen. Zwischen dem Landkreis Jerichower Land und dem Diakonischen Werk im Jerichower Land bestehen zwei vertragliche Bindungen: Im Rahmen einer „Sozialen Wohnhilfe“ soll mittels Beratung und Betreuung i. S. d. §§ 67, 68 SGB XII Obdachlosigkeit vermieden werden. Das Vorgehen ist wie folgt konzipiert: Erfährt der Landkreis von einer Wohnraumkündigung bzw. Räumungsklage , wird der Kontakt zu den betroffenen Personen hergestellt und ggf. das Diakonische Werk mit der Beratung und Betreuung im o. g. Sinne beauftragt. Die Regelung greift im gesamten Landkreis. Die „Ambulante Wohnbetreuung“ will Menschen, die in Obdachlosenunterkünften leben , durch Beratung und Betreuung i. S. d. §§ 67, 68 SGB XII befähigen, in eine eigene Wohnung zurückzukehren. Dieses Vertragsverhältnis gilt nur für Menschen der Stadt Burg und sieht eine Kostensplittung zwischen beiden Kommunen vor. Im Landkreis Stendal halten die Einheits- und Verbandsgemeinden zur Unterbringung von Familien, die in Wohnungsnot geraten bzw. obdachlos sind, Notunterkünfte vor. Bei Bedarf informieren die Ordnungsämter der Kommunen die Ämter des Landkreises (Sozialamt, Gesundheitsamt, Jugendamt). Die Mitarbeiter/-innen des Landkreises nehmen Kontakt zu den betroffenen Familien auf und unterstützen diese bei der Suche und Neuanmietung einer Wohnung. Der Landkreis Harz weist auf die Zuständigkeit der Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Hinblick auf die Unterbringung von in Wohnungsnot geratenen Familien hin. Dabei verhält es sich bei 10 Kommunen des Landkreises wie folgt: - Städte Blankenburg, Osterwieck, Quedlinburg und Thale: kein eigenes Programm; - Gemeinde Huy: kein eigenes Programm/ 2 Wohnungen werden für eine Sofortunterbringung vorgehalten; - Städte Ballenstedt und Harzgerode: kein eigenes Programm/ 1 Wohnung wird für eine Sofortunterbringung vorgehalten; 54 - Stadt Wernigerode: Betreiberin einer Wohnungsloseneinrichtung/ Kooperationsvertrag mit Stadt Oberharz und Verbandsgemeinde Vorharz (jeweils ohne eigenes Programm). Zu der Stadt Dessau-Roßlau und dem Landkreis Mansfeld-Südharz liegen keine Erkenntnisse vor. 20. Von Strom-, Gas- und Wassersperrungen sind auch Familien mit Kindern betroffen. Mit einem Darlehen vom Jobcenter oder vom Sozialamt können die Betroffenen oft die drohende Sperrung abwenden. Wie viele solcher Darlehen sind in den Jahren 2010 bis 2016 ausgereicht worden? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern. In der Statistik der Bundesagentur für Arbeit werden nur die gewährten Leistungen nach § 22 Abs. 8 SGB II - Übernahme von Schulden zur Behebung einer Notlage - insgesamt geführt. Eine Aussage speziell zur Darlehensgewährung anlässlich Schulden für Strom, Gas und Wasser als Teil des Leistungsspektrums des § 22 Abs. 8 SGB II ist daher nicht möglich. Insoweit und bezüglich der Darlehen nach dem SGB XII liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Ergebnis einer Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ist in den Tabellen 32 - 34 dargestellt. Rückmeldungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Saalekreis blieben aus. Tabelle 32: Anzahl Darlehen nach SGB XII in den Landkreisen und kreisfreien Städten Landkreis/ Kreisfreie Stadt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau Aufgrund der Einführung neuer Fachsoftware keine rückwirkenden Auswertungen möglich. 5 4 2 Halle k. A. 331 407 379 329 271 137 Magdeburg1) 15 8 9 10 13 22 21 Jerichower Land 0 0 0 1 0 1 0 Harz2) 17 11 12 12 15 20 27 Harz3) 11 2 2 2 2 4 7 davon: Familien mit Kindern 6 1 1 0 0 1 0 Stendal 0 0 0 1 0 0 2 1) Darlehen für Familien mit Kind/-ern 2) alle Darlehen im Rechtskreis SBG XII 3) Darlehen für Strom, Gas, Wasser Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld wird die Anzahl der Darlehen zur Vermeidung von Strom-, Gas- und Wassersperrungen vor Ort nicht erfasst. In der Praxis werden derartige Darlehen nur sehr selten erbracht. Fälle drohender Wassersperrungen seien nicht erinnerlich. Zur Vermeidung von Schulden und drohenden Sperrungen der Ver- 55 sorgungen werden bei den Leistungsempfängern nach dem Dritten und Vierten Kapitel SGB XII die Vorauszahlungen regelmäßig direkt an den Vermieter/Versorger überwiesen, sofern die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 S. 4 SGB XII vorliegen oder die Leistungsempfänger dies ausdrücklich wünschen und die Höhe der Leistungsansprüche ausreicht. Der Burgenlandkreis erfasst Darlehen des Sozialamtes statistisch weder nach der Art der Notlage noch nach der Familienstruktur. Auch im Landkreis Wittenberg erfolgt keine separate statistische Erfassung. Im Bereich des SGB XII wurden keine Darlehen übernommen, bei denen Kinder betroffen waren. Tabelle 33: Anzahl Darlehen nach SGB II Landkreis/ Kreisfreie Stadt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau 159 158 97 114 79 38 24 davon: Darlehen n.e. n.e. 47 58 34 26 20 Beihilfen n.e. n.e. 50 56 45 12 4 Harz k. A. k. A. k. A. 160 115 119 92 Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Für den Rechtskreis SGB II berichtet das Jobcenter der Landeshauptstadt Magdeburg , dass Anträge auf Strom- und Gasschulden ausschließlich bei offenen Jahresendabrechnungen geprüft und in begründeten Einzelfällen bewilligt werden. Eine gesonderte Darstellung der Finanzpositionen für ausgereichte Darlehen bei Strom- und Gasschulden sei nicht möglich. Das Jobcenter der Stadt Halle gibt an, dass die erbetenen Angaben für den Themenkreis der §§ 22 Abs. 8 SGB II und 24 Abs. 1 SGB II nicht möglich seien. Das Jobcenter des Landkreises Stendal teilt für den Rechtskreis SGB II ebenfalls mit, dass keine Angaben gemacht werden können. In der Regel werde versucht, Sperrungen und auch die Einweisung in eine Hilfsunterkunft zu vermeiden. Tabelle 34: Anzahl Darlehen ohne Angabe des Rechtskreisbezuges Landkreis Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Altmarkkreis Salzwedel 0 0 0 0 0 0 0 Börde k. A. 9 19 22 38 46 44 Salzlandkreis k. A. 36 28 38 51 28 22 Stendal 0 0 0 1 0 0 2 1) Darlehen für Haushalte mit Kindern Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte 56 Sprechen im Landkreis Börde Betroffene aufgrund einer drohenden Sperre beim Sozialhilfeträger vor, muss zuvor eine Ablehnung beim Jobcenter erfolgt sein oder dürfen die Betroffenen in keinem Leistungsbezug stehen. Insbesondere wenn Kinder im Haushalt sind, werden Darlehen zur Abwendung von möglichen Versorgungssperren erbracht. Diese Zahl der Anträge ist aber sehr gering. 21. Wie hoch sind die dabei ausgereichten Summen? Bitte ebenfalls aufschlüsseln von 2010 bis 2016 nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten. Tabelle 35: Ausgereichte Summen für Darlehen nach SGB XII in Euro Landkreis/ Kreisfreie Stadt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau Aufgrund der Einführung neuer Fachsoftware keine rückwirkenden Auswertungen möglich. 3.668,58 4.288,87 1.060,59 Halle 110.000 112.500 130.252 131.667 108.492 71.282 66.941 Magdeburg1) 5.883,79 2.750,90 6.246,28 2. 576,73 6.879,89 10.095,88 15.737,26 Jerichower Land 0 0 0 1.454 0 1.400 0 Harz 9.032,08 890,22 2.760,27 688,03 888,79 1.343,66 2.899,00 davon: Familien mit Kindern 7.151,89 355,83 466,57 0 0 111,51 0 Stendal 0 0 0 9.477,92 0 0 960,72 1) Darlehen für Haushalte mit Kindern Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Tabelle 36: Ausgereichte Summen für Darlehen nach SGB II in Euro Landkreis/ Kreisfreie Stadt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau 35.132,43 25.332,00 26.381,94 39.260,43 36.971,16 21.879,47 14.709,73 Harz1) k. A. k. A. k. A. 253.253 300.297 369.544 388.996 Harz2) k. A. k. A. k. A. 78.858 60.555 65.334 45.060 1) alle Darlehen im Rechtskreis SBG II, Aufsplittung nach Familienstatus nicht möglich 2) Darlehen für Strom, Gas, Wasser Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Tabelle 37: Ausgereichte Summe für Darlehen ohne Angabe des Rechtskreisbezuges in Euro Landkreis Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Börde k. A. 3.649 8.320 12.998 15.684 20.957 17.570 Altmarkkreis Salzwedel 0 0 0 0 0 0 0 57 Landkreis Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Salzlandkreis1) k. A. k.A. 15.805,79 12.055,17 13.911,12 22.699,92 13.821,16 1) Zahlenmaterial stellt lediglich Näherungswerte dar Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld kann die Summen nicht ermitteln, da sie nicht von den übrigen darlehensweise zu erbringenden Leistungen nach dem SGB XII getrennt im Haushalt veranschlagt werden. 22. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen von Jobcenter oder Sozialamt, die in den Jahren 2010 bis 2016 ausgereicht wurden? Bitte nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten gliedern. Tabelle 38: Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen nach SGB XII in Prozent Landkreis/ Kreisfreie Stadt Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau Aufgrund der Einführung neuer Fachsoftware keine rückwirkenden Auswertungen möglich. 12 11 8 Halle k. A. 25 24 27 13 16 14 Jerichower Land 0 0 0 14,4 0 15,8 0 Harz 64 18 16,6 16,6 13,3 20 25,9 Stendal 0 0 0 8,3 0 0 13,3 Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte Tabelle 39: Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen nach SGB II in Prozent Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Dessau-Roßlau1) k. A. 28 36 29 15 11 5 Harz k. A. k. A. k. A. 31,1 20,2 17,7 11,6 1) Anteil an der Gesamtzahl der Darlehen, die in Zuständigkeit des kommunalen Trägers gewährt wurden. Quelle: Landkreise und kreisfreie Städte In der Landeshauptstadt Magdeburg wurden von 2010 bis 2016 insgesamt 293 Darlehen für Energie- und Mietschulden ausgereicht. Die 98 Darlehen für Energieschulden bei Haushalten mit Kind/-ern machen einen Anteil von 32,9 Prozent der insgesamt gewährten Darlehen aus. Angaben der Landkreise Börde und Salzlandkreis liegen nicht vor. 58 VI. Gesundheitliche Situation 1. Welche Aussagen lassen sich über den Gesundheitszustand von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt treffen ? Basierend auf der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Landes Sachsen-Anhalt kann festgestellt werden, dass Kinder und Jugendliche in armen oder von Armut bedrohten Familien stärker von gesundheitlichen Problemen betroffen sind. So leiden beispielsweise einzuschulende Kinder mit niedrigem Sozialstatus häufiger an Übergewicht . Detaillierte Analysen sind den in Tabelle 40 aufgeführten Publikationen und Ergebnissen zu gesundheitlicher Lage und Sozialfaktoren bei Kindern in Sachsen- Anhalt zu entnehmen: Tabelle 40: Berichte zur Kinder- und Jugendgesundheit Jahr Titel Kernaussagen 2010 Fokusbericht: Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt (Basisbericht) Erstmalige Aufdeckung und Publikation (in Sachsen-Anhalt) eines engen Zusammenhanges zwischen a) Gesundheit von Einschülern und Sozialstatus der Familie, b) allgemeiner Gesundheit/ Zahngesundheit von Kindern/ Jugendlichen und Trägerschaft bzw. Form der besuchten Kita/ Schule 2013 Fokusbericht: Zahngesundheit von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen in Sachsen-Anhalt. Update Nr. 1 Vertiefende Darstellung des Zusammenhangs zwischen Zahngesundheit on Kindern und Jugendlichen und Trägerschaft bzw. Form der besuchten Kita/Schule 2013 Fokusbericht: Gesundheit von einzuschulenden Kindern in Sachsen-Anhalt. Update Nr.1 Vertiefende Darstellung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit von Einschülern und Sozialstatus der Familien 2013 Fokusbericht: Gesundheitliche Ungleichheiten bei Einschülern, Drittklässlern und Sechstklässlern in Sachsen-Anhalt. Zusammenfassende Darstellung des Zusammenhangs von (Zahn-) Gesundheit und Sozialparametern bei Kindern in Sachsen- Anhalt 2014 Fokusbericht: Gesundheit von Drittklässlern in Sachsen-Anhalt Update Nr.1 Vertiefende Darstellung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit von Drittklässlern und Trägerschaft der besuchten Grundschule 2014 Fokusbericht: Gesundheit von Sechstklässlern in Sachsen-Anhalt Update Nr.1 Vertiefende Darstellung des Zusammenhangs zwischen Gesundheit von Sechstklässlern und Trägerschaft (öffentlich vs. frei) und Form (Sekundarschule vs. Gymnasium) der besuchten Schule 59 Jahr Titel Kernaussagen 2014 Schlaglicht 2/2014: Die Schuleingangsuntersuchungen in Sachsen-Anhalt belegen : Zu früh geborene Kinder haben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko. Erstbeschreibung (für Sachsen-Anhalt) eines engen Zusammenhangs zwischen Sozialstatus, Frühgeburtlichkeit und assoziierten Gesundheitsdefiziten 2015 Fokusbericht: Subjektive Gesundheit und gesundheitsrelevantes Verhalten von Sechstklässlern in Sachsen-Anhalt. Ein landesweiter Survey im Rahmen der Gesundheitsberichterstattung. Aufdeckung einer deutlich schlechteren subjektiven Gesundheit und ungesünderer Verhaltensweisen von Sechstklässlern an Sekundarschulen im Vergleich zu Schülern an Gymnasien 2015 6. Kinder- und Jugendbericht des Landes Sachsen-Anhalt Kapitel 6.2.1: Daten zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Sachsen- Anhalt aus den Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Kindertagesstätten und Schulen Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse der GBE zu Sozialdaten und Kindergesundheit für den 6. Kinder- und Jugendbericht LSA 2015 Sozialbericht des Landes Sachsen- Anhalt 2010-2013 Kapitel 6.2: Soziale Lage und Gesundheit von Kindern. Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse der GBE zu Sozialdaten und Kindergesundheit für den Sozialbericht 2013 LSA 2016 Schlaglicht 4/2016: Ungesunde Lebensstile und gesundheitliche Risikofaktoren in Sachsen-Anhalt Synopse der in bisherigen GBE-Berichten aufgedeckten schlechteren Gesundheitsparameter bei Kindern und Jugendlichen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt; bei den meisten dieser Parameter wurde in früheren GBE-Berichten ein Zusammenhang mit dem Sozialstatus oder der Trägerschaft/Form der besuchten Einrichtung festgestellt. Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz, Gesundheitsberichterstattung, www.gbe.sachsen-anhalt.de, Publikationen / Berichte 2. Welche Maßnahmen und Initiativen sind ergriffen worden, um den Gesundheitszustand von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen zu verbessern? Der in Sachsen-Anhalt seit 1998 laufende Gesundheitszieleprozess richtet sich an die Bevölkerung im Land, insbesondere an Kinder und Jugendliche, Arbeitnehmer/- innen und Arbeitgeber sowie Seniorinnen/ Senioren und soll einen Beitrag zur Chancengerechtigkeit leisten. Die 5. Landesgesundheitskonferenz 2011 hat sich ausführlich mit dieser Thematik befasst. Zahlreiche Träger von Bildungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche beteiligen sich mit Modellprojekten am Gesundheitszieleprozess . Mit dem taktischen Management zur Umsetzung des Gesundheitszieleprozesses in Sachsen-Anhalt und der Koordinierung konkreter Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit der Menschen in Sachsen-Anhalt insgesamt ist die Landesvereinigung 60 für Gesundheit e. V. betraut, welche durch das Land institutionell gefördert wird. Es werden u. a. im Rahmen von Modellprojekten Erkenntnisse und Erfahrungen gesammelt , die als Basis für die Entwicklung landesweiter gesundheitsfördernder Strukturen auch mit der Ausrichtung auf die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Landesvereinigung für Gesundheit setzt sich mit verschiedenen Projekten, Initiativen und Maßnahmen dafür ein, Modelle zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche vorwiegend in den Lebenswelten (Kommune, KiTa, Schule, Sportverein) zu entwickeln und zu evaluieren. Durch geeignete Strukturen werden chancengleiche Zugänge für alle Kinder und Jugendlichen zur Gesundheitsförderung und Prävention angestrebt; so auch für arme bzw. armutsgefährdete Kinder und Jugendliche. Dies erfolgt auch im Wesentlichen durch die über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Koordinierungsstelle gesundheitlicher Chancengleichheit. Eine Auswahl aktueller Projekte, Initiativen und Maßnahmen sind der Tabelle 41 zu entnehmen Tabelle 41: Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung Nr. Projekte/Initiativen/Maßnahmen Lebenswelten Zielgruppe Laufzeit 1 Gesund leben lernen – betriebliche Gesundheitsförderung in KiTas und Schulen in sozialen Brennpunkten – Kooperationsprojekt Spitzenverbände der GKV und der LVGen Niedersachsen , Rheinland-Pfalz und Sachsen- Anhalt KiTa/ Schule Kinder und Jugendliche 2003-2006 ab 2007 Transfer in KiTas/ Schulen des Landes Abschlussbericht 2 IN FORM Projekt – Vernetzungsstelle KiTa- und Schulverpflegung – Verbesserung des Ernährungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen, LVG i.A. von MS und BMELV KiTa/ Schule Kinder und Jugendliche 2008-2018 Zwischenberichte Abschlussevaluation in Arbeit 4 IN FORM Projekt – Bernburg bewegt ! – Gesundheitsförderung als kommunale Querschnittsaufgabe KiTa/ Schule und andere Lebenswelten Alle Zielgruppen , insbesondere sozial Benachteiligte 2008-2011; Transfer ab 2012 Abschlussbericht 5 Weitblick Schule Förderschüler 2012-2015; Transfer ab 2016 61 Nr. Projekte/Initiativen/Maßnahmen Lebenswelten Zielgruppe Laufzeit 6 Beratungsservice Gesunde KiTa/ Gesunde Schule – Implementierung betrieblichen Gesundheitsmanagements in KiTa und Schule – Kooperationsprojekt LVG, Bildungsministerium Sachsen-Anhalt und Unfallkasse Sachsen-Anhalt KiTa/ Schule Kinder und Jugendliche 2014-2018 Jahreszwischenberichte 7 AZUBI-Gesundheit Schule Jugendliche/ Ausbilder 2014-2016 8 Elternwerkstatt – Kompetenzentwicklung von Eltern zur Verbesserung erzieherischer Wirksamkeit KiTa Kinder, Erziehende , Eltern 2015-2019 Jahreszwischenberichte 9 Qualitätsentwicklung am Beispiel Adipositas KiTa Referentenpool KiTa- und Schulverpflegung 2015-2016 10 Schätze heben – Resilienzentwicklung in KiTas KiTa Kinder, Erziehende 2014-2016 Abschlussbericht 2017 11 PagS – Partizipationsmanagement zur gesundheitlichen Strukturentwicklung – Gesundheitsförderung in KiTas KiTa Kinder, Erziehende 2017-2019 12 Bio kann jeder KiTa/ Schule Kinder/ Jugendliche Seit 2004; 45 workshops durchgeführt 13 Ma(h)l vegetarisch KiTa/ Schule Kinder/ Jugendliche 2017-2018 Die Wirksamkeit der Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bei Kindern und Jugendlichen ist durch entsprechende Evaluationen belegbar. Im Rahmen der Pflichtaufgaben der Gesundheitsämter wie jährliche Einschulungsuntersuchungen sowie Vorsorgeuntersuchungen in den 3. und 6. Klassen werden u. a. der Impfschutz überprüft, Empfehlungen und Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge (Förderung gesunde Ernährung) angeboten und ggf. Förderbedarfe (mit individueller Frühförderung) festgestellt. Des Weiteren erfolgen zahnärztliche Untersuchungen in Schulen mit den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, in Einrichtungen zur Betreuung von Kindern mit Maßnahmen der Gruppen- und Intensivprophylaxe. Beispielhaft leitet das Gesundheitsamt des Landkreises Saalekreis im Rahmen des Bündnisses für Familienfreundlichkeit eine AG Gesundheit, die sich auch mit der Förderung der Gesundheit von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen befasst . Im Landkreis Mansfeld-Südharz betreuen Familienkinderkrankenschwestern 62 Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf. Im Landkreis Harz werden Familien finanziell über das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. 