Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1661 17.07.2017 (Ausgegeben am 18.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Beschaffung von Einsatzmitteln für die Landespolizei Sachsen-Anhalt angesichts terroristischer Bedrohungen Kleine Anfrage - KA 7/934 Vorbemerkung des Fragestellenden: Wie aus Pressemeldungen zu erfahren war, erhielt bzw. erhält die Landespolizei des Freistaates Sachsen Spezialfahrzeuge des Typs „Survivor R“, sieben gepanzerte Geländewagen des Typs „Toyota Landcruiser“, neue Schutzwesten, Helme, Plattenträger und Mitteldistanzwaffen des Typs „Haenel CR 223“. Die Finanzierung wird aus dem Anti-Terror-Paket des Freistaates Sachsen sichergestellt . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Über welche Typen von geschützten Fahrzeugen verfügt die Landespolizei des Landes Sachsen-Anhalt derzeit? Die Landespolizei Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über zwei sondergeschützte Fahrzeuge, welche u. a. für verdeckte Operationen eingesetzt werden. Aus taktischen Gründen können deshalb keine weiteren Angaben zu den Fahrzeugen erfolgen. 2. Wie viel Fahrzeuge sind das? Es handelt sich um zwei sondergeschützte Fahrzeuge. 2 3. Wie viele Fahrzeuge sind davon derzeit einsatzbereit? Die sondergeschützten Fahrzeuge sind einsatzbereit. 4. Wie alt sind diese Fahrzeuge? Ein Fahrzeug wurde im Jahr 2001, das andere im Jahr 2016 beschafft. 5. Welche Arten von ballistischen Schutzwesten stehen der Landespolizei Sachsen-Anhalt und in welcher Anzahl derzeit zur Verfügung? Die Landespolizei verfügt über 6.665 ballistische Unterziehschutzwesten, die als persönliche Schutzwesten ausgegeben sind und die Schutzklasse 1 besitzen . Darüber hinaus verfügt die Landespolizei über 1.279 ballistische Überziehschutzwesten der Schutzklasse 1, welche durch ballistische Zusatzprotektoren im Brust- und Rückenbereich auf die Schutzklasse 4 erhöht wurden. Die Spezialeinheiten des Landes sind darüber hinaus mit ballistischen Schutzwesten einer höheren Prüfstufe ausgestattet. Aus einsatztaktischen Gründen erfolgt hierzu keine weitere Detaillierung. 6. Welche Mitteldistanzwaffen stehen der Landespolizei und in welcher Anzahl derzeit zur Verfügung? Die Landespolizei verfügt über 1.030 Maschinenpistolen „MP5“ und 34 Gewehre „G36“, die auf Mitteldistanzen eingesetzt werden können. 7. Welche Beschaffungsmaßnahmen wurden in Anlehnung an die Landespolizei Sachsen bereits realisiert? Vor dem Hintergrund der veränderten Sicherheitslage in Europa - und damit auch in Deutschland - wurden, resultierend aus der Tätigkeit der Arbeitsgruppe „Optimierungspotentiale bei der Bewältigung terroristischer Lagen durch die Landespolizei Sachsen-Anhalt“, erweiterte Beschaffungsvorhaben vorgeschlagen . Durch die Landesregierung wurden und werden im Ergebnis drei Maßnahmenpakete in den Jahren 2016 bis 2019 realisiert. Aus diesen Maßnahmenpaketen wurden bereits folgende Beschaffungsmaßnahmen umgesetzt: Lfd. Nr. Jahr der Beschaffung Bezeichnung 01 2016 - sondergeschütztes Fahrzeug - Mitteldistanzwaffen für die Spezialeinheiten (SE) - leichte ballistische Schutzhelme für alle Einsatzbeamten - Aufrüstung der vorhandenen Schutzwesten der Schutzklasse 1 (SK 1) auf Schutzklasse 4 (SK 4) - Einführung einer Spezialmunition für den Einsatz in Terrorlagen 3 8. Welche Beschaffungsmaßnahmen sind derzeit in Planung? Im Rahmen der Maßnahmenpakete sind in den Jahren 2017 bis 2019 folgende weitere Beschaffungen erforderlich: Lfd. Nr. Jahr der Beschaffung Bezeichnung 01 2017 - Beschaffung weiterer Distanz- und Mitteldistanzwaffen - Beschaffung von ballistischen Plattenträgern der SK- Kombinationen 3 und 4 für die SE und die Einheiten der LBP 02 2018 - Sonder- sowie alternative Distanz- und Mitteldistanzwaffen für die SE - ballistische Plattenträger für die Streifeneinsatzdienste - alternative Mitteldistanzwaffen für die Einheiten der LBP - Munition für Alternativbewaffnung für SE und LBP 03 2019 - ein weiteres sondergeschütztes Fahrzeug - ballistische Schutzschilde für die SE - weitere Sonderbewaffnung für die SE - Alternativbewaffnung für die Streifeneinsatzdienste - Munition für Alternativbewaffnung 9. Mit welchen Mitteln wird gegebenenfalls die Finanzierung gesichert? Die Finanzierung der Maßnahmenpakete ist im Doppelhaushalt 2017/2018 (Kapitel 03 20 Titel 812 64) sichergestellt.