Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1682 25.07.2017 (Ausgegeben am 25.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Volker Olenicak (AfD) Die Regionalbereichsbeamten für den Bereich der Stadt Bitterfeld-Wolfen Kleine Anfrage - KA 7/927 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Jahr 2016 ist ein Polizeibeamter* verstorben. Ein weiterer Polizeibeamter* ist dauerhaft erkrankt. In den Altersruhestand ist ein weiterer Polizeibeamter* 2017 gegangen . Nur ein Polizeibeamter* ist im Moment im Dienst. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie viele der vorhandenen Regionalbereichsbeamtenstellen sind derzeit besetzt bzw. wie lange und weshalb sind diese unbesetzt? In der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord sind derzeit bedingt durch Ruhestandseintritte sieben der 155 Dienstposten unbesetzt. Zum 1. September 2017 werden zwei dieser sieben Dienstposten nachbesetzt. Die Übertragung eines weiteren Dienstpostens wird durch ein seit Februar 2016 anhängiges Klageverfahren verhindert. Die Nachbesetzung der übrigen vier Dienstposten ist bis spätestens zum Jahresende angestrebt. Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost verfügt über 50 besetzbare Dienstposten , davon sind derzeit drei (ein Todesfall, ein Ruhestandseintritt, eine Umsetzung in einen anderen Dienstbezirk) unbesetzt, wobei die Nachbesetzung eines Dienstpostens zum 1. September 2017 vorgesehen ist. Die Nachbesetzung der übrigen zwei Dienstposten ist spätestens bis zum Jahresende angestrebt. * Amtsbezeichnungen und Namen sind der Landesregierung bekannt. 2 Die 100 der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd zugewiesenen Dienstposten sind mit zwei Ausnahmen (Ruhestandseintritte zum 1. Juli 2017 und 1. März 2017) besetzt. Die Nachbesetzung erfolgt in einem Fall zum 1. August 2017, im anderen Fall zum 1. September 2017. Grundsätzlich sind die Behörden gehalten, der altersbedingten Vakanz durch geeignete Maßnahmen wie Umsetzungen oder Ausschreibungsverfahren zu begegnen . Es ist sicherzustellen, dass der Dienstbetrieb in jeder Einheits- und Verbandsgemeinde aufrechterhalten wird. 2. Welche Effekte und Arbeitsergebnisse sind seit Einführung der Regionalbereichsbeamten bisher zu verzeichnen? Regionalbereichsbeamtinnen und -beamte stellen zuvörderst sicher, dass Polizei , auch und besonders im ländlichen Raum, präsent und ansprechbar ist. Diese Maßgabe ist, hier sei auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen, in jedem Dienstbezirk sichergestellt. Dem Anspruch, verbesserte bürgernahe und bürgerorientierte Polizeiarbeit zu leisten und kommunalen Entscheidungsträgern sowie anderen Kooperationspartnern zur Verfügung zu stehen, ist mit der Einführung des Modells des Regionalbereichsbeamten vollumfänglich Rechnung getragen worden. 3. Konnten bzw. sollten die Regionalbereichsbeamten die Aufgaben der inzwischen geschlossenen Polizeistationen übernehmen? Regionalbereichsbeamtinnen und -beamte sind entsprechend des Erlasses zur Einführung von Regionalbereichsbeamten regelmäßig mit folgenden Aufgaben betraut: - polizeiliche Verkehrs- und Kriminalprävention, - Kontaktaufnahme und -pflege zu Kommunen, Behörden, Schulen, Unternehmen u. a., - Anlegen und Fortschreiben von Objektschutzakten, - anlassbezogener Einsatz in Schwerpunktbereichen und bei kleineren planbaren Einsätzen, - Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden. Die hier dargestellten Aufgaben sind insoweit nicht mit den Aufgaben von Beamtinnen und Beamten der damaligen Revierstationen vergleichbar, eine Übernahme der Aufgaben war auch nicht beabsichtigt. Der mit der Schließung von Revierstationen einhergehenden Befürchtung, die Polizei ziehe sich aus der Fläche zurück, ist zum einen mit der Einführung des Modells der Regionalbereichsbeamten , zum anderen mit der Einführung von Streifenbereichen begegnet worden. Die verbindlich festgelegten Einsatzreaktionszeiten für Einsätze mit hoher Priorität nehmen eine kontinuierlich positive Entwicklung. Es wird in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/864 verwiesen.