3. Welche weiteren Maßnahmen und Initiativen sollen noch ergriffen werden, um den Gesundheitszustand aller Kinder - insbesondere von armen oder armutsgefährdeten Kindern - zu verbessern? Im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes soll durch das Ziel „gesund aufwachsen“ unter anderem der Fokus auch auf die Gesundheitsaufklärung in Kindertagesstätten und Schulen gelegt werden. Für die Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V) bestehen insbesondere für Kindertagesstätten und Schulen bewährte Strukturen. Danach können von den Bildungseinrichtungen Projektmittel direkt bei den Krankenkassen beantragt werden. In der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie wurde die Vermeidung und Verminderung sozial bedingter sowie geschlechts- und beeinträchtigungsbezogener Ungleichheiten von Gesundheitschancen sowie deren Beachtung bei der Planung von Maßnahmen festgelegt. Darüber hinaus haben sich die Vertreter der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Unfall- und Rentenversicherungen und des Landes mit den beteiligten Partnern Bundesagentur für Arbeit, Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag Sachsen-Anhalt auf Schwerpunktthemen verständigt, die gemeinsam und trägerübergreifend in Angriff genommen werden sollen. Dabei handelt es sich u.a. um die Gesundheitsförderung bei Arbeitslosen, die Gesundheitsförderung bei Alleinerziehenden und die Kommunale Gesundheitsförderung. Ferner existieren viele kommunale Projekte, die über den ÖGD in den Landkreisen, Kreisfreien Städten und Gemeinden zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen realisiert werden, wie zum Beispiel im Landkreis Wittenberg - Bestandsaufnahme durch Sozialraum bezogene Gesundheitsberichterstattung, im Salzlandkreis - Netzwerk „Frühe Hilfen“, im Burgenlandkreis - Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen durch Gesundheitskoordinatorin, in Halle (Saale) - Landesfinanzierung einer sozialmedizinischen pädiatrischen Betreuung zur Früherkennung von Fehlentwicklungen, im Landkreis Mansfeld-Südharz - Aufbau der medizinischen Betreuung der Kindertagesstätten ab 2017, im Landkreis Saalekreis - Errichtung einer Stelle Gesundheitspräventionskoordinator /-in. 63 4. Werden bei den vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen der Kinder von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Gesundheitsdienstes statistisch auch Daten über den Status der Eltern in anonymisierter Form erhoben? Seit dem Jahr 2008 wird in Sachsen-Anhalt bei der Schuleingangsuntersuchung der Sozialstatus des Kindes nach dem „Brandenburger Modell“ erfasst (vgl. Böhm, A., Ellsäßer, G., Lüdecke, K., 2007: Der Brandenburger Sozialindex: ein Werkzeug für die Gesundheits- und Sozialberichterstattung auf Landes- und kommunaler Ebene bei der Analyse von Einschülerdaten. Das Gesundheitswesen 69, 555-559). Dieses Modell berechnet einen dreistufigen Sozialstatus (niedrig, mittel, hoch) anhand der (freiwilligen) Angaben der Eltern zu ihrer Schulbildung (<10. Klasse, 10. Klasse, >10. Klasse) und ihrer Erwerbstätigkeit (erwerbstätig, nicht erwerbstätig). Das Einkommen der Eltern wird in diesem Modell nicht erfragt bzw. berücksichtigt. 5. Wenn ja: Wer hat Zugriff auf diese Daten und wie sind diese Daten bislang verwendet worden? Zugriff auf den personenbezogenen Sozialstatus des Kindes haben ausschließlich Ärztinnen und Ärzte der Kinder-und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter bzw. von diesen beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Daten zum Sozialstatus des Kindes werden von den Gesundheitsämtern genutzt: a) zur ärztlichen Einschätzung möglicher Ursachen und bestmöglicher Therapie / Förderung bei individuellen gesundheitlichen und entwicklungspsychologischen Defiziten von Einschülern, und b) zur Planung von zielgerichteten und effizienten Strategien der bevölkerungsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder in der Kommune. Das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) erhält im Rahmen der GBE von den Gesundheitsämtern nur anonymisierte Einzeldatensätze der Schuleingangsuntersuchungen , inklusive des Sozialstatus. Die Analyse der möglichen Zusammenhänge zwischen Sozialstatus und bestimmten Gesundheits- bzw. Entwicklungsparametern bei Einschülern dient dazu, Empfehlungen für die Fokussierung von Strategien der Prävention und Gesundheitsförderung für Kinder auf Landesebene zu formulieren. 6. Wenn nein: Welche Maßnahmen und Initiativen sind zu ergreifen, um eine entsprechend aussagefähige Datenbasis zu erhalten? Entfällt. 7. Wie kann die Beteiligung an den gesetzlich vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen der Kinder flächendeckend erhöht werden? 8. Was sind die Ursachen, dass ein beträchtlicher Teil der Kinder an den vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen nicht teilnimmt? 9. Ist das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen-Anhalt dahingehend zu ändern, dass die Verbindlichkeit von Untersuchungen erhöht und ggf. Sanktionen für den Fall der Nichtteilnahme angedroht und ergriffen werden müssen? 10. Wenn ja: Wann ist mit einer solchen Novelle zu rechnen? 64 11. Wenn nein: Welche Gründe stehen einer solchen Novelle entgegen? Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nahe 100 Prozent. Auch der Anteil erreichter Kinder bei den „Reihenuntersuchungen“ (ärztliche Untersuchungen in den 3. und 6. Klassen, zahnärztliche Untersuchungen von Kindern bis 12 Jahre) ist in Sachsen-Anhalt seit vielen Jahren über(bundes)durchschnittlich hoch. Insoweit stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung nicht. 12. Welche Ursachen bestehen für die z. T. erheblichen Unterschiede bei der Beteiligung der Kinder an vorgeschriebenen Reihenuntersuchungen zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten? Die Unterschiede zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten bzgl. des Anteils erreichter Kinder bei ärztlichen Reihenuntersuchungen in 3. und 6. Klassen sowie bei den zahnärztlichen Reihenuntersuchungen ist in erster Linie abhängig von den personellen Möglichkeiten in den Gesundheitsämtern, nicht hingegen von der Motivierung /Motivation der Eltern und Kinder. 13. Welche Maßnahmen und Initiativen sind ergriffen worden, um insbesondere auf jene Kommunen einzuwirken, welche die größten Beteiligungsdefizite haben? Im Rahmen der Fachaufsicht erfolgen regelmäßig Prüfungen der Aufgabenwahrnehmung durch die unteren Gesundheitsbehörden. Die Ergebnisse werden in einem Bericht ausgewertet und den unteren Gesundheitsbehörden und den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Kenntnis gegeben. Die umfassende Wahrnehmung der Pflichtaufgaben nach dem GDG LSA wird dabei angemahnt; dies trifft ebenso auf die Personalsituation in den Gesundheitsämtern zu. Die Thematik der Beseitigung personeller Lücken bei den Gesundheitsämtern war auch Schwerpunktthema der letzten Gesundheitsministerkonferenz, da es nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern bundesweit von Belang ist. 14. Wie ist der Stand der Durchimpfungsrate von Kindern und Jugendlichen in Sachsen-Anhalt? Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt verfügt über Durchimpfungsraten von einzuschulenden Kindern und Jugendlichen aus den 3. und 6. Klassen. Die Impfsituation bei Kindern des Einschuljahrgangs 2016 und der 3. und 6. Klassen für das Schuljahr 2014/2015 sind in den folgenden Tabellen 42 - 44 dargestellt. 65 Tabelle 42: Impfstatus des Einschuljahrgangs 2016, Untersuchungsjahr 2015 Dessau-Roßlau 582 550 542 93,1 96,7 97,2 97,2 97,2 96,3 97,0 92,3 94,8 99,1 97,0 98,7 96,7 98,7 96,7 97,8 96,1 Halle 1737 1573 1570 90,4 88,5 90,5 90,4 90,4 87,7 90,4 67,9 84,8 95,9 89,7 95,7 89,4 95,6 89,4 89,0 83,7 Magdeburg, Landeshauptstadt 1703 1561 1546 90,8 96,1 96,9 96,8 96,8 95,0 96,0 84,8 93,7 98,6 95,1 98,5 95,0 98,5 95,1 96,4 92,6 Altmarkkreis Salzwedel 511 460 459 89,8 92,6 93,5 93,5 93,5 91,1 93,2 71,9 77,1 96,7 86,9 96,7 86,9 96,7 86,9 89,8 79,5 Anhalt-Bitterfeld 1154 1092 1088 94,3 97,2 98,4 98,4 98,4 96,7 96,9 92,5 97,5 99,3 94,5 99,3 94,5 99,3 94,5 97,7 93,0 Börde 1301 1206 1189 91,4 97,1 97,6 97,6 97,6 96,9 97,2 87,1 92,9 99,2 96,6 99,2 96,6 99,1 96,6 97,0 93,9 Burgenlandkreis 1255 1209 1206 96,1 93,3 95,8 95,8 95,8 91,6 93,0 82,2 91,5 98,3 94,1 98,1 93,9 98,1 93,9 94,6 90,0 Harz 1521 1418 1410 92,7 95,3 96,0 96,0 96,0 94,7 95,2 85,6 93,3 98,3 94,8 97,9 94,5 97,9 94,5 96,5 92,8 Jerichower Land 621 577 577 92,9 97,4 97,9 97,9 97,7 96,5 96,4 89,3 94,3 99,7 97,6 99,7 97,6 99,7 97,6 97,7 95,1 Mansfeld-Südharz 931 795 790 84,9 95,3 95,9 95,9 95,9 94,3 93,9 81,9 89,0 97,1 91,4 97,1 91,4 97,1 91,4 95,1 88,9 Saalekreis 1320 1239 1229 93,1 95,6 96,2 96,2 96,2 94,6 96,3 83,8 93,0 98,2 95,0 98,2 95,0 98,2 95,0 96,6 93,0 Salzlandkreis 1469 1368 1364 92,9 91,6 92,7 92,7 92,7 88,6 91,9 79,4 88,9 96,1 89,4 96,1 89,4 96,2 89,4 92,3 84,0 Stendal 592 554 552 93,2 94,9 95,7 95,7 95,7 94,9 93,7 86,8 90,9 96,2 93,8 96,2 93,8 96,2 93,8 91,7 87,9 Wittenberg 835 746 744 89,1 94,6 96,8 96,8 96,8 94,2 96,4 80,4 94,1 99,3 94,4 99,3 94,4 99,3 94,4 97,6 91,5 Sachsen-Anhalt 15532 14348 14266 91,8 94,4 95,6 95,5 95,5 93,4 94,6 82,7 91,4 97,9 93,5 97,8 93,4 97,8 93,4 94,9 90,1 Varizellen 1. D osis Landkreis/ kreisfreie Stadt untersuchte K inder gesam t K inder m it vorgelegtem Im pfausw eis absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten in % Poliom yelitis G rundim m unisierung Tetanus G rundim m unisierung D iphtherie G rundim m unisierung Pertussis G rundim m unisierung Varizellen 2. D osis H aem ophilus influenzae b G rundim m unisierung H epatitis B G rundim m unisierung Durchimpfung bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfausweis und plausiblen Impfdaten in % Impfstatus des Einschuljahrgangs 2016, Untersuchungsjahr 2015 Pneum okokken G rundim m unisierung M eningokokken G rundim m unisierung R öteln 2. D osis M asern 1. D osis M asern 2. D osis M um ps 1. D osis M um ps 2. D osis R öteln 1. D osis Tabelle 43: Impfstatus der 3. Klassen, Schuljahr 2014/2015 Dessau-Roßlau 47 38 37 78,7 94,6 100,0 100,0 100,0 94,6 94,6 75,7 94,6 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 Halle (Saale) 1528 1138 1132 74,1 94,6 96,8 96,4 96,4 92,7 92,8 53,6 83,5 97,3 93,9 96,8 93,6 96,8 93,6 81,7 66,2 Magdeburg Landeshauptstadt 977 882 872 89,3 97,2 98,4 98,4 98,2 94,8 96,7 72,8 95,3 99,3 97,6 99,2 97,5 99,3 97,5 95,1 88,9 Altmarkkreis Salzwedel 558 451 448 80,3 92,9 95,8 95,5 95,5 89,1 89,5 54,2 72,3 95,8 89,7 95,8 89,7 95,8 89,7 81,9 67,9 Anhalt-Bitterfeld 653 574 571 87,4 98,2 99,1 99,1 98,8 97,2 97,9 74,4 95,1 99,3 97,9 99,1 97,9 99,1 97,9 93,5 84,6 Börde 1283 1050 1033 80,5 97,9 99,2 99,2 99,2 96,7 97,4 71,1 92,5 98,9 97,3 98,9 97,3 98,9 97,3 93,1 84,0 Burgenlandkreis 981 874 865 88,2 96,3 98,5 98,5 98,4 94,0 94,3 65,3 92,6 99,2 97,0 99,2 97,0 99,2 97,0 89,4 80,2 Harz 1023 960 956 93,5 96,5 98,3 98,2 98,1 94,8 95,7 65,4 92,2 99,4 97,0 99,3 97,0 99,3 97,0 92,4 84,1 Jerichower Land 255 221 219 85,9 96,8 99,5 99,5 99,1 96,3 96,8 74,4 96,8 99,5 99,5 99,5 99,5 99,5 99,5 94,5 90,0 Mansfeld-Südharz 695 578 572 82,3 95,6 97,9 97,9 97,9 94,1 93,7 68,0 91,1 99,1 97,4 99,1 97,4 99,1 97,4 93,9 78,0 Saalekreis 530 428 414 78,1 98,1 99,0 99,0 99,0 96,6 97,8 69,8 94,4 99,3 97,1 99,3 97,1 99,3 97,1 90,6 77,8 Salzlandkreis 747 651 644 86,2 94,9 98,6 98,6 98,6 93,3 93,0 62,6 91,3 99,2 95,3 99,1 95,2 99,1 95,2 90,1 71,0 Stendal 176 141 141 80,1 97,2 98,6 98,6 98,6 95,0 93,6 61,0 89,4 98,6 97,9 98,6 97,9 98,6 97,9 87,2 74,5 Wittenberg 591 514 510 86,3 96,5 98,4 98,2 98,2 95,1 96,1 69,0 95,9 99,6 98,2 99,6 98,2 99,6 98,2 94,9 89,0 Gesamt 10044 8500 8414 83,8 96,3 98,3 98,2 98,1 94,5 95,1 65,9 90,8 98,8 96,4 98,7 96,4 98,7 96,4 90,5 79,6 R öteln 2. D osis Varizellen 1. D osis Varizellen 2. D osis Impfstatus der 3. Klassen, Schuljahr 2014/2015 M asern 1. D osis M asern 2. D osis M um ps 1. D osis M um ps 2. D osis R öteln 1. D osis Landkreis/ kreisfreie Stadt untersuchte K inder gesam t K inder m it vorgelegtem Im pfausw eis absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten in % Durchimpfung bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfausweis und plausiblen Impfdaten in % Poliom yelitis G rundim m unisierung Tetanus G rundim m unisierung D iphtherie G rundim m unisierung Pertussis G rundim m unisierung H aem ophilus influenzae b G rundim m unisierung H epatitis B G rundim m unisierung Pneum okokken G rundim m unisierung M eningokokken G rundim m unisierung 66 Tabelle 44: Impfstatus der 6. Klassen, Schuljahr 2014/2015 Dessau-Roßlau 408 84,6 338 82,8 98,5 99,1 99,1 99,1 97,3 97,3 22,2 83,1 100,0 99,4 100,0 99,4 100,0 99,4 68,6 52,1 Halle (Saale) 345 88,1 303 87,8 95,0 97,7 97,0 97,0 92,4 95,7 8,3 69,3 98,7 96,7 98,7 96,4 98,3 96,0 47,9 28,7 Magdeburg Landeshauptstadt 1265 85,5 1067 84,3 97,2 97,8 97,8 97,8 93,5 96,2 19,2 82,2 99,4 97,4 99,4 97,4 99,4 97,3 53,9 41,5 Altmarkkreis Salzwedel 405 81,2 327 80,7 96,0 98,8 98,8 98,5 92,7 91,4 12,5 53,2 99,1 94,5 99,1 94,5 99,1 94,5 31,2 16,2 Anhalt-Bitterfeld 618 86,9 536 86,7 97,8 99,6 99,6 99,4 95,1 97,8 13,1 85,4 99,4 98,5 99,4 98,5 99,4 98,3 48,1 37,5 Börde 972 80,0 766 78,8 98,3 99,5 99,3 99,1 96,7 98,6 19,6 83,7 99,2 97,9 99,2 97,9 99,2 97,9 55,7 41,9 Burgenlandkreis 727 87,9 635 87,3 97,2 99,5 99,2 98,6 92,4 94,5 14,0 78,4 99,7 99,4 99,7 99,2 99,7 99,1 46,8 33,2 Harz 923 86,3 782 84,7 98,2 98,8 98,8 98,6 95,9 96,8 12,1 83,2 99,1 97,6 99,0 97,4 99,0 97,4 52,4 41,3 Jerichower Land 456 87,5 399 87,5 98,2 98,7 98,5 98,7 96,5 97,7 17,5 82,7 99,2 96,5 99,2 96,5 99,2 96,5 72,9 57,1 Mansfeld-Südharz 791 83,9 642 81,2 95,2 98,3 98,3 98,1 88,6 94,5 9,8 77,3 99,7 98,0 99,7 98,1 99,5 98,0 56,4 38,5 Saalekreis 761 82,0 615 80,8 98,5 100,0 99,8 99,7 97,6 97,9 16,3 82,3 99,8 98,5 99,7 98,4 99,7 98,4 64,4 47,8 Salzlandkreis 602 79,2 475 78,9 97,5 99,6 99,6 99,4 95,6 96,0 10,3 81,3 99,8 96,2 99,8 96,2 99,8 96,2 64,6 38,3 Stendal 164 90,9 148 90,2 98,6 98,6 98,6 98,6 95,9 98,0 18,9 73,0 100,0 99,3 100,0 99,3 100,0 98,6 42,6 23,6 Wittenberg 480 91,9 438 91,3 95,9 99,3 99,3 99,3 94,5 97,3 20,3 75,3 99,5 97,0 99,5 97,0 99,5 97,0 54,6 41,1 Gesamt 8917 84,8 7471 83,8 97,3 99,0 98,9 98,7 94,5 96,5 15,4 79,6 99,5 97,7 99,4 97,6 99,4 97,6 54,9 39,9 M asern 2. D osis M um ps 1. D osis M um ps 2. D osis R öteln 1. D osis R öteln 2. D osis Impfstatus der 6. Klassen, Schuljahr 2014/2015 Landkreis/ kreisfreie Stadt untersuchte K inder gesam t K inder m it vorgelegtem Im pfausw eis absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten absolut K inder m it plausiblen Im pfdaten in % Durchimpfung bezogen auf Kinder mit vorgelegtem Impfausweis und plausiblen Impfdaten in % Poliom yelitis G rundim m unisierung Tetanus G rundim m unisierung D iphtherie G rundim m unisierung Pertussis G rundim m unisierung H aem ophilus influenzae b G rundim m unisierung H epatitis B G rundim m unisierung Pneum okokken G rundim m unisierung M eningokokken G rundim m unisierung M asern 1. D osis Varizellen 1. D osis Varizellen 2. D osis Weitere Informationen finden sich unter folgender Adresse: https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/hygiene/impfen/impfsituation-impfstatistik/. 