Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1666 19.07.2017 (Ausgegeben am 19.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Abgeordneter Thomas Höse (AfD) Vorkommnisse und Hintergründe in Naumburg bezugnehmend auf einen sogenannten „syrischen Familienclan“, Teil I Abgebrochene Durchsuchungsmaßnahmen in Naumburg Kleine Anfrage - KA 7/900 Vorbemerkung der Fragestellenden: Laut MZ-Artikel wurde eine angesetzte Durchsuchungsmaßnahme einer Wohnung im Herbst 2016 in Naumburg mangels Personal abgebrochen1. Eine in Naumburg, auf der Verkehrsinsel Ecke Fischstraße/Postring, aufgestellte Cannabis-Pflanze sorgte am 13. März 2017 für einen Polizeieinsatz. Unter anderem war medial von einer Razzia die Rede2. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wird der Begriff der „Razzia“ durch die Landespolizei verwandt? Wenn ja, wie wird er definiert? Welche Rechtsgrundlage ist einschlägig? Der Begriff „Razzia“ ist für die Landespolizei als planmäßig vorbereitete, überraschende Überprüfung eines unbestimmten Personenkreises innerhalb einer abgesperrten Örtlichkeit definiert. Zur Gefahrenabwehr oder zur Strafverfolgung stellt die Landespolizei Identitäten fest bzw. durchsucht Personen, Sachen und Wohnungen gem. §§ 20 und 43 ff. SOG LSA sowie §§ 102 und 163b StPO. 1 http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/keine-gruende-fuer-festnahme--syrische-familie-randaliertauf -naumburger-polizeirevier-26860844 2 Quelle: http://www.mz-web.de/burgenlandkreis/polizei-einsatz-in-naumburg-cannabis-aufverkehrsinsel -sorgt-fuer-razzia-26200618 vom 16. März 2017 2 2. Welche Gründe lagen für die Wohnungsdurchsuchung im Herbst 2016 vor? Der Wohnungsinhaber wurde zuvor vorläufig festgenommen. Dabei wurde eine große Menge Betäubungsmittel sichergestellt, so dass unverzüglich durch die zuständige Staatsanwaltschaft Halle (Saale) ein entsprechender Durchsuchungsbeschluss erwirkt wurde. 3. Aus welchen Gründen wurde die polizeiliche Maßnahme abgebrochen? Die Durchsuchung wurde durchgeführt, jedoch ohne verfahrensrelevante Sicherstellungen beendet und nicht abgebrochen. 4. Handelte es sich hierbei um eine Razzia per Definition oder welche andere polizeiliche Maßnahme? Welche Gründe zur Durchführung lagen hierfür konkret vor? Es handelte sich um eine Durchsuchung gemäß § 102 StPO auf Grundlage eines richterlichen Beschlusses. Der Grund der Durchsuchung war ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor dem Durchsuchungsobjekt. Das Ermittlungsverfahren wurde infolge der Mitteilung, dass eine männliche Person einen Blumentopf auf der Verkehrsinsel im Lindenring in Naumburg abgestellt hat, eingeleitet. Vor Ort konnte dieser Topf mit einer Cannabispflanze von den eingesetzten Beamten sichergestellt werden.