Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1673 25.07.2017 (Ausgegeben am 25.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Mysteriöser Tod eines Tauchers an der Goitzsche Kleine Anfrage - KA 7/923 Vorbemerkung des Fragestellenden: Bei einem für die Wintermonate ungewöhnlichen Tauchgang verunglückte am 19. Februar 2016 ein erfahrener Rettungstaucher und Leiter einer Tauchschule in der Goitzsche. Die bisherigen Ermittlungen und die angeordnete Obduktion der Leiche erbrachten bisher keine weiteren neuen Erkenntnisse. Zudem waren die Rettungswege nicht ausreichend zugänglich, wodurch die Rettungskräfte Probleme hatten, an die Unglücksstelle zu gelangen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Welche endgültige Todesursache konnte durch die Ermittlungen der Polizei festgestellt werden? Die Todesursache ist ungeklärt. 2. Welche genauen Umstände während des Tauchganges und im Umfeld haben zu diesem Unglück geführt? Nach dem Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Sachgebiet „Tauchausrüstungen - Unfallursachenermittlung/Technikbewertung “ hat das Einfrieren des Hauptatemreglers das Unglück ausgelöst. 3. Welchen Einfluss hatten die unzugänglichen Rettungswege auf den Einsatz der Rettungskräfte? Es bestanden zum Unglückszeitpunkt für die Rettungskräfte keine Zugangsprobleme zum Einsatzort. Die gesetzliche Hilfsfrist von zwölf Minuten gem. § 2 Abs. 17 i. V. m. § 7 (4) Satz 2 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (RettDG LSA) ist eingehalten worden. Die Rettungskräfte waren in acht Minuten vor Ort. 2 4. Wie viele Tauchunfälle traten seit 2010 im Land Sachsen-Anhalt auf? Bitte Antwort nach Landkreisen, Tauchgewässer, Unglücksursache, Anzahl der Verletzten bzw. tödlich Verunglückten. Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort auf Frage 5 verwiesen. 5. Welche Behörde wertet Tauchunfälle aus und welche Maßnahmen - im Hinblick auf Ausbildung und Sicherheit bei Tauchgängen - wurden bisher infolge der Auswertung von Tauchunfällen getroffen? Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e. V. in Murnau am Staffelsee wertet bundesweit Tauchunfälle aus. Erkenntnisse im Hinblick auf Maßnahmen der Ausbildung und Sicherheit bei Tauchgängen liegen der Landesregierung nicht vor. 6. Gibt es Einschränkungen für die Goitzsche als Tauchgewässer? Wenn ja, welche sind dies und für welche Bereiche gelten sie und warum? Nach der Verordnung zur Regelung der Nutzung des Goitzschesees vom 12. Mai 2010 des Landkreises Anhalt-Bitterfeld müssen Taucher während des Tauchganges eine Signalboje (Notboje) mitführen. Mittels der Signalboje ist dem übrigen Verkehr der Ort des Aufstieges anzuzeigen. Weiterhin ist das Baden und Tauchen im Abstand von weniger als fünf Metern von der Seebrücke und vom Pegelturm, im Abstand von weniger als 30 Metern vom Mühlbecker Bootsanleger und ansonsten im Abstand von weniger als 100 Metern von Hafenanlagen, Bootsstegen, Molen, Kran- und Slipanlagen, Baustellenbereichen oder sonstigen wasserbaulichen Anlagen und in abgesperrten Bereichen verboten. Weiterhin unzulässig sind das Betreten und Befahren der durch Bojen- bzw. Tonnenketten, Schilder oder sonstige Kennzeichen ausgewiesenen und abgegrenzten Sicherheitsstreifen , Baustellen oder bergbaulichen Sperrgebiete sowie das Tauchen in diesen Gebieten. Die Einschränkungen dienen der Verminderung von Gefahrenlagen . 7. Wie viele Tauchscheine sind derzeitig in Sachsen-Anhalt registriert? Antwort bitte nach Landkreisen auflisten. Aufgrund einer fehlenden Registrierungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland für Taucher liegen der Landesregierung dazu keine Erkenntnisse vor. 8. Wie viele Tauchscheine werden jährlich in Sachsen-Anhalt abgelegt? Dabei bitte im Vergleich - erfolgreich bestandene Prüfungen und nicht bestandene Prüfungen - angeben. Es wird auf die Antwort auf Frage 7 verwiesen. 9. Wie viele Tauchvereine gibt es in Sachsen-Anhalt und wie viele Mitglieder sind in ihnen organisiert? Dem Landestauchsportverband Sachsen-Anhalt e. V. gehören zurzeit 20 Vereine mit 1.050 Mitgliedern an.