15. Welche Aussagen lassen sich über den Status der Eltern treffen, die ihre Kinder nicht impfen lassen? Über den Status der Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, stehen der Landesregierung keine belastbaren Daten zur Verfügung. 16. Ist eine gesetzliche Impfpflicht für bestimmte Krankheiten von Kindern einzuführen ? Eine Impfpflicht für Kinder in Sachsen-Anhalt ist nicht erforderlich, da Kinder in Sachsen -Anhalt einen sehr guten Impfschutz aufweisen. Mit dem seit 1998 eingeführten Gesundheitsziel zum Thema Impfen ist auf eine verstärkte Aufklärung über Impfangebote und ein eigenverantwortliches Handeln der Eltern gesetzt worden. Die hohe Durchimpfungsrate ist ein Beleg für den Erfolg des Gesundheitszieles in Sachsen- Anhalt. Dieser Erfolg kann nur erhalten werden, wenn auch weiterhin Information und Aufklärung intensiv verfolgt werden. 17. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Auswirkungen langfristiger Benachteiligungen bzw. Kinderarmut hinsichtlich der Häufigkeit von Adipositas, hinsichtlich der Häufigkeit von Zahnerkrankungen und der Häufigkeit des Auftretens von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörungen ? 67 Die Häufigkeit von Adipositas bei Kindern ist von sozialen Parametern abhängig: Kinder mit niedrigem Sozialstatus, Kinder an öffentlichen Grundschulen und Kinder an Sekundarschulen sind häufiger von Adipositas betroffen als Kinder mit mittlerem /hohem Sozialstatus bzw. Kinder an freien Grundschulen bzw. Kinder an Gymnasien (Abb. VI.17a). 2,5 5,7 7,7 4,6 8,3 6,0 12,6 0 2 4 6 8 10 12 14 hoher Sozialstatus* mittlerer Sozialstatus* niedriger Sozialstatus* . freier Träger öffentlicher Träger . Gymnasium Sekundarschule Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: 35.290 53.713 20.179 4.853 73.466 33.802 42.661 Einschüler . Drittklässler . Sechstklässler An te il (% ) d er g rö ße nun d ge w ic ht sv er m es se ne n Ki nd er m it Ad ip os ita s (> 97 . P er ze nt ile ) Abb. VI. 17a: Häufigkeit von Adipositas bei Einschülern, Drittklässlern und Sechstklässlern nach sozialen Parametern, Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt, 2009-2016 (kumulierte Daten) Datenquelle: Dokumentation der Reihenuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt *nach Brandenburger Modell (vgl. Böhm et al., 2007) p<0,001 p<0,001p<0,001 Auch der Kariesbefall bei Kindern ist von sozialen Parametern abhängig: die mittlere Anzahl von kariösen Zähnen ist bei Kindern an öffentlichen Schulen höher als bei Kindern an freien Schulen und bei Kindern an Förderschulen höher als bei Kindern an Sekundarschulen, bei diesen wiederum höher als bei Kindern an Gymnasien (Abb. VI.17b). 68 1,45 2,52 0,29 0,49 1,08 0,44 1,00 1,53 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 3,00 10.652 164.635 2.260 1.614 288 26.983 35.843 9.630 Grundschule Grundschule . Gymnasium Sekundarschule Förderschule . Gymnasium Sekundarschule Förderschule in freier Trägerschaft in öffentlicher Trägerschaft . Einrichtung freier Trägerschaft . Einrichtung öffentlicher Trägerschaft 6-7-Jährige (dmf-t) . 12-Jährige (DMF-T) m itt le re r d m f-t -b zw . D M F- T- W er t* Abb. VI.17b: Kariesbefall* bei 6-7-Jährigen und 12-Jährigen nach Form und Trägerschaft der besuchten Schule, zahnärztliche Untersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt, 2008-2016 (kumulierte Daten) Datenquelle: Dokumentation der Schuleingangsuntersuchungen der Kinder- und Jugendzahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt *dmf-t/DMF-T: mittlere Summe akut-kariöser (d/D), kariös-extrahierter (m/M) und sanierter (f/F) Milch- (t) bzw. Dauerzähne (T) je Kind Soziale Parameter sind ferner entscheidend für die Häufigkeit einer Aufmerksamkeitsdefizit /Hyperaktivitätsstörung (ADHS): Kinder an öffentlichen Grundschulen und Kinder an Sekundarschulen sind häufiger von ADHS betroffen als Kinder an freien Grundschulen bzw. Kinder an Gymnasien (Abb. VI.17c). 1,6 2,1 1,1 4,0 0 1 2 3 4 5 Grundschule in freier Trägerschaft Grundschule in öffentl. Trägerschaft . Gymnasium Sekundarschule Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: 4.827 73.458 33.620 42.078 Drittklässler . Sechstklässler An te il (% ) d er u nt er su ch te n Ki nd er m it AD H S Abb. VI.17c: Häufigkeit von Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) bei Dritt- und Sechstklässlern nach Schultyp, Reihenuntersuchungen des öffentl. Gesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt, 2009-2016 (kumulierte Daten) Datenquelle: Dokumentation der Reihenuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt *nach Brandenburger Modell (vgl. Böhm et al., 2007) p<0,015 p<0,001 69 18. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen bezüglich Auffälligkeiten in ihrem Sprach- und Arbeitsverhalten (absolut und im Verhältnis)? Die Häufigkeit von Sprachstörungen bei Einschülern ist vom Sozialstatus der Kinder abhängig: Kinder mit niedrigem Sozialstatus sind deutlich häufiger betroffen als Kinder mit mittlerem Sozialstatus, diese wiederum häufiger als Kinder mit hohem Sozialstatus (Abb. VI.18). 13,5 19,4 31,8 2,5 5,8 21,4 0 5 10 15 20 25 30 35 hoher Sozialstatus * mittlerer Sozialstatus * niedriger Sozialstatus * . hoher Sozialstatus * mittlerer Sozialstatus * niedriger Sozialstatus * Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: 10.252 12.782 4.551 10.252 12.782 4.551 Einschüler (Artikulation) . Einschüler (Grammatik) An te il (% ) d er u nt er su ch te n Ki nd er m it Sp ra ch st ör un ge n Abb. VI.18: Häufigkeit von Sprachstörungen bei Einschülern nach Sozialstatus, Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt, 2015-2016 (kumulierte Daten) Datenquelle: Dokumentation der Reihenuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt *nach Brandenburger Modell (vgl. Böhm et al., 2007) p<0,001 p<0,001 19. Wie hoch ist der Anteil von in Armut lebenden Kindern und Jugendlichen bezüglich psychischer Auffälligkeiten? Die Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern ist von sozialen Parametern abhängig: Kinder mit niedrigem Sozialstatus, Kinder an öffentlichen Grundschulen und Kinder an Sekundarschulen sind häufiger von Verhaltensauffälligkeiten betroffen als Kinder mit mittlerem/ hohem Sozialstatus bzw. Kinder an freien Grundschulen bzw. Kinder an Gymnasien (Abb. VI.19). 70 8,0 12,3 20,0 1,7 2,8 1,8 4,4 0 5 10 15 20 25 hoher Sozialstatus** mittlerer Sozialstatus** niedriger Sozialstatus** . freier Träger öffentlicher Träger . Gymnasium Sekundarschule Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: Untersuchte: 10.316 12.889 4.645 1.196 14.445 7.392 8.037 Einschüler . Drittklässler . Sechstklässler An te il (% ) d er u nt er su ch te n m it Ve rh as lte ns au ffä llig ke ite n Abb. VI.19: Häufigkeit von Verhaltensauffälligkeiten* bei Einschülern, Dritt-und Sechst-klässlern nach sozialen Parametern, Reihenuntersuchungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes Sachsen-Anhalt, 2015-2016 (kumulierte Daten) Datenquelle: Dokumentation der Reihenuntersuchungen der Kinder- und Jugendärztlichen Dienste der Gesundheitsämter Sachen-Anhalt Berechnungen/Copyright: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt **nach Brandenburger Modell (vgl. Böhm et al., 2007) p<0,001 p<0,001p<0,05 * nicht situationsangepasstes Verhalten bei der Untersuchung (X), Empfehlung zur Thearapie oder weitergehenden Diagnostik (A) oder schon in Behandlung (B) 20. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen und dem sozialen Status ihrer Familie? Adipositas gilt auch als direkter Indikator für Fehlernährung, so dass auf die Auswertungen in der Antwort zu Frage VI.17. - Abb. VI.17a - verwiesen wird. 21. Gibt es nach Auffassung der Landesregierung eine erhöhte Krankheitsquote (gerade auch bei chronischen Erkrankungen) bei Kindern und Jugendlichen , die (über ihre Eltern) staatliche Sozialleistungen beziehen müssen? Wenn ja, sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen der erhöhten Krankheitsquote und dem sozialen Status der Eltern? Der Bezug von Sozialleistungen wird bei den Schuleingangs- und Reihenuntersuchungen nicht erfasst. 22. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung gezielt diesen möglichen Zusammenhang (bezogen auf die Fragen 20 und 21) bekämpft, und wie lässt sich die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen messbar überprüfen ? Obwohl keine Daten zum Einkommen der Eltern erfasst werden, ist vor dem Hintergrund der Fragen zum Sozialstatus neben den bereits unter Frage VI. 2 benannten Projekten, die auf die Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen abzielen, auf die durch die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Kita- und Schulverpflegung und zur Vermittlung von Kompetenzen in Sachen gesunde Ernährung hinzuweisen. 71 Die Maßnahmen der Vernetzungsstelle sind vorrangig verhältnispräventiv ausgerichtet - d. h. es wird an Rahmenbedingungen gearbeitet, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, Zugang zu einer gesunden Ernährung zu erhalten. Dazu wird vor allem mit Multiplikatoren gearbeitet (z. B. Träger von Bildungseinrichtungen, pädagogisches Personal, Catering-Unternehmen). Mit diesen Maßnahmen werden alle Kinder und Jugendlichen - einschließlich armen und armutsgefährdeten - in den Fokus genommen. Da der Zugang zu (gesunden) Verpflegungsangeboten im Einklang mit der Finanzierbarkeit durch die Eltern steht, hat die Vernetzungsstelle folgende spezifische Maßnahmen ergriffen, die auf die o. g. Zielgruppe ausgerichtet waren: Durchführung einer Fachtagung „Gute Noten mit knurrendem Magen?“ zur Finanzierbarkeit der Mittagsversorgung für sozial benachteiligte Kinder; 2 lokale Werkstattgespräche zur stärkeren Inanspruchnahme des Bildungsund Teilhabepaketes; Veröffentlichung einer Handlungsempfehlung zur besseren Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes; 14 Landkreis-Informationsveranstaltungen zur Sensibilisierung der regionalen Verwaltung und Politik. Über die verhältnispräventiven Maßnahmen hinaus hat die Vernetzungsstelle vereinzelte Direktansprachen an die Zielgruppe realisiert. Dazu gehören: 16 Einsätze eines Ernährungsparcours zur Wissensvertiefung und spielerischen Thematisierung gesunder Ernährung bei Förderschülern und Sekundarschülern - darüber 413 Schüler/-innen erreicht; Durchführung von 26 Elternabenden zur gesunden Ernährung von Kindern. Der Nachweis der Wirksamkeit von Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention und Gesundheitsförderung ist regelmäßig nur in längerfristig angelegten Untersuchungen möglich. Belege für die kurzfristige Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verbesserung des Ernährungszustandes sind schwer zu erbringen, insbesondere in Bezug auf die o. g. Zielgruppe. Strukturelle Maßnahmen (z. B. eine gesunde KiTa- und Schulverpflegung, Errichtung von Trinkbrunnen in Bildungseinrichtungen, Ausstattung der Bildungseinrichtungen mit Übungsküchen etc.) richten sich - auch um einer Stigmatisierung sozial Benachteiligter vorzubeugen - an alle Kinder und Jugendlichen . 23. Welche weiteren Maßnahmen plant sie darüber hinaus? Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der Umsetzung des Präventionsgesetzes weitere Maßnahmen in diesem Arbeitsschwerpunkt vorzusehen sind. VII. Freizeitgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben 1. Welche Aussagen lassen sich über die Freizeitaktivitäten und die Teilhabe von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern treffen? 72 2. Können Kinder aus Familien, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen sind, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen ? 3. Wenn ja: Aus welchen Gründen? 4. Wenn nein: Wo liegen Defizite und wie könnten diese schrittweise behoben werden? Es gibt keine verlässlichen, statistisch belegten Aussagen zu Freizeitaktivitäten und Teilhabe von armutsgefährdeten und armen Kindern und Jugendlichen, weil nicht alle Freizeitaktivitäten und Teilhaben über direkte oder indirekte staatliche Finanzhilfen genutzt werden. Zudem müssen keine entsprechenden Angaben über die finanzielle Familiensituation gemacht werden. Die Berechtigung - also das grundsätzliche Recht -, ein Angebot zu nutzen, besteht immer - beim Recht auf Zugang zu den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe gibt es keine Ausgrenzung. Auch Kinder aus Familien, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen sind, können gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, weil es grundsätzlich keine Ausgrenzung gibt. Im Einzelfall ist jedoch die Teilhabe von den finanziellen Möglichkeiten der Kinder und Jugendlichen abhängig bzw. davon, ob die Angebote kostenfrei sind oder nicht und ob sie aus dem Leistungsbudget der Familie tatsächlich finanzierbar sind, etwa Musikschulunterricht und Instrumentenbeschaffung (Kauf, Miete, Leasing, Leihe ). Schwierig wird es demzufolge, wenn finanzielle Mittel erforderlich werden, die das Familienbudget übersteigen. Die in der Antwort zu Frage IV.1. angeführte Studie „Die Bedeutung des Raumes für die intergenerationale Übertragung von Armut“ von Frau Prof. Dr. Becker befasst sich u.a. mit der Frage, welche Auswirkungen die materielle Lage auf Teilhabechancen und die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben haben. Im Ergebnis führt die Studie zu dieser Frage aus, dass Einkommensarmut und Teilhabearmut nicht grundsätzlich zu entkoppeln sind, weswegen die Bekämpfung von Einkommensarmut eine notwendige Voraussetzung bleibt, um viele Aspekte der Teilhabe zu verbessern. Allerdings ist Teilhabe nicht nur an die Verfügbarkeit materieller Ressourcen geknüpft. Ebenso wichtig sind die Verfügbarkeit von qualifizierten Angeboten einer kulturellen und sozialen Infrastruktur und die Wahrnehmung dieser Angebote durch die Familien bzw. Kinder und Jugendlichen, um soziale und kulturelle Teilhabe zu erreichen. Für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen, also nicht nur aus armutsgefährdeten und armen Familien, kann bei teureren bis sehr teuren Angeboten der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben eine finanzielle Unterstützung förderlich sein. Diese muss nicht staatlich sein, sondern kann z. B. aus Leistungen von Stiftungen, in Form von Stipendien, Spenden und Sponsoringmitteln erfolgen. Dazu müssen die Mittelgeber und die Mittelnehmer zusammengebracht werden, was nicht in erster Linie eine staatliche Aufgabe ist. 5. Wir hoch war der Anteil von Kindern aus Haushalten, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen waren, in den Jahren 2010 bis 2016 in Sportvereinen? Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. erhebt diese Daten nicht, da es einem Sportverein nicht gestattet ist, nach den Einkommensverhältnissen von Vereinsmit- 73 gliedern (weder Eltern noch Kindern) zu fragen. Der Landesregierung liegen daher keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 6. Wie hoch war in Sachsen-Anhalt im Jahr 2016 der Anteil von Kindern im Sinne der Frage 5, deren Eltern die monatlichen Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen nicht aufbringen konnten und auf deren Begleichung durch die öffentliche Hand angewiesen waren? Der Landessportbund Sachsen-Anhalt e. V. führt keine Statistik über Kinder und Jugendliche , die zur Begleichung der Mitgliedschaft in einem Sportverein das Bildungsund Teilhabepaket in Anspruch nehmen. Es können insofern keine Angaben gemacht werden. 7. Wie viele Kinder im Sinne der Frage 5 besuchten in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2016 in Sachsen-Anhalt eine Musikschule? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet darstellen. 8. Wie hoch war der Anteil von Kindern im Sinne der Frage 7 im Verhältnis zu allen Kindern an Musikschulen in Sachsen-Anhalt? Anzahl und Anteil von Kindern im Sinne dieser Fragen in Musikschulen in Sachsen- Anhalt ist Tabelle 45 zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf Musikschulen, die vom Land im Rahmen der Umsetzung des Musikschulgesetzes gefördert werden. Daten und Angaben zu weiteren Musikschulen liegen dem Land nicht vor. Grundsätzlich besteht keine Pflicht für die Nutzer, beim Musikschulträger eine Bedürftigkeit anzuzeigen, sofern nicht eine Ermäßigung der Gebühren beantragt wird. Die Träger führen auch keine Übersicht hierzu. Insofern liegen in den einzelnen Musikschulen sehr unterschiedliche Angaben vor. Es ist auch davon auszugehen, dass nicht jede Familie ihre Bedürftigkeit im Sinne der Frage VII.5. anzeigt. Tabelle 45: Anzahl und Anteil von Kindern aus Haushalten mit Leistungsbezug in Musikschulen in Sachsen -Anhalt in den Jahren 2010-2016 Musikschule Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Altmarkkreis Salzwedel 10 12 13 14 20 32 34 Landkreis Stendal1) 20 12 15 13 Stadt Stendal2,3) 31 33 33 18 20 18 22 Jerichower Land 8 8 12 6 9 3 5 Börde/Wolmirstedt2) Börde/Oschersleben2) Magdeburg 45 54 90 92 81 79 85 Harz 69 66 80 95 79 95 47 Salzlandkreis/Staßfurt 50 55 61 45 41 37 23 Salzlandkreis/Bernburg1) 37 41 47 74 Musikschule Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Anhalt-Bitterfeld/Zerbst1) 11 12 13 Anhalt-Bitterfeld/Köthen1) 7 10 14 19 Anhalt-BTF/Bitterfeld1) 30 34 32 34 32 Dessau-Roßlau 18 21 22 19 29 22 12 Coswig2) Landkreis Wittenberg1,2,3) 13 6 16 9 Mansfeld-Südharz1) 21 42 42 Halle2,3) 80 92 83 76 80 90 86 Saalekreis/Halle1,2,3) 17 14 25 27 16 16 Saalekreis/Merseburg1,2 3) 63 Querfurt1) 36 35 38 30 24 28 Burgenlandkreis 58 61 42 39 36 39 43 Summe (A) 369 455 515 541 581 629 639 Anzahl Musikschüler/-innen an Musikschulen gesamt (B) 20.36 9 20.45 1 20.33 4 20.75 3 20.21 5 19.58 9 19.90 3 Anteil (A) : (B) 1,81 % 2,22 % 2,53 % 2,61 % 2,87 % 3,21 % 3,21 % 1) Zahlen aus Vorjahren stehen nicht oder nur teilweise zur Verfügung. 