Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1683 26.07.2017 (Ausgegeben am 26.07.2017) Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) 13. Bundesoffene Vergleichsübung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) des Bundes und der Länder Kleine Anfrage - KA 7/935 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Vergleichsübungen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) des Bundes und der Länder umfassen Polizeikräfte mit spezieller Ausbildung sowie Ausstattung für besondere Aufgaben. Das Aufgabenspektrum liegt im Wesentlichen in der Unterstützung anderer Polizeikräfte, z. B. bei Einsätzen mit erhöhter Gefährdungslage . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wann und wo findet die 13. Bundesoffene Vergleichsübung der Beweissicherungs - und Festnahmeeinheiten (BFE) des Bundes und der Länder statt? Die 13. Bundesoffene Vergleichsübung fand vom 20. bis 22. Juni 2017 in Magdeburg und Burg statt. 2. Unter wessen Federführung erfolgt die Planung, Organisation und Durchführung dieser 13. Vergleichsübung? Die Planung, Organisation und Durchführung der Vergleichsübung erfolgte unter Federführung der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt. Der jeweilige Sieger der Vergleichsübung ist der Austragende der nächsten Vergleichsübung . Da die Mannschaft der Landesbereitschaftspolizei Sieger der 2 12. Vergleichswettkämpfe in St. Augustin war, lag die Durchführung der 13. Vergleichsübung bei Sachsen-Anhalt. 3. Welche Ziele werden mit der Durchführung einer solchen Vergleichsübung verfolgt? Die Vergleichsübung bietet den Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten die Möglichkeit, die unterschiedlichen taktischen und organisatorischen Vorgehensweisen der jeweils anderen Einheiten bei gleicher Aufgabenstellung kennen zu lernen und sie mit den eigenen taktischen Grundsätzen zur Bewältigung komplexer Einsatzlagen zu vergleichen. Zusätzlich wird der Leistungsstand der teilnehmenden Festnahmeeinheiten festgestellt und eine Harmonisierung der Arbeitsund Vorgehensweise der Einsatzeinheiten gefördert. Damit dienen Vergleichsübungen zur weiteren Professionalisierung der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten . 4. Welche bisherigen Ergebnisse und Erkenntnisse konnten aus bisherigen Vergleichsübungen der Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten des Bundes und der Länder gewonnen werden? Es konnten Erkenntnisse über Ausstattung, Kommunikation und taktisches Vorgehen gewonnen werden, die insbesondere zur stetigen Verbesserung der Zusammenarbeit genutzt werden. 5. Mit welchem personellen und sächlichen Aufwand rechnet die Landesregierung mit Blick auf die 13. Bundesoffene Vergleichsübung? Da diese Vergleichsübung bereits stattgefunden hat, wird auf die Antwort auf die Fragen 6 bis 8 verwiesen. 6. Wie hoch sind die prognostizierten Kosten? Sind die entsprechenden finanziellen Mittel und wenn ja, in welcher Höhe im Doppelhaushalt 2017/2018 des Landes Sachsen-Anhalt eingestellt? Die prognostizierten Kosten beliefen sich auf ca. 40.000 €. Haushaltsmittel in dieser Höhe sind im Doppelhaushalt 2017/2018 eingestellt worden. Die tatsächlichen Kosten entsprachen den prognostizierten Kosten. 7. Welche und wie viele Polizeikräfte des Landes Sachsen-Anhalt sind in die 13. Vergleichsübung integriert? Es kamen am 20. Juni 2017 - 261 - Beamte der Landesbereitschaftspolizei Sachsen -Anhalt, am 21. Juni 2017 - 325 - Beamte der Landesbereitschaftspolizei Sachsen-Anhalt und am 22. Juni 2017 - 174 - Beamte der Landesbereitschaftspolizei zum Einsatz. Zusätzlich wurde die Landesbereitschaftspolizei Sachsen- Anhalt am 21. Juni 2017 bei der Übungsdurchführung durch neun Beamte des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt, eine Angestellte der Fachhochschule Polizei des Landes Sachsen-Anhalt, drei Beamte des Technischen Polizeiamtes des Landes Sachsen-Anhalt und vier Beamte der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord unterstützt. 3 8. In welcher zeitlichen Größenordnung sind die Polizeibeamt*innen des Landes Sachsen-Anhalt in die 13. Bundesoffene Vergleichsübung eingebunden (Arbeitsstunde, Arbeitszeit)? Die Entwicklung der Übungsszenarien erfolgte zum größten Teil durch die Kräfte der 1. Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft. Die Planung erfolgte über einen Zeitraum von insgesamt drei Jahren. Aus diesem Grund kann keine verlässliche Größenordnung der Arbeitszeit für die Vorbereitung benannt werden. Die Beamten der Landespolizei leisteten während der Übungsdurchführung vom 20. Juni bis 22. Juni 2017 insgesamt 9.773 Arbeitsstunden.