Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1658 17.07.2017 (Ausgegeben am 18.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Konsequenzen aus den Vorkommnissen und Hintergründen bezugnehmend auf einen sogenannten „syrischen Familienclan“, Teil III Beamtenrechtliche Fürsorgepflichten Kleine Anfrage - KA 7/902 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Mit welchen strafrechtlichen Konsequenzen haben die Tatverdächtigen zu rechnen? Die Entscheidung über strafrechtliche Konsequenzen trifft im Falle einer Anklageerhebung das zuständige Gericht und richtet sich nach dem eventuell festgestellten Straftatbestand und dem Ausmaß der nachgewiesenen Schuld. Wegen der Unabhängigkeit der rechtsprechenden Gewalt verbietet sich eine Prognose durch die Landesregierung. 2. Ist es vorgesehen die Anzahl der Polizeibeamten in Naumburg dauerhaft zu erhöhen? Zum 1. Juni 2017 wurden sechs Polizeivollzugsbeamte in den Reviereinsatzdienst des örtlich zuständigen Polizeirevieres Burgenlandkreis umgesetzt. Diesen obliegt die Erfüllung schutzpolizeilicher Aufgaben im Zuständigkeitsbereich des Revierkommissariates Naumburg. 2 3. Wie gedenkt die Landesregierung aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht heraus, zukünftig Landespolizeibeamte vor den begründet ernst zu nehmenden, durch die betreffenden Syrer angekündigten Straftaten zu schützen? In regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen wird die im Rahmen der Ausbildung bzw. des Studiums erworbene Kompetenz zur Bewältigung des polizeilichen Alltags und besonderer Situationen stetig gefestigt und erweitert, insbesondere im Hinblick auf die Eigensicherung. Zur Stärkung der Handlungssicherheit erfolgen tägliche Einweisungen für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, in denen sie auf aktuelle Entwicklungen sowie Schwerpunkte hingewiesen werden sowie die zeitnahe Auswertung und Nachbereitung von Einsätzen. 4. Was hat die Landesregierung bislang aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht heraus, in der Sache zugunsten der eingesetzten Polizeibeamten veranlasst? Am 10. Mai 2017 fand ein Gespräch des Ministers für Inneres und Sport mit dem Landrat des Burgenlandkreises, Herrn Götz Ulrich, dem Oberbürgermeister der Stadt Naumburg, Herrn Bernward Küper, sowie dem Abteilungsleiter der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd mit den Polizeivollzugsbeamten des Revierkommissariates Naumburg statt. Zuvor haben die Vorgesetzten der eingesetzten Polizeivollzugsbeamten unverzüglich Fürsorgegespräche geführt und individuelle Hilfe angeboten. Zudem wurde das Kriseninterventionsteam der Polizei zur psychosozialen Notfallversorgung eingesetzt. Im Weiteren wurden Personen- und Objektschutzmaßnahmen angeordnet. 5. Gibt es seitens des Innenministeriums, über die Polizeipräsidenten oder eigens von jenen, hin zu den untergeordneten polizeilichen Ebenen ermessenslenkende Ausführungsbestimmungen und/oder fach- und dienstaufsichtliche Anweisungen im Hinblick auf den Umgang mit Flüchtlingen, hier insbesondere der Höhe der Eintrittsschwelle polizeilichen Handelns, wenn jene Störer im Sinne des Polizeirechtes sind? Nein. 6. Gibt es analog zum Oberpunkt ermessenslenkende Ausführungsbestimmungen und/oder fach- und dienstaufsichtliche Anweisungen für die Ordnungsbehörden , im Hinblick auf den Umgang mit Flüchtlingen, hier insbesondere der Eintrittsschwelle ordnungsbehördlichen Handelns, wenn jene Störer im Sinne des Ordnungsrechtes sind? Nein.