2) Anzahl Schüler/-innen aus Haushalten, die auf den Bezug von sozialen Leistungen angewiesen waren, ist nicht bekannt. 3) Nur Anzahl der Schüler/innen mit Sozialermäßigung bekannt. Quelle: Statistisches Landesamt, Stand 27.04.2017 9. Wie viele Eltern haben in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2016 in Sachsen -Anhalt die Erstattung der Kosten für Klassenfahren beantragt? 10. Wie viele waren es in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? 11. Wie viele dieser Anträge wurden bewilligt? 12. Welche Gründe gab es für die Nichtbewilligung? 13. Wie hoch war der Anteil der Kinder mit bewilligter Erstattung der Kosten für Klassenfahrten an allen Kindern in den jeweiligen Jahren von 2010 bis 2016? 14. Wie hoch war er in den jeweiligen Landkreisen und kreisfreien Städten? Erkenntnisse zu diesem Themengebiet liegen der Landesregierung u. a. für den Teilbereich SGB II vor - plausibel auswertbare Daten über Bildungs- und Teilhabeleistungen erst seit April 2015. Die Anzahl der gestellten Anträge wird statistisch nicht erfasst. 75 Es ist jedoch eine Aussage zur Zahl der Berechtigten möglich, die Leistungen für Klassenfahrten in Anspruch genommen haben (ersichtlich in Tabelle 51 des Anhangs für bestimmte Stichmonate sowie für den Jahresdurchschnitt 2016). Im Jahr 2016 wurde in Sachsen-Anhalt durchschnittlich pro Monat an 754 leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche eine Leistung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt erbracht. Jeder Einzelmonat seit April 2015 kann unter https://statistik.arbeitsagentur.de/ Statistik nach Themen Leistungen/ Einkommen/ Bedarfe/ Wohnkosten Bildung und Teilhabe - Deutschland mit Ländern und Kreisen - eingesehen werden. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung dazu nicht vor. Nach § 8 FamBeFöG LSA i. V. mit der Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 02. März 2006 (GVBl. LSA Nr. 7/2006) haben Eltern und Erziehungsberechtigte Anspruch auf Unterstützung bei den Kosten der Teilnahme ihres dritten und jedes weiteren Kindes an Schulfahrten, soweit dafür nicht andere staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden können. Aussagen können zur Zahl der Anträge auf Vergünstigungen getroffen werden. Wie viele Eltern diese Anträge stellten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Ebenso wenig ist bekannt, ob für Kinder mehrere Anträge innerhalb eines Jahres gestellt wurden. Für die Beantwortung der Frage wird angenommen, dass die Zahl der Anträge der Zahl der Eltern und der Kinder entspricht. Die Zahl der in Sachsen-Anhalt und in den Landkreisen und kreisfreien Städten gestellten Anträge, die Zahl der jeweiligen Bewilligungen sowie der Anteil der Kinder, für die eine Bewilligung erfolgte, an der Gesamtzahl der Kinder sind Tabelle 81 im Anhang zu entnehmen. 15. In welchen Kommunen in Sachsen-Anhalt gibt es einen Sozial- oder Familienpass , der Familien mit niedrigem Einkommen bestimmte Leistungen gewährt? Eine Abfrage bei den Landkreisen und kreisfreien Städten zu den Fragen VII.15. - 19. ermöglicht eine Stellungnahme, soweit Rückmeldungen erfolgten. In folgenden Kommunen, Landkreisen und kreisfreien Städten wird ein Sozial- oder Familienpass ausgegeben: Dessau-Roßlau Halle Magdeburg Merseburg (SK) Harz Lutherstadt Wittenberg (WB) Zeitz (BLK) Aschersleben und Staßfurt (SLK). 16. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für diesen Pass der jeweiligen Kommunen? 76 Ermäßigungen, die über den Sozialpass erhältlich sind, werden in der Regel nicht getrennt von anderen Ermäßigungen (Familien, Kinder, Studenten, Senioren, Gruppen ) erfasst und sind daher nicht bezifferbar. Die Stadt Dessau-Roßlau kann Ausgaben nicht beziffern, da bei den beteiligten öffentlichen Trägern und Einrichtungen keine gesonderte Ausweisung dieser Kosten erfolgt und die Inanspruchnahme durch Passinhaberinnen und -inhaber nicht erfasst werden. Die Stadt Halle gibt 30.000 € an; die Kosten der von Dritten gewährten Ermäßigungen seien nicht bekannt. Der Landeshauptstadt Magdeburg sind lediglich Aussagen zu Ausgaben für Fahrtickets der MVB möglich, nicht hingegen bezüglich Kosten für andere Ermäßigungen: Haushaltsjahr 2014 2015 2016 2017 (Prognose) Höhe Ausgaben für Fahrticket der MVB in € 257.052 333.708 428.756 520.000 Bei der Stadt Merseburg kommt es jährlich zu Mindereinnahmen zwischen 2.500 u. 3.000 €. Die Ausgaben für den Landkreis Harz beinhalten die mit der Ausgabe verbundenen Personal- und Sachkosten des Landkreises. Diese betragen 151.620,69 Euro. Einen finanziellen Ausgleich für den Anbieterkreis leistet der Landkreis Harz nicht. Für den Familien- und Sozialpass der Lutherstadt Wittenberg fallen die Druckkosten an (in Höhe von 263 € für 4.000 Pässe). Das Defizit zu regulären Eintrittspreisen tragen Dritte wie Museen oder Schwimmbäder selbst. Für den Sozialpass der Stadt Zeitz sind die Ausgaben nicht zu beziffern. Mit dem Sozialpass der Kommunen Aschersleben und Staßfurt können Veranstaltungen und Einrichtungen vergünstigt besucht werden. Über die entstehenden Kosten können durch den Salzlandkreis keine Aussagen getroffen werden. 17. Nach welchen Kriterien wird der Pass in den jeweiligen Kommunen gewährt ? Durch die Stadt Dessau-Roßlau wird der Pass auf Antrag befristet bewilligt. Grundlage für die Gewährung sei der Bewilligungsbescheid über folgende Leistungen: Wohngeld, SGB II, SGB XII, AsylbLG, USG. Der Pass wird für die Dauer der bewilligten sozialen Leistung ausgestellt. In der Stadt Halle sind antragsberechtigt Personen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII 3. u. 4. Kap. oder dem AsylbLG erhalten. In Magdeburg sind Empfänger und Empfängerinnen laufender Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII, dem AsylbLG, Bewohner und Bewohnerinnen der Behinderten- 77 , Alten- und Pflegeheime, die den Barbetrag nach SGB XII erhalten, und Personen, deren Erwerbseinkommen den 110 prozentigen Bedarf nach dem Dritten Kapitel SGB XII nicht übersteigt, antragsberechtigt. Alle Einwohner der Stadt Merseburg, die Sozialhilfe (SGB XII), Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder Leistungen nach dem AsylbLG nachweislich beziehen, können einen Pass bekommen. Der Landkreis Harz stellt den Familien- und Sozialpass auf Antrag aus für Personen, die ALG II/Sozialgeld, Leistungen nach SGB XII oder dem AsylbLG beziehen, für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Einzelpersonen und Familien, die über geringe Einkünfte verfügen, aber nicht zu dem genannten Personenkreis zählen. Den Familien- und Sozialpass der Lutherstadt Wittenberg können beantragen: Eltern , die mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, Eltern mit einem kindergeldberechtigten schwer behinderten Kind (Grad der Behinderung mindestens 50), Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder am Bundesfreiwilligendienst sowie Empfänger von laufenden Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, dem Wohngeldrecht , dem AsylbLG. Sie müssen zudem Einwohner der Lutherstadt Wittenberg sind. Den Sozialpass der Stadt Zeitz erhalten Personen mit Wohnsitz in der Stadt Zeitz, die Leistungsempfänger nach SGB XII und SGB II oder Bürger mit geringem Einkommen oder Heimbewohner sind, die nur Taschengeld erhalten. Die Einwohner der umliegenden Gemeinden (Altkreis Zeitz) erhalten bei Vorliegen einer der Voraussetzungen einen Tafelpass, der zur Nutzung der Zeitzer Tafel und des Mehrgenerationenhauses berechtigt. Kriterium zur Erlangung des Sozialpasses in den Kommunen Aschersleben und Staßfurt des Salzlandkreises ist die Vorlage eines Bescheides über Leistungen nach dem SGB II und/ oder SGB XII. Sämtliche im Haushalt lebende Personen können diesen Sozialpass erhalten. 18. Wie viele Familien mit Kindern in den betreffenden Kommunen hätten danach Anspruch auf einen solchen Pass? In der Stadt Dessau-Roßlau hätten Anspruch auf einen Sozialpass im Jahr 2015 (Daten für 2016 liegen noch nicht vor) 14.263 Personen gehabt, davon 3.616 Kinder unter 15 Jahre und 1.424 Jugendliche im Alter zwischen 15 und unter 24 Jahren. Im Salzlandkreis erhalten ca. 1.943 Familien mit Kindern Leistungen nach SGB XII, die somit Anspruch auf einen solchen Pass hätten. Zu der Zahl der Anspruchsberechtigten aus dem Rechtskreis SGB II liegen keine Angaben vor. In der Landeshauptstadt Magdeburg haben insgesamt 6.269 Kinder Anspruch auf einen Magdeburg-Pass. Diese Zahl setzt sich folgendermaßen zusammen: SGB II- Bereich: 5.309 Kinder, SGB XII-Bereich: 294 Kinder (aus 193 Familien), Bereich 78 AsylbLG: 666 Kinder (aus 295 Familien). Die Anzahl der sonstigen Empfänger/-innen könne nicht benannt werden. Für die Stadt Halle, die Stadt Merseburg, die Lutherstadt Wittenberg, die Stadt Zeitz und den Landkreis Harz sind die genauen Zahlen nicht mitgeteilt worden. Es ist aber überall so, dass die Anzahl der generell Anspruchsberechtigten die Zahl der ausgegebenen Familienpässe deutlich übersteigt. 19. Wie viele Familien mit Kindern haben zurzeit den Pass in den jeweiligen Kommunen erhalten? Stadt Dessau-Roßlau: insgesamt 579 Pässe für zusammen 1.137 Personen, davon 363 Kinder und Jugendliche in 105 Familien (Stand 2015); Stadt Halle: 3.384 Kinder und Jugendliche (Stand Dezember 2016); für die Stadt Magdeburg sind keine Angaben erfolgt; Stadt Merseburg: Ausgabe von Pässen an 45 Bedarfsgemeinschaften, darunter 29 Kinder (Stand 31.03.2017); Landkreis Harz: 3.700 Pässe (aktuell); Lutherstadt Wittenberg: seit 2010 insgesamt 6.530 Familien- und Sozialpässe; im Jahr 2016 760 Pässe; Stadt Zeitz: die Zahl der Sozialpässe liegt immer bei rd. 700. 20. Gibt es vonseiten der Landesregierung Initiativen, die es in Zukunft Familien mit niedrigem Einkommen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben stärker teilnehmen zu können? Vgl. Antwort zu Frage VII.1. - 4. Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Kapitel 0517 im Titel 684 68 werden von den Familienverbänden durchgeführte Familienbildungs- und Familienbegegnungsmaßnahmen gefördert, die sich gerade an Familien mit geringem Einkommen oder mit mehreren Kindern richten. Zudem gibt es Angebote in den Familienzentren, die allen Familien offenstehen. 21. Wie hoch ist der Anteil von armen bzw. armutsgefährdeten Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen (bis unter 27 Jahren) in Freiwilligendiensten in Sachsen-Anhalt. Bitte nach Art des Dienstes aufschlüsseln. Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten vor. 22. Wie hoch ist der Anteil von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Maßnahmen der Schulsozialarbeit in Sachsen-Anhalt? Bit- 79 te nach Art der Maßnahme (Beratung, Intervention usw.), Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Eine Erhebung diesbezüglicher Daten ist zur Erfüllung der Aufgaben der Schulsozialarbeit nicht erforderlich und findet deshalb unter Hinweis auf den Sozialdatenschutz (§§ 61 – 68 SGB VIII) nicht statt. 23. Wie hoch ist der Anteil von armen bzw. armutsgefährdeten Kindern und Jugendlichen in Hilfen zur Erziehung in Sachsen-Anhalt? Bitte nach Leistungsform , Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Für die Leistungserbringung spielt es keine Rolle, ob die Kinder und Jugendlichen arm bzw. armutsgefährdet sind. Demzufolge werden durch das Land, die Landkreise und kreisfreien Städte hierzu keine Daten erhoben. 80 Anhang Tabelle 46: Verbraucherinsolvenzen bei Gericht in den Jahren 2012-2016 [zu den Fragen II.12 und II.13] Landkreise und kreisfreie Städte beantragt aktuell anhängig 2012 2013 2014 2015 2016 2009 - 2016 Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Anzahl vorauss. Forderungen in Tsd. € Dessau-Roßlau 100 4.371 89 2.437 83 2.815 78 2.842 53 4.281 114 6.906 Halle (Saale) 425 17.030 430 13.504 277 7.510 302 9.407 305 9.258 433 15.826 Magdeburg, Landeshauptstadt 362 14.577 396 15.998 262 10.040 263 12.118 309 9.798 387 14.617 Altmarkkreis Salzwedel 106 5.538 96 4.348 80 3.652 64 2.581 83 4.712 132 8.461 Landkreis Anhalt-Bitterfeld 207 8.551 232 9.093 168 6.728 160 6.608 159 6.577 281 12.849 Landkreis Börde 250 15.629 266 14.725 200 8.879 196 7.167 203 8.568 286 13.078 Burgenlandkreis 194 10.816 196 9.342 163 8.643 119 4.017 116 8.240 242 14.081 Landkreis Harz 364 15.334 468 21.477 427 18.320 461 17.585 402 11.443 573 25.346 Jerichower Land, Landkreis 167 7.506 156 10.363 139 4.413 153 6.957 136 5.241 217 11.103 Landkreis Mansfeld-Südharz 234 9.714 262 12.688 188 8.305 227 10.809 191 5.814 339 16.281 Saalekreis 258 12.828 252 11.157 243 12.886 208 9.382 169 7.232 302 18.919 Salzlandkreis 375 19.307 356 17.515 319 12.860 319 14.603 282 9.189 384 16.191 Landkreis Stendal 134 4.933 125 5.738 112 4.929 110 4.690 120 4.224 161 6.609 Landkreis Wittenberg 160 5.552 167 7.021 133 6.743 140 3.707 157 6.960 252 10.871 Sachsen-Anhalt 3.336 151.685 3.491 155.405 2.794 116.725 2.800 112.471 2.685 101.538 4.103 191.138 Quelle. Statistisches Landesamt 81 Tabelle 47: Kinder unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften (PERS*) im Jahresdurchschnitt (JD) [zu Frage III.1-3] JD 2007 JD 2008 JD 2009 JD 2010 JD 2011 JD 2012 JD 2013 JD 2014 JD 2015 JD 2016 Gebiet Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Bestand Anteil in % Dessau-Roßlau, Stadt 2.846 35,3 2.794 34,4 2.673 32,5 2.597 31,1 2.497 29,6 2.439 28,7 2.503 29,4 2.480 29,1 2.469 28,5 2.450 28,0 Halle (Saale), Stadt 9.861 40,6 9.883 40,0 9.680 38,1 9.645 36,9 9.425 35,7 9.413 35,5 9.413 34,8 9.489 34,3 9.634 33,5 9.932 33,6 Magdeburg, LHS 8.156 36,9 8.123 35,7 8.037 34,3 7.884 32,7 7.629 30,6 7.608 29,8 7.863 30,0 7.919 29,6 8.027 29,1 8.202 29,2 Altmarkkreis Salzwedel 3.103 28,9 2.972 27,9 2.690 25,2 2.496 23,4 2.258 21,2 2.236 21,2 2.132 20,2 2.059 19,4 1.947 18,1 1.810 16,7 Anhalt-Bitterfeld 6.321 35,2 6.060 33,6 5.756 31,8 5.488 30,1 5.309 29,3 5.162 28,8 5.091 28,5 4.953 27,8 4.758 26,5 4.514 24,9 Börde 4.756 23,5 4.415 21,7 4.108 20,1 3.964 19,2 3.652 17,5 3.592 17,1 3.610 17,2 3.459 16,4 3.385 15,8 3.355 15,5 Burgenlandkreis 6.829 34,8 6.606 33,6 6.240 31,4 5.953 29,6 5.592 27,9 5.565 27,9 5.444 27,2 5.321 26,4 5.119 25,1 4.826 23,4 Harz 7.223 29,2 6.881 27,9 6.302 25,5 6.459 26,0 6.002 24,4 5.794 23,8 5.646 23,1 5.502 22,5 5.240 21,0 4.776 18,9 Jerichower Land 2.963 28,3 2.945 28,1 2.744 26,0 2.664 25,0 2.393 22,6 2.262 21,6 2.209 21,1 2.100 19,9 1.982 18,4 2.073 19,0 Mansfeld- Südharz 5.731 37,2 5.360 35,1 4.954 32,6 4.862 31,8 4.578 30,0 4.435 29,2 4.409 29,0 4.347 28,5 4.322 28,2 4.211 27,5 Saalekreis 5.374 25,7 5.733 27,1 5.438 25,3 4.770 21,9 4.889 22,4 5.279 24,3 5.204 23,8 5.062 23,0 4.870 21,8 4.639 20,5 Salzlandkreis 7.976 36,7 7.649 35,2 7.046 32,4 7.028 32,3 6.809 31,3 6.686 30,9 6.626 30,6 6.370 29,3 6.080 27,6 5.833 26,1 Stendal 5.288 37,4 5.078 36,1 4.850 34,5 4.602 32,6 4.298 30,8 4.130 30,2 4.078 30,1 3.906 28,9 3.794 27,8 3.721 27,1 Wittenberg 4.057 29,3 3.821 27,6 3.765 27,0 3.786 27,0 3.570 25,4 3.389 24,3 3.367 24,2 3.342 24,0 3.228 23,0 3.139 22,2 Sachsen-Anhalt 80.483 32,9 78.275 31,9 74.293 30,0 72.161 28,8 68.861 27,4 67.998 27,1 67.595 26,8 66.218 26,1 64.854 25,1 63.483 24,2 *Enthält alle Personen unter 15 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II einschließlich der Personen, die ihren Bedarf aus eigenem Einkommen (z. B. Kindergeld, Unterhaltsleistungen ) und/oder Vermögen decken könnten. 