Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/167 12.07.2016 (Ausgegeben am 13.07.2016) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Dr. Hans-Thomas Tillschneider (AfD) Überprüfung der Förderung der Historischen Kommission Kleine Anfrage - KA 7/58 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Historische Kommission für Sachsen-Anhalt ist eine ehrwürdige Einrichtung in Tradition der 1876 gegründeten Historischen Kommission für die Provinz Sachsen. Sie versammelt anerkannte Fachvertreter, betreibt solide Forschung und hat sich um die Aufarbeitung der Landesgeschichte verdient gemacht. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Weshalb will die Landesregierung, wie im Koalitionsvertrag erklärt, die Förderung der Historischen Kommission überprüfen? Die im November 1990 wiederbegründete Historische Kommission für Sachsen- Anhalt e. V. (HIKO) erfüllt satzungsgemäß auf Dauer angelegte Aufgaben, die insbesondere auf die wissenschaftliche Erforschung und die Vermittlung der Landesgeschichte Sachsen-Anhalts gerichtet sind. Als Koordinierungs-, Diskussions- und Forschungsnetzwerk leistet sie darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Identitätsstiftung im „Kernland deutscher Geschichte“. Diese Aktivitäten der HIKO sind von erheblichem Landesinteresse. Seit dem Haushaltsjahr 2015 wird die HIKO deshalb vom Land Sachsen-Anhalt - nach einer Unterbrechung von mehr als zehn Jahren - erneut institutionell gefördert. Die Zuwendung beträgt in den Haushaltsjahren 2015/16 jeweils 75.000 €. Die Landesregierung hat dem Koalitionsvertrag entnommen, dass es das Anliegen der vertragsunterzeichnenden Parteien ist, die bestehende institutionelle Förderung der HIKO im Laufe der Legislaturperiode zu überprüfen. 2 Grundsätzlich gilt auch bei der Evaluierung der HIKO die im aktuellen Koalitionsvertrag getroffene Aussage: „Wir wollen die institutionell geförderten Vereine und Verbände weiter verlässlich unterstützen.“ (vgl. Koalitionsvertrag 2016 - 2021, S. 81 Abs. 4). Unter dieser Prämisse wird sich die Landesregierung im Verlauf der Legislaturperiode mit dem in der Frage formulierten Anliegen der Regierungskoalition auseinandersetzen .