82 Tabelle 48: Regelleistungsempfänger (RLE) nach dem AsylbLG am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010 bis 2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] Ge-biet 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % DE, Stadt 34 8.101 0,42 39 8.382 0,47 52 8.488 0,61 48 8.516 0,56 58 8.509 0,68 108 8.564 1,26 317 8.739 3,63 HAL, Stadt 292 24.069 1,21 210 26.478 0,79 145 26.265 0,55 192 26.823 0,72 139 27.315 0,51 277 28.020 0,99 792 29.565 2,68 MD, LHS 275 21.756 1,26 165 24.534 0,67 182 25.299 0,72 211 25.840 0,82 232 26.511 0,88 307 27.043 1,14 641 28.104 2,28 SAW 18 11.042 0,16 38 10.682 0,36 50 10.585 0,47 64 10.525 0,61 63 10.539 0,6 157 10.655 1,47 386 10.867 3,55 ABI 71 18.364 0,39 28 18.280 0,15 36 17.945 0,2 36 17.856 0,2 40 17.847 0,22 104 17.839 0,58 360 18.094 1,99 BK 111 20.378 0,54 60 20.748 0,29 79 20.900 0,38 69 21.003 0,33 64 21.058 0,3 101 21.195 0,48 406 21.600 1,88 BLK 102 20.017 0,51 33 20.206 0,16 56 19.893 0,28 46 19.961 0,23 80 20.079 0,4 174 20.226 0,86 469 20.609 2,28 HZ 83 25.300 0,33 60 24.921 0,24 90 24.337 0,37 73 24.413 0,3 157 24.367 0,64 527 24.514 2,15 761 25.324 3,01 JL 59 10.775 0,55 14 10.701 0,13 28 10.454 0,27 29 10.455 0,28 42 10.524 0,4 54 10.590 0,51 295 10.911 2,7 MSH 166 15.758 1,05 123 15.339 0,8 118 15.196 0,78 134 15.207 0,88 157 15.242 1,03 203 15.263 1,33 411 15.332 2,68 SK 101 21.027 0,48 53 21.936 0,24 63 21.662 0,29 74 21.782 0,34 103 21.897 0,47 217 22.130 0,98 614 22.587 2,72 SLK 130 22.296 0,58 45 21.817 0,21 48 21.652 0,22 42 21.639 0,19 72 21.736 0,33 200 21.743 0,92 783 22.330 3,51 STD 179 14.524 1,23 92 14.145 0,65 97 13.747 0,71 100 13.605 0,74 146 13.512 1,08 245 13.514 1,81 545 13.750 3,96 WB 84 14.259 0,59 55 14.075 0,39 46 13.983 0,33 28 13.939 0,2 33 13.907 0,24 72 13.994 0,51 225 14.123 1,59 LSA 1.705 247.666 0,69 1.015 252.244 0,4 1.090 250.406 0,44 1.146 251.564 0,46 1.386 253.043 0,55 2.746 255.290 1,08 7.005 261.935 2,67 Quelle: Statistisches Landesamt 83 Tabelle 49: Empfänger von Hilfe nach dem 3. Kapitel SGB XII am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010-2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] Gebiet 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % DE, Stadt 40 8.101 0,49 26 8.382 0,31 4 8.488 0,05 19 8.516 0,22 13 8.509 0,15 29 8.564 0,34 32 8.739 0,37 HAL, Stadt 115 24.069 0,48 162 26.478 0,61 166 26.265 0,63 184 26.823 0,69 226 27.315 0,83 218 28.020 0,78 222 29.565 0,75 MD, LHS 100 21.756 0,46 106 24.534 0,43 109 25.299 0,43 128 25.840 0,5 122 26.511 0,46 128 27.043 0,47 116 28.104 0,41 SAW 40 11.042 0,36 48 10.682 0,45 42 10.585 0,4 50 10.525 0,48 36 10.539 0,34 42 10.655 0,39 42 10.867 0,39 ABI 50 18.364 0,27 74 18.280 0,4 69 17.945 0,38 67 17.856 0,38 76 17.847 0,43 89 17.839 0,5 92 18.094 0,51 BK 27 20.378 0,13 25 20.748 0,12 44 20.900 0,21 39 21.003 0,19 50 21.058 0,24 59 21.195 0,28 65 21.600 0,3 BLK 70 20.017 0,35 85 20.206 0,42 106 19.893 0,53 111 19.961 0,56 116 20.079 0,58 109 20.226 0,54 84 20.609 0,41 HZ 67 25.300 0,26 59 24.921 0,24 51 24.337 0,21 57 24.413 0,23 71 24.367 0,29 77 24.514 0,31 79 25.324 0,31 JL 28 10.775 0,26 52 10.701 0,49 53 10.454 0,51 49 10.455 0,47 43 10.524 0,41 38 10.590 0,36 40 10.911 0,37 MSH 65 15.758 0,41 70 15.339 0,46 76 15.196 0,5 89 15.207 0,59 121 15.242 0,79 93 15.263 0,61 108 15.332 0,7 SK 64 21.027 0,3 93 21.936 0,42 77 21.662 0,36 80 21.782 0,37 77 21.897 0,35 79 22.130 0,36 84 22.587 0,37 SLK 88 22.296 0,39 104 21.817 0,48 114 21.652 0,53 108 21.639 0,5 104 21.736 0,48 117 21.743 0,54 136 22.330 0,61 STD 76 14.524 0,52 77 14.145 0,54 83 13.747 0,6 83 13.605 0,61 80 13.512 0,59 99 13.514 0,73 98 13.750 0,71 WB 26 14.259 0,18 34 14.075 0,24 50 13.983 0,36 48 13.939 0,34 67 13.907 0,48 60 13.994 0,43 47 14.123 0,33 LSA 856 247.666 0,35 1.015 252.244 0,4 1.044 250.406 0,42 1.112 251.564 0,44 1.202 253.043 0,48 1.237 255.290 0,48 1.245 261.935 0,48 Quelle: Statistisches Landesamt 84 Tabelle 50: Empfänger von Hilfe nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII am 31.12. der Berichtsjahre 2005 und 2010-2015 im Alter bis unter 15 Jahren mit Wohnort in Sachsen-Anhalt [zu Fragen III.4-6] Gebiet 2005 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % Empfän - ger u. 15 J. Bevölkerung u. 15 J. Anteil in % DE, Stadt 153 8.101 1,89 215 8.382 2,57 220 8.488 2,59 243 8.516 2,85 225 8.509 2,64 256 8.564 2,99 276 8.739 3,16 HAL, Stadt 451 24.069 1,87 273 26.478 1,03 275 26.265 1,05 361 26.823 1,35 390 27.315 1,43 474 28.020 1,69 470 29.565 1,59 MD, LHS 393 21.756 1,81 508 24.534 2,07 509 25.299 2,01 511 25.840 1,98 570 26.511 2,15 640 27.043 2,37 651 28.104 2,32 SAW 124 11.042 1,12 185 10.682 1,73 184 10.585 1,74 195 10.525 1,85 191 10.539 1,81 186 10.655 1,75 191 10.867 1,76 ABI 246 18.364 1,34 353 18.280 1,93 366 17.945 2,04 258 17.856 1,44 118 17.847 0,66 151 17.839 0,85 436 18.094 2,41 BK 143 20.378 0,7 283 20.748 1,36 333 20.900 1,59 349 21.003 1,66 282 21.058 1,34 353 21.195 1,67 289 21.600 1,34 BLK 398 20.017 1,99 536 20.206 2,65 566 19.893 2,85 572 19.961 2,87 521 20.079 2,59 519 20.226 2,57 541 20.609 2,63 HZ 383 25.300 1,51 515 24.921 2,07 493 24.337 2,03 373 24.413 1,53 494 24.367 2,03 498 24.514 2,03 432 25.324 1,71 JL 108 10.775 1 168 10.701 1,57 194 10.454 1,86 203 10.455 1,94 203 10.524 1,93 197 10.590 1,86 193 10.911 1,77 MSH 140 15.758 0,89 219 15.339 1,43 225 15.196 1,48 259 15.207 1,7 277 15.242 1,82 260 15.263 1,7 307 15.332 2 SK 141 21.027 0,67 190 21.936 0,87 225 21.662 1,04 197 21.782 0,9 166 21.897 0,76 211 22.130 0,95 185 22.587 0,82 SLK 257 22.296 1,15 550 21.817 2,52 601 21.652 2,78 623 21.639 2,88 597 21.736 2,75 738 21.743 3,39 781 22.330 3,5 STD 145 14.524 1 267 14.145 1,89 286 13.747 2,08 316 13.605 2,32 362 13.512 2,68 358 13.514 2,65 379 13.750 2,76 WB 151 14.259 1,06 162 14.075 1,15 189 13.983 1,35 208 13.939 1,49 213 13.907 1,53 240 13.994 1,72 285 14.123 2,02 LSA 3.233 247.666 1,31 4.424 252.244 1,75 4.666 250.406 1,86 4.668 251.564 1,86 4.609 253.043 1,82 5.081 255.290 1,99 5.416 261.935 2,07 85 Tabelle 51: Leistungsberechtigte SGB II unter 15 Jahren mit Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe in Sachsen-Anhalt nach Kreisen für die Monate August 2015, August 2016, Dezember 2016 und den Jahresdurchschnitt 2016 [zu Fragen III.18.-20. und VII.9.-14.] Gebiet Bestand Leistungsberechtigte SGB II im Alter von unter 15 Jahren darunter: mit Anspruch auf mind. eine Leistungsart (LA) (Mehrfachnennungen möglich) darunter (Mehrfachnennungen möglich): LA eintägige (Schul-) Ausflüge LA mehrtägige Klassenfahrten LA Schulbedarf LA Schülerbeförderung LA Lernförderung LA Mittagsverpflegung LA Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben August 2015 Sachsen-Anhalt 61.479 44.464 261 271 32.314 * 257 20.747 4.625 Dessau-Roßlau, Stadt 2.202 1.452 4 8 1.023 - 6 736 201 Halle (Saale), Stadt 9.443 6.995 23 44 4.721 - 17 4.050 1.068 Magdeburg, Landeshauptstadt 7.574 5.325 23 91 3.642 - 160 3.000 753 Altmarkkreis Salzwedel 1.811 1.383 * 13 1.082 - - 584 43 Anhalt-Bitterfeld 4.573 3.401 17 * 2.326 - - 1.004 119 Börde 3.247 2.314 * 8 1.772 - 8 1.087 186 Burgenlandkreis 4.856 3.342 11 11 2.704 - 8 1.090 198 Harz 5.083 4.080 38 20 2.899 - - 2.286 297 Jerichower Land 1.902 1.423 3 * 996 - 14 841 226 Mansfeld-Südharz 4.048 2.818 10 12 2.097 * 5 1.295 229 Saalekreis 4.592 3.382 16 15 2.618 - - 1.404 315 Salzlandkreis 5.580 3.923 90 19 2.908 - 7 1.532 373 Stendal 3.487 2.269 17 10 1.887 - 11 530 235 Wittenberg 3.081 2.357 6 12 1.639 - 21 1.308 382 86 Gebiet Bestand Leistungsberechtigte SGB II im Alter von unter 15 Jahren darunter: mit Anspruch auf mind. eine Leistungsart (LA) (Mehrfachnennungen möglich) darunter (Mehrfachnennungen möglich): LA eintägige (Schul-) Ausflüge LA mehrtägige Klassenfahrten LA Schulbedarf LA Schülerbeförderung LA Lernförderung LA Mittagsverpflegung LA Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben August 2016 Sachsen-Anhalt 59.994 42.976 394 262 31.223 - 262 20.122 4.168 Dessau-Roßlau, Stadt 2.213 1.466 10 * 1.063 - 3 742 192 Halle (Saale), Stadt 9.783 7.238 52 49 4.958 - 104 4.095 990 Magdeburg, Landeshauptstadt 7.729 4.910 5 * 3.758 - 45 2.242 546 Altmarkkreis Salzwedel 1.715 1.340 9 15 984 - * 702 58 Anhalt-Bitterfeld 4.177 3.075 27 14 1.990 - 4 999 116 Börde 3.247 2.300 16 4 1.737 - 8 1.130 203 Burgenlandkreis 4.511 3.263 14 33 2.566 - 5 1.053 190 Harz 4.378 3.506 23 30 2.236 - 5 2.165 283 Jerichower Land 2.025 1.412 10 10 1.008 - 13 765 179 Mansfeld-Südharz 3.878 2.859 12 25 2.108 - 16 1.354 216 Saalekreis 4.416 3.245 6 18 2.491 - * 1.437 254 Salzlandkreis 5.420 3.828 143 35 2.869 - 22 1.554 357 Stendal 3.448 2.261 41 13 1.841 - 23 624 247 Wittenberg 3.054 2.273 26 12 1.614 - 10 1.260 337 Dezember 2016 Sachsen-Anhalt 1) 59.060 21.387 534 409 - - 567 19.120 3.713 Dessau-Roßlau, Stadt 2.279 851 14 13 - - 13 774 195 87 Gebiet Bestand Leistungsberechtigte SGB II im Alter von unter 15 Jahren darunter: mit Anspruch auf mind. eine Leistungsart (LA) (Mehrfachnennungen möglich) darunter (Mehrfachnennungen möglich): LA eintägige (Schul-) Ausflüge LA mehrtägige Klassenfahrten LA Schulbedarf LA Schülerbeförderung LA Lernförderung LA Mittagsverpflegung LA Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Halle (Saale), Stadt 10.054 4.817 56 172 - - 345 4.182 968 Magdeburg, Landeshauptstadt 7.644 1.466 - - - - 22 1.362 293 Altmarkkreis Salzwedel 1.630 712 27 4 - - 4 678 53 Anhalt-Bitterfeld 3.824 . . . . . . . . Börde 2.978 1.193 47 35 - - 5 1.086 164 Burgenlandkreis 4.411 1.605 42 19 - - 22 1.428 224 Harz 4.240 2.276 48 19 - - 17 2.134 275 Jerichower Land 1.970 852 20 9 - - 28 786 188 Mansfeld-Südharz 3.843 1.512 12 15 - - 24 1.411 181 Saalekreis 4.253 1.638 29 21 - - 8 1.505 258 Salzlandkreis 5.374 2.152 162 58 - - 38 1.814 385 Stendal 3.251 872 40 25 - - 26 659 206 Wittenberg 2.926 1.441 37 19 - - 15 1.301 323 Jahresdurchschnitt 2016 Sachsen-Anhalt1) 58.692 27.186 780 754 5.166 0 582 20.977 4.376 Dessau-Roßlau, Stadt 2.177 930 13 21 166 - 9 755 192 Halle (Saale), Stadt 9.539 5.127 107 174 785 - 264 4.104 1.014 Magdeburg, Landeshauptstadt 7.502 2.964 36 78 604 - 62 2.327 573 Altmarkkreis Salzwedel 1.670 859 22 22 167 - 5 705 65 88 Gebiet Bestand Leistungsberechtigte SGB II im Alter von unter 15 Jahren darunter: mit Anspruch auf mind. eine Leistungsart (LA) (Mehrfachnennungen möglich) darunter (Mehrfachnennungen möglich): LA eintägige (Schul-) Ausflüge LA mehrtägige Klassenfahrten LA Schulbedarf LA Schülerbeförderung LA Lernförderung LA Mittagsverpflegung LA Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Anhalt-Bitterfeld 4.169 1.819 132 41 401 - 38 1.206 176 Börde 3.121 1.406 37 43 285 - 9 1.110 189 Burgenlandkreis 4.440 1.782 39 58 423 0 19 1.271 216 Harz 4.451 2.611 52 67 410 - 20 2.213 319 Jerichower Land 1.929 952 16 19 163 - 24 790 191 Mansfeld-Südharz 3.823 1.737 29 34 340 - 40 1.369 207 Saalekreis 4.286 1.951 32 62 407 - 8 1.519 278 Salzlandkreis 5.326 2.353 175 66 458 - 35 1.699 372 Stendal 3.291 1.119 50 33 298 - 32 642 240 Wittenberg 2.962 1.576 41 37 261 - 19 1.268 344 1) Die grau hinterlegten Werte für Bildung und Teilhabe sind aufgrund der fehlenden unplausiblen Daten des Kreises Anhalt-Bitterfeld für das Bundesland Sachsen-Anhalt im Dezember 2016 untererfasst. Im Jahresdurchschnitt 2016 hingegen basiert der Länderwert auf dem (verkürzten) Durchschnitt für plausible Monate in Anhalt-Bitterfeld und gibt damit näherungsweise einen vollständigen Jahreswert für die Summe aller kommunalen Träger wieder. * Wert kleiner als drei, der aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen werden darf . unplausible Datenlieferungen des Trägers Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 89 Tabelle 52: Empfänger(innen) von Hilfe zum Lebensunterhalt mit Leistungen für Bildung und Teilhabe am 31.12. der Jahre nach Art der Bedarfe für Bildung und Teilhabe [zu Frage III.20] Berichtsjahr Gesamt ohne Mehrfachzählung Hiervon mit folgendem anerkannten Bedarf im Berichtsmonat: Tagesausflüge § 34 Abs. 2 Nr. 1 SGB XII Mehrtägige Fahrten § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII Schulbedarf § 34 Abs. 3 SGB XII Schülerbe - förderung § 34 Abs. 4 SGB XII Lernförderung § 34 Abs. 5 SGB XII Mittagsverpfle - gung § 34 Abs. 6 SGB XII Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft § 34 Abs. 7 SGB XII Mitgliedsbeiträge Unterricht, angeleitete Aktivitäten Teilnahme an Freizeiten Anzahl 2012 285 8 10 48 - 4 236 40 3 5 2013 287 6 3 2 - 4 257 27 4 9 2014 393 9 9 8 1 10 336 42 9 8 2015 394 15 19 29 2 7 305 41 10 9 Quelle: Statistisches Landesamt Tabelle 53: Empfänger(innen) von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Quartalen 2016 nach Art der Leistung und regionaler Gliederung [zu Frage III.20] Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Anzahl der Personen Sachsen-Anhalt Dessau-Roßlau, Stadt Schulausflüge 93 224 100 110 Schulausflüge 4 16 . . Mehrtägige Klassenfahrten 52 92 30 . Mehrtägige Klassenfahrten 3 3 . - Schulbedarf 1.545 343 1.833 61 Schulbedarf 166 4 108 . Schülerbeförderung 11 5 4 . Schülerbeförderung 0 0 - - Lernförderung 39 75 52 31 Lernförderung 0 0 - - Mittagsverpflegung 419 493 459 444 Mittagsverpflegung 28 26 25 40 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 66 107 80 81 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 6 0 . . 90 Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Insgesamt1 2.225 1.339 2.558 751 Insgesamt1 207 49 141 46 Halle (Saale), Stadt Magdeburg, Landeshauptstadt Schulausflüge . 30 9 19 Schulausflüge 17 9 9 3 Mehrtägige Klassenfahrten 4 15 5 4 Mehrtägige Klassenfahrten 19 10 5 4 Schulbedarf 148 47 240 5 Schulbedarf 209 13 186 - Schülerbeförderung . 0 - - Schülerbeförderung . 0 - - Lernförderung 11 12 7 7 Lernförderung . 4 6 - Mittagsverpflegung . 4 3 5 Mittagsverpflegung 59 55 88 69 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 13 29 28 26 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . 9 14 10 Insgesamt1 181 137 292 66 Insgesamt1 315 100 308 86 Altmarkkreis Salzwedel Anhalt-Bitterfeld Schulausflüge 7 . - 4 Schulausflüge 0 0 - - Mehrtägige Klassenfahrten . 9 3 5 Mehrtägige Klassenfahrten 0 0 - - Schulbedarf 134 . 140 5 Schulbedarf 28 21 68 3 Schülerbeförderung 0 0 - - Schülerbeförderung 0 0 - - Lernförderung 0 0 - - Lernförderung 0 0 - - Mittagsverpflegung 49 37 42 40 Mittagsverpflegung 0 0 - - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . 11 10 10 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 0 0 - - Insgesamt1 197 64 195 64 Insgesamt1 28 21 68 3 Börde Burgenlandkreis Schulausflüge 0 17 . 10 Schulausflüge . 39 . 5 Mehrtägige Klassenfahrten . 3 . . Mehrtägige Klassenfahrten 0 23 . . Schulbedarf 82 15 77 . Schulbedarf 28 126 108 11 Schülerbeförderung 0 0 - - Schülerbeförderung 9 4 . - 91 Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Lernförderung 0 0 - - Lernförderung . 6 . - Mittagsverpflegung 41 33 29 19 Mittagsverpflegung 30 70 45 45 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . 5 . - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 10 18 . . Insgesamt1 128 73 112 35 Insgesamt1 82 286 163 67 Harz Jerichower Land Schulausflüge 0 0 - - Schulausflüge . 15 - - Mehrtägige Klassenfahrten 0 . - - Mehrtägige Klassenfahrten . 0 - - Schulbedarf . 5 23 . Schulbedarf 27 6 47 4 Schülerbeförderung 0 0 - - Schülerbeförderung 0 0 - - Lernförderung 0 0 - - Lernförderung 0 0 - - Mittagsverpflegung . . 5 . Mittagsverpflegung 12 20 . 14 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . . - . Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . 3 . - Insgesamt1 . 11 28 9 Insgesamt1 45 44 63 18 Mansfeld-Südharz Saalekreis Schulausflüge 0 0 - - Schulausflüge 15 . . . Mehrtägige Klassenfahrten 0 0 - - Mehrtägige Klassenfahrten 7 10 . - Schulbedarf 152 0 166 - Schulbedarf 206 0 229 . Schülerbeförderung 0 0 - - Schülerbeförderung . . . . Lernförderung 10 13 - - Lernförderung 0 0 - - Mittagsverpflegung 21 66 74 56 Mittagsverpflegung 37 39 13 27 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 0 0 - - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . 17 3 5 Insgesamt1 183 79 240 56 Insgesamt1 272 74 252 37 92 Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Art der Leistung 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Salzlandkreis Stendal Schulausflüge 36 55 39 46 Schulausflüge 0 25 21 15 Mehrtägige Klassenfahrten 14 8 3 3 Mehrtägige Klassenfahrten 0 9 . - Schulbedarf 314 48 266 16 Schulbedarf 20 0 96 . Schülerbeförderung 0 0 - - Schülerbeförderung . 0 . - Lernförderung 13 35 35 23 Lernförderung . . . . Mittagsverpflegung 101 118 94 91 Mittagsverpflegung 18 20 27 33 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 13 10 7 12 Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 0 . 9 . Insgesamt1 491 274 444 191 Insgesamt1 40 60 160 59 Wittenberg Schulausflüge . 5 . 4 Mehrtägige Klassenfahrten 0 . . . Schulbedarf 29 57 79 6 Schülerbeförderung 0 0 - - Lernförderung 0 0 - - Mittagsverpflegung 20 . - - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft . . - . Insgesamt1 52 67 92 14 1) Mehrfachzählung möglich . Zahlenwert ist geheim zu halten Quelle: Statistisches Landesamt 93 Tabelle 54: Anteil der Inanspruchnahmen je Leistungsart an den Gesamtbewilligungen von Bildungs- und Teilhabeleistungen in Prozent für die Jahre 2011-2017 [zu Frage III.20] Gebiet Persönlicher Schulbedarf Gemeinsame Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Soziale und kulturelle Teilhabe Lernförderung Schülerbeförderung SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ 2011 Halle, Stadt5) k. A. 76,0 k. A. 33,0 12,0 k. A. 15,5 14,0 k. A. 7,8 6,36 k. A. 0,52 0,34 k. A. 0,0 0,34 k. A. Altmarkkreis Salzwedel 55,6 44,5 k. A. 20,6 40,7 k. A. 20,6 14,8 k. A. 3,2 0,0 k. A. 0,0 0,0 k. A. - - k. A. Anhalt-Bitterfeld1) 22,96 30,81 45,93 38,52 17,04 17,58 13,33 12,61 0,74 0,49 - - Burgenlandkreis 44 k. A. 29,99 26,4 k. A. 42,73 16,8 k. A. 12,13 11,2 k. A. 14,64 1,6 k. A. 0,51 - k. A. - Jerichower Land 34,85 75,0 28,31 34,85 12,5 30,51 12,12 21,88 21,64 12,12 0,0 17,16 6,06 0,0 2,38 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 46,30 62,16 32,08 43,52 8,11 42,43 1,85 16,22 11,83 7,41 13,51 13,26 0,92 - 0,31 - - 0,09 Salzlandkreis2) 37,29 0,0 31,45 36,44 100,0 39,08 18,64 0,0 17,29 6,78 0,0 11,71 0,85 0,0 0,42 0,0 0,0 0,6 Wittenberg 27,9 32,6 17,5 18,4 2,2 1,4 2012 Dessau-Roßlau, Stadt3) 36,2 56,8 70,8 27,5 13,5 95,0 30,4 / 31,94) 2,7 12,1 / 24,84) 10,1 4,1 41,4 0,0 0,0 2,1 0,0 0,0 0,0 Halle, Stadt5) k. A. 56,5 k. A. 37,7 11,2 k. A. 19,3 14,9 k. A. 8,6 10,0 k. A. 0,86 2,01 k. A. 0,0 0,29 k. A. Altmarkkreis Salzwedel 53,0 46,5 35,6 28,8 37,2 28,8 13,6 14,0 24,1 6,1 2,3 11,0 1,5 0,0 0,0 - - 0,6 Anhalt-Bitterfeld1) 14,41 30,89 51,69 33,62 21,19 21,60 12,71 13,77 - 0,12 - - Burgenlandkreis 39,31 k. A. 32,55 29,48 k. A. 34,07 17,92 k. A. 17,18 12,72 k. A. 15,66 0,57 k. A. 0,54 - k. A. - Jerichower Land 32,2 100,0 32,43 35,59 5,0 34,19 16,95 23,81 19,27 8,47 k. A. 13,57 6,78 4,76 0,54 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 48,39 54,90 35,09 28,39 15,69 36,3 9,67 25,49 14,82 12,26 3,92 13,32 1,29 - 0,38 - - 0,09 Salzlandkreis 37,82 42,86 35,36 27,56 28,57 31,85 23,72 28,57 21,58 10,9 0,0 10,88 0,0 0,0 0,33 0,0 0,0 0,0 Wittenberg 51,3 23,0 13,6 11,1 0,9 0,1 94 Gebiet Persönlicher Schulbedarf Gemeinsame Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Soziale und kulturelle Teilhabe Lernförderung Schülerbeförderung SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ 2013 Dessau-Roßlau, Stadt3) 1,6 13,6 54,0 4,8 9,7 76,7 1,6 4,9 / 5,83) 11,9 / 18,63) 1,6 1,0 33,1 0,0 9,7 1,6 0,0 0,0 0,0 Halle, Stadt5) k. A. 50,8 k. A. 48,9 11,6 k. A. 20,0 11,6 k. A. 25,7 8,8 k. A. 1,77 1,8 k. A. 0,0 0 k. A. Altmarkkreis Salzwedel 50 42,2 36,5 30,3 35,6 28,8 10,6 22,2 23,9 9,1 0,0 10,2 0,0 0,0 0,3 - - 0,4 Anhalt-Bitterfeld1) 10 31,77 49,41 30,65 27,65 26,03 11,18 10,8 1,76 0,69 - - Burgenlandkreis 35,24 k. A. 31,57 37 k. A. 33,44 13,22 k. A. 16,04 13,22 k. A. 17,73 1,32 k. A. 1,22 - k. A. - Harz6) k. A. k. A. 4,3 k. A. k. A. 60,9 k. A. k. A. 20,2 k. A. k. A. 13,6 k. A. k. A. 0,9 k. A. k. A. 0,1 Jerichower Land 33,82 100,0 31,18 33,82 k. A. 36,32 14,71 11,66 16,05 11,76 k. A. 15,0 5,88 9,3 1,45 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 44,44 52,17 36,15 33,33 19,57 30,3 7,94 15,22 16,98 13,50 2,17 16,17 0,79 - 0,35 - 10,87 0,05 Salzlandkreis2) 13,57 58,33 36,65 28,57 16,67 23,68 40,71 25,0 28,99 17,14 0,0 10,27 0,0 0,0 0,41 0,0 0,0 0,0 Wittenberg 42,2 22,8 18,3 15,0 0,9 0,6 2014 Dessau-Roßlau, Stadt3) 78,0 48,2 56,0 39,0 7,8 57,1 26,8 6,4 22,1 14,6 17,7 25,5 4,9 7,1 1,6 0,0 0,0 0,2 Halle, Stadt5) k. A. 33,3 73,5 77,2 10,7 95,0 42,7 8,3 37,2 30,3 5,2 43,0 9,96 3,44 0,34 0,0 0,13 0,43 Altmarkkreis Salzwedel 40,0 43,6 36,4 29,0 39,1 29,1 20,3 12,0 24,3 8,7 5,3 9,4 0,0 0,0 0,4 - - 0,4 Anhalt-Bitterfeld1) 5,37 29,36 44,88 30,93 30,24 26,61 13,17 11,39 6,34 1,71 - - Burgenlandkreis 35,15 k. A. 33,32 38,11 k. A. 31,06 11,39 k. A. 18,64 13,86 k. A. 15,47 1,49 k. A. 1,36 - k. A. 0,15 Harz6) k. A. k. A. 3,2 k. A. k. A. 62,5 k. A. k. A. 19,5 k. A. k. A. 13,0 k. A. k. A. 1,6 k. A. k. A. 0,2 Jerichower Land 35,59 86,36 32,69 32,20 20,0 33,46 15,25 25,0 18,14 10,17 k. A. 14,18 6,78 4,54 1,53 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 46,27 40,74 35,43 32,83 35,19 30,77 10,45 14,81 17,43 8,96 - 15,59 1,49 - 0,73 - 9,26 0,05 95 Gebiet Persönlicher Schulbedarf Gemeinsame Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Soziale und kulturelle Teilhabe Lernförderung Schülerbeförderung SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ Salzlandkreis2) 16,09 23,08 33,27 26,44 23,08 20,96 40,23 30,77 33,67 16,09 23,08 10,84 1,15 0,0 1,26 0,0 0,0 0,0 Wittenberg 39,1 21,2 24,3 13,9 0,9 0,6 2015 Dessau-Roßlau, Stadt3) 17,0 30,6 63,2 10,2 12,0 58,7 3,4 3,0 20,5 4,5 5,1 28,9 0,0 0,1 0,8 0,0 0,0 0,1 Halle, Stadt5) k. A. 15,0 80,0 41,6 5,16 95,0 23,0 40,8 1,9 16,8 2,29 46,4 3,29 2,62 1,26 0,0 0,0 0,57 Altmarkkreis Salzwedel 46,5 65,7 36,7 25,3 19,7 29,8 18,3 9,2 21,1 9,9 5,4 11,2 0,0 0,0 0,5 - - 0,1 Anhalt-Bitterfeld1) 13,91 27,03 34,77 27,72 36,09 32,16 11,59 11,33 3,64 1,76 - - Burgenlandkreis 34,13 k. A. 33,33 38,91 k. A. 31,09 14,38 k. A. 19,47 10,18 k. A. 14,48 2,4 k. A. 1,29 - k. A. 0,34 Harz6) k. A. k. A. 3,8 k. A. k. A. 61,0 k. A. k. A. 20,6 k. A. k. A. 13,3 k. A. k. A. 1,3 k. A. k. A. 0,1 Jerichower Land 34,38 82,98 34,15 32,81 19,15 34,54 14,06 29,79 16,88 12,5 4,25 12,76 6,25 0,0 1,68 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 44,31 67,61 35,28 31,14 22,18 32,77 13,17 6,34 17,49 8,98 2,11 13,76 1,80 - 0,52 0,60 1,76 0,183 Salzlandkreis2) - 0,0 27,71 32,08 16,43 29,95 33,96 30,95 28,83 6,13 5,95 12,15 2,36 10,48 1,20 0,0 0,0 0,16 Wittenberg 39,5 28,0 18,7 12,2 1,1 0,5 2016 Dessau-Roßlau, Stadt3) 68,8 19,9 79,0 39,1 6,6 65,7 17,2 2,5 27,1 12,5 0,5 29,1 3,1 0,0 0,5 0,0 0,0 0,2 Halle, Stadt5) k. A. 22,5 72,0 43,5 7,49 84,5 22,9 4,2 36,3 15,4 2,5 36,0 5,14 2,17 3,01 0,0 0,0 0,57 Altmarkkreis Salzwedel k. A. 55,0 36,6 k. A. 20,2 29,8 k. A. 9,1 21,8 k. A. 4,3 11,2 ca. 40 11,4 0,5 k. A. - 0,1 Anhalt-Bitterfeld1) 36 26,35 26,80 29,47 29,40 32,74 7 10,58 0,8 0,78 - 0,07 Burgenlandkreis 31,79 44,31 34,16 37,75 35,86 31,9 17,88 11,95 17,44 10,59 6,12 14,56 1,99 0,29 1,72 - 0,58 0,22 Harz6) k. A. k. A. 4,6 k. A. k. A. 57,5 k. A. k. A. 22,2 k. A. k. A. 14,0 k. A. k. A. 1,7 k. A. k. A. 0,1 Jerichower Land 34,85 85,54 32,84 31,82 35,0 33,11 15,15 16,87 19,73 12,12 4,82 12,30 6,06 2,4 2,03 0,0 k. A. 0,0 96 Gebiet Persönlicher Schulbedarf Gemeinsame Mittagsverpflegung Schulausflüge und Klassenfahrten Soziale und kulturelle Teilhabe Lernförderung Schülerbeförderung SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ SGB XII Asylb LG WoG G / KiZ Saalekreis 48,98 69,96 37,67 27,89 15,23 29,73 12,93 8,85 18,47 9,52 5,14 13,4 0,68 - 0,6 - 0,82 0,13 Salzlandkreis2) 30,59 28,43 31,84 23,53 34,83 28,79 34,12 23,62 29,58 11,37 4,4 8,95 0,39 8,71 0,84 0,0 0,0 0,0 Wittenberg 40,1 27,3 20,6 11,1 0,7 0,2 2017 Dessau-Roßlau, Stadt3) 66,1 63,0 60,5 21,4 27,2 25,8 12,5 12,3 17,5 0,0 4,9 12,0 0,0 3,7 0,3 0,0 0,0 0,0 Altmarkkreis Salzwedel k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Anhalt-Bitterfeld1) 34,83 25,84 26,97 29,21 23,6 30,90 13,48 12,64 1,12 1,12 - 0,28 Burgenlandkreis k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Harz6) k. A. k. A. 4,7 k. A. k. A. 47,5 k. A. k. A. 32,2 k. A. k. A. 13,7 k. A. k. A. 1,8 k. A. k. A. 0,1 Jerichower Land 65,38 84,61 32,45 15,38 23,1 32,78 7,69 15,38 18,87 7,69 0,0 13,74 3,85 0,0 2,15 0,0 k. A. 0,0 Saalekreis 57,14 67,31 43,41 29,53 21,80 15,53 8,57 7,05 15,91 4,76 2,56 14,02 - 0,64 0,88 - 0,64 0,25 Salzlandkreis2) 41,57 40,0 39,23 18,54 30,2 23,13 32,58 21,96 28,04 5,62 5,88 8,42 1,69 1,96 0,96 0,0 0,0 0,21 1) Zahlen für SGB XII und AsylbLG wurden zusammen ausgewiesen 2) Eigene Berechnung auf Basis der gemeldeten Zahlen. 3) Anteil der Bewilligungen gemessen an Anträgen zur jeweiligen Leistungsart. 4) Darstellung differenziert nach Anteil an Schulausflügen / Klassenfahrten 5) Anzahl der Kinder/Jugendliche, die im Jahr mind. einmal die Leistung erhalten haben im Verhältnis zu den anspruchsberechtigten Kindern/Jugendlichen 6) Nur gemeinsame Werte für Rechtskreise BKGG und SGB II verfügbar. Quelle: Örtliche Träger der Sozialhilfe 97 Tabelle 55: Aufwendungen für Bildung und Teilhabe sowie erhöhte Bundesbeteiligung für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II und § 6b BKGG [zu Fragen III.25-27] Kommunaler Träger 2011 2012 2013 2014 2015 2016 BuT BuT 5,4 % BuT BuT 5,4 % BuT BuT 2,3 % BuT BuT 2,4 % BuT BuT 2,7 % BuT BuT 3,3 % Aufwendung Zuweisung Aufwendung Zuweisung Aufwendung Zuweisung Aufwendung Zuweisung Aufwendung Zuweisung Aufwendung Zuweisung in Euro Dessau-Roßlau 315.278,66 1.096.386,02 503.929,97 1.073.297,81 530.392,93 510.403,19 544.129,47 505.042,69 581.613,17 496.637,14 596.414,63 560.511,47 Halle (Saale) 1.369.125,42 3.828.413,11 2.103.974,26 3.747.792,64 2.265.014,74 2.131.000,86 2.567.395,89 2.129.039,39 3.224.552,40 2.215.468,97 3.391.035,20 3.094.001,29 Magdeburg, LHS 1.131.133,07 3.292.137,34 1.280.378,11 3.222.810,01 1.425.198,36 1.296.825,20 1.553.376,65 1.314.542,17 1.935.643,90 1.369.922,37 1.683.617,49 1.865.416,13 Altmarkkreis Salzwedel 272.579,72 992.110,17 373.255,84 971.217,86 445.809,47 378.050,50 472.356,77 395.468,25 499.972,67 423.260,00 494.143,10 481.832,99 Anhalt-Bitterfeld 738.199,99 2.183.834,11 962.694,50 2.137.845,91 1.004.825,66 975.060,78 1.086.851,51 961.418,05 1.260.499,24 962.614,25 1.218.553,01 1.214.766,64 Landkreis Börde 500.804,99 1.608.827,30 550.106,91 1.574.947,88 610.511,85 557.173,31 677.429,86 564.051,70 737.377,31 591.495,41 784.665,22 710.624,27 Burgenlandkreis 591.500,22 2.428.137,49 774.451,38 2.377.004,66 984.081,27 784.399,58 1.082.927,65 844.406,71 1.206.033,68 949.928,01 1.236,713,66 1.162.277,16 Landkreis Harz 739.778,11 2.791.613,31 997.882,48 2.732.826,22 1.088.501,37 1.010.700,79 1.257.077,19 1.015.522,12 1.413.710,00 1.073.720,13 1.383.685,06 1.362.418,70 Landkreis Jerichower Land 280.913,52 1.138.096,37 399.746,36 1.114.129,80 461.068,96 404.881,30 437.879,26 416.919,06 527.098,51 418.088,17 471.044,32 503.278,76 Landkreis Mansfeld- Südharz 584.331,23 1.978.261,72 794.102,60 1.936.602,57 797.667,99 804.303,24 881.255,08 780.452,68 987.851,94 771.329,39 970.092,12 948.416,80 Landkreis Saalekreis 676.347,11 1.859.089,33 1.000.896,76 1.819.939,77 1.048.986,66 1.013.753,79 1.185.303,29 1.001.301,16 1.292.987,05 1.024.595,21 1.266.038,62 1.246.075,74 Salzlandkreis 963.094,10 3.146.151,16 1.210.891,21 3.079.898,07 1.209.280,36 1.226.445,72 1.366.632,07 1.187.230,49 1.503.234,66 1.181.241,20 1.525.879,20 1.448.695,28 Landkreis Stendal 424.215,88 1.909.737,59 845.197,19 1.869.521,46 766.055,24 856.054,17 834.651,61 797.169,89 866.342,42 736.227,33 894.192,89 832.123,01 Landkreis Wittenberg 434.324,55 1.540.303,18 609.779,48 1.507.866,76 658.246,07 617.612,41 673.487,27 617.768,29 759.776,24 615.652,03 758.188,84 732.210,53 Sachsen-Anhalt 9.021.626,57 29.793.098,21 12.407.287,05 29.165.701,43 13.295.640,93 12.566.664,84 14.620.753,57 12.530.332,65 16.796.693,19 12.830.179,61 16.674.263,36 16.162.648,77 Quelle: Meldungen der kommunalen Grundsicherungsträger und eigene Berechnungen MS 98 Tabelle 56: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2005/2006 [zu Frage IV.9] Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe ABI Schule für Lernbehinderte 35 47 69 67 89 105 135 143 135 41 ABI Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 85 49 36 111 BK Schule für Lernbehinderte 13 23 24 43 42 55 77 85 101 29 BK Schule mit Ausgleichsklassen 4 6 9 6 10 6 0 0 0 BK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 70 54 37 74 BK Schule mit Förderschwerpunkten LB/VG 5 8 10 14 11 14 20 32 29 21 BLK Schule für Lernbehinderte 32 50 64 60 82 112 118 149 163 42 BLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 83 64 19 101 DE Schule für Lernbehinderte 5 1 4 8 7 10 13 9 19 DE Schule für Lernbehinderte 4 8 16 21 22 21 28 39 36 DE Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 13 19 7 16 DE Schule für Körperbehinderte 10 10 6 7 10 9 11 19 13 11 HAL Schule für Lernbehinderte 15 32 69 68 87 111 137 161 166 58 HAL Schule mit Ausgleichsklassen 3 14 15 29 19 29 24 20 22 6 HAL Sprachheilschule 145 106 91 62 21 25 0 0 0 HAL Schule für Hörgeschädigte 24 21 8 14 24 18 12 19 39 6 HAL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 68 47 39 141 HAL Schule für Körperbehinderte 36 30 21 18 20 30 29 30 49 17 HAL Schule für Sehbehinderte 1 14 5 0 3 3 4 13 18 4 1 5 2 2 HZ Schule für Lernbehinderte 28 41 59 60 79 117 144 158 177 43 HZ Schule mit Ausgleichsklassen 5 5 7 13 19 14 10 6 HZ Schule für Hörgeschädigte 11 16 17 16 21 14 16 14 33 9 5 9 4 4 HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 76 65 63 100 99 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 14 0 7 14 HZ Schule für Körperbehinderte 8 10 12 9 23 15 13 19 5 JL Schule für Lernbehinderte 4 6 18 20 31 33 48 42 JL Schule mit Ausgleichsklassen 3 0 6 5 6 6 15 0 0 JL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 33 33 24 42 JL Schule mit Förderschwerpunkten LB/SR 14 4 8 10 17 20 29 13 19 18 MD Schule für Lernbehinderte 28 52 68 75 88 94 122 131 163 55 MD Schule mit Ausgleichsklassen 5 8 12 8 5 14 16 15 6 MD Sprachheilschule 50 33 32 20 30 18 0 0 0 MD Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 75 47 37 97 MD Schule für Körperbehinderte 6 7 9 5 12 9 8 3 14 7 MSH Schule für Lernbehinderte 18 28 51 55 76 67 74 101 109 24 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 7 6 3 9 15 15 9 0 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 1 3 4 5 1 5 5 6 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 47 11 17 73 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 24 16 16 39 SAW Schule für Lernbehinderte 6 21 23 31 42 52 55 73 75 10 SAW Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 33 21 22 44 SDL Schule für Lernbehinderte 11 19 36 50 54 81 86 112 127 41 SDL Schule mit Ausgleichsklassen 0 12 14 16 0 0 0 SDL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 59 31 17 81 SDL Schule f. Körperbeh. u. Sehbe-hinderte 11 22 25 23 22 17 22 22 38 9 4 4 3 3 SK Schule für Lernbehinderte 11 25 54 57 74 85 125 113 165 40 SK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 68 31 30 103 100 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe SLK Schule für Lernbehinderte 40 52 76 99 119 124 159 180 177 24 SLK Schule mit Ausgleichsklassen 4 3 4 7 11 13 19 20 30 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 65 44 39 81 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 16 7 16 8 SLK Schule mit Förderschwerpunkten GB/VG/SR 11 6 8 5 0 0 0 27 25 6 35 WB Schule für Lernbehinderte 22 38 38 33 48 64 52 90 91 31 WB Schule mit Ausgleichsklassen 3 3 9 13 6 25 26 27 14 7 WB Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 41 32 35 63 Quelle: Unterrichtsversorgung des Ministeriums für Bildung Tabelle 57: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2010/2011 [zu Frage IV.9] Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe ABI Schule für Lernbehinderte 13 22 29 40 57 56 62 80 55 16 ABI Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 66 46 36 74 ABI Schule mit Schwerpunkt LB/SR 10 11 27 41 36 40 38 19 23 BK Schule für Lernbehinderte 8 19 22 29 30 49 56 48 70 0 BK Schule mit Ausgleichsklassen 1 10 8 13 11 7 0 0 0 BK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 53 33 47 45 BK Schule mit Schwerpunkt LB/VG 0 6 9 11 15 21 13 19 13 BLK Schule für Lernbehinderte 14 40 33 45 73 54 61 78 69 0 BLK Schule mit Ausgleichsklassen 3 5 5 4 0 0 0 BLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 69 49 69 55 BLK Schule mit Schwerpunkt LB/SR 0 12 26 16 39 21 29 25 28 0 101 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe DE Schule für Lernbehinderte 3 7 12 10 7 8 6 9 12 DE Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 23 22 10 8 DE Schule für Körperbehinderte 10 17 12 8 14 9 17 6 6 7 DE Schule mit Schwerpunkt LB/SR 7 19 13 14 35 15 19 23 15 11 HAL Schule für Lernbehinderte 14 42 65 96 98 95 102 97 118 51 HAL Schule mit Ausgleichsklassen 8 13 18 19 27 29 30 20 18 HAL Sprachheilschule 113 122 52 61 19 25 0 0 0 HAL Schule für Hörgeschädigte 6 21 21 27 19 12 25 15 24 8 HAL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 94 32 68 73 HAL Schule für Körperbehinderte 47 21 31 33 43 36 39 22 30 9 HAL Schule für Sehbehinderte 4 21 11 16 7 13 8 6 6 4 6 2 HZ Schule für Lernbehinderte 22 5 18 34 44 59 52 37 39 12 HZ Schule mit Ausgleichsklassen 6 13 15 17 19 14 7 10 8 HZ Schule für Hörgeschädigte 12 10 17 28 33 14 16 35 22 6 5 8 6 5 HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 62 49 64 71 HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 6 5 6 16 HZ Schule für Körperbehinderte 15 24 10 15 24 4 15 13 16 9 HZ Schule mit Schwerpunkt LB/SR 6 10 26 28 69 41 49 37 42 27 JL Schule für Lernbehinderte 5 8 12 24 30 14 21 17 17 JL Schule mit Ausgleichsklassen 2 4 9 8 6 7 8 0 0 JL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 24 21 28 30 JL Schule mit Schwerpunkt LB/SR 0 8 20 7 7 12 9 17 13 MD Schule für Lernbehinderte 14 36 54 55 90 77 78 84 77 18 MD Schule mit Ausgleichsklassen 3 7 6 16 22 17 11 8 5 102 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe MD Sprachheilschule 32 50 46 38 16 16 0 0 0 MD Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 86 41 60 61 MD Schule für Körperbehinderte 11 9 17 9 7 7 18 0 9 11 MSH Schule für Lernbehinderte 18 26 40 42 86 85 86 71 77 12 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 3 6 6 7 8 10 16 2 6 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 3 6 7 5 5 6 7 14 10 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 27 25 37 25 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 15 7 22 51 SAW Schule für Lernbehinderte 16 22 28 32 61 47 54 56 50 SAW Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 24 27 28 47 SDL Schule für Lernbehinderte 6 24 37 50 54 52 62 55 58 SDL Schule mit Ausgleichsklassen 9 17 8 19 14 0 0 0 SDL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 13 15 23 32 SDL Schule für Körperbeh. u. Sehbeh. 11 22 17 17 21 21 14 21 23 8 5 7 7 SDL Schule mit Schwerpunkt GB/VG/SR 0 0 0 24 14 15 29 SK Schule für Lernbehinderte 7 13 20 26 40 35 45 37 33 SK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 48 33 42 64 SK Schule mit Schwerpunkt LB/SR 1 4 20 16 25 27 25 37 21 0 SLK Schule für Lernbehinderte 14 25 43 63 85 94 100 100 109 27 SLK Schule mit Ausgleichsklassen 3 6 11 8 15 16 27 16 21 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 34 40 53 48 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 5 13 16 8 SLK Schule mit Schwerpunkt GB/VG/SR 17 11 0 0 0 29 19 18 17 WB Schule für Lernbehinderte 18 26 27 40 57 48 64 61 41 15 103 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe WB Schule mit Ausgleichsklassen 6 6 16 6 16 25 21 24 17 7 WB Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 47 34 37 43 Quelle: Unterrichtsversorgung des Ministeriums für Bildung Tabelle 58: Förderschulen (öffentlich) in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2015/2016 [zu Frage IV.9] Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe ABI Schule für Lernbehinderte 1 4 13 16 20 32 26 34 25 ABI Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 69 38 74 59 ABI Schule mit Schwerpunkt LB/VG 5 10 13 17 26 19 35 22 30 21 ABI Schule mit Schwerpunkt VG/LB 2 3 5 8 8 14 11 11 16 BK Schule für Lernbehinderte 1 15 20 27 31 32 43 36 50 14 BK Schule mit Ausgleichsklassen 4 8 12 13 10 0 0 0 BK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 50 32 58 61 BLK Schule für Lernbehinderte 5 17 18 32 48 58 60 80 71 BLK Schule mit Ausgleichsklassen 0 7 6 6 8 13 7 8 12 3 BLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 87 47 64 73 DE Schule für Lernbehinderte 6 4 10 13 23 18 24 20 12 DE Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 27 12 21 22 DE Schule für Körperbehinderte 7 5 8 10 9 17 5 12 10 13 HAL Schule für Lernbehinderte 10 16 43 33 64 59 87 86 96 53 HAL Schule mit Ausgleichsklassen 22 23 24 37 22 26 35 22 24 HAL Sprachheilschule 20 66 22 30 0 0 0 HAL Schule für Hörgeschädigte 13 17 9 8 14 12 17 21 27 8 104 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe HAL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 68 45 93 70 HAL Schule für Körperbehinderte 39 17 18 22 26 22 32 35 36 13 HAL Schule für Sehbehinderte 10 19 10 9 5 11 5 13 9 7 2 6 5 HZ Schule für Lernbehinderte 3 7 24 42 58 62 63 85 87 59 HZ Schule mit Ausgleichsklassen 7 29 9 9 23 11 8 7 7 HZ Schule für Hörgeschädigte 7 29 17 7 25 13 19 28 32 15 6 4 4 4 HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 82 41 70 93 HZ Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 12 13 7 15 HZ Schule für Körperbehinderte 17 17 23 17 16 19 20 11 17 20 JL Schule für Lernbehinderte 0 6 6 19 13 17 29 23 JL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 26 22 27 32 JL Schule mit Schwerpunkt VG/LB 5 7 10 8 11 10 9 7 10 MD Schule für Lernbehinderte 25 18 35 45 61 58 60 68 65 16 MD Schule mit Ausgleichsklassen 8 18 9 9 10 16 14 9 9 MD Sprachheilschule 25 45 27 17 0 0 0 MD Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 109 41 99 62 MD Schule für Körperbehinderte 8 18 15 12 6 13 6 15 13 4 MSH Schule für Lernbehinderte 1 7 17 21 46 43 58 58 50 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 4 6 9 4 8 12 10 4 2 MSH Schule mit Ausgleichsklassen 5 20 9 12 8 10 11 9 12 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 29 19 22 40 MSH Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 31 14 21 29 SAW Schule für Lernbehinderte 1 6 3 11 9 7 19 14 SAW Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 30 23 26 48 105 Landkreis Förderschulen Sjg 01 Sjg 02 Sjg 03 Sjg 04 Sjg 05 Sjg 06 Sjg 07 Sjg 08 Sjg 09 Sjg 10 Unterstufe Mittelstufe Oberstufe Berufsschul - stufe SAW Schule mit Schwerpunkt LB/VG 4 13 14 13 19 13 30 20 19 SDL Schule für Lernbehinderte 3 18 12 37 27 34 55 53 13 SDL Schule mit Ausgleichsklassen 13 14 11 17 8 8 0 0 0 SDL Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 49 27 49 47 SDL Schule für Körperbeh. u. Sehbeh. 14 12 21 14 20 15 14 18 22 4 9 15 SK Schule für Lernbehinderte 3 8 10 29 18 22 30 SK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 57 38 48 61 SK Schule mit Schwerpunkt VG/LB/SR 9 11 6 4 20 14 19 35 25 SLK Schule für Lernbehinderte 11 8 21 34 48 47 52 58 78 26 SLK Schule mit Ausgleichsklassen 2 15 4 22 19 27 25 20 18 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 88 19 47 60 SLK Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 8 16 16 8 SLK Schule mit Schwerpunkt LB/KB 7 7 4 10 17 25 15 18 20 11 SLK Schule mit Schwerpunkt GB/VG/SR 0 0 0 35 33 18 28 WB Schule für Lernbehinderte 3 6 17 24 40 26 39 45 40 26 WB Schule mit Ausgleichsklassen 7 10 10 15 20 30 28 18 5 WB Schule für Geistigbehinderte 0 0 0 42 26 46 44 Quelle: Unterrichtsversorgung des Ministeriums für Bildung 106 Tabelle 59: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2005/06, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] Landkreis/kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) Altmarkkreis Salzwedel 443 285 158 35,7 534 399 135 25,3 762 578 184 24,1 Anhalt-Zerbst 277 184 93 33,6 390 290 100 25,6 556 436 120 21,6 Aschersleben-Staßfurt 354 236 118 33,3 507 343 164 32,3 637 450 187 29,4 Bernburg 300 198 102 34,0 349 245 104 29,8 414 309 105 25,4 Bitterfeld 391 253 138 35,3 486 374 112 23,0 650 513 137 21,1 Bördekreis 302 206 96 31,8 412 310 102 24,8 543 428 115 21,2 Burgenlandkreis 481 294 187 38,9 585 417 168 28,7 897 654 243 27,1 Dessau 226 140 86 38,1 293 200 93 31,7 378 311 67 17,7 Halberstadt 295 229 66 22,4 354 312 42 11,9 528 424 104 19,7 Halle 494 308 186 37,7 629 465 164 26,1 983 744 239 24,3 Jerichower Land 349 220 129 37,0 457 326 131 28,7 633 429 204 32,2 Köthen 208 133 75 36,1 268 212 56 20,9 458 367 91 19,9 Magdeburg, LHS 558 347 211 37,8 794 612 182 22,9 960 769 191 19,9 Mansfelder Land 317 216 101 31,9 417 316 101 24,2 667 510 157 23,5 Merseburg-Querfurt 444 322 122 27,5 595 429 166 27,9 867 666 201 23,2 Ohrekreis 480 308 172 35,8 565 418 147 26,0 838 649 189 22,6 Quedlinburg 242 146 96 39,7 378 287 91 24,1 465 358 107 23,0 Saalkreis 263 189 74 28,1 374 309 65 17,4 520 411 109 21,0 Sangerhausen 285 171 114 40,0 339 236 103 30,4 478 361 117 24,5 Schönebeck 260 181 79 30,4 379 286 93 24,5 540 411 129 23,9 Stendal 487 293 194 39,8 717 507 210 29,3 947 699 248 26,2 107 Landkreis/kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) Weißenfels 271 158 113 41,7 354 216 138 39,0 522 367 155 29,7 Wernigerode 292 218 74 25,3 436 347 89 20,4 641 508 133 20,7 Wittenberg 427 278 149 34,9 618 418 200 32,4 923 742 181 19,6 Sachsen-Anhalt 8.446 5.513 2.933 34,7 11.230 8.274 2.956 26,3 15.807 12.094 3.713 23,5 1) SuS: Schülerinnen und Schüler Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2005/06 Tabelle 60: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2010/11, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] Landkreis/kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) Dessau-Roßlau, Stadt 259 220 39 15,1 239 192 47 19,7 247 202 45 18,2 Halle (Saale), Stadt 368 312 56 15,2 335 236 99 29,6 302 241 61 20,2 Magdeburg, LHS 470 419 51 10,9 491 377 114 23,2 447 331 116 26,0 Altmarkkreis Salzwedel 396 361 35 8,8 356 290 66 18,5 358 309 49 13,7 Anhalt-Bitterfeld 622 556 66 10,6 557 452 105 18,9 608 498 110 18,1 Börde 685 659 26 3,8 677 555 122 18,0 685 559 126 18,4 Burgenlandkreis 603 558 45 7,5 646 464 182 28,2 569 419 150 26,4 Harz 760 701 59 7,8 758 628 130 17,2 770 643 127 16,5 Jerichower Land 310 263 47 15,2 360 273 87 24,2 369 299 70 19,0 Mansfeld-Südharz 422 392 30 7,1 397 308 89 22,4 460 340 120 26,1 Saalekreis 673 613 60 8,9 676 564 112 16,6 678 548 130 19,2 Salzlandkreis 784 695 89 11,4 749 603 146 19,5 779 626 153 19,6 108 Landkreis/kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) Stendal 445 407 38 8,5 515 415 100 19,4 487 404 83 17,0 Wittenberg 445 411 34 7,6 470 368 102 21,7 504 399 105 20,8 Sachsen-Anhalt 7.242 6.567 675 9,3 7.226 5.725 1.501 20,8 7.263 5.818 1.445 19,9 1) SuS: Schülerinnen und Schüler Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2010/11 Tabelle 61: Anteil von Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt im Schuljahr 2015/16, die gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 SchuIG LSA in auf den Hauptschulabschluss bezogene Klassen oder Kurse eingestuft wurden, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Jahrgangs [zu Frage IV.11] Landkreis/kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) insgesamt Real- SuS1) Haupt- SuS1) Anteil Haupt- SuS1) Dessau-Roßlau, Stadt 239 219 20 8,4 241 206 35 14,5 262 225 37 14,1 Halle (Saale), Stadt 437 383 54 12,4 363 319 44 12,1 450 397 53 11,8 Magdeburg, LHS 87 87 0 0,0 73 72 1 1,4 94 91 3 3,2 Altmarkkreis Salzwedel 214 184 30 14,0 246 220 26 10,6 251 227 24 9,6 Anhalt-Bitterfeld 546 487 59 10,8 584 530 54 9,2 638 555 83 13,0 Börde 583 529 54 9,3 570 506 64 11,2 656 589 67 10,2 Burgenlandkreis 659 561 98 14,9 714 608 106 14,8 747 641 106 14,2 Harz 699 653 46 6,6 754 700 54 7,2 839 763 76 9,1 Jerichower Land 318 277 41 12,9 322 282 40 12,4 332 294 38 11,4 Mansfeld-Südharz 592 523 69 11,7 543 468 75 13,8 620 539 81 13,1 Saalekreis 721 642 79 11,0 710 647 63 8,9 729 645 84 11,5 Salzlandkreis 654 596 58 8,9 689 611 78 11,3 744 670 74 9,9 Stendal 378 344 34 9,0 396 355 41 10,4 435 388 47 10,8 109 Wittenberg 390 357 33 8,5 412 365 47 11,4 421 375 46 10,9 Sachsen-Anhalt 6.517 5.842 675 10,4 6.617 5.889 728 11,0 7.218 6.399 819 11,3 1) SuS: Schülerinnen und Schüler Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2015/16 Tabelle 62: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen in Vorschulklassen Schüler/-innen in der flexiblen Schuleingangsphase Schüler/-innen im Sjg 1 Schüler/-innen im Sjg 2 Schüler/-innen im Sjg 3 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Altmarkkreis Salzwedel 1.595 34 2,1 27 21 745 8 1,1 Anhalt-Zerbst 17 903 12 1,3 27 16 431 3 0,7 Aschersleben- Staßfurt 32 1.321 77 5,8 78 7 9,0 28 619 23 3,7 Bernburg 866 46 5,3 47 4 8,5 18 3 16,7 445 22 4,9 Bitterfeld 1.189 43 23 572 Bördekreis 16 1.152 68 5,9 31 18 542 35 6,5 Burgenlandkreis 23 1.751 37 2,1 50 30 818 24 2,9 Dessau 17 980 106 10,8 33 18 478 40 8,4 Halberstadt 15 1.035 38 3,7 51 27 548 16 2,9 Halle 6 3.004 269 9,0 294 18 6,1 241 24 10,0 1.560 134 8,6 Jerichower Land 1.380 50 8 630 Köthen 20 909 82 9,0 22 14 437 27 6,2 Magdeburg 2.910 354 12,2 154 18 11,7 126 26 20,6 1.433 149 10,4 Mansfelder Land 1.268 37 2,9 19 24 620 10 1,6 110 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen in Vorschulklassen Schüler/-innen in der flexiblen Schuleingangsphase Schüler/-innen im Sjg 1 Schüler/-innen im Sjg 2 Schüler/-innen im Sjg 3 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Merseburg- Querfurt 18 1.668 34 2,0 31 19 870 12 1,4 Ohrekreis 1.704 38 2,2 46 19 791 20 2,5 Quedlinburg 14 988 33 3,3 34 7 20,6 21 9 42,9 460 27 5,9 Saalkreis 1.139 43 3,8 11 6 495 19 3,8 Sangerhausen 891 26 16 61,5 12 1 8,3 388 3 0,8 Schönebeck 14 937 68 7,3 10 15 470 20 4,3 Stendal 60 1.968 42 2,1 58 53 1.032 Weißenfels 24 913 75 8,2 46 20 461 30 6,5 Wernigerode 18 1.252 66 5,3 43 34 612 23 3,8 Wittenberg 12 1.598 85 5,3 54 36 801 24 3,0 Sachsen-Anhalt 306 33.321 1.644 4,9 1.285 70 5,4 847 63 7,4 16.258 669 4,1 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2005/06 Tabelle 63: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 4 Schüler/-innen im Sjg 5 Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Altmarkkreis Salzwedel 688 4 0,6 684 17 2,5 725 806 885 111 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 4 Schüler/-innen im Sjg 5 Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Anhalt-Zerbst 434 10 2,3 304 404 468 554 Aschersleben- Staßfurt 627 6 1,0 618 29 4,7 648 7 1,1 707 20 2,8 827 Bernburg 411 7 1,7 405 28 6,9 404 29 7,2 498 30 6,0 516 20 3,9 Bitterfeld 534 535 579 680 737 Bördekreis 423 7 1,7 430 10 2,3 507 13 2,6 533 9 1,7 649 18 2,8 Burgenlandkreis 734 13 1,8 698 99 14,2 786 53 6,7 895 58 6,5 1.002 68 6,8 Dessau 459 27 5,9 496 80 16,1 426 88 20,7 488 79 16,2 569 84 14,8 Halberstadt 467 12 2,6 519 461 600 598 Halle 1.419 127 8,9 1.465 128 8,7 1.633 129 7,9 1.779 134 7,5 1.871 120 6,4 Jerichower Land 632 583 577 625 710 Köthen 409 31 7,6 343 339 404 447 Magdeburg 1.324 133 10,0 1.407 232 16,5 1.420 211 14,9 1.556 194 12,5 1.792 225 12,6 Mansfelder Land 585 577 605 688 775 Merseburg- Querfurt 761 722 726 867 938 Ohrekreis 726 707 12 1,7 727 12 1,7 836 880 Quedlinburg 425 22 5,2 447 29 6,5 470 23 4,9 490 32 6,5 610 21 3,4 Saalkreis 475 15 3,2 370 360 431 519 Sangerhausen 345 4 1,2 395 21 5,3 354 1 0,3 481 29 6,0 505 5 1,0 Schönebeck 443 18 4,1 377 438 485 578 Stendal 945 876 60 6,8 949 57 6,0 1.023 20 2,0 1.256 58 4,6 Weißenfels 397 27 6,8 417 448 520 561 Wernigerode 545 590 16 2,7 581 20 3,4 706 20 2,8 715 37 5,2 112 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 4 Schüler/-innen im Sjg 5 Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Wittenberg 729 19 2,6 724 807 883 1.067 Sachsen-Anhalt 14.937 482 3,2 14.689 761 5,2 15.374 643 4,2 17.449 625 3,6 19.561 656 3,4 Tabelle 64: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 Schüler/-innen im Sjg 11 Schüler/-innen im Sjg 12 Schüler/-innen im Sjg 13 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Altmarkkreis Salzwedel 1.203 1.175 337 328 356 Anhalt-Zerbst 812 749 200 193 178 Aschersleben- Staßfurt 1.043 1.070 8 0,7 312 322 245 Bernburg 663 30 4,5 692 144 173 175 Bitterfeld 1.030 1.025 306 290 309 Bördekreis 854 15 1,8 933 33 3,5 233 15 6,4 239 10 4,2 235 16 6,8 Burgenlandkreis 1.508 78 5,2 1.457 80 5,5 483 73 15,1 531 77 14,5 503 60 11,9 Dessau 755 82 10,9 785 86 11,0 312 77 24,7 341 65 19,1 321 77 24,0 Halberstadt 915 863 275 290 261 Halle 2.585 123 4,8 2.682 137 5,1 937 122 13,0 1.023 115 11,2 1.009 113 11,2 Jerichower Land 983 1.106 260 300 280 Köthen 724 723 187 226 230 Magdeburg 2.290 223 9,7 2.537 239 9,4 1.013 195 19,2 1.000 213 21,3 1.034 198 19,1 113 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 Schüler/-innen im Sjg 11 Schüler/-innen im Sjg 12 Schüler/-innen im Sjg 13 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Mansfelder Land 1.044 1.085 298 319 326 Merseburg- Querfurt 1.308 1.382 384 355 366 Ohrekreis 1.260 1.289 376 437 383 Quedlinburg 789 22 2,8 848 35 4,1 279 278 283 Saalkreis 791 858 181 237 197 Sangerhausen 682 6 0,9 717 39 5,4 166 183 200 Schönebeck 808 764 191 214 194 Stendal 1.707 48 2,8 1.605 40 2,5 544 40 7,4 599 52 8,7 535 31 5,8 Weißenfels 778 694 233 214 211 Wernigerode 1.112 37 3,3 1.016 55 5,4 322 30 9,3 337 31 9,2 304 33 10,9 Wittenberg 1.468 1.421 476 466 501 Sachsen-Anhalt 27.112 664 2,4 27.476 752 2,7 8.449 552 6,5 8.895 563 6,3 8.636 528 6,1 Tabelle 65: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2005/06, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt SuS in Vorbereitungsklassen für ausländische Schüler/-innen Schüler/-innen insgesamt insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Altmarkkreis Salzwedel 9.575 63 0,7 Anhalt-Zerbst 5.690 25 0,4 Aschersleben-Staßfurt 8.497 177 2,1 Bernburg 5.457 219 4,0 Bitterfeld 7.852 114 Landkreis/ kreisfreie Stadt SuS in Vorbereitungsklassen für ausländische Schüler/-innen Schüler/-innen insgesamt insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Bördekreis 6.795 249 3,7 Burgenlandkreis 11.269 720 6,4 Dessau 6.478 891 13,8 Halberstadt 6.925 66 1,0 Halle 10 21.518 1.693 7,9 Jerichower Land 8.124 Köthen 5.434 140 2,6 Magdeburg 21 20.017 2.610 13,0 Mansfelder Land 8.233 47 0,6 Merseburg-Querfurt 10.415 46 0,4 Ohrekreis 10.181 82 0,8 Quedlinburg 6.436 260 4,0 Saalkreis 6.070 77 1,3 Sangerhausen 5.345 125 2,3 Schönebeck 5.938 106 1,8 Stendal 17 13.227 448 3,4 Weißenfels 5.937 132 2,2 Wernigerode 8.187 368 4,5 Wittenberg 11.043 128 1,2 Sachsen-Anhalt 48 214.643 8.672 4,0 115 Tabelle 66: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen in der flexiblen Schuleingangsphase Schüler/-innen im Sjg 1 Schüler/-innen im Sjg 2 Schüler/-innen im Sjg 3 Schüler/-innen im Sjg 4 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 1.146 86 7,5 43 43 550 40 7,3 571 38 6,7 Halle (Saale), Stadt 3.369 288 8,5 312 26 8,3 260 20 7,7 1.716 180 10,5 1.786 164 9,2 LHS Magdeburg 3.068 293 9,6 168 22 13,1 125 23 18,4 1.588 156 9,8 1.548 155 10,0 Altmarkkreis Salzwedel 1.397 72 5,2 40 22 733 31 4,2 744 28 3,8 Anhalt-Bitterfeld 2.462 91 3,7 89 33 1.216 48 3,9 1.277 57 4,5 Börde 2.817 283 10,0 63 35 1.367 129 9,4 1.484 130 8,8 Burgenlandkreis 2.826 200 7,1 86 3 3,5 57 5 8,8 1.363 77 5,6 1.359 86 6,3 Harz 3.361 168 5,0 142 15 10,6 72 10 13,9 1.727 92 5,3 1.791 96 5,4 Jerichower Land 1.388 8 0,6 31 20 722 761 Mansfeld-Südharz 2.170 116 5,3 66 18 27,3 38 6 15,8 1.018 32 3,1 1.081 28 2,6 Saalekreis 2.893 148 5,1 56 16 1.436 79 5,5 1.388 63 4,5 Salzlandkreis 3.002 201 6,7 86 8 9,3 42 6 14,3 1.468 108 7,4 1.516 101 6,7 Stendal 1.986 93 4,7 67 64 934 51 5,5 994 53 5,3 Wittenberg 1.900 77 4,1 68 32 970 42 4,3 953 45 4,7 Sachsen-Anhalt 33.785 2.124 6,3 1.317 92 7,0 859 70 8,1 16.808 1.065 6,3 17.253 1.044 6,1 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2010/11 116 Tabelle 67: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] Schüler/-innen im Sjg 5 Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 640 87 13,6 590 86 14,6 603 86 14,3 569 88 15,5 540 75 13,9 Halle (Saale), Stadt 1.879 232 12,3 1.716 195 11,4 1.771 194 11,0 1.613 133 8,2 1.547 134 8,7 LHS Magdeburg 1.701 305 17,9 1.575 311 19,7 1.684 273 16,2 1.598 273 17,1 1.487 237 15,9 Altmarkkreis Salzwedel 783 37 4,7 755 40 5,3 752 36 4,8 731 41 5,6 672 29 4,3 Anhalt-Bitterfeld 1.288 24 1,9 1.149 24 2,1 1.237 25 2,0 1.105 1.074 Börde 1.481 112 7,6 1.391 88 6,3 1.368 107 7,8 1.232 80 6,5 1.155 53 4,6 Burgenlandkreis 1.453 182 12,5 1.240 163 13,1 1.319 170 12,9 1.242 105 8,5 1.144 90 7,9 Harz 1.908 92 4,8 1.681 79 4,7 1.779 77 4,3 1.681 105 6,2 1.537 56 3,6 Jerichower Land 663 657 654 641 594 Mansfeld-Südharz 1.072 12 1,1 1.032 6 0,6 1.092 29 2,7 886 14 1,6 927 10 1,1 Saalekreis 1.366 36 2,6 1.269 15 1,2 1.200 12 1,0 1.190 1.117 Salzlandkreis 1.604 150 9,4 1.477 96 6,5 1.527 124 8,1 1.400 74 5,3 1.359 59 4,3 Stendal 1.096 97 8,9 1.004 100 10,0 974 92 9,4 1.009 94 9,3 924 78 8,4 Wittenberg 1.013 22 2,2 964 930 955 817 Sachsen-Anhalt 17.947 1.388 7,7 16.500 1.203 7,3 16.890 1.225 7,3 15.852 1.007 6,4 14.894 821 5,5 117 Tabelle 68: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 10 Schüler/-innen im Sjg 11 Schüler/-innen im Sjg 12 Schüler/-innen im Sjg 13 SuS in Vorbereitungsklas-sen für ausl. Schüler/innen insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 436 72 16,5 204 76 37,3 182 60 33,0 Halle (Saale), Stadt 1.362 129 9,5 708 106 15,0 574 117 20,4 19 30 LHS Magdeburg 1.189 220 18,5 601 173 28,8 517 177 34,2 40 10 25,0 16 Altmarkkreis Salzwedel 572 17 3,0 186 184 Anhalt-Bitterfeld 822 324 253 Börde 975 39 4,0 321 28 8,7 286 10 3,5 Burgenlandkreis 1.047 90 8,6 397 32 8,1 390 52 13,3 Harz 1.421 73 5,1 520 20 3,8 453 17 3,8 Jerichower Land 483 154 111 Mansfeld-Südharz 779 51 6,5 217 238 Saalekreis 910 294 252 Salzlandkreis 1.104 39 3,5 415 343 Stendal 727 57 7,8 301 29 9,6 242 20 8,3 19 Wittenberg 638 253 216 Sachsen-Anhalt 12.465 787 6,3 4.895 464 9,5 4.241 453 10,7 59 10 16,9 65 118 Tabelle 69: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2010/11, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen insgesamt insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 6.117 794 13,0 Halle (Saale), Stadt 18.662 1.918 10,3 LHS Magdeburg 16.905 2.628 15,5 Altmarkkreis Salzwedel 7.571 331 4,4 Anhalt-Bitterfeld 12.329 269 2,2 Börde 13.975 1.059 7,6 Burgenlandkreis 13.923 1.255 9,0 Harz 18.073 900 5,0 Jerichower Land 6.879 8 0,1 Mansfeld-Südharz 10.616 322 3,0 Saalekreis 13.387 353 2,6 Salzlandkreis 15.343 966 6,3 Stendal 10.341 764 7,4 Wittenberg 9.709 186 1,9 Sachsen-Anhalt 173.830 11.753 6,8 119 Tabelle 70: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil I [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen in der flexiblen Schuleingangsphase Schüler/-innen im Sjg 1 Schüler/-innen im Sjg 2 Schüler/-innen im Sjg 3 Schüler/-innen im Sjg 4 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 1.228 85 6,9 39 11 570 40 7,0 550 42 7,6 Halle (Saale), Stadt 4.122 336 8,2 174 24 13,8 217 27 12,4 1.896 178 9,4 1.825 172 9,4 LHS Magdeburg 3.869 392 10,1 221 48 21,7 150 46 30,7 1.671 215 12,9 1.684 195 11,6 Altmarkkreis Salzwedel 1.524 98 6,4 34 14 773 45 5,8 712 49 6,9 Anhalt-Bitterfeld 2.633 178 6,8 77 17 1.203 67 5,6 1.150 60 5,2 Börde 3.136 286 9,1 53 23 1.464 142 9,7 1.387 138 9,9 Burgenlandkreis 2.986 213 7,1 92 24 7 29,2 1.317 103 7,8 1.307 96 7,3 Harz 3.484 203 5,8 143 19 13,3 89 14 15,7 1.575 105 6,7 1.595 116 7,3 Jerichower Land 1.547 35 2,3 27 9 668 17 2,5 636 13 2,0 Mansfeld-Südharz 2.253 124 5,5 68 36 52,9 33 18 54,5 987 69 7,0 995 75 7,5 Saalekreis 3.328 201 6,0 64 13 1.458 85 5,8 1.438 85 5,9 Salzlandkreis 3.169 250 7,9 151 10 6,6 30 15 50,0 1.417 119 8,4 1.446 142 9,8 Stendal 1.960 139 7,1 74 39 882 46 5,2 837 42 5,0 Wittenberg 2.030 102 5,0 47 20 928 58 6,3 881 47 5,3 Sachsen-Anhalt 37.269 2.642 7,1 1.264 137 10,8 689 127 18,4 16.809 1.289 7,7 16.443 1.272 7,7 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2015/16 120 Tabelle 71: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil II [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 5 Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 595 106 17,8 588 108 18,4 588 110 18,7 576 106 18,4 566 85 15,0 Halle (Saale), Stadt 2.010 278 13,8 1.854 267 14,4 1.979 248 12,5 1.845 266 14,4 1.847 227 12,3 LHS Magdeburg 1.761 364 20,7 1.675 354 21,1 1.711 336 19,6 1.694 332 19,6 1.692 308 18,2 Altmarkkreis Salzwedel 708 39 5,5 691 33 4,8 716 37 5,2 732 40 5,5 756 37 4,9 Anhalt-Bitterfeld 1.164 48 4,1 1.141 48 4,2 1.235 48 3,9 1.199 48 4,0 1.220 48 3,9 Börde 1.480 167 11,3 1.337 168 12,6 1.452 182 12,5 1.341 169 12,6 1.431 152 10,6 Burgenlandkreis 1.441 243 16,9 1.359 229 16,9 1.445 249 17,2 1.430 222 15,5 1.413 188 13,3 Harz 1.818 119 6,5 1.655 88 5,3 1.799 104 5,8 1.803 95 5,3 1.880 97 5,2 Jerichower Land 644 621 674 643 672 Mansfeld-Südharz 981 22 2,2 963 10 1,0 1.140 33 2,9 979 10 1,0 1.013 9 0,9 Saalekreis 1.369 23 1,7 1.346 23 1,7 1.370 43 3,1 1.307 19 1,5 1.298 41 3,2 Salzlandkreis 1.522 207 13,6 1.498 172 11,5 1.499 201 13,4 1.449 149 10,3 1.522 143 9,4 Stendal 936 97 10,4 962 99 10,3 976 89 9,1 942 96 10,2 983 86 8,7 Wittenberg 961 92 9,6 976 80 8,2 1.043 64 6,1 988 58 5,9 1.009 56 5,6 Sachsen-Anhalt 17.390 1.805 10,4 16.666 1.679 10,1 17.627 1.744 9,9 16.928 1.610 9,5 17.302 1.477 8,5 121 Tabelle 72: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil III [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 10 Schüler/-innen im Sjg 11 Schüler/-innen im Sjg 12 Schüler/-innen im Sjg 13 SuS in Vorbereitungsklas-sen für ausl. Schüler/innen insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 534 82 15,4 247 82 33,2 225 74 32,9 45 Halle (Saale), Stadt 1.667 226 13,6 855 152 17,8 814 165 20,3 28 3 10,7 138 LHS Magdeburg 1.563 288 18,4 822 262 31,9 791 244 30,8 59 14 23,7 100 Altmarkkreis Salzwedel 653 33 5,1 272 16 5,9 211 14 6,6 11 11 100,0 5 Anhalt-Bitterfeld 1.114 24 2,2 387 15 3,9 365 21 5,8 50 Börde 1.402 115 8,2 509 61 12,0 432 71 16,4 Burgenlandkreis 1.285 176 13,7 514 79 15,4 508 88 17,3 7 Harz 1.757 117 6,7 651 41 6,3 606 38 6,3 Jerichower Land 552 191 201 Mansfeld-Südharz 931 29 3,1 273 263 61 Saalekreis 1.276 32 2,5 416 11 2,6 332 16 4,8 Salzlandkreis 1.435 120 8,4 427 362 16 Stendal 938 96 10,2 359 55 15,3 315 47 14,9 95 Wittenberg 891 22 2,5 335 285 26 Sachsen-Anhalt 15.998 1.360 8,5 6.258 774 12,4 5.710 778 13,6 98 28 28,6 543 122 Tabelle 73: Anteil von Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2015/16, die eine Schule in freier Trägerschaft (mit Ausnahme berufsbildender Schulen) besuchen, an der Gesamtschülerzahl des jeweiligen Schuljahrgangs (ohne Schulen des Zweiten Bildungsweges) - Teil IV [zu Frage IV.13] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen insgesamt insgesamt an Schulen in freier Trägerschaft Anteil der Schulen in freier Trägerschaft Dessau-Roßlau, Stadt 6.362 920 14,5 Halle (Saale), Stadt 21.271 2.569 12,1 LHS Magdeburg 19.463 3.398 17,5 Altmarkkreis Salzwedel 7.812 452 5,8 Anhalt-Bitterfeld 12.955 605 4,7 Börde 15.447 1.651 10,7 Burgenlandkreis 15.128 1.893 12,5 Harz 18.855 1.156 6,1 Jerichower Land 7.085 65 0,9 Mansfeld-Südharz 10.940 435 4,0 Saalekreis 15.015 579 3,9 Salzlandkreis 15.943 1.528 9,6 Stendal 10.298 892 8,7 Wittenberg 10.420 579 5,6 Sachsen-Anhalt 186.994 16.722 8,9 Tabelle 74: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2005/06, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] Gebiet Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Altmarkkreis Salzwedel 725 806 17 2,1 885 41 4,6 1.203 37 3,1 1.175 123 Gebiet Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Anhalt-Zerbst 404 468 4 0,9 554 13 2,3 812 11 1,4 749 1 0,1 Aschersleben- Staßfurt 648 2 0,3 707 14 2,0 827 31 3,7 1.043 43 4,1 1.070 Bernburg 404 3 0,7 498 18 3,6 516 19 3,7 663 27 4,1 692 Bitterfeld 579 1 0,2 680 21 3,1 737 43 5,8 1.030 23 2,2 1.025 1 0,1 Bördekreis 507 533 8 1,5 649 27 4,2 854 12 1,4 933 4 0,4 Burgenlandkreis 786 4 0,5 895 36 4,0 1.002 41 4,1 1.508 29 1,9 1.457 2 0,1 Dessau 426 488 10 2,0 569 29 5,1 755 20 2,6 785 3 0,4 Halberstadt 461 600 6 1,0 598 12 2,0 915 25 2,7 863 2 0,2 Halle 1.633 5 0,3 1.779 30 1,7 1.871 82 4,4 2.585 87 3,4 2.682 7 0,3 Jerichower Land 577 625 7 1,1 710 17 2,4 983 40 4,1 1.106 Köthen 339 1 0,3 404 6 1,5 447 18 4,0 724 26 3,6 723 Magdeburg 1.420 2 0,1 1.556 16 1,0 1.792 60 3,3 2.290 63 2,8 2.537 Mansfelder Land 605 1 0,2 688 25 3,6 775 35 4,5 1.044 33 3,2 1.085 1 0,1 Merseburg- Querfurt 726 867 12 1,4 938 21 2,2 1.308 20 1,5 1.382 Ohrekreis 727 2 0,3 836 15 1,8 880 27 3,1 1.260 22 1,7 1.289 2 0,2 Quedlinburg 470 490 4 0,8 610 6 1,0 789 18 2,3 848 Saalkreis 360 1 0,3 431 6 1,4 519 17 3,3 791 9 1,1 858 3 0,3 Sangerhausen 354 2 0,6 481 17 3,5 505 9 1,8 682 13 1,9 717 Schönebeck 438 1 0,2 485 7 1,4 578 12 2,1 808 17 2,1 764 Stendal 949 1.023 14 1,4 1.256 43 3,4 1.707 42 2,5 1.605 1 0,1 Weißenfels 448 4 0,9 520 7 1,3 561 12 2,1 778 31 4,0 694 Wernigerode 581 706 3 0,4 715 18 2,5 1.112 24 2,2 1.016 Wittenberg 807 1 0,1 883 9 1,0 1.067 14 1,3 1.468 21 1,4 1.421 2 0,1 124 Gebiet Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Sachsen-Anhalt 15.374 30 0,2 17.449 312 1,8 19.561 647 3,3 27.112 693 2,6 27.476 29 0,1 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2005/06 Tabelle 75: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2005/06, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] Gebiet Schüler/-innen insgesamt in den ausgewählten Schuljahrgängen insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % Altmarkkreis Salzwedel 4.794 95 2,0 Anhalt-Zerbst 2.987 29 1,0 Aschersleben-Staßfurt 4.295 90 2,1 Bernburg 2.773 67 2,4 Bitterfeld 4.051 89 2,2 Bördekreis 3.476 51 1,5 Burgenlandkreis 5.648 112 2,0 Dessau 3.023 62 2,1 Halberstadt 3.437 45 1,3 Halle 10.550 211 2,0 Jerichower Land 4.001 64 1,6 Köthen 2.637 51 1,9 Magdeburg 9.595 141 1,5 Mansfelder Land 4.197 95 2,3 Merseburg-Querfurt 5.221 53 1,0 Ohrekreis 4.992 68 1,4 125 Gebiet Schüler/-innen insgesamt in den ausgewählten Schuljahrgängen insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % Quedlinburg 3.207 28 0,9 Saalkreis 2.959 36 1,2 Sangerhausen 2.739 41 1,5 Schönebeck 3.073 37 1,2 Stendal 6.540 100 1,5 Weißenfels 3.001 54 1,8 Wernigerode 4.130 45 1,1 Wittenberg 5.646 47 0,8 Sachsen-Anhalt 106.972 1.711 1,6 Tabelle 76: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2010/11, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Dessau-Roßlau, Stadt 590 603 1 0,2 569 11 1,9 540 15 2,8 436 Halle (Saale), Stadt 1.716 1.771 3 0,2 1.613 20 1,2 1.547 62 4,0 1.362 3 0,2 LHS Magdeburg 1.575 1 0,1 1.684 6 0,4 1.598 33 2,1 1.487 59 4,0 1.189 1 0,1 Altmarkkreis Salzwedel 755 752 2 0,3 731 11 1,5 672 23 3,4 572 Anhalt-Bitterfeld 1.149 3 0,3 1.237 5 0,4 1.105 13 1,2 1.074 33 3,1 822 Börde 1.391 1 0,1 1.368 3 0,2 1.232 10 0,8 1.155 39 3,4 975 Burgenlandkreis 1.240 1 0,1 1.319 5 0,4 1.242 17 1,4 1.144 24 2,1 1.047 Harz 1.681 1 0,1 1.779 2 0,1 1.681 9 0,5 1.537 21 1,4 1.421 126 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Jerichower Land 657 654 4 0,6 641 13 2,0 594 20 3,4 483 Mansfeld-Südharz 1.032 1.092 9 0,8 886 17 1,9 927 35 3,8 779 Saalekreis 1.269 1 0,1 1.200 2 0,2 1.190 12 1,0 1.117 17 1,5 910 Salzlandkreis 1.477 1 0,1 1.527 5 0,3 1.400 23 1,6 1.359 41 3,0 1.104 Stendal 1.004 974 3 0,3 1.009 16 1,6 924 22 2,4 727 Wittenberg 964 1 0,1 930 3 0,3 955 10 1,0 817 21 2,6 638 Sachsen-Anhalt 16.500 10 0,06 16.890 53 0,31 15.852 215 1,36 14.894 432 2,90 12.465 4 0,03 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2010/11 Tabelle 77: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2010/11, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen insgesamt insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % Dessau-Roßlau, Stadt 2.738 27 1,0 Halle (Saale), Stadt 8.009 88 1,1 LHS Magdeburg 7.533 100 1,3 Altmarkkreis Salzwedel 3.482 36 1,0 Anhalt-Bitterfeld 5.387 54 1,0 Börde 6.121 53 0,9 Burgenlandkreis 5.992 47 0,8 Harz 8.099 33 0,4 Jerichower Land 3.029 37 1,2 Mansfeld-Südharz 4.716 61 1,3 Saalekreis 5.686 32 0,6 127 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen insgesamt insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % Salzlandkreis 6.867 70 1,0 Stendal 4.638 41 0,9 Wittenberg 4.304 35 0,8 Sachsen-Anhalt 76.601 714 0,93 Tabelle 78: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2015/16, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil I [zu Frage IV.15] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Dessau-Roßlau, Stadt 588 588 576 24 4,2 566 19 3,4 534 Halle (Saale), Stadt 1.854 2 0,1 1.979 6 0,3 1.845 38 2,1 1.847 53 2,9 1.667 5 0,3 LHS Magdeburg 1.675 1.711 10 0,6 1.694 27 1,6 1.692 54 3,2 1.563 2 0,1 Altmarkkreis Salzwedel 691 716 4 0,6 732 5 0,7 756 25 3,3 653 Anhalt-Bitterfeld 1.141 1 0,1 1.235 7 0,6 1.199 23 1,9 1.220 34 2,8 1.114 Börde 1.337 1.452 2 0,1 1.341 16 1,2 1.431 40 2,8 1.402 Burgenlandkreis 1.359 1.445 10 0,7 1.430 19 1,3 1.413 23 1,6 1.285 1 0,1 Harz 1.655 1.799 4 0,2 1.803 16 0,9 1.880 29 1,5 1.757 Jerichower Land 621 674 3 0,4 643 16 2,5 672 28 4,2 552 Mansfeld-Südharz 963 1.140 5 0,4 979 20 2,0 1.013 23 2,3 931 Saalekreis 1.346 1 0,1 1.370 1 0,1 1.307 24 1,8 1.298 34 2,6 1.276 Salzlandkreis 1.498 1.499 2 0,1 1.449 28 1,9 1.522 63 4,1 1.435 1 0,1 Stendal 962 976 2 0,2 942 22 2,3 983 25 2,5 938 Wittenberg 976 1.043 5 0,5 988 13 1,3 1.009 17 1,7 891 128 Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 6 Schüler/-innen im Sjg 7 Schüler/-innen im Sjg 8 Schüler/-innen im Sjg 9 Schüler/-innen im Sjg 10 insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangs - zeugnis Anteil in % Sachsen-Anhalt 16.666 4 0,02 17.627 61 0,35 16.928 291 1,72 17.302 467 2,70 15.998 9 0,06 Quelle: Statistische Berichte des Statistischen Landesamtes - Schuljahresanfangsstatistik des Schuljahres 2015/16 Tabelle 79: Anteil von Schülerinnen und Schülern des Schuljahres 2015/16, die eine allgemein bildende Regelschule ohne Abschluss (mit Abgangszeugnis) verlassen haben, gemessen an der Gesamtschülerzahl des entsprechenden Schuljahrgangs - Teil II [zu Frage IV.15] Landkreis/ kreisfreie Stadt Schüler/-innen im Sjg 11 Schüler/-innen im Sjg 12 Schüler/-innen insgesamt insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % insgesamt mit Abgangszeugnis Anteil in % Dessau-Roßlau, Stadt 247 225 3.324 43 1,3 Halle (Saale), Stadt 855 814 1 0,1 10.861 105 1,0 LHS Magdeburg 822 1 0,1 791 9.948 94 0,9 Altmarkkreis Salzwedel 272 211 4.031 34 0,8 Anhalt-Bitterfeld 387 365 6.661 65 1,0 Börde 509 432 7.904 58 0,7 Burgenlandkreis 514 508 7.954 53 0,7 Harz 651 1 0,2 606 10.151 50 0,5 Jerichower Land 191 201 3.554 47 1,3 Mansfeld-Südharz 273 263 5.562 48 0,9 Saalekreis 416 332 7.345 60 0,8 Salzlandkreis 427 362 8.192 94 1,1 Stendal 359 315 5.475 49 0,9 Wittenberg 335 285 5.527 35 0,6 Sachsen-Anhalt 6.258 2 0,03 5.710 1 0,02 96.489 835 0,87 129 Tabelle 80: Anträge auf Zwangsräumung nach Amtsgerichts-, Landesgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirk in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2014-2016 [zu Frage V.14] Räumungsaufträge 2014 2015 2016 nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt AG Bitterfeld-Wolfen 15 36 51 33 62 95 36 50 86 AG Dessau-Roßlau 19 19 38 12 17 29 22 27 49 AG Köthen 17 29 46 14 16 30 18 19 37 AG Wittenberg 23 28 51 17 20 37 23 29 52 AG Zerbst 10 12 22 13 13 26 12 10 22 LG-Bez. Dessau-Roßlau 84 124 208 89 128 217 111 135 246 AG Eisleben 19 18 37 12 17 29 22 14 36 AG Merseburg 51 43 94 67 28 95 69 48 117 AG Naumburg 24 29 53 18 27 45 13 38 51 AG Sangerhausen 13 32 45 17 17 34 23 22 45 AG Weißenfels 13 45 58 18 23 41 25 41 66 AG Zeitz 26 27 53 25 17 42 40 14 54 LG-Bez. Halle 146 194 340 157 129 286 192 177 369 AG Aschersleben 6 49 55 12 48 60 13 31 44 AG Bernburg 7 8 15 18 10 28 17 5 22 AG Halberstadt 30 68 98 20 66 86 16 68 84 AG Haldensleben 19 24 43 29 13 42 29 19 48 AG Oschersleben 22 20 42 17 15 32 15 9 24 AG Quedlinburg 16 31 47 28 16 44 27 2 29 AG Schönebeck 24 10 34 27 11 38 16 7 23 AG Wernigerode 27 32 59 14 18 32 22 16 38 LG-Bez. Magdeburg 151 242 393 165 197 362 155 157 312 130 Räumungsaufträge 2014 2015 2016 nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt nach dem "Berliner Modell" sonstige Räumungen Gesamt AG Burg 29 51 80 25 32 57 31 23 54 AG Gardelegen 7 13 20 7 15 22 7 8 15 AG Salzwedel 6 14 20 9 14 23 10 23 33 AG Stendal 14 64 78 22 51 73 23 60 83 LG-Bez. Stendal 56 142 198 63 112 175 71 114 185 AG Halle (Saale) 203 194 397 213 193 406 185 206 391 AG Magdeburg 127 275 402 98 256 354 110 225 335 OLG-Bezirk 767 1.171 1.938 785 1.015 1.800 824 1.014 1.838 Tabelle 81: Erstattung von Vergünstigungen bei Schulfahrten nach § 8 FamBeFöG LSA [zu den Fragen VII.9.-11., VII.13. u. VII.14.] Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl DE, Stadt 3 3 0,05 2 2 0,03 6 6 0,09 2 2 0,03 4 4 0,07 3 3 0,04 3 3 0,04 HAL, Stadt 75 65 0,40 90 90 0,45 75 75 0,40 69 66 0,36 74 73 0,40 87 84 0,39 80 78 0,36 MD, LHS 93 91 0,60 83 82 0,43 89 79 0,44 72 70 0,40 60 56 0,32 49 48 0,23 75 71 0,35 SAW 21 0,27 14 0,18 9 0,11 10 0,13 11 0,14 6 0,07 6 0,07 ABI 15 15 0,12 2 2 0,02 8 8 0,06 13 10 0,08 3 3 0,02 4 2 0,01 6 2 0,01 BK 29 21 0,15 31 22 0,15 28 22 0,15 35 31 0,20 39 30 0,19 37 28 0,16 26 20 0,12 131 Gebiet 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl Zahl Anträge Anzahl Bewilligungen Anteil Bewilligungen an G esam tkinderzahl BLK 16 0,12 16 0,11 10 0,08 20 0,14 13 0,09 13 0,08 12 0,07 HZ 47 42 0,23 24 22 0,12 31 26 0,14 17 14 0,08 31 26 0,14 39 30 0,14 37 28 0,13 JL 29 29 0,40 18 18 0,23 21 21 0,26 20 19 0,24 19 15 0,19 14 13 0,15 18 17 0,19 MSH 15 14 0,13 9 9 0,08 5 5 0,04 5 5 0,04 4 4 0,04 5 5 0,04 5 5 0,04 SK 50 0,48 40 0,26 20 0,12 34 0,21 31 0,19 28 0,16 21 0,12 SLK 30 30 0,20 16 16 0,10 22 16 0,09 14 13 0,08 10 10 0,06 19 19 0,11 24 20 0,11 STD 22 22 0,14 12 11 0,11 18 18 0,17 28 28 0,28 22 22 0,22 27 27 0,24 21 21 0,18 WB 15 15 0,15 8 8 0,08 9 9 0,08 6 6 0,06 10 8 0,08 6 6 0,05 12 12 0,10 LSA 373 434 0.25 295 352 0.19 312 324 0.17 281 328 0.18 276 306 0.17 290 312 0.15 307 316 0.15 Hinweis: Der prozentuale Anteil der Bewilligungen an der jeweiligen Gesamtzahl der Kinder des Landkreises/ der kreisfreien Stadt wurde für die Altersstufen 7 bis 18 Jahre ermittelt.